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Sondervermögen als offene Flanke des Haushaltsrechts

  • Mit Urteil vom 27. Oktober 2021 erklärte der Hessische Staatsgerichtshof das Corona-Sondervermögen des Landes Hessen wegen Verstoßes gegen mehrere Haushaltsgrundsätze für verfassungswidrig und ließ eine Anwendung der zugrunde liegenden Bestimmungen nur noch bis Ende März 2022 zu. Diese Entscheidung (I.) gibt Anlass, sich grundlegend mit Sondervermögen im staatlichen Haushaltsrecht zu beschäftigen. Angesichts des Konflikts von Sondervermögen mit etablierten Haushaltsgrundsätzen wird zunächst die grundsätzliche verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Sondervermögen erörtert (II.), bevor konkrete Vorgaben für die Zulässigkeit von Sondervermögen entfaltet werden (III.). In einer Schlussbetrachtung werden die wesentlichen Resultate zusammengefasst (IV.).

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Metadaten
Verfasserangaben:Thorsten Ingo SchmidtORCiDGND
URL:https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-DOEV-B-2022-S-526-N-1
ISSN:0029-859X
Titel des übergeordneten Werks (Deutsch):Die Öffentliche Verwaltung
Verlag:Kohlhammer
Verlagsort:Stuttgart
Publikationstyp:Wissenschaftlicher Artikel
Sprache:Deutsch
Jahr der Erstveröffentlichung:2022
Erscheinungsjahr:2022
Datum der Freischaltung:08.06.2023
Ausgabe:13
Seitenanzahl:6
Erste Seite:526
Letzte Seite:531
Organisationseinheiten:Juristische Fakultät / Öffentliches Recht
DDC-Klassifikation:3 Sozialwissenschaften / 34 Recht / 340 Recht
Verstanden ✔
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