Bericht über die Tätigkeit des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen im Jahre 2022 – Teil I: Staatenberichte
- Der Beitrag führt die Berichterstattung des MenschenRechtsZentrums über die Arbeit des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen fort. Er thematisiert insbesondere die im Jahr 2022 erfolgten obligatorischen Staatenberichtsverfahren nach Art. 40 des Zivilpakts. Im Staatenbericht wird dargelegt, welche Maßnahmen die Vertragsstaaten zur Gewährleistung der Rechte des Zivilpaktes getroffen haben. Im anschließenden Verfahren werden im Rahmen eines konstruktiven Dialogs mit dem betreffenden Staat Fragen zu Problemen (List of Issues) erörtert. Die Ergebnisse des Berichtsverfahrens fasst der Ausschuss in seinen Abschließenden Bemerkungen (Concluding Observations) zusammen. Am Ende seiner Abschließenden Bemerkungen stellt der Ausschuss einige Punkte heraus und fordert den Staat dazu auf, über Fortschritte in diesem Bereich nunmehr innerhalb von drei Jahren zu berichten (sog. Follow-up-Verfahren). Im Berichtszeitraum 2022 setzte sich der Ausschuss während seiner drei Sitzungen mit der Menschenrechtslage in 17 Vertragsstaaten auseinander.Der Beitrag führt die Berichterstattung des MenschenRechtsZentrums über die Arbeit des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen fort. Er thematisiert insbesondere die im Jahr 2022 erfolgten obligatorischen Staatenberichtsverfahren nach Art. 40 des Zivilpakts. Im Staatenbericht wird dargelegt, welche Maßnahmen die Vertragsstaaten zur Gewährleistung der Rechte des Zivilpaktes getroffen haben. Im anschließenden Verfahren werden im Rahmen eines konstruktiven Dialogs mit dem betreffenden Staat Fragen zu Problemen (List of Issues) erörtert. Die Ergebnisse des Berichtsverfahrens fasst der Ausschuss in seinen Abschließenden Bemerkungen (Concluding Observations) zusammen. Am Ende seiner Abschließenden Bemerkungen stellt der Ausschuss einige Punkte heraus und fordert den Staat dazu auf, über Fortschritte in diesem Bereich nunmehr innerhalb von drei Jahren zu berichten (sog. Follow-up-Verfahren). Im Berichtszeitraum 2022 setzte sich der Ausschuss während seiner drei Sitzungen mit der Menschenrechtslage in 17 Vertragsstaaten auseinander. Thematische Schwerpunkte, die Gegenstand des Follow-up-Verfahrens wurden, bildeten Fälle von Gewalt gegen Frauen, insbesondere ein Anstieg an Fällen häuslicher Gewalt, die Einschränkungen der Meinungs- sowie der Versammlungsfreiheit und rechtsstaatliche Versäumnisse. Darüber hinaus wurden vielerorts die Bedingungen in Hafteinrichtungen und die Situation von Arbeitsmigrant:innen thematisiert.…
Author details: | Navin Mienert |
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URN: | urn:nbn:de:kobv:517-opus4-587890 |
DOI: | https://doi.org/10.25932/publishup-58789 |
ISSN: | 2941-1149 |
Title of parent work (German): | MenschenRechtsMagazin |
Publisher: | Universitätsverlag Potsdam |
Place of publishing: | Potsdam |
Publication type: | Report |
Language: | German |
Date of first publication: | 2023/04/20 |
Publication year: | 2023 |
Publishing institution: | Universität Potsdam |
Publishing institution: | Universitätsverlag Potsdam |
Release date: | 2023/04/20 |
Tag: | Menschenrechtsausschuss; Staatenberichtsverfahren; Zivilpakt |
Volume: | 28 |
Issue: | 1 |
Number of pages: | 24 |
First page: | 50 |
Last Page: | 73 |
RVK - Regensburg classification: | PR 2213, PR 1400 |
Organizational units: | Zentrale und wissenschaftliche Einrichtungen / MenschenRechtsZentrum |
DDC classification: | 3 Sozialwissenschaften / 34 Recht / 340 Recht |
Peer review: | Referiert |
Publishing method: | Universitätsverlag Potsdam |
Open Access / Gold Open-Access | |
Collection(s): | Universität Potsdam / Zeitschriften / MenschenRechtsMagazin / MRM 28 (2023) 1 / Berichte und Dokumentationen |
License (German): | CC-BY - Namensnennung 4.0 International |