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Politische Symbolik und Rituale der Vereinten Nationen // Reinhard Wesel
I. „Die UNO" unter dem Aspekt symbolischer Politik
II. Politische Symbolik der Vereinten Nationen
III. Die äußere Präsentation der Vereinten Nationen
IV. Zu Sprache und Texten der Vereinten Nationen
V. Metaphern für die Vereinten Nationen
VI. Mythen über die Vereinten Nationen
VII. Die Vereinten Nationen in der Öffentlichkeit
VIII. Rituale der Vereinten Nationen
IX. Die symbolischen Leistungen der Vereinten Nationen
X. Fazit
Literatur
Rituale und symbolische Handlungen in den Vereinten Nationen- Diskussionszusammenfassung // Norman Weiß
In welcher Beziehung steht die praktische Philosophie zur Wirklichkeit der Menschenrechtsfragen in Recht und Politik? Wie kann und soll sie sich ihrem komplexen Gegenstand nähern? Inwieweit kommt ihr die Aufgabe zu, politisches Geschehen konkret zu kommentieren und Vorschläge für die Implementierung menschenrechtstheoretischer Annahmen zu machen? Wie lässt sie sich als anwendungsorientierte Disziplin denken, die jenseits reiner Begründungsdiskurse einen Beitrag zur globalen Stärkung der Menschenrechtsidee leistet?
Der vorliegende Sammelband geht diesen und verwandten Fragen in acht Beiträgen mit jeweils einem Kommentar nach und regt damit zum Nachdenken über das Selbstverständnis zeitgenössischer Menschenrechtsphilosophie an.
OSZE in Zentralasien
(2003)
Oftmals bescheinigt das Bundesverfassungsgericht den Fachgerichten objektive Willkür. Die vorliegende Untersuchung zeichnet die Herleitung dieses Topos aus Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz nach. Die vom Bundesverfassungsgericht entschiedenen Urteilsverfassungsbeschwerden werden systematisiert und ausgewertet. Dabei wird deutlich, daß das Kriterium der objektiven Willkür in verschiedenen Bereichen recht unterschiedlich gehandhabt wird. Nach einem Abriß über das Verhältnis von Verfassungsgerichtsbarkeit und Fachgerichtsbarkeit setzt sich die Untersuchung mit den Zielen der Rechtsprechung zur objektiven Willkür auseinander. Der Dienst an der Gerechtigkeit wird durch ein gerechtes Verfahren, aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts vor allem aber durch ein gerechtes Ergebnis im Einzelfall geleistet. Der Autor prüft nach, ob tatsächlich Defizite bestehen und ob das Bundesverfassungsgericht sie behebt.
Inhaltsübersicht I. Allgemeines II. Notwendigkeit der Maßnahme 1. Tatsächlicher Hintergrund 2. Einschätzung der Polizeischüler 3. Eindruck des Verfassers III. Beschreibung der Maßnahme 1. Schüler, Trainer und Dauer 2. Unterrichtsinhalte 3. Unterrichtsform IV. Würdigung 1. Allgemeines 2. Methode 3. Inhalt 4. Wirkung V. Schlußfolgerungen
Global commons form a comparatively new part of international law, since the term appeared in international discussions and codifications only in the second half of the 20th century. The Common Heritage of Mankind is the corresponding legal principle that can establish an international regime to determine the legal status of non-sovereign territories and to allocate exploitation rights. Its main aim is to balance competing national claims by emphasising mankind’s common interest in the preservation and controlled exploitation of natural re-
sources. Against this background, the chapter sheds a critical light on attempts to transfer the institute of the Common Heritage of Mankind to the sphere of communication. Taking debates revolving around the New World Information and Communication Order in the framework of UNESCO since the late 1970s as a starting point, the author analyses the pitfalls and limits of attempts to establish governance structures for a global information order, including recent attempts to govern the internet.
