Das Suchergebnis hat sich seit Ihrer Suchanfrage verändert. Eventuell werden Dokumente in anderer Reihenfolge angezeigt.
  • Treffer 8 von 477
Zurück zur Trefferliste

Drohendes Verwenden eines gefährlichen Werkzeugs (§ 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB)

  • § 250 StGB ist Teil einer »heillos durcheinander geratenen Qualifikationslandschaft bei Raub und Diebstahl« (Eidam, NStZ 2018, 280). Neuere Entscheidungen zum Merkmal »Verwenden« in § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB zeigen, wie Recht der Kollege hat. Divergierende Stellungnahmen in der Literatur tragen dazu bei, dass man gegenwärtig von einer Klärung noch weit entfernt ist. Der vorliegende Text wird daran nur dann etwas ändern, wenn er alle, die anderer Meinung sind, überzeugt. Damit ist erfahrungsgemäß nicht zu rechnen.

Metadaten exportieren

Weitere Dienste

Suche bei Google Scholar Statistik - Anzahl der Zugriffe auf das Dokument
Metadaten
Verfasserangaben:Wolfgang MitschGND
DOI:https://doi.org/10.1515/juru-2022-2138
ISSN:0022-6920
ISSN:1612-7064
Titel des übergeordneten Werks (Deutsch):Juristische Rundschau
Verlag:De Gruyter
Verlagsort:Berlin
Publikationstyp:Wissenschaftlicher Artikel
Sprache:Deutsch
Datum der Erstveröffentlichung:15.02.2022
Erscheinungsjahr:2022
Datum der Freischaltung:12.04.2024
Ausgabe:7
Seitenanzahl:8
Erste Seite:338
Letzte Seite:345
Organisationseinheiten:Juristische Fakultät / Strafrecht
DDC-Klassifikation:3 Sozialwissenschaften / 34 Recht / 340 Recht
Peer Review:Nicht referiert
Lizenz (Deutsch):License LogoKeine öffentliche Lizenz: Unter Urheberrechtsschutz
Verstanden ✔
Diese Webseite verwendet technisch erforderliche Session-Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie diesem zu. Unsere Datenschutzerklärung finden Sie hier.