MenschenRechtsZentrum
Refine
Year of publication
Document Type
- Article (757)
- Review (145)
- Monograph/Edited Volume (98)
- Part of Periodical (80)
- Other (12)
- Part of a Book (9)
- Report (8)
- Conference Proceeding (6)
- Doctoral Thesis (6)
- Working Paper (5)
Keywords
- Menschenrechte (9)
- Menschenrecht (7)
- Vereinte Nationen (7)
- Kongress (6)
- Völkerrecht (6)
- Deutschland (5)
- Geschichte (5)
- Auslandseinsatz (4)
- Bundeswehr (4)
- Deutschland / Bundeswehr (4)
Institute
Jahresbericht 2001
(2002)
Inhalt I. Allgemeiner Überblick II. Leitung und Mitarbeiter III. Tätigkeit IV. Besuche im MenschenRechtsZentrum V. Bibliothek VI. Bisherige Tagungen VII. Schriften des MenschenRechtsZentrums der Universität Potsdam VIII. Mitwirkung in Ausschüssen und Beiräten Teilnahme an Tagungen, Gutachtertätigkeit IX. Vorträge X. Veröffentlichungen von Mitarbeitern des MRZ XI. Lehre XII. Forschungsprojekte XIII. Förderverein
Jahresbericht 2002
(2003)
Inhalt 1. Allgemeiner Überblick 2. Leitung und Mitarbeiter 3. Aktivitäten im Berichtszeitraum 3.1 Forschungsvorhaben 3.2 Tagungen 3.3 Lehrveranstaltungen 3.4 Vorträge 3.5 Publikationen - Neuerscheinungen 2002 3.6 Bibliothek 3.7 Chronologie der Aktivitäten 4. Förderverein 5. Abstract: Annual Report 2002 6. Anhang 6.1 Bisherige Tagungen 6.2 Schriften des MenschenRechtsZentrums
Jahresbericht 2003
(2004)
Inhalt 1. Allgemeiner Überblick 2. Leitung und Mitarbeiter 3. Aktivitäten im Berichtszeitraum 3.1 Forschungsvorhaben 3.2 Tagungen 3.3 Lehrveranstaltungen 3.4 Vorträge 3.5 Publikationen - Neuerscheinungen 2003 3.6 Bibliothek 3.7 Chronologie der Aktivitäten 4. Beirat 5. Förderverein 6. Abstract: Annual Report 2003 7. Anhang 7.1 Bisherige Tagungen 7.2 Schriften des MenschenRechtsZentrums 7.3 Satzung des MRZ
Editorial: Wir greifen im vorliegenden Heft eine Reihe von eher praxisorientierten Fragestellungen auf, behandeln aber auch grundlegende Themen. Carolin König widmet sich in ihrem Beitrag über das TRIPS-Übereinkommen menschenrechtlichen Implikationen des geistigen Eigentums, wie sie vor allem für den Handel mit und die Entwicklung von Medikamenten von Bedeutung sind. Johannes Freudenreich und Florian Ranft liefern eine statistische Analyse der 29 Wahrheitskommissionen, die ihre Arbeit beendet haben. Dabei werden Variablen zu Ressourcen, Mandat, Inhalt und Ergebnis von Wahrheitskommissionen untersucht. Die Autoren wollten herausfinden, ob es ein Standardmodell für Wahrheitskommissionen gibt, kommen aber zu dem Ergebnis, dass sich ein solches noch nicht erkennbar herausgebildet hat. Unter dem Titel „Rechtsstaatlichkeit in Europa: Dogmatik im (Kon)text“ beschäftigen sich Philippe Gréciano und Norman Weiß mit dem diesbezüglichen Entwicklungsstand der Europäischen Union und versuchen, aus rechtsvergleichender Perspektive Anregungen für die weitere Entwicklung zu gewinnen. Silke Bruchmüller untersucht in ihrem Beitrag die Aktivitäten des Deutschen Bundestages im Zusammenhang mit der „Terrorismusbekämpfung in der 14. und 15. Legislaturperiode“. Der Beitrag „Menschsein als Teilhabe an innerer und äußerer Würde“ von Linda Pickny behandelt das Thema Menschenwürde aus rechtsphilosophischer Sicht. Anne Dieter ruft dazu auf, die „Menschenrechte leben [zu] lernen“, und erinnert so daran, den wohlweislich bereits in der Präambel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte geforderten fortschreitenden Prozess der Anerkennung und Verwirklichung von Menschenrechten voranzutreiben. Der Dokumentationsteil enthält den traditionellen Bericht über die Arbeit des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen im Jahre 2008. Der erste Teil, verfasst von Anne Foith, behandelt vorrangig das Staatenberichtsverfahren. Corinna Dau und Gunda Meyer führen die Reihe „Mitgliedstaaten des Europarates“ mit einem Artikel über Lettland