NATO und Vereinte Nationen
(2002)
Inhaltsübersicht I. Geschichte und Weg in den Europarat 1. Geschichtliche Anfänge 2. Ungarn unter den Habsburgern 3. Die Republik Ungarn und die restaurierte Monarchie 4. Volksdemokratie und kommunistische Herrschaft 5. Die Bestrebungen Ungarns zu einer demokratischen Regierungsform 6. Staatsform und Regierung 7. Minderheitenschutz in Ungarn 8. Aktuelle Entwicklungen II. Ungarns Bilanz vor den Straßburger Instanzen
Inhaltsübersicht I. Geschichte und Weg in den Europarat 1. Französische Revolution und Erstes Kaiserreich 2. Von der Restauration zur Zweiten Republik 3. Das Zweite Kaiserreich und die Dritte Republik 4. Vichy Regime und Freies Frankreich 5. Vierte und Fünfte Republik 6. Europarat und EMRK 7. Die Konventionen des Europarates zum Minderheitenschutz II. Frankreichs Bilanz vor den Straßburger Instanzen 1.Übersicht 2.Auswahl wichtiger Entscheidungen
Menschenrechtsverletzungen: Was kann ich dagegen tun? : Menschenrechtsverfahren in der Praxis
(2012)
Das Handbuch informiert über die Menschenrechtsinstitutionen und -verfahren der Vereinten Nationen, der UNESCO und der ILO sowie des Europarates und der Europäischen Union. Die erste Auflage erschien 1998, die jetzt vorliegende dritte Auflage wurde erweitert und aktualisiert. Das Buch bietet neben den erklärenden Texten auch Formblätter für Beschwerden, Adressen, Literaturhinweise und grafische Darstellungen. Das Werk richtet sich unter anderem an Studierende, Menschenrechtsakteure, Personen, die Rechtsschutz suchen und deren Rechtsbeistände.
Der Beitrag beschreibt die geschichtliche Entwicklung des Menschenrechtsschutzes auf der europäischen Ebene und konzentriert sich dann auf seine derzeitige Ausgestaltung. Im Mittelpunkt der Darstellung stehen die im Rahmen des Europarates erarbeiteten menschenrechtlichen Garantien, hier insbesondere die Europäische Menschenrechtskonvention. Der im Rahmen der KSZE/OSZE vermittelte Menschenrechtsschutz wird ebenso be-handelt wie der Bereich der Europäischen Gemeinschaft / Europäischen Union.
Aus dem Inhalt:
- Menschenrechtsklagen vor Zivilgerichten in Deutschland – Eine Bestandsaufnahme der methodisch-rechtspolitischen Ansätze im Internationalen Privatrecht (IPR)
- Das Vorsorgeprinzip – ein unterschätzter Bestandteil menschenrechtlicher Klimaklagen?
