Studien zu Grund- und Menschenrechten
ISSN (print) 1435-9154
ISSN (online) 2568-6348
URN urn:nbn:de:kobv:517-series-801
Herausgegeben von
Prof. Dr. iur. Andreas Zimmermann, LL. M. (Harvard)
Prof. Dr. Logi Gunnarsson
Prof. Dr. iur. Eckart Klein
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Inhalt: I. Hintergrund II. Statistische Entwicklungen 1994 - 1997 III. Auswertung der Beschwerden 1. Unzulässigkeitsgründe a) Abweisung ratione temporis b) Erschöpfung des innerstaatlichen Rechtsweges 2. Inhaltliche Prüfung durch die Kommission a) Untersuchungshaft b) Faires Verfahren c) Materielle Garantien der Art. 8, 10 und 11 d) Eigentum 3. Entscheidungen des Gerichtshofs IV. Fazit
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Inhalt: A. Das Prinzip des Non-refoulement I. Historische Entwicklung II. Beschränkung des RückWeisungsrechts III. Abgrenzung zum Anspruch auf Asyl B. Verankerung des Refoulement-Verbots im Völkerrecht I. Völkervertragsrecht 1. Flüchtlingskonventionen a) Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (GFK) b) Konvention der Organisation der Afrikanischen Einheit über spezielle Aspekte des Flüchtlingsproblems in Afrika 2. Menschenrechtskonventionen a) Amerikanische Menschenrechtskonvention (AMRK) b) Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) c) Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR) d) Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung, Art. 3 UN-Folterkonvention (UNKF) 3. Auslieferungsverträge 4. Genfer Konvenlion zum Schutze von Zivilpersonen in Kriegszeiten II. Völkergewohnheitsrecht 1. Allgemeines 2. Ausbildung von Rechtsüberzeugung durch: a) Vertragliche Verankerung b) Verankerung in Resolutionen c) offizielle Konventionsentwürfe d) Entschließung des Exekutivkomitees des Programmes des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge e) Prinzipien des Asian-African Legal Consultative Committee f) Stellungnahmen anerkannter wissenschaftlicher Vereinigungen und Völkerrechtler 3. Völkergewohnheitsrechtliche Geltung des Refoulement-Verbots? a) Völkergewohnheitsrecht in statu nascendi b) Regionales Völkergewohnheitsrecht c) Globales Völkergewohnheitsrecht d) Bewertung C. Die Drittstaatenregelung I. Hintergrund II. Mögliche Unvereinbarkeiten mit dem Refoulement-Verbot 1. Zurückweisung an der Grenze 2. Verfahrensrechtliche Ausgestaltung 3. Anforderungen an die Sicherheit eines Drittstaates 4. Fehlende einheitliche Verfahrensweisen 5. Kettenabschiebung III. Ergebnis D. Umsetzung des Refoulement-Verbots in der Bundesrepublik Deutschland I. Grundsätzliche ausländerrechtliche Regelungen II. Einzelfragen 1. Drittstaatenregelung 2. Flughafenregelung 3. Aufnahme von Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlingen E. Vergleichende Bewertung I. Geltung und Wirkung des Refoulment-Verbots II. Bedeutung des Refoulement-Verbots als Recht des einzelnen Literaturverzeichnis
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Inhalt: Edzard Schmidt-Jortzig Menschenrechtliche Entwicklung in Deutschland im Lichte des internationalen Vertragsrechts Thomas Buergenthal Die Bedeutung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte für den internationalen Menschenrechtsschutz Hans Christian Krüger Der europäische Menschenrechtsschutz in einem veränderten Europa Norman Weiß 50 Jahre Allgemeine: Erklärung der Menschenrechte — Zusammenfassender Bericht über die übrigen Veranstaltungen Eckart Klein Zur Eröffnung der Ausstellung „Menschenrechte für alle" — 50 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte am 28. August 1998
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Inhalt: A. Einführung B. Historische Entwicklung I. Lome-I und -II II. Einheitliche Europäische Akte und Lome-III III. Lomé-IV IV. Aktuelle Praxis C. Rechtfertigung der Einbeziehung von Menschenrechten in die Auswärtigen Beziehungen und Entwicklungszusammenarbeit der Gemeinschaft I. Hintergründe II. Rechtliche Begründung D. Würdigung der heutigen Bedeutung der Menschenrechtspolitik der Gemeinschaft I. Generelle Betrachtung II. Einzelfälle E. Überwachung der Standards und Rechtsfolgen von Verstößen I. Überwachung II. Rechtsfolgen F. Mögliche Rückwirkungen auf die innergemeinschaftliche Menschenrechtspolitik Literaturverzeichnis
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Gegenstand dieser Studie ist ein Bereich der Verfassungsgerichtsbarkeit, der laufend an Bedeutung gewinnt. Die Existenz selbständiger Verfassungsräume auf Bundes- und Länderebene ermöglicht ein Nebeneinander von Verfassungsgerichtsbarkeit in Bund und Ländern. § 90 Abs. 3 BVerfGG bestätigt ausdrücklich das Recht der Länder, ein Landesverfassungsbeschwerdeverfahren einzuführen, um die landesstaatlichen Grundrechtsgewährleistungen abzusichern. In den alten Bundesländern ist diese Möglichkeit eher zurückhaltend genutzt worden, dagegen haben die fünf beigetretenen Länder sämtlich von ihr Gebrauch gemacht. Am Beispiel des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg werden die Möglichkeiten und Grenzen des Grundrechtsschutzes durch ein Landesverfassungsgericht dargestellt.
