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Entschädigung wegen Betriebsschließungen

  • Die Corona-Pandemie stellt nicht nur eine medizinische, sondern auch eine ökonomische Notlage dar. Möglicherweise mündet sie auch in eine juristische Krise ein, wenn es nicht gelingen sollte, ihre finanziellen Auswirkungen rechtlich adäquat zu bewältigen. Dies betrifft nicht nur Arbeitnehmer, die in Kurzarbeit gehen, sondern gerade auch die Inhaber von Betrieben, die pandemiebedingt schließen müssen. Im Folgenden sollen überblicksartig die Möglichkeiten untersucht werden, eine Entschädigung für solche Betriebsschließungen zu erhalten. Zu diesem Zweck werden zunächst die Ansprüche nach dem Infektionsschutzgesetz erörtert (I.), bevor die gefahrenabwehrrechtlichen Ansprüche (II.) sowie Ansprüche aus dem allgemeinen Staatshaftungsrecht (III.) untersucht werden. Dies leitet zu den Fragen über, ob zumindest Bestimmungen aus dem Infektionsschutzgesetz analog angewandt werden können (IV.) oder ob die Betriebsinhaber allein auf die staatlichen Hilfsprogramme zu verweisen sind (V.). Eine Schlussbetrachtung rundet die Darstellung ab (VI.).

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Metadaten
Author details:Thorsten Ingo SchmidtORCiDGND
DOI:https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2021.03.20
ISSN:0930-3065
ISSN:2510-5116
Title of parent work (German):Berliner Anwaltsblatt
Subtitle (German):die staatshaftungsrechtlichen Folgen der Corona-Pandemie
Publisher:Schmidt
Place of publishing:Berlin
Publication type:Article
Language:German
Date of first publication:2021/02/16
Publication year:2021
Release date:2023/06/08
Issue:3
Number of pages:2
First page:79
Last Page:80
Organizational units:Juristische Fakultät / Öffentliches Recht
DDC classification:3 Sozialwissenschaften / 34 Recht / 340 Recht
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