fort. Alexander Dietz und Frank Martin Brunn beschreiben Inhalte und Strukturen der „Interdisziplinäre[n] Forschung zum Thema Menschenwürde an der Universität Heidelberg“. Dem Problem der „Zirkulären Migration“ ist schließlich der Bericht von Julia Vespermann gewidmet. Buchbesprechungen runden das Heft ab, bei dessen Herstellung uns Jutta Wickenhäuser und Tim Reiß redaktionell unterstützt haben. Gunda Meyer scheidet mit diesem Heft aus der Redaktion aus, um sich ganz auf das Referendariat zu konzentrieren. Ihre Nachfolgerin, Anne Foith, gehört bereits zum Kreis unserer Autorinnen und Autoren. Wir wünschen unseren Lesern eine anregende Lektüre.
Jahresbericht 2008
(2009)
Inhalt 1. Allgemeiner Überblick 2. Organisationsstruktur des MRZ 2.1 Status des Zentrums 2.2 Leitung und Mitarbeiter 2.3 Beirat 2.4 Förderverein 3. Aktivitäten im Berichtszeitraum 3.1 Forschung 3.2 Promotionen 3.3 Wissenschaftliche Veranstaltungen 3.4 Lehre und Weiterbildung 3.5 Publikationen Neuerscheinungen 2008 3.6 Bibliothek 3.7 Chronologie der Aktivitäten 4. Anhang 4.1 Bisherige Tagungen 4.2 Schriften des MenschenRechtsZentrums 4.3 Satzung des MRZ 4.4 Hinweise auf Web-Seiten anderer Einrichtungen 4.5 Abstract
I. Human Rights and Democratic Movements in Armenia - Human Rights as an “Attractor” of Europeanization Processes of Transcaucasian “Neither War nor Peace Societies” (Artur Mkrtichyan) - Human Rights Defender’s Office Armenia (Larisa Alaverdyan) - The Factor of Human Rights Protection as Criteria for the Development in the Social System (Hovhannes Hovhannisyan) - Two Priorities and Two Suggestions in Leading the Way to Human Rights Protection (Gevork Manoukian) - Intrastate Mechanisms of the Protection of Human Political Rights and Freedoms in Armenia (Ashot A. Alexanyan) - The Future of Democracy in Armenia: Institutional and Mass Beliefs Perspectives (Alexander Markarov) II. Human Rights and Education in Armenia - Human Rights in the System of Civic Education Values (Valery Poghosyan) - The Role of Academic Knowledge in Maintaining Tolerance (Ani Muradyan) - Rights of a Child or Duties of Adults...? (Mira Antonyan) - The Right to Education for Children with Special Needs: Inclusive Education in Armenia (Marina Hovhannissyan) - Human Rights Awareness and UNDP Evaluation in Armenia (Kristina Henschen) - Human Rights Education in Armenia – A Base Line Study (Litit Umroyan; Lucig Danielian) III. Human Rights and Minorities in Armenia - Human Rights, Minorities and Human Rights Education in Armenia: An External Perspective (Claudia Mahler; Anja Mihr; Reetta Toivanen) - Minorities and Identity in Armenia (Tatevik Margaryan) - Legal and Real Opportunities for the National Minorities Residing on the Territory of the Republic of Armenia (Hranush Kharatyan)
Das vorliegende Heft 13 der Reihe Studien zu Grund- und Menschenrechten enthält die überarbeitete Fassung einer Arbeit, die der Autor im Jahr 2005 für das Deutsche Institut für Menschenrechte erstellt hat. Im Vordergrund stand dabei die Frage, inwiefern das Verhältnis zwischen Menschenrechten und humanitärem Völkerrecht geklärt ist oder ob es noch weiteren Klärungsbedarf hierzu gibt. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass das Verhältnis im Einzelnen und viele der damit zusammenhängenden Fragen weiterhin kontrovers diskutiert werden und ein Abschluss dieser Diskussion derzeit nicht absehbar ist. Die Studie fasst die Hauptproblemfelder des Verhältnisses dieser beiden Rechtsgebiete, einschließlich der Frage der exterritorialen Geltung von Menschenrechtsverträgen, in sehr gelungener Weise zusammen und weist auf weitere wichtige Fragen hin. Wir freuen uns, dass es möglich ist, diese wichtige Studie in der Schriftenreihe des MenschenRechtsZentrums der Universität Potsdam, an dem der Verfasser derzeit tätig ist, publizieren zu können.
