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Internationale und örtliche Zuständigkeit für zivilrechtliche Schadensersatzansprüche aufgrund von Virusinfektionen

  • Die Sars-CoV-2-Virus-Epidemie hat die Welt in die größte Krise seit dem zweiten Weltkrieg gestürzt. Die einen Staaten kommen mit dieser Krise besser zurecht als die anderen. Wie es mit der „Bekämpfung“ dieses neuen Virus weitergeht, kann niemand präzise vorhersagen. Die Aussagen zur Frage, wann ein Impfstoff vorliegen könnte, gehen weit auseinander. Mitunter wird bezweifelt, dass es in absehbarer Zeit überhaupt einen Impfstoff geben wird. Zukünftige Epidemien desselben Ausmaßes aufgrund anderer Viren werden für möglich erachtet. Die zivilrechtliche Aufarbeitung der derzeitigen Epidemie steckt noch in den Anfängen. Im Zivilrecht geht es darum, in Einzelfällen zivilrechtliche Schadensersatzansprüche für diejenigen zu „konstruieren“, die mit dem Sars-CoV-2-Virus von einer anderen Person infiziert worden sind. Dass dies nicht einfach ist, liegt auf der Hand. Wer sich näher damit beschäftigt, stellt schnell fest, dass hierbei ganz unterschiedliche Fallkonstellationen denkbar sind. Sofern solche Schadensersatzansprüche aus Vertrag oderDie Sars-CoV-2-Virus-Epidemie hat die Welt in die größte Krise seit dem zweiten Weltkrieg gestürzt. Die einen Staaten kommen mit dieser Krise besser zurecht als die anderen. Wie es mit der „Bekämpfung“ dieses neuen Virus weitergeht, kann niemand präzise vorhersagen. Die Aussagen zur Frage, wann ein Impfstoff vorliegen könnte, gehen weit auseinander. Mitunter wird bezweifelt, dass es in absehbarer Zeit überhaupt einen Impfstoff geben wird. Zukünftige Epidemien desselben Ausmaßes aufgrund anderer Viren werden für möglich erachtet. Die zivilrechtliche Aufarbeitung der derzeitigen Epidemie steckt noch in den Anfängen. Im Zivilrecht geht es darum, in Einzelfällen zivilrechtliche Schadensersatzansprüche für diejenigen zu „konstruieren“, die mit dem Sars-CoV-2-Virus von einer anderen Person infiziert worden sind. Dass dies nicht einfach ist, liegt auf der Hand. Wer sich näher damit beschäftigt, stellt schnell fest, dass hierbei ganz unterschiedliche Fallkonstellationen denkbar sind. Sofern solche Schadensersatzansprüche aus Vertrag oder aus unerlaubter Handlung gerichtlich durchgesetzt werden sollen, stellt sich als erstes die Frage nach dem zuständigen Gericht. Die Antwort hierauf ist in Sachverhalten mit Auslandsberührung alles andere als leicht zu geben. Der folgende Beitrag soll daher Hilfestellungen bei der komplexen Suche nach einem international und örtlich zuständigen Gericht geben, wenn in einem Sachverhalt mit Auslandsberührung ein Schadensersatzanspruch aus Vertrag bzw. unerlaubter Handlung aufgrund einer Infektion mit dem Sars-CoV-2-Virus oder (zukünftig) einem neuen Virus vor Gericht geltend gemacht werden soll.show moreshow less

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Metadaten
Author details:Rolf WagnerGND
URL:https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-COVUR-B-2020-S-566-N-1
ISSN:2700-3051
Title of parent work (German):COVID-19 und alle Rechtsfragen zur Corona-Krise
Publisher:C.H. Beck
Place of publishing:München
Publication type:Article
Language:German
Year of first publication:2020
Publication year:2020
Release date:2023/06/23
Volume:1
Issue:11
Number of pages:8
First page:566
Last Page:573
Organizational units:Juristische Fakultät / Bürgerliches Recht
DDC classification:3 Sozialwissenschaften / 34 Recht / 340 Recht
Peer review:Nicht referiert
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