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Institute
GASP der Europäischen Union in den Vereinten Nationen am Beispiel der Reform des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen // Ingo Winkelmann
1. Die Nichtwahrnehmung von Reformchancen durch die EU-Mitgliedstaaten
2. Das Reformraster: der Razali-Vorschlag
3. Hürden für eine einheitliche EU-Vertretung im VN-Sicherheitsrat
Europäische Union und Vereinte Nationen - Diskussionszusammenfassung // Norman Weiß
Politische Symbolik und Rituale der Vereinten Nationen // Reinhard Wesel
I. „Die UNO" unter dem Aspekt symbolischer Politik
II. Politische Symbolik der Vereinten Nationen
III. Die äußere Präsentation der Vereinten Nationen
IV. Zu Sprache und Texten der Vereinten Nationen
V. Metaphern für die Vereinten Nationen
VI. Mythen über die Vereinten Nationen
VII. Die Vereinten Nationen in der Öffentlichkeit
VIII. Rituale der Vereinten Nationen
IX. Die symbolischen Leistungen der Vereinten Nationen
X. Fazit
Literatur
Rituale und symbolische Handlungen in den Vereinten Nationen- Diskussionszusammenfassung // Norman Weiß
Editorial
(2019)
Editorial
(2017)
Editorial
(2018)
Transitional Justice
(2022)
This publication deals with the topic of transitional justice. In six case studies, the authors link theoretical and practical implications in order to develop some innovative approaches. Their proposals might help to deal more effectively with the transition of societies, legal orders and political systems.
Young academics from various backgrounds provide fresh insights and demonstrate the relevance of the topic. The chapters analyse transitions and conflicts in Sierra Leone, Argentina, Nicaragua, Nepal, and South Sudan as well as Germany’s colonial genocide in Namibia. Thus, the book provides the reader with new insights and contributes to the ongoing debate about transitional justice.
Editorial
(2017)
In welcher Beziehung steht die praktische Philosophie zur Wirklichkeit der Menschenrechtsfragen in Recht und Politik? Wie kann und soll sie sich ihrem komplexen Gegenstand nähern? Inwieweit kommt ihr die Aufgabe zu, politisches Geschehen konkret zu kommentieren und Vorschläge für die Implementierung menschenrechtstheoretischer Annahmen zu machen? Wie lässt sie sich als anwendungsorientierte Disziplin denken, die jenseits reiner Begründungsdiskurse einen Beitrag zur globalen Stärkung der Menschenrechtsidee leistet?
Der vorliegende Sammelband geht diesen und verwandten Fragen in acht Beiträgen mit jeweils einem Kommentar nach und regt damit zum Nachdenken über das Selbstverständnis zeitgenössischer Menschenrechtsphilosophie an.
Der Band enthält die Vorträge einer Konferenz vom November 2009 in Potsdam. Die Texte untersuchen anhand ausgewählter Beispiele die Entwicklungen der zurückliegenden zwanzig Jahre im Zivilrecht, Strafrecht und öffentlichen Recht. Die Bundesrepublik Deutschland sieht sich seit der Wiedervereinigung und dem Ende des Kalten Krieges in einer ganz neuen Situation. Dies gilt für den völkerrechtlichen Rahmen ihrer Außenpolitik, für den Wettbewerb der Rechtsordnungen, für die mit erhöhter Dynamik fortschreitende europäische Einigung und ihre Konsequenzen. Die bei der Grundrechtsinterpretation im Mehrebenensystem auftauchenden Divergenzen und die Auswirkungen technischer Neuerungen auf das Sozialverhalten prägen Rechtswirklichkeit und Rechtsdogmatik.
Die EMRK und nationales Recht : Deutschland - eine Spurensuche / Österreich - ein Köningsweg?
