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Rechtsprobleme der Gründung einer kommunalen Sparkasse

  • Vorwort: Die vorliegende Untersuchung ist aus einem rechtswissenschaftlichen Gutachten hervorgegangen, das der Autor im Auftrag des Oberbürgermeisters der Stadt Braunschweig erstellt hat. Die Stadt und weitere Kommunen des früheren Landes Braunschweig unterhalten aus historischen Gründen keine eigenen öffentlich-rechtlichen Sparkassen. Die Sparkassenfunktion nimmt faktisch die Norddeutsche Landesbank-Girozentrale wahr. Gegenstand der Monographie ist demgemäß die Durchsetzung der kommunalen Sparkassenhoheit im Geschäftsgebiet einer Landesbank. Die damit verbundenen Rechtsprobleme beschränken sich nicht auf das Niedersächsische Sparkassenrecht, sondern sind von allgemeinem Interesse. Ähnliche Rechtsfragen ergeben sich z.B. bei der aufsichtsbehördlichen Genehmigung der Vereinigung von kommunalen Sparkassen in Abgrenzung zur Geschäftstätigkeit von Landesbanken. Im Übrigen gibt es auch außerhalb Braunschweigischen Raum viele kreisangehörige Gemeinden, die nicht Träger einer Sparkasse oder Mitglieder in einem Sparkassenzweckverband sind.Vorwort: Die vorliegende Untersuchung ist aus einem rechtswissenschaftlichen Gutachten hervorgegangen, das der Autor im Auftrag des Oberbürgermeisters der Stadt Braunschweig erstellt hat. Die Stadt und weitere Kommunen des früheren Landes Braunschweig unterhalten aus historischen Gründen keine eigenen öffentlich-rechtlichen Sparkassen. Die Sparkassenfunktion nimmt faktisch die Norddeutsche Landesbank-Girozentrale wahr. Gegenstand der Monographie ist demgemäß die Durchsetzung der kommunalen Sparkassenhoheit im Geschäftsgebiet einer Landesbank. Die damit verbundenen Rechtsprobleme beschränken sich nicht auf das Niedersächsische Sparkassenrecht, sondern sind von allgemeinem Interesse. Ähnliche Rechtsfragen ergeben sich z.B. bei der aufsichtsbehördlichen Genehmigung der Vereinigung von kommunalen Sparkassen in Abgrenzung zur Geschäftstätigkeit von Landesbanken. Im Übrigen gibt es auch außerhalb Braunschweigischen Raum viele kreisangehörige Gemeinden, die nicht Träger einer Sparkasse oder Mitglieder in einem Sparkassenzweckverband sind. Auch sie könnten ihr verfassungsrechtlich in Art. 28 Abs. 2 GG verankertes Recht geltend machen, eine eigene Sparkasse zu errichten. (Prof. Dr. Michael Nierhaus, Geschäftsführender Direktor des KWI)zeige mehrzeige weniger

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Metadaten
Verfasserangaben:Michael Nierhaus
URN:urn:nbn:de:kobv:517-opus-15603
ISBN:978-3-939469-15-5
Schriftenreihe (Bandnummer):KWI-Gutachten (1)
Verlag:Universitätsverlag Potsdam
Verlagsort:Potsdam
Publikationstyp:Monographie/Sammelband
Sprache:Deutsch
Erscheinungsjahr:2006
Veröffentlichende Institution:Universität Potsdam
Datum der Freischaltung:14.11.2007
Seitenanzahl:63
RVK - Regensburger Verbundklassifikation:PN 347
Organisationseinheiten:Zentrale und wissenschaftliche Einrichtungen / Kommunalwissenschaftliches Institut
DDC-Klassifikation:3 Sozialwissenschaften / 34 Recht / 340 Recht
Publikationsweg:Universitätsverlag Potsdam
Lizenz (Deutsch):License LogoKeine öffentliche Lizenz: Unter Urheberrechtsschutz
Externe Anmerkung:
zugleich in Printform erschienen im Universitätsverlag Potsdam:

Rechtsprobleme der Gründung einer kommunalen Sparkasse / Michael Nierhaus. - Univ.-Verl. : Potsdam, 2006. - 68 S.
ISSN (print) 1439-8907
(KWI-Gutachten ; 1)
ISBN 978-3-939469-15-5
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