Der internationale Menschenrechtsschutz setzt heute zunehmend auch auf die Initiative des einzelnen Menschen, der über seine Rechte wacht und Verletzungen vor internationalen Gremien oder Gerichten rügt. Zu den Menschenrechtsverträgen, die noch kein Beschwerdeverfahren anbieten, gehört der Sozialpakt. Das wird vor allem mit der mangelnden Justitiabilität wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte begründet. Dieses Argument ist in dieser Absolutheit nicht stichhaltig; auch wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte enthalten justitiable Elemente. Ein Beschwerdeverfahren könnte dazu beitragen, diese Gehalte zu konkretisieren, und würde so das Gewicht der in Rede stehenden Rechte stärken.
Die Menschenrechte
(2005)
Sinn der Menschenrechte
(2005)
Behandelte Themen sind: 1. Menschenrechte gelten während bewaffneter Konflikte grund sätzlich fort. Sie gelten damit gleichzeitig und nicht alternativ zum humanitären Völker recht. 2. Hoheitsgewalt und damit die Anwendbarkeit der genannten Menschen rechts verträge kann grundsätzlich auch bei Kampfeinsätzen vorliegen. 3. Das Verhältnis beider Rechtsgebiete ist eines wechselseitiger Ergänzung. 4. Mögliche Widersprüche zwischen den beiden Rechtsgebieten können überwiegend durch Auslegung oder mittels vorhandener Notstands klauseln ausge räumt werden. 5. Können Widersprüche nicht durch Auslegung oder Derogation ausgeräumt werden, gehen im Einzelfall die Normen des humanitären Völkerrechts als speziellere vor (lex specialis derogat legi ge nerali). 6. Die komplexe und umfangreiche Materie beider Rechtsgebiete läßt sich auf ein solches „Destillat“( bringen, das sich in Ausbildung und Training ver mitteln läßt und auch für die sich im Feld oder auf See befindlichen Truppen praktikabel ist.
Die Apartheid in Südafrika war ein Unrechtssystem. Zu den Grausamkeiten des Regimes zählten Massaker, Folter, Mord, Freiheitsberaubung, Zwangsumsiedlung, ökonomische Benachteiligung und alltägliche Diskriminierung. Was nach dem Ende eines solchen Unrechtssystems bleibt, ist die Frage nach dem Umgang mit der Vergangenheit. Die drei grundlegenden Möglichkeiten der Vergangenheitsbewältigung sind die rein justiziare Aufarbeitung, eine Generalamnestie oder ein drittes Modell, das zum Ziel hat, die Vorteile der beiden anderen Strategien zu vereinen. In Südafrika versuchte man, auch als Kompromiss aller Beteiligter, diesen dritten Weg mit der Einrichtung der Wahrheits- und Versöhnungskommission, die mittlerweile weltweit zum Sinnbild dieser Form der Vergangenheitsbewältigung geworden ist. Das Ziel der Studie war dabei zu klären: War die Wahrheits- und Versöhnungskommission in Südafrika als Strategie der Vergangenheitsbewältigung erfolgreich? Im Einzelnen widmete sich die TRC in drei Hauptausschüssen (Menschenrechtsausschuss, Amnestieausschuss und Wiedergutmachungsausschuss) den folgenden Zielen: Aufklärung der Menschenrechtsverletzungen, Klärung des Verbleibs verschwundener Personen, Klärung dessen, was während der Apartheid und der Übergangsphase zerstört wurde um die Verbrechen zu verschleiern, Wiedergutmachung für die Opfer und Amnestierung der Täter bei politisch motivierten Taten. Dieser letzte Punkt war jedoch an die völlige Offenlegung der Tat und ein öffentliches Eingeständnis gebunden. Zum einen zeigt die Analyse die großen Erfolge der Wahrheits- und Versöhnungskommission in Südafrika. Sie hat mehr