Plädoyer für eine rechtliche Qualifikation von nicht-personenbezogenen Daten
- Verträge über nicht-personenbezogene Daten werden seit dem Data Act immer wichtiger. Gleichwohl ist deren rechtliche Qualifikation immer noch nicht abschließend geklärt. Auch wenn klar ist, dass Daten in aller Regel keinem geistigen Eigentumsrecht unterliegen, nur in seltenen Fällen Know-how sind und an ihnen kein Sacheigentum bestehen kann, benötigen die Verträge eine hinreichende rechtliche Grundlage ihres Gegenstands. Der Beitrag plädiert für eine geringfügige Anpassung, jedenfalls in der Technologiegruppenfreistellungsverordnung.