346 Privatrecht
Refine
Document Type
- Doctoral Thesis (8)
Language
- German (8)
Is part of the Bibliography
- yes (8)
Keywords
- Beweisrecht (1)
- Deutsch- europäisches internationales Privatrecht- und Zivilverfahrensrecht (1)
- German-European international private law and civil procedure law (1)
- International contract law (1)
- Internationales Vertragsrecht (1)
- Irakisches Internationales Privatrecht- und Zivilverfahrensrecht (1)
- Iraq (1)
- Iraqi International Private Law and Civil Procedure Law (1)
- Islamic international private and civil procedural law (1)
- Islamic law (1)
Institute
- Bürgerliches Recht (7)
- Öffentliches Recht (1)
Das Recht auf voraussetzungslosen Zugang zu amtlichen Informationen verzeichnet einen stetigen Bedeutungszuwachs. Der staatliche Informationsbestand enthält dabei eine Vielzahl von Informationen auch Privater, insbesondere von Unternehmen. Mit dem Wunsch nach Transparenz auf der einen Seite geht auf der anderen Seite ein natürliches Interesse der betroffenen Dritten an der Geheimhaltung ihrer Daten einher. Diese verfassungsrechtlich garantierten Interessen umfassen den Schutz personenbezogener Daten, des geistigen Eigentums und von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Florian Penski stellt eine vergleichende Untersuchung unter dem IFG, UIG und VIG zur Auflösung dieser Spannungsverhältnisse an. Der Schwerpunkt liegt dabei auf möglichen Änderungen durch die erst 2018 in Kraft getretene Datenschutz-Grundverordnung. Zudem wird untersucht, wie ein Privater seine Interessen sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich effektiv durchsetzen kann.
Die Arbeit untersucht den materiell- und prozessrechtlichen Istzustand des Vertraulichkeitsschutzes von Informationen, von denen an einer Mediation Beteiligte aufgrund der Durchführung des Mediationsverfahrens Kenntnis erlangt haben und erörtert sodann den Sollzustand dieses Schutzes. Die Ergebnisse der Erörterung werden in einem Formulierungsvorschlag zur Umgestaltung von § 4 MediationsG sowie in einer Mustervereinbarung für die Mediationsbeteiligten als privatautonome Schutzergänzung umgesetzt.
Seit 2003 hat sich das politische Bild des Irak stark verändert. Dadurch begann der Prozess der Neugestaltung der irakischen Rechtsordnung. Die irakische Verfassung von 2005 legt erstmalig in der Geschichte des Irak den Islam und die Demokratie als zwei nebeneinander zu beachtende Grundprinzipien bei der Gesetzgebung fest. Trotz dieser signifikanten Veränderung im irakischen Rechtssystem und erheblicher Entwicklungen im internationalen Privat- und Zivilverfahrensrecht (IPR/IZVR) im internationalen Vergleich gilt die hauptsächlich im irakischen Zivilgesetzbuch (ZGB) von 1951 enthaltene gesetzliche Regelung des IPR/IZVR im Irak weiterhin. Deshalb entstand diese Arbeit für eine Reformierung des irakischen IPR/IZVR.
Die Arbeit gilt als erste umfassende wissenschaftliche Untersuchung, die sich mit dem jetzigen Inhalt und der zukünftigen Reformierung des irakischen internationalen Privatrecht- und Zivilverfahrensrechts (IPR/IZVR) beschäftigt.
Die Verfasserin vermittelt einen Gesamtüberblick über das jetzt geltende irakische internationale Privat- und Zivilverfahrensrecht mit gelegentlicher punktueller und stichwortartiger Heranziehung des deutschen, islamischen, türkischen und tunesischen Rechts, zeigt dessen Schwachstellen auf und unterbreitet entsprechende Reformvorschläge.
