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Oftmals bescheinigt das Bundesverfassungsgericht den Fachgerichten objektive Willkür. Die vorliegende Untersuchung zeichnet die Herleitung dieses Topos aus Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz nach. Die vom Bundesverfassungsgericht entschiedenen Urteilsverfassungsbeschwerden werden systematisiert und ausgewertet. Dabei wird deutlich, daß das Kriterium der objektiven Willkür in verschiedenen Bereichen recht unterschiedlich gehandhabt wird. Nach einem Abriß über das Verhältnis von Verfassungsgerichtsbarkeit und Fachgerichtsbarkeit setzt sich die Untersuchung mit den Zielen der Rechtsprechung zur objektiven Willkür auseinander. Der Dienst an der Gerechtigkeit wird durch ein gerechtes Verfahren, aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts vor allem aber durch ein gerechtes Ergebnis im Einzelfall geleistet. Der Autor prüft nach, ob tatsächlich Defizite bestehen und ob das Bundesverfassungsgericht sie behebt.
Nach einleitenden Ausführungen über die Maßnahmen zum Schutz von Frauenrechten im Rahmen der Vereinten Nationen insgesamt konzentriert sich der Beitrag auf die Darstellung des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW). Dessen materielle Gewährleistungen werden erläutert und der zugehörige Überwachungsmechanismus vorgestellt. Ein abschließender Ausblick stellt die Neuerungen dar, die mit den Individualbeschwerdeverfahren verbunden sein werden, die durch das inzwischen in Kraft getretene Zusatzprotokoll zu erwarten sind.
Menschenrechte
(2000)
Das erste umfassende deutschsprachige Lexikon über die Vereinten Nationen enthält einen menschenrechtlichen Schwerpunktteil. Dieser Beitrag gibt eine grundlegende Einführung in die geistesgeschichtliche Entwicklung der Menschenrechte. Außerdem erläutert er in geraffter Form die Normierung von Menschenrechten auf der universellen Ebene. Abschließend werden verschiedene, häufig diskutierte Problemfelder behandelt. Hierzu zählen Fragen der Universalität von Menschenrechten, das Recht auf Entwicklung und die Durchsetzung und Förderung von Menschenrechten.
Diese Studie will aufzeigen, welche Rolle der Achtung und Förderung der Menschenrechte in den Außenbeziehungen der Europäischen Union zukommt, und prüfen, welche Folgerungen daraus im innergemeinschaftlichen Bereich gezogen werden können. Dazu wird zunächst ein Überblick über die Entwicklung des Schutzes der Menschenrechte in den Außenbeziehungen, insbesondere im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit der Gemeinschaft gegeben. Daran schließt sich eine Darstellung der Rechtfertigung dieser Politik an. Die sodann vorzunehmende Würdigung ihrer heutigen Bedeutung schließt auch Fragen der Überwachung und Rechtsfolgen von Verstößen ein. Abschließend werden mögliche Rückwirkungen auf die innergemeinschaftliche Menschenrechtspolitik diskutiert.
Menschenrechte fangen nicht erst auf der Polizeiwache an, sondern bereits nach dem Frühstück (Sieghart). Der - auf einer Ringvorlesung an der Universität Magdeburg beruhende - Beitrag erläutert die Entwicklung und rechtliche Verankerung wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte. Nach einer Beschreibung der zur Verfügung stehenden Kontrollmechanismen wendet er sich aktuellen Streitfragen wie Universalität der Menschenrechte oder sozialen Grundrechten in den Verfassungen einiger deutscher Bundesländer zu.
Heute wird selbstverständlich von einer aktiven Zivilgesellschaft als relevanter Akteurin des politischen Prozesses ausgegangen. Dies gilt für den innerstaatlichen Rahmen ebenso wie für die völkerrechtliche Ebene. Das Engagement zivilgesellschaftlicher Akteure im verfassungsrechtlich eingehegten Rahmen des politischen Prozesses ist mit Fragen verbunden, denen sich dieser Aufsatz nähern wird. Zunächst wird der Begriff der Zivilgesellschaft hergeleitet (I) und danach wird auf die Funktionen der Öffentlichkeit in einem rechtsstaatlich verfaßten republikanischen Gemeinwesen eingegangen (II), bevor zum Schluß aktuelle Themen, die sich in den letzten Jahren entwickelt haben, vorgestellt und als erste Forschungsfragen formuliert werden (III).
Rezensiertes Werk: Polizei und Grundrechte : Alternatives Grundrechte-Lehrbuch für die Polizei auf rechtswissenschaftlicher und rechtspolitischer Basis / Martin H. W. Möllers Verfasser: Möllers, Martin H. W. - Frankfurt a. M. : Verl. für Polizeiwiss., 2006. - 324 S. : graph. Darst. - (Die Blaue Reihe: Studienbücher für die Polizei) ISBN: 3-935979-77-0
Rezensiertes Werk: Mit Recht für Menschenwürde und Verfassungsstaat : Festgabe für Dr. Burkhard Hirsch anlässlich der Verleihung des Fritz-Bauer-Preises der Humanistischen Union am 16.9.2006 in Freiburg / Fredrik Roggan (Hrsg.). - Berlin : BWV, Berliner Wiss.-Verl., 2006. - 184 S. : Ill. Anmerkung: Bibliogr. Dr. Burkhard Hirsch S. [171] - 177 ISBN: 978-3-8305-1224-0
I. Einleitung II. Grundsätzliches zur Europäischen Menschenrechtskonvention und ihrem Kontrollsystem III. Schutz der Meinungsäußerungsfreiheit IV. Einschränkbarkeit der Meinungsäußerungsfreiheit allgemein V. Einschränkbarkeit der Meinungsäußerungsfreiheit zum Schutz des guten Rufes oder der Rechte anderer VI. Schluß
rezensiertes Werk: Schmidt, Angelika: Europäische Menschenrechtskonvention und Sozialrecht, Die Bedeutung der Straßburger Rechtsprechung für das europäische und deutsche Sozialrecht (Studien aus dem Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Sozialrecht ; Bd. 29). - Baden-Baden : Nomos- Verl.-gesell.,2003. ISBN 3-8329-0100-0
rezensiertes Werk: Zimmermann, Andreas (Hrsg.): Deutschland und die internationale Gerichtsbarkeit, Vortragsreiheam Walther-Schücking-Institut für Internationales Recht an der Universität Kiel im WS 2002/03 und SS 2003. (Veröffentlichung des Walther- Schücking-Instituts für Internationales Recht an der Universität Kiel ; Bd. 149).- Berlin :Duncker & Humblot, 2004. - 118 S. ISBN 3-428-11706-9
Kurz vor ihrem sechzigsten Geburtstag ist die europäische Union mit inneren und äußeren Herausforderungen konfrontiert und befindet sich in einer tiefen Krise. Am 1. März 2017 legte Kommissionspräsident Juncker das „Weißbuch über die Zukunft der Europäischen Union“ vor, in dem er verschiedene Szenarien darlegt und zur Diskussion über die anste-henden Entscheidungen einlädt. Diese Papier versteht sich als ein solcher Diskussionsbei-trag.