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Lohnt sich das Abstraktionsprinzip?

  • Ein wichtiges Anliegen aller Privatrechtsordnungen ist die Sicherheit und Verlässlichkeit des Gütertransfers. In einer entwickelten Wirtschaft, die auf Arbeitsteilung und Umsatz basiert, gibt es lange Lieferketten. Person A liefert ein Gut an B, dann liefert B an C und immer so weiter. Die einzelnen Glieder in der Kette müssen das Gut sicher und verlässlich erwerben können. Wenn nun aber das Geschäft zwischen A und B von Anfang an ungültig ist oder nachträglich hinfällig wird, stellt sich die Frage, wem das Gut gehört. Das deutsche Recht begegnet dieser Frage unter anderem mit dem Trennungs- und Abstraktionsprinzip: Kauf und Übereignung sind zwei gesonderte Verträge, und die Wirksamkeit der Übereignung ist unabhängig vom Bestand und von der Wirksamkeit des Kaufvertrag. Das wird von deutschen Juristen als Schlüssel wissenschaftlichen Rechtsdenkens hochgehalten, stößt aber außerhalb Deutschlands und speziell in Frankreich auf Unverständnis. Denn im französischen Recht sind Kauf und Übereignung Eins. Im Folgenden geht es nicht soEin wichtiges Anliegen aller Privatrechtsordnungen ist die Sicherheit und Verlässlichkeit des Gütertransfers. In einer entwickelten Wirtschaft, die auf Arbeitsteilung und Umsatz basiert, gibt es lange Lieferketten. Person A liefert ein Gut an B, dann liefert B an C und immer so weiter. Die einzelnen Glieder in der Kette müssen das Gut sicher und verlässlich erwerben können. Wenn nun aber das Geschäft zwischen A und B von Anfang an ungültig ist oder nachträglich hinfällig wird, stellt sich die Frage, wem das Gut gehört. Das deutsche Recht begegnet dieser Frage unter anderem mit dem Trennungs- und Abstraktionsprinzip: Kauf und Übereignung sind zwei gesonderte Verträge, und die Wirksamkeit der Übereignung ist unabhängig vom Bestand und von der Wirksamkeit des Kaufvertrag. Das wird von deutschen Juristen als Schlüssel wissenschaftlichen Rechtsdenkens hochgehalten, stößt aber außerhalb Deutschlands und speziell in Frankreich auf Unverständnis. Denn im französischen Recht sind Kauf und Übereignung Eins. Im Folgenden geht es nicht so sehr um die geistige Qualität des deutschen Trennungs- und Abstraktionsprinzips, die unbestreitbar ist, sondern vor allem um die Frage, ob diese Prinzi-pien im Vergleich zur französischen Einheit von Kauf und Übereignung praktische Vorteile haben. Die Untersuchung konzentriert sich auf die Übertragung von beweglichen Sachen und von Rechten. Das Grundstücksrecht bleibt dagegen ausgeklammert, denn es ist wegen seiner Formalien schwerer zu vergleichen und trägt keine grundlegend neuen Erkenntnisse bei.zeige mehrzeige weniger

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Metadaten
Verfasserangaben:Tilman BezzenbergerGND, Marie-France Nicolas-Maguin
URN:urn:nbn:de:kobv:517-opus4-442049
DOI:https://doi.org/10.25932/publishup-44204
Titel des übergeordneten Werks (Deutsch):Zweitveröffentlichungen der Universität Potsdam : Rechtswissenschaftliche Reihe
Untertitel (Deutsch):Eine rechtsvergleichende Skizze aus deutscher und französischer Sicht
Schriftenreihe (Bandnummer):Zweitveröffentlichungen der Universität Potsdam : Rechtswissenschaftliche Reihe (7)
Publikationstyp:Postprint
Sprache:Deutsch
Datum der Erstveröffentlichung:09.01.2020
Erscheinungsjahr:2020
Veröffentlichende Institution:Universität Potsdam
Datum der Freischaltung:09.01.2020
Freies Schlagwort / Tag:Abstraktionsprinzip; Eigentum; Trennungsprinzip; Verfügungsgeschäft; Verpflichtungsgeschäft
Ausgabe:7
Seitenanzahl:11
Erste Seite:21
Letzte Seite:31
Quelle:Liber Amicorum Otmar Seul : Die deutsch-französischen Rechtsbeziehungen, Europa und die Welt = Les relations juridiques franco-allemandes, l'Europe et le monde / Tilman Bezzenberger, Joachim Gruber, Stephanie Rohlfing-Dijoux (Hrsg.). - ISBN 978-3-8487-1119-2. - S. 21–31
Organisationseinheiten:Juristische Fakultät / Bürgerliches Recht
DDC-Klassifikation:3 Sozialwissenschaften / 34 Recht / 340 Recht
Peer Review:Referiert
Lizenz (Deutsch):License LogoKeine öffentliche Lizenz: Unter Urheberrechtsschutz
Externe Anmerkung:Bibliographieeintrag der Originalveröffentlichung/Quelle
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