Wegen der besonderen Bedeutung des internationalen Vertragsrechts für die Wirtschaft im Irak und auch zum Teil für Deutschland gibt die Verfasserin einen genaueren Überblick über das irakische internationale Vertragsrecht und bekräftigt gleichzeitig dessen Reformbedürftigkeit.
Die Darstellung der wichtigen Entwicklungen im deutsch-europäischen, im traditionellen islamischen Recht und im türkischen und tunesischen internationalen Privat- und Zivilverfahrensrecht im zweiten Kapitel dienen als Grundlage, auf die bei der Reformierung des irakischen IPR/ IZVR zurück gegriffen werden kann. Da die Kenntnisse des islamischen Rechts nicht zwingend zum Rechtsstudium gehören, wird das islamische Recht dazu in Bezug auf seine Entstehung und die Rechtsquellen dargestellt.
Am Ende der Arbeit wird ein Entwurf eines föderalen Gesetzes zum internationalen Privatrecht im Irak katalogisiert, der sich im Rahmen der irakischen Verfassung gleichzeitig mit dem Islam und der Demokratie vereinbaren lässt.
Mit dieser Arbeit zeigt der Autor die vielfältigen Wege der politischen Willensbildung im Bundestag einschließlich außerparlamentarischer Einflussnahmen auf und misst sie speziell am Grundgesetz.
Aufgrund der Fülle der im Parlament behandelten Thematiken kann nicht jeder Abgeordnete auf jedem Gebiet über ausreichende Sachkenntnisse verfügen. Dies zieht eine Zusammenarbeit der Abgeordneten in Fraktionen und Ausschüssen sowie Kontakte zu außerparlamentarischen Dritten nach sich. Beides dient auch dazu, fremde Wissensressourcen zu erschließen. Wenngleich dies nicht die einzige Ursache für außerparlamentarische Zusammenarbeit ist, zeigt sich hieran, dass Praktiken der Kooperation nicht grundsätzlich unlauter sein können. Der Autor zeigt die Grenzen/Bedingungen der Zulässigkeit auf.
Virtuelles Hausrecht?
(2015)
Webpräsenzen bilden bislang keinen eigens anerkannten Schutzgegenstand unserer Rechtsordnung. Um diese vermeintliche Schutzlücke zu schließen, wurde das virtuelle Hausrecht herangezogen. In einer Parallele zum Hausrechtsinhaber in der physischen Welt soll dem Webpräsenzbetreiber ein originäres Schutzrecht gegenüber den Nutzern seiner Webpräsenz in Form eines virtuellen Hausrechts zur Verfügung stehen.Gabriella Piras erörtert mögliche dogmatische Begründungen für die Übertragung des im Sachenrecht verwurzelten Hausrechts auf den virtuellen Raum, die sie im Ergebnis ablehnt. Außerdem kritisiert sie, dass es einer Neuequilibrierung des Spannungsverhältnisses zwischen Webpräsenzbetreiber und Nutzern durch die Anerkennung eines virtuellen Hausrechts nicht bedarf, und dies vielmehr einen Versuch der Beschränkung der Internetfreiheit der Nutzer darstellt.
Seit Einführung der ZPO war in Rechtsprechung und Literatur umstritten, ob titulierte Unterlassungsansprüche noch vollstreckt werden können, wenn sich der zugrunde liegende Anspruch bereits erledigt hat. Im Jahr 2003 hat sich der Bundesgerichtshof hierzu erstmals positioniert und einen – scheinbar – simplen Ausweg aus dem dogmatischen Dilemma anhand einer zeitlich beschränkten Erledigungserklärung aufgezeigt. Die Diskussionen in Rechtsprechung und Literatur sind seitdem verstummt. Die Untersuchung setzt sich mit den Grundlagen einer Vollstreckung nach § 890 ZPO auseinander und zeigt auf, dass die Entscheidung für eine zeitlich beschränkte Erledigungserklärung ein Ausweg sein kann – sofern die prozessualen Weichen hierfür bereits im Erkenntnisverfahren richtig gestellt werden.
Der Franchisevertrag
(2015)