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Kopftuchverbot für Rechtsreferendarin

  • Staat und Staatsbedienstete sind unterschiedliche Rechtssubjekte und Religionsausübung durch Amtsträger ist Grundrechtsgebrauch. Die Schranke für die Religionsausübung für Staatsbedienstete findet sich im verfassungsrechtlichen Mäßigungsgebot, das ein generelles Kopftuchverbot jedoch nicht rechtfertigen kann.

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Metadaten
Verfasserangaben:Frauke Brosius-GersdorfORCiDGND, Hubertus GersdorfGND
ISSN:0721-880X
ISSN:1435-1382
ISSN:0940-7286
Titel des übergeordneten Werks (Deutsch):Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
Untertitel (Deutsch):Unanwendbarkeit des Neutralitätsgebots : zur Differenzierung zwischen dem Neutralitätsgebot für den Staat und dem Mäßigungsgebot für Amtsträger
Verlag:Beck
Verlagsort:München
Publikationstyp:Wissenschaftlicher Artikel
Sprache:Deutsch
Jahr der Erstveröffentlichung:2020
Erscheinungsjahr:2020
Datum der Freischaltung:13.04.2023
Freies Schlagwort / Tag:Islam; Kopftuch; Neutralität; Religionsfreiheit; Urteil; Verwaltung
Band:39
Ausgabe:7
Erste Seite:428
Letzte Seite:432
Organisationseinheiten:Juristische Fakultät / Öffentliches Recht
DDC-Klassifikation:3 Sozialwissenschaften / 34 Recht / 340 Recht
Verstanden ✔
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