(2004)
Hugo Grotius: Mare Liberum
(2009)
Im März 1609 erschien die Schrift „Mare Liberum“. Das aus diesem Anlaß durchgeführte Podiumsgespräch „Hugo Grotius: Mare Liberum – Zur Aktualität eines Klassikertextes“ erörterte zunächst den Typus des Klassikertextes und untersuchte Aspekte der Grotius-Rezeption. Danach wurde erörtert, inwieweit der Protestant Grotius von Ideen des Katholiken de Vitoria beeinflußt war und was dies für die Webersche Einordnung des Kapitalismus bedeutet. Abschließend stellte das Podiumsgespräch dann den Bezug zur heutigen Situation her und behandelte die Bedrohung der Freiheit der Meere durch Piraterie und setzte sich mit den Gegenmaßnahmen der Europäischen Union auseinander. Die Publikation enthält die ersten drei Beiträge aus der Feder von Markus Kotzur, Johannes Thumfart und Norman Weiß. Kotzur entwickelt den Begriff des Klassikertexts und macht an den verschiedenen Kategorien – literarische Texte, philosophische, staats- und gesellschaftstheoretische Entwürfe, politische Texte und spezifische Rechtstexte – die jeweiligen Wirkungsmöglichkeiten anschaulich. Er schildert sodann die Besonderheit der spezifisch juristischen Wirkweisen aller Kategorien von Klassikertexten in der völkerrechtlichen Theorie und Praxis gleichermaßen. Weiß schildert die Entstehungshintergründe von „Mare liberum“ und geht darauf ein, wie und warum ein für den konkreten Einzelfall entstandenes Parteigutachten bereits nach wenigen Jahren zum allgemein bedeutsamen Rechtstext werden konnte. In einem zweiten Schritt wird kurz angerissen, wie sich die Rezeption dieses Klassikertexts im zwanzigsten Jahrhundert darstellt. Thumfart unternimmt es, die These Max Webers, der Kapitalismus sei durch den Protestantismus begünstigt worden, um die eigene These zu ergänzen, auch die katholische Religion habe sich förderlich erwiesen: Grotius habe seine Idee eines universalen, natur- und gottgewollten Rechts auf Freihandel in Abhängigkeit von dem katholischen Missionsgedanken entwickelt, wie er knapp sechzig Jahre vor Grotius von dem spanischen Dominikaner Francisco de Vitoria formuliert wurde.
Inhaltsübersicht I. Geschichte und Weg in den Europarat 1. Französische Revolution und Erstes Kaiserreich 2. Von der Restauration zur Zweiten Republik 3. Das Zweite Kaiserreich und die Dritte Republik 4. Vichy Regime und Freies Frankreich 5. Vierte und Fünfte Republik 6. Europarat und EMRK 7. Die Konventionen des Europarates zum Minderheitenschutz II. Frankreichs Bilanz vor den Straßburger Instanzen 1.Übersicht 2.Auswahl wichtiger Entscheidungen
Das Buch enthält eingangs eine Einführung in den Menschenrechtsschutz auf der europäischen Ebene, die die erschiedenen Institutionen, Garantieen und Überwachungsmechanismen vorstellt. Der zweite Beitrag beschreibt die historische Entwicklung des Minder-heitenschutzes und seine heutige Ausformung. Im dritten Beitrag wird der Schutz vor Folter auf internationaler und europäischer Ebene behandelt und auf Fragen eingegangen, die sich in diesem Zusammenhang für die Bundesrepublik Deutschland stellen. Der vierte Abschnitt erörtert die sprachenrechtliche Situation von Minderheiten, wobei besonderes Augenmerk auf die Rechtsentwicklung in Europa gelegt wird. Im letzten Beitrag diskutiert der Autor den Zusammenhang von Rassismus und Menschenrechten.
Vor achtzig Jahren
(2006)
Die Locarno-Verträge haben in der völkerrechtlichen Literatur der 1920er und 1930er Jahre viel Aufmerksamkeit erfahren. Auch die zeitgenössische Publizistik beschäftigte sich ausführlich mit diesem Thema, wobei das Verhältnis von Verständigung mit den Nachbarn und Revision der Grenzregelungen im Mittelpunkt der Debatte stand.
Später gehörte Locarno zur Geschichte der Zwischenkriegszeit und wurde im Rahmen der Völkerbundsgeschichte, der Völkerrechts- und Diplomatiegeschichte und der Geschichte der Weimarer Republik behandelt. Für die politikwissenschaftliche Literatur spielte Locarno fast ausschließlich auf dem Gebiet der Sicherheits- und Abrüstungspolitik eine Rolle; eine (system)theoretische Erörterung steht bislang aus.
In diesem Beitrag sollen nach einem kurzen Überblick über das Vertragswerk zunächst die geschichtliche Ausgangslage knapp umrissen und Vorgeschichte und Ergebnis der Konferenz von Locarno skizziert werden. Anschließend werden Inhalte und Lösungsansätze des Vertragswerkes beleuchtet, bevor zum Schluß eine kurze Einordnung in das System des Völkerbundes erfolgt.
