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Zuständigkeit nach der EuGVVO für abgetretene Forderungen in Versicherungs-, Verbraucher- und Arbeitssachen

  • Im Rahmen der EuGVVO hat der Kläger seine Klage grundsätzlich in dem Staat zu erheben, in dem der Beklagte seinen Wohnsitz hat. Ausnahmen hiervon gibt es insbesondere in Versicherungs-, Verbraucher- und Arbeitssachen. Der Versicherungsnehmer und der Verbraucher können gegen den Versicherer bzw. gegen den Unternehmer insbesondere an ihrem Wohnsitz gerichtlich vorgehen. Der Arbeitnehmer kann seine Klage gegen den Arbeitgeber zwar nicht an seinem Wohnsitz, aber an dem Ort erheben, an dem oder von dem aus er gewöhnlich seine Arbeit verrichtet (gewöhnlicher Arbeitsort). Zuständigkeitsrechtliche Probleme ergeben sich, wenn der Versicherungsnehmer, der Verbraucher oder der Arbeitnehmer seine Forderung an einen Dritten abtritt. Dann ist in erster Linie zu klären, ob der Dritte die abgetretene Forderung auch an seinem Wohnsitz bzw. an seinem gewöhnlichen Arbeitsort erheben kann. Diese Problematik ist Gegenstand des Beitrags.

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Verfasserangaben:Rolf WagnerGND
URL:https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-LSK-B-2023-N-19806710
ISSN:0340-7926
Titel des übergeordneten Werks (Deutsch):Recht der internationalen Wirtschaft
Untertitel (Deutsch):eine Darstellung unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH
Verlag:Fachmedien Recht und Wirtschaft, dfv Mediengruppe
Verlagsort:Frankfurt am Main
Publikationstyp:Wissenschaftlicher Artikel
Sprache:Deutsch
Jahr der Erstveröffentlichung:2023
Erscheinungsjahr:2023
Datum der Freischaltung:28.06.2023
Freies Schlagwort / Tag:EuGVVO; Folgen
Band:69
Ausgabe:5
Seitenanzahl:10
Erste Seite:245
Letzte Seite:254
Organisationseinheiten:Juristische Fakultät / Bürgerliches Recht
DDC-Klassifikation:3 Sozialwissenschaften / 34 Recht / 340 Recht
Peer Review:Nicht referiert
Verstanden ✔
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