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Имеют ли церковь и религиозные объединения «политическую миссию» или только общественную задачу?
(2013)
Имеют ли церкви или религиозные объединения «политическую миссию» или «только» общественную задачу?
(2013)
Die „Symphonie der Gewalten“
(2013)
«Симфония властей»
(2013)
Die Moskauer Staatliche Juristische O. E. Kutafin Universität (Akademie) und die Juristische Fakultät der Universität Potsdam arbeiten seit 2007 mit hohem wissenschaftlichem Ertrag zusammen. Ihre gemeinsamen Anstrengungen um das Verständnis und die Entwicklung des Rechts in Russland und in Deutschland finden in den Wochen des Russischen Rechts ihren Ausdruck. In den Beiträgen spiegelt sich das wissenschaftliche Denken auf dem Gebiet der Rechtswissenschaft zweier Länder wider, deren Rechtsschulen seit jeher ein historisches Band verbindet. Ius est ars aequi et boni – Nach dem Wahren und Guten durch das Recht streben beide Partner. Den thematischen Schwerpunkt der 2. Woche des Russischen Rechts, Potsdam, 2012, bildeten – neben zivilrechtlichen Fragestellungen – das Zusammenwirken und der wechselseitige Einfluss von Staat und Kirche in Russland und Deutschland. Wo harsche Gegensätze zwischen Staat und Kirche das Bild prägen, wo die eine Seite die andere gar bekämpft, dominieren Unrecht und Willkür. Wo aber zwischen Staat und Kirche gegenseitiges Vertrauen und Wohlwollen herrschen, wo Konflikte rechtsstaatlich, mithin friedlich, ausgetragen werden, lässt sich das Wahre finden, und das Gute gedeiht. Diese Einsicht zu fördern und zu verbreiten, war ein Ziel der Konferenz.
1. Der Regelungsgegenstand des Internationalen Privatrechts 2. Der Begriff des IPR 3. Die Geschichte des IPR 4. Der Inhalt des IPR 5. Rechtsquellen des IPR 6. Kollisionsnormen 7. Rück- und Weiterverweisung (renvoi) 8. Zur Qualifikation im IPR 9. Die Anwendung und Ermittlung des ausländischen Rechts 10. Ordre public 11. Zwingendes Recht 12. Die grundlegenden Prinzipien des Kollisionsrechts
1. Предмет международного частного права 2. Понятие международного частного права 3. Развитие МЧП 4. Содержание МЧП 5. Источники МЧП 6. Коллизионные нормы 7. Обратная отсылка и отсылка к праву третьего государства (renvoi) 8. Проблема квалификации в МЧП 9. Применение иностранного права, установление содержания иностранного права 10. Оговорка о публичном порядке 11. Императивные нормы 12. Основные коллизионные принципы
1. Банковское право как отрасль права 2. Предмет, метод и система банковского права 3. Источники банковского права
1 Международное право прав человека 2 Право международной безопасности
Seit dem Jahr 2007 kooperieren die Moskauer Staatliche Juristische O. E. Kutafin Akademie und die Juristische Fakultät der Universität Potsdam mit hohem gegenseitigen Ertrag. Über den wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn hinaus trägt die Partnerschaft zum Verständnis des anderen bei und hilft, die Gegensätze zu überwinden, welche das Verhältnis zwischen Deutschland und Russland im 20. Jahrhundert kennzeichneten. Im jährlichen Wechsel finden die Woche des Russischen Rechts in Potsdam und die Woche des Deutschen Rechts in Moskau statt. Der Band gibt die Vorträge namhafter Moskauer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler wieder. Der Leser findet die Vorträge in russischer Sprache, jeweils mit Zusammenfassungen auf Deutsch. Das thematische Spektrum ist weit. Es reicht von der Kriminalistik, dem Völkerrecht, der Europäisierung des Russischen Rechts über die Einführung in das Russische Bankrecht und das Bankensystem der Russischen Föderation bis zur Einführung in das Internationale Privatrecht in Russland.
Wilhelm von Humboldts 'Ideen zu einem Versuch die Grenzen der Wirksamkeit des Staats zu bestimmen' sind hierzulande erst in jüngerer Zeit verstärkt rezipiert worden, obwohl sie seit jeher zu den klassischen Schriften des politischen Liberalismus zählen. Humboldts Ideen haben insbesondere John Stuart Mill bei seinem Essay über die Freiheit maßgeblich beeinflusst. Die vorliegende Schrift unternimmt daher nicht nur den Versuch einer rechtsphilosophischen Einordnung, sondern stellt auch Bezüge zur angloamerikanischen Rechtsphilosophie dar.
Vorlesungen mit Skript Themen: - Die Entstehung des Schuldverhältnisses - Der Inhalt des Schuldverhältnisses - Der Grundsatz von Treu und Glauben - Das Erlöschen des Schuldverhältnisses - Die Einreden - Der Schadensersatz wegen Pflichtverletzung - Der Inhalt und Umfang des Schadensersatzpflicht - Der Gläubigerverzug - Die Beteilungung Dritter am Schuldverhältnis
Vorlesungen mit Skript Themen: - Die Rechts- und Geschäftsfähigkeit - Das Rechtsgeschäft, das Zustandekommen des Vertrages, Abgabe und Zugang von Willenserklärungen - Die Auslegung von Willenserklärungen - Die Anfechtung von Willenserklärungen - Die Stellvertretung - Die Vertragsfreiheit und der Kontrahierungszwang - Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen - Der Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB)
In Fällen der Beleidigung, der Körperverletzung oder der Tötung eines Angehörigen haben die Gerichte im 19. Jahrhundert in Frankreich in Auslegung des Deliksrechts gemäß Code civil entschieden, daß dem klagenden Verletzten über die erlittene Kränkung, den Schmerz oder die Trauer tröstend hinweggeholfen werden sollte durch Zuerkennung einer ihm vom Täter als Schadensersatz zu zahlende Geldsumme. In drastischem Gegensatz hierzu haben damals die Gerichte in den deutschen Territorien judiziert, ein solcher nicht materieller Schaden könne unmöglich in Geld erfaßt werden. Eine Ausnahme bildete in den meisten Staaten das von Alters her praktizierte Schmerzensgeld. Ansonsten galt: Wer Ehre in Geld aufwiegen will, besitzt keine Ehre. Die Trauer durch Geldannahme lindern zu wollen, entwürdigt den Toten. Es werden umfassende Belege in Form von immer neuen Fallbeispielen dargeboten. Auf diese Weise führt der Verfasser, weit in die Rechtsgeschichte zurückgreifend und dann die Praxis des 19. Jahrhunderts im Détail untersuchend, ein überaus lebhaftes Bild der Entstehungsgeschichte der Differenz und dann der sittengeschichtlich in hohem Maße aufschlußreichen Richtermeinungen in jenem Jahrhundert vor Augen. In den nach der Vertreibung Napoléons 1814 preußisch gewordenen Gebieten am linken Rheinufer und in einigen weiteren westdeutschen Landen hat der Code civil bis zum BGB von 1900 weiter gegolten. Wiederum gestützt auf umfangreiche Fallstudien liefert der Verfasser den Nachweis, daß hier die deutsche Richterschaft zwar französisches Recht angewandt, fast nie aber in den Begriff "Schaden" den "dommage moral" einbezogen hat. Im Schlußkapitel wird über die im 20. Jahrhundert durch die deutsche Rechtsprechung zum Allgemeinen Persönlichkeitrecht bewirkte erhebliche Annäherung an die kontinuierliche französische Praxis berichtet.