- Der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen und die Klimakrise – Die Entscheidung Billy et al. gegen Australien und ihr Beitrag zur „Begrünung“ des Menschenrechtsschutzes
• Meinungsfreiheit und Ehrenschutz • Kulturtranszendenz und kulturkritische Elemente der Menschenwürde • Bericht über die Arbeit des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen im Jahre 2007 –Teil I • Prosecutor ./. Milan Martić, Urteil des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien
Aus dem Inhalt: - Themenschwerpunkt: Menschenrechte und Staatsbürgerschaft - Gibt es Menschenrechte ohne Bürgerschaft? - Menschenwürde und Staatsbürgerschaft - Die General Comments des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen – ein Beitrag zur Rechtsentwicklung im Völkerrecht - Politische Selbstbestimmung als Menschenrecht und im Völkerrecht - Libyen und der von außen unterstützte Systemwechsel
• Is the Sierra Leonean Amnesty Law Compatible with International Law? • Zur völkerrechtlichen Beurteilung nationaler Amnestieregelungen • 25 Schlußakte vom Helsinki • Mitgliedstaaten des Europarates: Italien • EGMR, Elsholz ./. Deutschland, Urteil vom 13. Juli 2000 • Dokumentation: Grundrechtecharta der Europäischen Union
Bericht über die Arbeit des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen im Jahre 2002 - Teil I • Der Menschenrechtskommissar des Europarats • Türkei widersetzt sich weiterhin einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte • Menschenrechtskammer für Bosnien-Herzegowina: Hadz Boudellaa u. a../. Bosnien-Herzegowina und die Föderation von Bosnien-Herzegowina
• Möglichkeiten und Grenzen der Zivilgesellschaft beim Schutz der Grundrechte der Bürger • Die Enquete-Kommission Ethik und Recht der modernen Medizin des Deutschen Bundestags • Wie ernst sollen die Menschenrechte genommen werden? – Interview mit Ronald Dworkin • EU-Netzwerk unabhängiger Grundrechtsexperten • IGH: Demokratische Republik Kongo ./. Uganda
Editorial: Die Palette menschenrechtlicher Themen ist denkbar breit, wird aber durch die jeweiligen Disziplinen konturiert und von den einzelnen Autoren präzisiert. Aus philosophischer Perspektive behandelt Malte Fabian Büchs die Verknüpfung der Geschichte der Menschenrechte mit derjenigen der Moderne, die unlängst von Etienne Balibar hergestellt wurde. Die Rezeption der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte in den Beratungen des Parlamentarischen Rates über das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland nimmt Daniel Eberhardt in den Blick. Während in Heft 2/2008 die Allgemeine Erklärung als Klassikertext in einen breiten Zusammenhang gestellt wurde, erfolgt hier die Einbettung in einen konkreten Akt der Verfassunggebung. Der Beitrag „Konfliktparteien vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte“ von Cornelius Wiesener behandelt das Verhältnis von humanitärem Völkerrecht und Menschenrechten am konkreten Beispiel des Krieges zwischen Rußland und Georgien im Jahr 2008. In Ergänzung des Themenschwerpunktes „Medizin und Menschenrechte“ aus Heft 2/2008 beschäftigt sich Maren Mylius mit der Beteiligung von Medizinern an Menschenrechtsverletzungen in Argentinien und fragt: „Folter unter ärztlicher Aufsicht?“ Unter dem Titel „Aufarbeitung oder Versöhnung in Kambodscha? Eine Justiz für die Roten Khmer“ befassen sich Philippe Gréciano und Birte Kaspers mit dem gemischten Tribunal in Kambodscha, das bestimmte Verbrechen aus der Zeit Pol Pots ahnden soll. Anne Dieter, Marianna Hillmer und Julia Szilat erinnern in der historischen Miszelle an den 140. Geburtstag von Mahatma Gandhi. Der Dokumentationsteil enthält den traditionellen Bericht über die Arbeit des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen im Jahre 2008. Der zweite Teil, verfasst von Anne Foith, behandelt das Individualbeschwerdeverfahren. Buchbesprechungen runden das Heft ab, bei dessen Herstellung uns Birte Kaspers redaktionell tatkräftig unterstützt hat. Im Oktober 2009 endet die Amtszeit unserer Direktoren Prof. Dr. Eckart Klein und Prof. Dr. Christoph Menke. Prof. Menke ist an die Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main gewechselt und Prof. Klein ist bereits im letzten Jahr in den Ruhestand getreten. Als sein Nachfolger ist Prof. Dr. Andreas Zimmermann an die Juristische Fakultät der Universität Potsdam berufen worden. Er wird zunächst alleiniger Direktor des MRZ werden. Wir wünschen unseren Lesern eine anregende Lektüre.