und vor allem genauere Informationen über die Apartheid zusammengetragen, als je eine andere Untersuchung es geschafft hat. Mit der starken Beteiligung der Bevölkerung am Prozess der Aufklärung konnte sie einen Prozess in Gang bringen, der zur Entstehung einer neuen Menschenrechtskultur beitrug und auch einen Anstoß zur Versöhnung gab. Durch die intensive Aufarbeitung der Vergangenheit in einem gesamtgesellschaftlichen Prozess schaffte es die TRC auch, eine politische Kultur anzuregen, die unentbehrlich ist, will man nach einem Unrechtssystem eine demokratische Zukunft aufbauen. Das Verständnis oder zumindest eine Ahnung von dem was Menschenrechtsverletzungen bedeuten, wurde in dieser Zeit tief im Bewusstsein der meisten Südafrikaner verankert. Es wurde eine „operative Wahrheit“ geschaffen, die, wenn auch unter Protesten aller Parteien, letztlich anerkannt wurde und somit ein zukünftiges Leugnen der Apartheidsverbrechen unmöglich machte. Aber auch die Befreiungsbewegungen mussten brutale Verbrechen eingestehen. Zum anderen wird ebenso deutlich, dass die gestellten Anforderungen bei weitem zu hoch waren. Obwohl große Bereiche der alltäglichen Apartheid komplett unberücksichtigt blieben. Bei der Wahrheitsfindung wurde deutlich, dass die drei Ausschüsse weit von einer wirklichen Aufklärung der Untaten der Apartheid entfernt blieben. Auch in Bezug auf die Täter erreichte die Kommission nur zum Teil ihre Ziele. Verglichen mit den aufgeklärten Verbrechen, beantragte nur ein Bruchteil der Täter Amnestie. Die Logik, durch den Anreiz der Straffreiheit eine rege Beteiligung der Täter am Aufklärungsprozess zu erreichen, ging nicht auf. Bei der Wiedergutmachung zeigte sich, dass es einer der größten Konstruktionsfehler der TRC war, die Umsetzung der Entschädigungen dem Parlament und der Regierung zu überlassen. Der Wiedergutmachungsausschuss erarbeitete lediglich Vorschläge an den Präsidenten. Die wurden jedoch nie in dieser Form umgesetzt und stellten damit die TRC als Ganze bei Teilen der schwarzen und farbigen Bevölkerung in Frage. Einen direkten Zusammenhang zwischen der TRC und einer Befriedung der Bevölkerung herzustellen, wäre vermessen. Noch immer ist Südafrika ein gespaltenes Land. Ähnliches gilt bei der Legitimierung und Konsolidierung der neuen demokratischen Ordnung. Auch hier ist die Kommission ein Baustein, auf den nicht verzichtet werden konnte. Ihr diesen Erfolg, und es ist ein Erfolg im heutigen Südafrika, alleine zuzuschreiben, wäre eine extreme Überschätzung ihrer Möglichkeiten. Unterm Strich bleibt: Die TRC konnte nicht all ihre Ziele erreichen, aber sie hat sich gerade unter den Voraussetzungen des Übergangsprozesses als eine sinnvolle Form der Vergangenheitsbewältigung erwiesen, die grundlegend wichtige Ergebnisse erarbeiten konnte. Sie kann somit trotz der Berücksichtigung einer Vielzahl von Problemen als Erfolg gewertet werden.
Jahresbericht 2005
(2006)
Inhalt: 1. Allgemeiner Überblick 2. Organisationsstruktur des MRZ 2.1 Status des Zentrums 2.2 Leitung und Mitarbeiter 2.3 Beirat 2.4 Förderverein 3. Aktivitäten im Berichtszeitraum 3.1 Forschung 3.2 Promotionen 3.3 Tagungen 3.4 Lehre und Weiterbildung 3.5 Projektevaluierung 3.6 Publikationen – Neuerscheinungen 2005 3.7 Bibliothek 3.8 Chronologie der Aktivitäten 4. Abstract: Annual Report 2005 5. Anhang 5.1 Bisherige Tagungen 5.2 Schriften des MenschenRechtsZentrums 5.3 Satzung des MRZ