Die neuere BGH-Rechtsprechung zum Versuchsbeginn bei Auf- und Einbruchdiebstahl
- 2020 erließ der BGH fünf Entscheidungen zum Versuchsbeginn bei Auf- oder Einbruchdiebstahl. Der 4. Strafsenat knüpft dabei an das unmittelbare Ansetzen zum Regelbeispiels- oder Qualifikationsmerkmal an, wohingegen nach dem 5. Strafsenat ein unmittelbares Ansetzen zum Grundtatbestand, also dem Diebstahl erforderlich ist. Gleichzeitig verschiebt der 5. Senat durch die täterunfreundliche Anwendung konkretisierender Kriterien den Versuchsbeginn wieder nach vorne. Auch wenn die dogmatische Konzeption des 5. Senats vorzugswürdig ist, sind die teils unklaren Kriterien und die daraus resultierende Vorverlagerung des Versuchsbeginns mit Skepsis zu betrachten.
Verfasserangaben: | Yao LiGND |
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URL: | https://www.zis-online.com/dat/artikel/2021_7-8_1450.pdf |
ISSN: | 1863-6470 |
Titel des übergeordneten Werks (Deutsch): | Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik |
Verlag: | T. Rotsch |
Verlagsort: | Gießen |
Publikationstyp: | Wissenschaftlicher Artikel |
Sprache: | Deutsch |
Jahr der Erstveröffentlichung: | 2021 |
Erscheinungsjahr: | 2021 |
Datum der Freischaltung: | 20.11.2023 |
Band: | 16 |
Ausgabe: | 7-8 |
Seitenanzahl: | 5 |
Erste Seite: | 430 |
Letzte Seite: | 434 |
Organisationseinheiten: | Juristische Fakultät / Strafrecht |
DDC-Klassifikation: | 3 Sozialwissenschaften / 34 Recht / 340 Recht |
Peer Review: | Nicht referiert |