Themenschwerpunkte: Ius cogens als Grenzmarkierung fur den nachbarschaftlichen Dialog: Zur Forderung nach Sicherungsklauseln für das neue EU-Nachbarschaftsinstrument - Friedrich Schiller und die Französische Revolulution - Die Katholische Kirche und die Menschenrechte - Der neugeschaffene Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen - Verfassungsbeschwerde gegen § 14 Abs. 3 des Luftsicherheitsgesetzes
Themenschwerpunkt: Medizin und Menschenrechte - 60 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte – Reflexionen zur Entstehungsgeschichte, Ideengeschichte und Wirkungsgeschichte - Zum Wohle des Vaterlands – Zur „Erklärung zu Menschenrechten und Menschenwürde“ des World Russian People´s Council - Bericht über die Arbeit des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen im Jahre 2007 – Teil II
Aus dem Inhalt: - Themenschwerpunkt: Sechzig Jahre EMRK - Rechtsstaat und Sicherheit: Die Sicherungsverwahrung auf dem Prüfstand - EGMR: Gäfgen ./. Deutschland - Das Individualbeschwerdeverfahren gemäß Art. 22 des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe - Das Verschwindenlassen: zum Verständnis der UN-Konvention
Aus dem Inhalt: - Die Multidimensionalität der Menschenrechte – Chance oder Gefahr für den universellen Menschenrechtsschutz? - Völkerrechtliche Fragen des Einsatzes bewaffneter Drohnen: Menschenrechtsschutz versus Terrorismusbekämpfung? - Bericht über die Tätigkeit des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen im Jahre 2012 – Teil II: Individualbeschwerden
Aus dem Inhalt: - Extraterritoriale Staatenpflichten und internationale Friedensmissionen - Der Einfluss der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte auf die Aufnahme des Grundrechts auf Asyl in das Grundgesetz - Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen: Funktionsweise und Umsetzung - Folterprävention in Deutschland – Die neue Bundesstelle zur Verhütung von Folter
Aus dem Inhalt:
▪ Human Rights as a Limit to Utopian Thinking?
▪ Koloniale Kontinuitäten im Menschenrechtsdiskurs
▪ Der Interlaken-Prozess, die Erklärung von Kopenhagen
und die Verwirklichung der Menschenrechte in Europa
▪ Das Recht auf Bildung: Völkerrechtlicher Rahmen
und nationale Umsetzung im Schulwesen
Aus dem Inhalt:
▪ Die Interpretation von Menschenrechtsnormen durch die Vertragsausschüsse der Vereinten Nationen
▪ Kinderrechtliche Aspekte zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten nach § 104 Abs. 13 AufenthG
▪ 25 Jahre nach dem „Asylkompromiss“ – die neopragmatische Entwicklung der Menschenrechte von Asylsuchenden
▪ Zur Historie und Zukunft der Meinungsfreiheit. Der dauernde Kampf um ein bewegtes Gut
Themenschwerpunkte: Handelspolitik und Menschenrechte: Das Allgemeine Präferenzsystem Plus (APSplus) der Europäischen Union • Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen – weitere Präzisierung des Menschenrechtsschutzes • EGMR: Jalloh ./. Deutschland • Tätigkeit des Menschenrechtsrates (Übersicht)
Aus dem Inhalt:
Belastung und Arbeitsfähigkeit des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte: neuere Entwicklungen - Extraterritoriale Anwendbarkeit der Rassendiskriminierungskonvention - Globale Verantwortlichkeit oder traditionelles Souveränitätsdenken – Gründe für die Haltung zur “Responsibility to Protect” von nicht-westlichen Staaten
Aus dem Inhalt:
- Menschenrechte, Staatlichkeit und der symbolische Charakter von Menschenrechtsverletzungen
- Schädliche traditionelle und kulturelle Praktiken im Menschenrechtsdiskurs seit CEDAW – Eine Annäherung an ein umstrittenes Konzept
- Schutz von Menschenrechtsverteidigern - neuere Entwicklungen
Aus dem Inhalt:
▪ Auf dem Weg zu einem menschenrechtlichen Schutz vor Abschiebung für Schwerkranke? Anmerkungen zum Paposhvili-Urteil des EGMR
▪ Der EGMR und die Derogation von Menschenrechten – Werden Notstände zu akzeptierten Dauerzuständen in Zeiten des Terrorismus?
