Gegenstand und Bausteine eines EU-Datenwirtschaftsrechts
- Das EU-Datenwirtschaftsrecht nimmt langsam Form an. Dabei gilt es sich zu vergegenwärtigen, dass sich dieses neue Teilrechtsgebiet letztlich auf „digitalisierte Informationen“ bezieht (I.). Es gesellt sich – mit einigen Schnittmengen – „neben“ das Datenschutzrecht (II.). Nachdem sich zunächst v. a. die Rechtswissenschaft mit Fragen zur besseren Nutzbarkeit, Zugänglichkeit und Handelbarkeit von Daten mit oder ohne Personenbezug beschäftigt hat, ist insofern nunmehr insbesondere der EU-Gesetzgeber als Treiber der Materie auszumachen (III.). Dies unterstreicht die Praxisrelevanz der zugrundeliegenden Fragen.