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Der Verfasser geht in seiner Untersuchung der Frage nach, welche Rechtsgarantien den in Guantánamo Bay auf Kuba gefangengehaltenen Personen zustehen. Er erläutert die tatsächlichen Verhältnisse, untersucht den Rechtsstatus der betroffenen Personen und prüft, welches Recht auf sie anwendbar ist. Im Mittelpunkt stehen dabei die Regelungen des humanitären Völkerrechts, insbesondere des III. Genfer Abkommens, und die einschlägigen Menschenrechtsvorschriften. Der Verfasser erläutert das Verhältnis, in dem beide Bereiche zueinander stehen. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, daß die Verbringung der Gefangenen nach Guantánamo Bay sie nicht vogelfrei macht. Dies gilt insbesondere für die Habeas-corpus-Rechte, denen sich die Studie widmet. Die Rechtmäßigkeit einer Freiheitsentziehung muß grundsätzlich überprüfbar sein. Dies gilt für Kriegsgefangene - die überdies hinsichtlich bestimmter Haftbedingungen zu privilegieren wären - ebenso wie sonstige Personen. Zwar kann unter bestimmten Bedingungen das Habeas-corpus-Recht begrenzt und sogar außer Kraft gesetzt werden; der Verfasser hält diese Bedingungen jedoch nicht für gegeben.
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In ihrer jetzigen Gestalt greift die Studie die aktuellen rechtlichen und tatsächlichen Entwicklungen auf, die die Strafverfolgung von Menschenrechtsverletzern aufwirft. Das Individuum ist im zwanzigsten Jahrhundert nicht nur zum Inhaber völkerrechtlich begründeter Rechtspositionen - der Menschenrechte - geworden. Der einzelne muss mittlerweile auch damit rechnen, für schwere Menschenrechtsverletzungen auf der Grundlage des Völkerrechts strafrechtlich zur Verantwortung gezogen zu werden. Für die Durchsetzung der Menschenrechte ist dies ein weiterer bedeutender Schritt.
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Vorwort: Im vorliegenden Heft der Studien zu Grund- und Menschenrechten wird der Vortrag dokumentiert, den Prof. Dr. Georg Lohmann von der Ottovon- Guericke-Universität Magdeburg am 12. Mai 2004 im Rahmen der neu eingerichteten Reihe „Philosophie der Grund- und Menschenrechte“ an der Universität Potsdam gehalten hat. Die Veranstaltung bot Gelegenheit, die Frage zu erörtern, ob die unterschiedlichen Menschenrechte tatsächlich gleichgestellt sind oder doch eine Hierarchisierung von Menschenrechten stattfindet. Diese Diskussion soll in diesem Heft durch den Abdruck von drei Kommentaren zum Vortrag nachvollzogen werden. Inhalt: Die Menschenrechte: unteilbar und gleichgewichtig? (Georg Lohmann) Kommentare Sinn der Menschenrechte (Stefan Gosepath) Die Menschenrechte: teilbar und ungleichgewichtig! (Arnd Pollmann) Zur Unteilbarkeit der Menschenrechte – Anmerkungen aus juristischer, insbesondere völkerrechtlicher Sicht (Claudia Mahler/Norman Weiß)
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Das vorliegende Heft 13 der Reihe Studien zu Grund- und Menschenrechten enthält die überarbeitete Fassung einer Arbeit, die der Autor im Jahr 2005 für das Deutsche Institut für Menschenrechte erstellt hat. Im Vordergrund stand dabei die Frage, inwiefern das Verhältnis zwischen Menschenrechten und humanitärem Völkerrecht geklärt ist oder ob es noch weiteren Klärungsbedarf hierzu gibt. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass das Verhältnis im Einzelnen und viele der damit zusammenhängenden Fragen weiterhin kontrovers diskutiert werden und ein Abschluss dieser Diskussion derzeit nicht absehbar ist. Die Studie fasst die Hauptproblemfelder des Verhältnisses dieser beiden Rechtsgebiete, einschließlich der Frage der exterritorialen Geltung von Menschenrechtsverträgen, in sehr gelungener Weise zusammen und weist auf weitere wichtige Fragen hin. Wir freuen uns, dass es möglich ist, diese wichtige Studie in der Schriftenreihe des MenschenRechtsZentrums der Universität Potsdam, an dem der Verfasser derzeit tätig ist, publizieren zu können.