▪ EGMR: Wolter und Sarfert ./. Deutschland – Ungleichbehandlung ehelicher und nichtehelicher Kinder im Erbrecht
Aus dem Inhalt:
• Themenschwerpunkt: Menschenrechte und Wirtschaft
o Unternehmen als gesellschaftliche Akteure: Die unternehmerische Verantwortung für Menschenrechte zwischen privater und öffentlicher Sphäre
o “Land Grabbing” im Spannungsfeld zwischen Menschenrechtsschutz und Investitionsschutzrecht
• Bericht über die Tätigkeit des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen im Jahre 2016 – Teil I: Staatenberichte
Editorial: Wir greifen im vorliegenden Heft eine Reihe von eher praxisorientierten Fragestellungen auf, behandeln aber auch grundlegende Themen. Carolin König widmet sich in ihrem Beitrag über das TRIPS-Übereinkommen menschenrechtlichen Implikationen des geistigen Eigentums, wie sie vor allem für den Handel mit und die Entwicklung von Medikamenten von Bedeutung sind. Johannes Freudenreich und Florian Ranft liefern eine statistische Analyse der 29 Wahrheitskommissionen, die ihre Arbeit beendet haben. Dabei werden Variablen zu Ressourcen, Mandat, Inhalt und Ergebnis von Wahrheitskommissionen untersucht. Die Autoren wollten herausfinden, ob es ein Standardmodell für Wahrheitskommissionen gibt, kommen aber zu dem Ergebnis, dass sich ein solches noch nicht erkennbar herausgebildet hat. Unter dem Titel „Rechtsstaatlichkeit in Europa: Dogmatik im (Kon)text“ beschäftigen sich Philippe Gréciano und Norman Weiß mit dem diesbezüglichen Entwicklungsstand der Europäischen Union und versuchen, aus rechtsvergleichender Perspektive Anregungen für die weitere Entwicklung zu gewinnen. Silke Bruchmüller untersucht in ihrem Beitrag die Aktivitäten des Deutschen Bundestages im Zusammenhang mit der „Terrorismusbekämpfung in der 14. und 15. Legislaturperiode“. Der Beitrag „Menschsein als Teilhabe an innerer und äußerer Würde“ von Linda Pickny behandelt das Thema Menschenwürde aus rechtsphilosophischer Sicht. Anne Dieter ruft dazu auf, die „Menschenrechte leben [zu] lernen“, und erinnert so daran, den wohlweislich bereits in der Präambel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte geforderten fortschreitenden Prozess der Anerkennung und Verwirklichung von Menschenrechten voranzutreiben. Der Dokumentationsteil enthält den traditionellen Bericht über die Arbeit des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen im Jahre 2008. Der erste Teil, verfasst von Anne Foith, behandelt vorrangig das Staatenberichtsverfahren. Corinna Dau und Gunda Meyer führen die Reihe „Mitgliedstaaten des Europarates“ mit einem Artikel über Lettland fort. Alexander Dietz und Frank Martin Brunn beschreiben Inhalte und Strukturen der „Interdisziplinäre[n] Forschung zum Thema Menschenwürde an der Universität Heidelberg“. Dem Problem der „Zirkulären Migration“ ist schließlich der Bericht von Julia Vespermann gewidmet. Buchbesprechungen runden das Heft ab, bei dessen Herstellung uns Jutta Wickenhäuser und Tim Reiß redaktionell unterstützt haben. Gunda Meyer scheidet mit diesem Heft aus der Redaktion aus, um sich ganz auf das Referendariat zu konzentrieren. Ihre Nachfolgerin, Anne Foith, gehört bereits zum Kreis unserer Autorinnen und Autoren. Wir wünschen unseren Lesern eine anregende Lektüre.
