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Volle Souveränität?

  • Nach Art. 7 Abs. 1 S. 1 des Vertrages zur abschließenden Regelung in Bezug aufDeutschland vom 12. September 1990 (Zwei-plus-Vier-Vertrag)1beendeten die Fran-zösische Republik, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, das VereinigteKönigreich Großbritannien und Nordirland und die Vereinigten Staaten von Ameri-ka„ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Berlin und Deutschland alsGanzes“. Dies hatte, wie in dessen Art. 7 Abs. 1 S. 2 ausdrücklich niedergelegt, zurFolge, dass„die entsprechenden, damit zusammenhängenden vierseitigen Verein-barungen, Beschlüsse und Praktiken beendet und alle entsprechenden Einrichtun-gen der vier Mächte aufgelöst“wurden.2Art. 7 Abs. 2 Zwei-plus-Vier-Vertrag stelltdemgemäß fest, dass das vereinte Deutschland volle Souveränität über seine inne-ren und äußeren Angelegenheiten erhalten habe. Nach dem Wortlaut des Vertrageshaben die Alliierten damit jegliche Rechte in Bezug auf Deutschland abgegeben,rechtliche Auswirkungen der Besatzungsgeschichte Deutschlands noch bis in dieheutige Zeit scheinenNach Art. 7 Abs. 1 S. 1 des Vertrages zur abschließenden Regelung in Bezug aufDeutschland vom 12. September 1990 (Zwei-plus-Vier-Vertrag)1beendeten die Fran-zösische Republik, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, das VereinigteKönigreich Großbritannien und Nordirland und die Vereinigten Staaten von Ameri-ka„ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Berlin und Deutschland alsGanzes“. Dies hatte, wie in dessen Art. 7 Abs. 1 S. 2 ausdrücklich niedergelegt, zurFolge, dass„die entsprechenden, damit zusammenhängenden vierseitigen Verein-barungen, Beschlüsse und Praktiken beendet und alle entsprechenden Einrichtun-gen der vier Mächte aufgelöst“wurden.2Art. 7 Abs. 2 Zwei-plus-Vier-Vertrag stelltdemgemäß fest, dass das vereinte Deutschland volle Souveränität über seine inne-ren und äußeren Angelegenheiten erhalten habe. Nach dem Wortlaut des Vertrageshaben die Alliierten damit jegliche Rechte in Bezug auf Deutschland abgegeben,rechtliche Auswirkungen der Besatzungsgeschichte Deutschlands noch bis in dieheutige Zeit scheinen danach zunächst ausgeschlossen.In dem folgenden Beitrag soll diese aus heutiger Sicht selbstverständlich er-scheinende Hypothese kritisch hinterfragt und der Frage nachgegangen werden, obund inwieweit die Besatzungsgeschichte Deutschlands noch immer rechtliche Fol-gen zeitigt. Hierbei soll insbesondere auf Fragen der Fortgeltung alliierten Rechts,Eigentumsfragen sowie auf Fragen der Nachfolge in völkerrechtlichen Verträgeneingegangen werden.show moreshow less

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Metadaten
Author details:Andreas ZimmermannORCiDGND, Jan EikenGND
DOI:https://doi.org/10.1515/9783110728019-007
ISBN:978-3-11-072801-9
ISBN:978-3-11-072790-6
ISBN:978-3-11-072806-4
Title of parent work (German):Zwei plus Vier : die internationale Gründungsgeschichte der Berliner Republik
Subtitle (German):Kontinuität alliierten Rechts, Eigentumsfragen und völkerrechtliche Verträge
Publisher:De Gruyter
Place of publishing:Berlin
Editor(s):Tim Geiger, Jürgen Lillteicher, Hermann Wentker
Publication type:Part of a Book
Language:German
Date of first publication:2021/12/06
Publication year:2021
Release date:2023/06/16
Number of pages:20
First page:103
Last Page:122
Organizational units:Juristische Fakultät / Öffentliches Recht
DDC classification:3 Sozialwissenschaften / 34 Recht / 340 Recht
Peer review:Nicht ermittelbar
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