350 Öffentliche Verwaltung, Militärwissenschaft
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Die Organisation der öffentlichen Aufgabenerfüllung ist in Deutschland in den letzten Jahren unter Einfluss von zunehmendem internationalen Wettbewerb der Wirtschaftsregionen, Europäisierung, allgemein sinkenden öffentlichen Einnahmen und vor allem der negativen demographischen Entwicklung wieder verstärkt unter Modernisierungsdruck geraten. Angesichts lahmender Binnenkonjuktur, Verlagerung von Produktionsstätten ins Ausland, steigender Arbeitslosigkeit sowie Bevölkerungstrukturkrise ist wohl in fast allen Teilen der Gesellschaft die Einsicht in die Notwendigkeit einer grundlegenden Modifizierung der Organisation von öffentlicher Aufgabenwahrnehmung vorhanden. Auch die Ausgestaltung der kommunalen Selbstverwaltung als Fundament der staatlichen Ordnung und konkret örtlicher Wirkungsbereich politisch-administrativen Handelns ist wieder verstärkt ins Zentrum von grundlegenden Reformüberlegungen geraten. Die Neujustierung des öffentlichen Zuständigkeitsgefüges in den Ländern sowie die äußere und innere Architektur der kommunalen Gebietskörperschaften werden erneut diskutiert. Immer mehr Bundesländer planen umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen ihres Verwaltungsgefüges. Von großem Interesse ist deshalb die Frage, inwieweit durch Optimierung der Zusammenarbeit von Kreisen die überörtliche Aufgabenwahrnehmung gestärkt werden kann und welche Rahmenbedingungen dabei beachtet werden müssen. Die bestehenden öffentlich-rechtlichen Handlungsformen der interkommunalen Kooperation stammen überwiegend noch aus dem 19. Jahrhundert. Als sich das Kommunalwissenschaftliche Institut diesem Untersuchungsgegenstand im Jahre 2004 zuwandte, gab es nur wenige empirische Studien und Publikationen zu diesem Thema. Zwischenzeitlich hat die Debatte zu diesem Untersuchungsgegenstand in der Fachöffentlichkeit vor allem aus Gründen des europäischem Wettbewerbsrechtes, aber auch wegen des zunehmenden Handlungsdruckes zugenommen. Unstrittig ist insoweit, dass auf diesem Feld Modernisierungsbedarf besteht (bspw. Einführung gemeinsamer Kommunalunternehmen als Anstalten des öffentlichen Rechtes). Nach einer langen Rücklauf-, Auswertungs- und Studienerstellungsphase liegen erste Ergebnisse des Projektes vor. Ohne die wertvolle Unterstützung und den fachkundigen Rat von Vertretern vom Deutschen und Brandenburgischen Landkreistag sowie der Wissenschaft wäre diese Studie nicht zustande gekommen. Besonderer Dank gilt insofern dem Engagement von Prof. Nierhaus, Prof. em. Reichard, Dr. Schliesky, Dr. Rüge, Dr. Humpert und den Beteiligten aus den befragten Landkreisen bzw. kreisfreien Städten für das Forschungsprojekt. Das Autorenteam hofft, dass diese Studie mit der Förderung des Wissensstandes über die Kreiskooperation einen Beitrag für die Diskussion in der Fachöffentlichkeit und in der Verwaltungspraxis leistet.
Ausgehend von der These, dass kommunale Unternehmen gerade in strukturschwachen Regionen eine besondere politische und wirtschaftliche Bedeutung besitzen, wird die Entwicklung der kommunalen Wirtschaft im Land Brandenburg untersucht. Die Autoren bereiten dazu in einer Längsschnittanalyse nicht unmittelbar dazu abrufbare Daten der öffentlichen Statistik auf und untersetzen die statistische Analyse durch eine Einzelfallstudie. Im Ergebnis wird deutlich, dass Entscheidungen über Privatisierungen oder Kommunalisierungen keinen „Sachgesetzlichkeiten“ folgen, sondern politisch in Abhängigkeit von Situationsinterpretationen, Denkstilen, Macht- und Interessenkonstellationen getroffen werden. Die Offenheit der Entscheidung über die Zukunft der kommunalen Wirtschaft verweist damit auf politischen Handlungsspielraum und die politische Verantwortung für Ausbau, Erhalt oder Privatisierung kommunaler Unternehmen.