Das Buch enthält eingangs eine Einführung in den Menschenrechtsschutz auf der europäischen Ebene, die die erschiedenen Institutionen, Garantieen und Überwachungsmechanismen vorstellt. Der zweite Beitrag beschreibt die historische Entwicklung des Minder-heitenschutzes und seine heutige Ausformung. Im dritten Beitrag wird der Schutz vor Folter auf internationaler und europäischer Ebene behandelt und auf Fragen eingegangen, die sich in diesem Zusammenhang für die Bundesrepublik Deutschland stellen. Der vierte Abschnitt erörtert die sprachenrechtliche Situation von Minderheiten, wobei besonderes Augenmerk auf die Rechtsentwicklung in Europa gelegt wird. Im letzten Beitrag diskutiert der Autor den Zusammenhang von Rassismus und Menschenrechten.
Menschenrechte
(2000)
Das erste umfassende deutschsprachige Lexikon über die Vereinten Nationen enthält einen menschenrechtlichen Schwerpunktteil. Dieser Beitrag gibt eine grundlegende Einführung in die geistesgeschichtliche Entwicklung der Menschenrechte. Außerdem erläutert er in geraffter Form die Normierung von Menschenrechten auf der universellen Ebene. Abschließend werden verschiedene, häufig diskutierte Problemfelder behandelt. Hierzu zählen Fragen der Universalität von Menschenrechten, das Recht auf Entwicklung und die Durchsetzung und Förderung von Menschenrechten.
I. Einleitung II. Grundsätzliches zur Europäischen Menschenrechtskonvention und ihrem Kontrollsystem III. Schutz der Meinungsäußerungsfreiheit IV. Einschränkbarkeit der Meinungsäußerungsfreiheit allgemein V. Einschränkbarkeit der Meinungsäußerungsfreiheit zum Schutz des guten Rufes oder der Rechte anderer VI. Schluß
rezensierte Werke: Ott, Martin: Das Recht der Sezession als Ausfluss des Selbstbestimmungsrechts der Völker. - Berlin : Berliner Wissenschafts-Verlag, 2008. - 535 S. (Berliner Juristische Universitätsschriften : Öffentliches Recht ; 30) ISBN 978-3-8305-1553-1 Cole, Mark D.: Das Selbstbestimmungsrecht indigener Völker : eine völkerrechtliche Bestandsaufnahme am Beispiel der Native Americans in den USA. - Berlin : Duncker & Humblot, 2009. - 645 S. (Schriften zum Völkerrecht ; 188) ISBN 978-3-428-11740-6
Rezensiertes Werk: Polizei und Grundrechte : Alternatives Grundrechte-Lehrbuch für die Polizei auf rechtswissenschaftlicher und rechtspolitischer Basis / Martin H. W. Möllers Verfasser: Möllers, Martin H. W. - Frankfurt a. M. : Verl. für Polizeiwiss., 2006. - 324 S. : graph. Darst. - (Die Blaue Reihe: Studienbücher für die Polizei) ISBN: 3-935979-77-0
Tagungsbericht: Mahler, Claudia ; Weiß, Norman: Konferenz „Consolidating Antracism and Minority Rights: CriticalApproaches" <2003, Berlin> / veranstaltet von der Forschergruppe Restra, dem Institut für Menschenrechte, der Abo Akademi University und dem Northern Institute for Environmental and Minority Law, der University of Lappland sowie dem Deutschen Institut für Menschenrechte und dem Finnland-Institut in Deutschland am 12., 13. Juni
In diesem ersten Bericht wird über den Problemkreis Kinder- und Jugendkriminalität gehandelt. Damit soll versucht werden, neue Argumentationsansätze in die aktuelle Diskussion über die allgemeine Verbrechensbekämpfung („Erfolgsmodell New York"1) und die spezielle Behandlung von Heranwachsenden2 einzubringen.
