340 Recht
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Data Act
(2022)
Der Data Act ist das Herzstück und der vorläufige Abschluss der Vorschläge zur EU-Datenregulierung. Der lang erwartete Entwurf ist ein Paukenschlag: Das Verhältnis zwischen Datenproduzenten, Dateninhabern und Dateninteressenten wird von Grund auf neu austariert. Die EU-Kommission will Datenzugangsrechte, weitreichende Regelungen zu Datenverträgen und Cloud-Services sowie spezifische Interoperabilitätsregelungen normieren. Der Beitrag gibt einen Überblick über die geplanten Regelungen und ordnet diese ein.
Auch und gerade in der Finanzwirtschaft gelten Blockchain-Anwendungen als taugliches Instrument zur Transaktionsabsicherung sowie Effizienzsteigerung. Wegen ihrer technischen Ausgestaltung, die – zumindest im Ausgangspunkt – eine dezentrale Struktur aufweist und rückwirkende Änderungen sowie v. a. Löschungen grundsätzlich nicht zulässt, was jeweils vertrauensschaffende Wirkungen zeitigen kann, ergeben sich jedoch kaum lösbare Friktionen mit datenschutzrechtlichen Vorgaben. Dies gilt zumindest dann, wenn man die Vorzüge der Blockchain nicht aufgeben bzw. ihr technisches Design nicht stark aufweichen möchte. Die Problematik gipfelt letztendlich in der grundlegenden Frage, ob Recht vor bestimmten Technologien, welche die normativen Vorgaben qua Design nicht umsetzen können, kapitulieren sollte. Damit im engen Zusammenhang steht der noch zu selten diskutierte Aspekt, dass es den bisher erwogenen Anwendungsfällen der Blockchain (v. a. außerhalb von FinTech-Szenarien) womöglich an substantiellem Mehrwert mangelt, der es rechtfertigen würde, etwa bei datenschutzrechtlichen Vorgaben de lege lata und de lege ferenda Milde walten zu lassen.
Das EU-Datenwirtschaftsrecht nimmt langsam Form an. Dabei gilt es sich zu vergegenwärtigen, dass sich dieses neue Teilrechtsgebiet letztlich auf „digitalisierte Informationen“ bezieht (I.). Es gesellt sich – mit einigen Schnittmengen – „neben“ das Datenschutzrecht (II.). Nachdem sich zunächst v. a. die Rechtswissenschaft mit Fragen zur besseren Nutzbarkeit, Zugänglichkeit und Handelbarkeit von Daten mit oder ohne Personenbezug beschäftigt hat, ist insofern nunmehr insbesondere der EU-Gesetzgeber als Treiber der Materie auszumachen (III.). Dies unterstreicht die Praxisrelevanz der zugrundeliegenden Fragen.
Legal Tech im Reiserecht
(2020)
Mit dem Schlagwort„Legal Tech“ verbinden sich große Hoffnungen und Faszination, aber auch Existenzängste, gar Verachtung. Losgelöst davon, wie man nun zur viel diskutierten Thematik steht - die wenigsten Reiserechtspraktiker dürfte sie emotional gänzlich kalt lassen. Denn eins erscheint sicher: Legal Tech-Produkte verändern den Reiserechtsmarkt in nicht unerheblicher Art und Weise - und diese Entwicklung wird (zumindest in ihren großen Linien) unumkehrbar sein.