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Landesrechtsverordnungen auf bundesgesetzlicher Grundlage und verordnungsvertretende Landesgesetze

  • Bislang gehört Art. GG Artikel 80 Abs. GG Artikel 80 Absatz 4 GG zu den vergessenen Normen des Grundgesetzes. Er ermöglicht, dass anstelle einer Landesrechtsverordnung auf der Grundlage eines Bundesgesetzes auch ein Landesgesetz erlassen werden kann. Einst eingefügt, um die Landesparlamente zu stärken, erwacht er erst im Zuge der Coronakrise aus seinem Dornröschenschlaf. Angesichts immer neuer grundrechtseinschränkender Verordnungen der Landesregierungen stellen sich gerade angesichts dieser Vorschrift die Fragen, ob und wann der jeweilige Landtag darüber zu informieren ist, welche weiteren Mitwirkungsrechte ihm zustehen und ob zum verordnungsvertretenden Landesgesetz gegriffen werden sollte.

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Verfasserangaben:Thorsten Ingo SchmidtORCiDGND
URL:https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-DOEV-B-2021-S-518-N-1
ISSN:0029-859X
Titel des übergeordneten Werks (Deutsch):Die Öffentliche Verwaltung
Verlag:Kohlhammer
Verlagsort:Stuttgart
Publikationstyp:Wissenschaftlicher Artikel
Sprache:Deutsch
Jahr der Erstveröffentlichung:2021
Erscheinungsjahr:2021
Datum der Freischaltung:08.06.2023
Ausgabe:12
Seitenanzahl:9
Erste Seite:518
Letzte Seite:526
Organisationseinheiten:Juristische Fakultät / Öffentliches Recht
DDC-Klassifikation:3 Sozialwissenschaften / 34 Recht / 340 Recht
Verstanden ✔
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