Inhaltsübersicht I. Vereinte Nationen II. Rechtsbeistand im nationalen Vergleich III. Strafjustiz gegenüber Kindern IV. Erstbericht der Bundesrepublik Deutschland zur Kinderrechtskonvention
Kapital und Menschenrechte
(1999)
Jahresbericht 2023
(2024)
Dieser Jahresbericht umfasst den Berichtszeitraum 2023, in dem Forschung und Lehre wieder in Präsenz stattfinden konnten. Begegnung und Austausch in Hörsaal und Seminarraum, auf Konferenzpaneln und während Kaffeepausen sind wieder möglich, aber die Möglichkeiten von Homeoffice und Onlinekommunikation bleiben weiter bestehen, wie die Erfahrung zeigt.
Das MenschenRechtsZentrum als interdisziplinär arbeitende, zentrale wissenschaftliche Einrichtung der Universität Potsdam hat es im Berichtszeitraum erneut unternommen, juristische, philosophische, geschichts- und kultur- sowie politikwissenschaftliche Perspektiven auf das Thema Menschenrechte in Forschung und Lehre miteinander zu verbinden.
Die Wissenschaftler*innen des MenschenRechtsZentrums lehren an den Fakultäten, denen sie angehören. Hier werden daher nur diejenigen Aktivitäten angeführt, die einen Bezug zur Arbeit des MenschenRechtsZentrums sowie zu menschenrechtlichen Fragestellungen haben; weitergehende Informationen finden sich auf den Homepages der jeweiligen Personen.
The nineteenth century witnessed restoration and reformation, the heyday of the nation state in Europe and inter-state cooperation at the same time. Driven by technical progress, communication across borders became an everyday phenomenon demanding transnational cooperation and regulation. Whereas in the political field irregular conferences turned out to be an appropriate instrument for governing transnational cooperation, a more constant and institutionalised matter proved to be adequate for technical cooperation.
In 1865, the International Telegraph Convention set up a relevant administrative union which merged in 1932 with the International Radiotelegraph Union from 1906 to form the newly labelled International Telecommunication Union (ITU). The parties to the ITU met regularly in so-called plenipotentiary conferences every 3 years. Already in 1875 the International Telegraph Convention was completely redrafted and the organisation’s structure changed. The contracting parties created an instrument that paved the way for a modern form of international standard setting. The new, simplified convention contained only general provisions of a policy nature that would remain in effect for an “indeterminate length of time” (Art. 20), detailed rules of a transitory and specific nature that might be subject to frequent changes with the progress of technology were put into the “Regulations for international service” (also known as the Telegraph Regulations). The newly established “administrative conferences” attended by technical experts from the member states were responsible for revising the regulations when necessary.
This was an early example of the transferral of power from sovereign nation states to an international organisation in order to govern transnational communication effectively. The administrative unions, as the first examples in modern history, show the ability of self-interested rational agents to overcome collective action dilemmas, i.e. situations where cooperation avoids sub-optimal outcomes for cooperators. The newly created institutions shaped a spirit of cooperation and the practice of standard setting proved that cooperation is effective. Furthermore, they show the spill-over effects of cooperation: increased cooperation in one area leads to increased cooperation in other areas.
