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Nachhaltigkeit als Grundpflicht

  • Die Umweltkrise zwingt zur Debatte über das Freiheitsverständnis des Grundgesetzes. Mit dem Klimawandel nehmen nicht nur Extremwetterereignisse, Dürren und Hunger zu, sondern auch Gefahren für Demokratie und Frieden. Dass die Krise menschgemacht ist, bedeutet, dass Menschen ihre Freiheit bewusst oder unbewusst zu willkürlich, exzessiv und rücksichtslos gebraucht haben. Der Beitrag schlägt darum in Abkehr vom bisherigen Freiheitsdogma „tun und lassen, was man will“ eine alternative Interpretation des Art. 2 Abs. 1 GG vor. Erst wenn eine Grundpflicht für einen nachhaltigen Freiheitsgebrauch an die Seite des staatlichen Schutzauftrages gestellt wird, kann das Verfassungsrecht dem Ernst dieser Menschheitskrise gerecht werden.

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Metadaten
Author details:Isa BilgenORCiDGND
ISSN:0029-859X
Title of parent work (German):Die Öffentliche Verwaltung : DÖV ; Zeitschrift für Öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaften
Subtitle (German):zur ökologisch-sozialen Verantwortung der Einzelnen
Publisher:Kohlhammer
Place of publishing:Stuttgart
Publication type:Article
Language:German
Year of first publication:2023
Publication year:2023
Release date:2023/04/21
Volume:76
Issue:4
Number of pages:11
First page:150
Last Page:160
Organizational units:Juristische Fakultät / Öffentliches Recht
DDC classification:3 Sozialwissenschaften / 34 Recht / 340 Recht
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