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Der vorliegende Artikel analysiert die niedersächsische Polizeiaffäre aus einer Perspektive, die sich für das Zusammenspiel von Recht und Organisationen interessiert. Zunächst argumentieren wir, dass Recht in Organisationen nicht aus sich heraus wirkt, es benötigt Akteur:innen, die es durchsetzen. Diese sitzen formal auf bestimmten Relaisstellen, deren Funktion es ist, dem Recht Geltung zu verschaffen. Im vorliegenden Fall, so zeigen wir, versagen diese Relaisstellen. Recht dient am Ende weniger dem Schutz der Betroffenen als vielmehr dem Schutz der Organisation.
Variance Inflation Factor
(2015)
Toleranz
(2015)
Sunflower plot
(2015)
Sequenzanalyse [1]
(2015)
Schließung, soziale
(2020)
In Wirtschaft und Gesellschaft führt Weber das Konzept »offener« und »geschlossener« sozialer Beziehungen (s. Kap. II.4) als § 10 der Soziologischen Grundbegriffe systematisch nach der Unterscheidung von »Vergemeinschaftung « und »Vergesellschaftung« (WuG, 21 § 9) ein. Während das soziale Handeln (s. Kap. II.16) bei der ersten dieser beiden Formen sozialer Beziehungen auf affektuell oder traditional begründeter Zusammengehörigkeit von Individuen beruht, gründet es bei der zweiten auf der wert- oder zweckrationalen Orientierung ihres Handelns. Trotz dieser wichtigen, anhand seiner Handlungstypen getroffenen Unterscheidung, macht Weber dann allerdings zugleich deutlich, dass im Hinblick auf Prozesse sozialer Schließung kein Unterschied darin besteht, ob es sich um subjektiv gefühlte oder rational motivierte Zusammengehörigkeiten dreht. Vielmehr gilt jegliche soziale Beziehung nach außen hin als »offen«, »wenn und insoweit die Teilnahme an dem an ihrem Sinngehalt orientierten gegenseitigen Handeln, welches sie konstituiert, nach ihren geltenden Ordnungen niemand verwehrt wird, der dazu tatsächlich in der Lage und geneigt ist« (ebd., 23).
Regressionsdiagnostik
(2015)
Ramadan in der Schule
(2023)
Wenn Schüler:innen im Ramadan fasten, müssen Schulen sowohl die Religionsausübung respektieren, als auch ihrem Bildungsauftrag nachkommen. Die daraus erwachsenden Herausforderungen werden vor allem an die Lehrkräfte und weniger an formale Bildungsstrukturen adressiert. Beim Versuch, diese widersprüchlichen Erwartungen als einzelne Lehrkraft zu bewältigen, entstehen Risiken für Diskriminierung. Unser Beitrag zeigt damit beispielhaft den Zusammenhang von schulorganisatorischen Rahmenbedingungen und Diskriminierungsrisiken auf.
Q-Q-Plot
(2015)
Perzentilband
(2015)