Inhaltsübersicht I. Einführung in die Grundlagen der Europäischen Menschenrechtskonvention 1. Entstehung und Ziele der Konvention 2. Überblick über die materiellen Inhalte der Konvention 3. Organe der Konvention 4. Entscheidungen II. Das Individualrechtsschutzverfahren nach geltendem Recht 1. Überblick 2. Verfahren vor der Kommission I (Zulässigkeit) 3. Vorläufige Maßnahmen 4. Verfahren vor der Kommission II (Meritorisches Verfahren) 5. Verfahren vor dem Gerichtshof (Begründetheit) 6. Entscheidung des Ministerkomitees 7. Kontrollverfahren 8. Entscheidungswirkung III. Das Indivudualbeschwerdeverfahren nach künftigem Recht IV. Bewertung V. Prüfungsschema VI. English summary
Hugo Grotius: Mare Liberum
(2009)
Im März 1609 erschien die Schrift „Mare Liberum“. Das aus diesem Anlaß durchgeführte Podiumsgespräch „Hugo Grotius: Mare Liberum – Zur Aktualität eines Klassikertextes“ erörterte zunächst den Typus des Klassikertextes und untersuchte Aspekte der Grotius-Rezeption. Danach wurde erörtert, inwieweit der Protestant Grotius von Ideen des Katholiken de Vitoria beeinflußt war und was dies für die Webersche Einordnung des Kapitalismus bedeutet. Abschließend stellte das Podiumsgespräch dann den Bezug zur heutigen Situation her und behandelte die Bedrohung der Freiheit der Meere durch Piraterie und setzte sich mit den Gegenmaßnahmen der Europäischen Union auseinander. Die Publikation enthält die ersten drei Beiträge aus der Feder von Markus Kotzur, Johannes Thumfart und Norman Weiß. Kotzur entwickelt den Begriff des Klassikertexts und macht an den verschiedenen Kategorien – literarische Texte, philosophische, staats- und gesellschaftstheoretische Entwürfe, politische Texte und spezifische Rechtstexte – die jeweiligen Wirkungsmöglichkeiten anschaulich. Er schildert sodann die Besonderheit der spezifisch juristischen Wirkweisen aller Kategorien von Klassikertexten in der völkerrechtlichen Theorie und Praxis gleichermaßen. Weiß schildert die Entstehungshintergründe von „Mare liberum“ und geht darauf ein, wie und warum ein für den konkreten Einzelfall entstandenes Parteigutachten bereits nach wenigen Jahren zum allgemein bedeutsamen Rechtstext werden konnte. In einem zweiten Schritt wird kurz angerissen, wie sich die Rezeption dieses Klassikertexts im zwanzigsten Jahrhundert darstellt. Thumfart unternimmt es, die These Max Webers, der Kapitalismus sei durch den Protestantismus begünstigt worden, um die eigene These zu ergänzen, auch die katholische Religion habe sich förderlich erwiesen: Grotius habe seine Idee eines universalen, natur- und gottgewollten Rechts auf Freihandel in Abhängigkeit von dem katholischen Missionsgedanken entwickelt, wie er knapp sechzig Jahre vor Grotius von dem spanischen Dominikaner Francisco de Vitoria formuliert wurde.
Die erste Konferenz im Dezember 1999, die Gründungskonferenz, mündete nach einer intensiven Diskussion über die Situation in der deutschen UN-Forschung in die Gründung des Forschungskreises Vereinte Nationen. Dieser hat sich vor allem die bessere Kommunikation untereinander, die Förderung des interdisziplinären Dialogs und des wissenschaftlichen Nachwuchses in der UN-Forschung zum Ziel gesetzt. Die zweite Konferenz des Forschungskreises fand am 30. Juni und 1. Juli 2000, ebenfalls in den Räumen der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam, im Vorfeld einer wichtigen UN-Konferenz, nämlich des Milleni-um-Gipfels im September 2000 in New York statt. Sie widmete sich einer kritischen Bilanz der Rolle der Vereinten Nationen bei der Suche nach Lösungen für die globalen Probleme, in ihren Hauptaufgabengebieten Friedenssicherung, Demokratisierung, Schutz der Menschenrechte und Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung. Die in dieser Broschüre veröffentlichten Referate der zweiten Konferenz spiegeln zusammen mit den Diskussionen, die zusammenfassend dargestellt werden, die großen Herausforderungen, aber auch die Chancen der Vereinten Nationen bei der Lösung der globalen Probleme, vor die sich die Völker der Welt zum Beginn des neuen Jahrtausend gestellt sehen.