Nach mehrjähriger Befassung mit dem Thema „Menschen mit Behinderungen“ hatte die Generalversammlung der Vereinten Nationen im Jahre 2001 die Resolution zur Ausarbeitung einer umfassenden internationalen Konvention zum Schutze und zur Förderung der Rechte von behinderten Menschen verabschiedet und einen Ad-hoc-Ausschuß zur Ausarbeitung dieser Konvention eingesetzt. Dieser nahm seine Arbeit im August 2002 auf und konnte schließlich im Jahre 2006 einen Entwurf vorlegen, der von der Generalversammlung am 13. Dezember 2006 im Konsens angenommen wurde. Mehr als 600 Millionen Menschen sind weltweit infolge geistiger und/oder körperlicher Beeinträchtigungen in ihrer Lebensführung durch physische oder gesellschaftliche Grenzen eingeschränkt. Rund 80% von ihnen leben in Entwicklungsländern. Menschen mit Behinderungen sehen sich mit Diskriminierungen und einem erschwerten Zugang zu wesentlichen Leistungen konfrontiert; beides hält sie oftmals davon ab, ihre Rechte und Freiheiten auszuüben. Ihnen wird so die vollständige und umfassende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sowie an gesellschaftlichen Aktivitäten erschwert. Es gibt deshalb eine Vielzahl von Bemühungen zur Gleichstellung behinderter mit nicht behinderten Menschen in bezug auf die Ausübung ihrer bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte. Ziel der jetzt verabschiedeten Konvention soll es sein, den vollständigen und gleichberechtigten Genuß aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu sichern sowie den Respekt vor ihrer angeborenen Würde zu fördern (Art. 1). Der Entwurf enthält sowohl bürgerliche und politische als auch wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Der Aufsatz erläutert die Hintergründe der Konvention und gibt einen Überblick über ihre Inhalte.
Global commons form a comparatively new part of international law, since the term appeared in international discussions and codifications only in the second half of the 20th century. The Common Heritage of Mankind is the corresponding legal principle that can establish an international regime to determine the legal status of non-sovereign territories and to allocate exploitation rights. Its main aim is to balance competing national claims by emphasising mankind’s common interest in the preservation and controlled exploitation of natural re-
sources. Against this background, the chapter sheds a critical light on attempts to transfer the institute of the Common Heritage of Mankind to the sphere of communication. Taking debates revolving around the New World Information and Communication Order in the framework of UNESCO since the late 1970s as a starting point, the author analyses the pitfalls and limits of attempts to establish governance structures for a global information order, including recent attempts to govern the internet.
Die Reform des Amtsrechts der Staatsanwaltschaft : europarechtliche und völkerrechtliche Impulse
(2005)
Die Untersuchung legt zunächst das geltende Amtsrecht der Staatsanwaltschaft dar und gibt dann einen Überblick über die verschiedenen Stadien der seit vielen Jahrzehnten geführten Reformdiskussion. Dieser sollen durch Impulse aus dem Europarecht und dem Völkerrecht neue Argumente zugeführt werden. Die Europäischen Gemeinschaften betreiben die Einführung eines Europäischen Staatsanwaltes. Dieser soll im Rahmen der Betrugsbekämpfung zu Lasten des Gemeinschaftshaushaltes Ermittlungen durchführen. Seine Rechtsstellung unterscheidet sich signifikant von der des deutschen Staatsanwalts. Hinzu kommen bedenkenswerte Hinweise für die Rechtsstellung von Anklägern aus dem Völkerrecht. So sind die Ankläger vor dem Internationalen Strafgerichtshof und den Ad-hoc-Straftribunalen für das ehemalige Jugoslawien und für Ruanda selbständige Organe dieser Gerichte und ausdrücklich weisungsfrei. Dieses Buch untersucht, inwieweit Europa- und -in geringerem Ausmaß- Völkerrecht die Diskussion über die Reformbedürftigkeit des Amtsrechts der Staatsanwälte in Deutschland zu beeinflussen vermögen.
Nach einleitenden Ausführungen über die Maßnahmen zum Schutz von Frauenrechten im Rahmen der Vereinten Nationen insgesamt konzentriert sich der Beitrag auf die Darstellung des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW). Dessen materielle Gewährleistungen werden erläutert und der zugehörige Überwachungsmechanismus vorgestellt. Ein abschließender Ausblick stellt die Neuerungen dar, die mit den Individualbeschwerdeverfahren verbunden sein werden, die durch das inzwischen in Kraft getretene Zusatzprotokoll zu erwarten sind.
Menschenrechte
(2000)
Das erste umfassende deutschsprachige Lexikon über die Vereinten Nationen enthält einen menschenrechtlichen Schwerpunktteil. Dieser Beitrag gibt eine grundlegende Einführung in die geistesgeschichtliche Entwicklung der Menschenrechte. Außerdem erläutert er in geraffter Form die Normierung von Menschenrechten auf der universellen Ebene. Abschließend werden verschiedene, häufig diskutierte Problemfelder behandelt. Hierzu zählen Fragen der Universalität von Menschenrechten, das Recht auf Entwicklung und die Durchsetzung und Förderung von Menschenrechten.
Menschenrechte fangen nicht erst auf der Polizeiwache an, sondern bereits nach dem Frühstück (Sieghart). Der - auf einer Ringvorlesung an der Universität Magdeburg beruhende - Beitrag erläutert die Entwicklung und rechtliche Verankerung wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte. Nach einer Beschreibung der zur Verfügung stehenden Kontrollmechanismen wendet er sich aktuellen Streitfragen wie Universalität der Menschenrechte oder sozialen Grundrechten in den Verfassungen einiger deutscher Bundesländer zu.