Die Dissertation befasst sich mit den Reformprozessen, die sich vom Zeitpunkt des System-umbruchs 1989/90 bis zum EU-Beitritt 2004 in den Ministerialverwaltungen Estlands und Polens vollzogen haben. Die Veränderungen, die während dieser Zeit stattfanden, standen im Spannungsfeld zweier Prozesse: des von innenpolitischen Erfordernissen geprägten Transformationsprozesses und des Europäisierungsprozesses, in dem die EU als einflussreicher externer Akteur hinzutrat. Konzeptionell greift die Untersuchung auf die Diskussionen aus der institutionellen Transformationsforschung und die Debatten um die Europäisierung von Regierungs- und Verwaltungssystemen zurück. Die Arbeit konzentriert sich auf die Veränderungen auf der zentralstaatlichen Ebene und betrachtet diese Veränderungen in ihrer horizontalen und sektoralen Dimension. Die horizontale Dimension umfasst Rahmenbedingungen des Verwaltungssystems insgesamt, dies sind zentrale Strukturen des Regierungsapparates, die regierungsinternen Koordinationsmechanismen und die Etablierung des öffentlichen Dienstes. In der sektoralen Dimension wird die Verwaltung im Politikfeld Landwirtschaft betrachtet. In beiden Ländern gab es einen gemeinsamen Ausgangspunkt der Entwicklungen, das sozialistische Verwaltungssystem, und einen ähnlichen Zielpunkt der Verwaltungsreformen in den 1990er Jahren: eine wie auch immer definierte „moderne Verwaltung“. Auch die Rahmenbedingungen des EU-Integrationsprozesses in Mittelosteuropa lassen eher Konvergenzen erwarten. Doch spielen nationale politische Konstellationen eine entscheidende Rolle für die Entwicklungen, so dass man bilanzierend sagen kann: Estland und Polen haben mit Beginn der Transformation unterschiedliche nationale Entwicklungspfade eingeschlagen und ihre Verwaltungssysteme unterscheiden sich mittlerweile stärker voneinander als zur Zeit des Sozialismus.
Zwischen Thron und Ballotage
(2010)
Aus der Einleitung Ziel der folgenden Studie ist es, die Entwicklung des öffentlichen Dienstrechts in Polen, der Slowakei und Estland vergleichend zu analysieren. Die Schaffung eines professionellen und entpolitisierten Staatsdienstes ist eine zentrale Voraussetzung für die Konsolidierung von Marktwirtschaft und Demokratie im Zuge der politischen und wirtschaftlichen Transformationsprozesse im postsozialistischen Mittel- und Osteuropa. Eine Verfestigung demokratischer Institutionen und Ver-fahren kann nur gelingen, wenn die Gesetzesausführung und die damit Beauftragten selbst demokratisch legitimiert und kontrolliert sind. Das Verwaltungshandeln sollte nicht nur sachlich-inhaltlich, sondern auch personell-institutionell an Gesetz und Recht gebunden sein. Daher müssen insbesondere Fragen des Dienstverhältnisses der Beamten gesetzlich geregelt und von willkürlichen Entscheidungen der jeweiligen politischen Führung unabhängig sein. In der Mehrzahl der mittel- und osteuropäischen Staaten sind mittlerweile entsprechende Gesetze in Kraft. Die unterschiedlichen Zeitpunkte der Verabschiedung (1995 in Estland, 1998 in Polen und 2001 in der Slowakei) machen aber deutlich, dass die Notwendigkeit eines entsprechend den oben genannten Kriterien konzipierten Staatsdienstes keinesfalls überall erkannt wurde. Die in der Literatur verbreitete Einschätzung, dass in allen mittel- und osteuropäischen Staaten noch beachtliche Diskrepanzen zwischen den immensen politischen Herausforderungen einerseits und den begrenzten Regierungskapazitäten andererseits bestehen, deuten darauf hin, dass die Umsetzung der Beamtengesetze weiter verbesserungswürdig ist.