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Unterhalt und Pflegevermächtnis statt Pflichtteil

  • Nachdem sich das BVerfG 2005 auf eine verfassungsrechtliche Garantie einer zwingenden, bedarfsunabhängigen Mindestbeteiligung der nächsten Angehörigen am Nachlass festgelegt hat, ist die Diskussion um das Pflichtteilsrecht abgeebbt. Ein radikaler Vorschlag aus dem Schrifttum könnte den Diskurs jetzt neu entfachen: An die Stelle des Quotenpflichtteils soll ein bedarfsabhängiger Angehörigenschutz in Form eines passiv vererblichen Unterhaltsanspruchs treten. Der Beitrag greift diesen Ansatz auf, beleuchtet Vorzüge und Schwächen des vorgelegten Konzepts und formuliert Fragen für die weitere rechtspolitische Debatte. Ergänzt werden die Überlegungen durch den Entwurf eines gesetzlichen Pflegevermächtnisses. De lege ferenda wird für einen vollständigen Systemwechsel von der zwingenden Mindestbeteiligung naher Angehöriger zu einer von den Gedanken der Alimentation und der Äquivalenz getragenen Nachlassteilhabe plädiert.

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Verfasserangaben:Ann-Marie KaulbachGND
DOI:https://doi.org/10.1628/acp-2023-0004
ISSN:0003-8997
ISSN:1868-7113
Titel des übergeordneten Werks (Deutsch):Archiv für die civilistische Praxis
Untertitel (Deutsch):zum zwingenden Angehörigenschutz im Erbfall
Verlag:Mohr Siebeck
Verlagsort:Tübingen
Publikationstyp:Wissenschaftlicher Artikel
Sprache:Deutsch
Datum der Erstveröffentlichung:26.05.2023
Erscheinungsjahr:2023
Datum der Freischaltung:19.09.2023
Band:223
Ausgabe:1
Seitenanzahl:34
Erste Seite:123
Letzte Seite:156
Organisationseinheiten:Juristische Fakultät / Bürgerliches Recht
DDC-Klassifikation:3 Sozialwissenschaften / 34 Recht / 340 Recht
Peer Review:Nicht referiert
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