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Die neuere BGH-Rechtsprechung zum Versuchsbeginn bei Auf- und Einbruchdiebstahl

  • 2020 erließ der BGH fünf Entscheidungen zum Versuchsbeginn bei Auf- oder Einbruchdiebstahl. Der 4. Strafsenat knüpft dabei an das unmittelbare Ansetzen zum Regelbeispiels- oder Qualifikationsmerkmal an, wohingegen nach dem 5. Strafsenat ein unmittelbares Ansetzen zum Grundtatbestand, also dem Diebstahl erforderlich ist. Gleichzeitig verschiebt der 5. Senat durch die täterunfreundliche Anwendung konkretisierender Kriterien den Versuchsbeginn wieder nach vorne. Auch wenn die dogmatische Konzeption des 5. Senats vorzugswürdig ist, sind die teils unklaren Kriterien und die daraus resultierende Vorverlagerung des Versuchsbeginns mit Skepsis zu betrachten.

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Verfasserangaben:Yao LiGND
URL:https://www.zis-online.com/dat/artikel/2021_7-8_1450.pdf
ISSN:1863-6470
Titel des übergeordneten Werks (Deutsch):Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik
Verlag:T. Rotsch
Verlagsort:Gießen
Publikationstyp:Wissenschaftlicher Artikel
Sprache:Deutsch
Jahr der Erstveröffentlichung:2021
Erscheinungsjahr:2021
Datum der Freischaltung:20.11.2023
Band:16
Ausgabe:7-8
Seitenanzahl:5
Erste Seite:430
Letzte Seite:434
Organisationseinheiten:Juristische Fakultät / Strafrecht
DDC-Klassifikation:3 Sozialwissenschaften / 34 Recht / 340 Recht
Peer Review:Nicht referiert
Verstanden ✔
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