342 Verfassungs- und Verwaltungsrecht
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Mit Inkrafttreten der NFA 2008 hat die Schweiz ihren Finanzausgleich umfassend reformiert und erstmals auch einen direkt umverteilenden Ausgleich zwischen den Kantonen geschaffen. Diese Reform blieb auf deutscher Seite weitgehend unbeachtet. Der Autor vergleicht zunächst die finanzverfassungsrechtlichen Grundstrukturen in beiden Ländern und erläutert das bestehende und das ab 2020 geltende deutsche System. Dem folgt eine umfassende Analyse des sekundären Finanzausgleichs in der Schweiz, sog. Finanzausgleich im engeren Sinn, mit ausführlicher Darstellung des Ressourcenausgleichs sowie des geografisch-topografischen und soziodemografischen Lastenausgleichs. Im Anschluss werden nach Problemschwerpunkten gegliedert Reformoptionen für Deutschland aufgezeigt. Der Autor plädiert insbesondere für einen nach Schweizer Vorbild gestalteten indikatorbasierten Lastenausgleich, um dem verfassungsrechtlichen Benennungs- und Begründungsgebot bei Sonderlasten besser gerecht zu werden.
Die Gründung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) durch einen völkerrechtlichen Vertrag außerhalb der EU-Verträge ist mit mehreren Nachteilen verbunden. So schwächt die Zersplitterung der Rechtsquellen die europäischen Institutionen und deren Legitimation. Auch kann der ESM nicht ohne weiteres auf die Strukturen und das Personal der Europäischen Kommission zurückgreifen. Daher ist eine Integration des ESM in das Gemeinschaftsrecht sinnvoll. Dies setzt eine Rechtsgrundlage voraus. Die Arbeit kommt unter Berücksichtigung der deutschen und französischen Positionen sowie der einschlägigen Rechtsprechung des EuGH zu dem Ergebnis, dass die bestehenden EUVerträge keine Rechtsgrundlage für die Integration des ESM in das Gemeinschaftsrecht enthalten. Vor diesem Hintergrund ist eine Änderung des AEUV gemäß dem ordentlichen Vertragsänderungsverfahren unumgänglich. Damit sollte eine ausdrückliche Rechtsgrundlage für einen gemeinschaftsrechtlichen Stabilitätsmechanismus geschaffen werden. In der Arbeit wird ein konkreter Formulierungsvorschlag für eine derartige Rechtsgrundlage entwickelt, auf deren Basis der Rat mit einer Verordnung einen gemeinschaftsrechtlichen Stabilitätsmechanismus schaffen kann. Außerdem werden die wesentlichen Strukturprinzipien für den gemeinschaftsrechtlichen Stabilitätsmechanismus entwickelt, im Hinblick auf Trägerschaft, Governance, Finanzierung, demokratische Kontrolle und die verfügbaren Finanzhilfeinstrumente.
Möglichkeiten der Mittelstandsförderung durch Vergaberechtsgestaltung und Vergaberechtspraxis
(2016)
Die Förderungswürdigkeit und die Förderungsfähigkeit mittelständischer Unternehmen ist ein gesamteuropäisches, wirtschaftspolitisches Anliegen. Hiervon zeugen zum einen zahlreiche Regelungen im Primär-, Sekundär-, Verfassungs- und einfachgesetzlichem Recht, zum anderen auch die Bedeutung der mittelständischen Unternehmen im wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und sozialen Gefüge. So herrscht innerhalb der Europäischen Union nicht nur der Slogan „Vorfahrt für KMU“, sondern auch die im Frühjahr 2014 verabschiedeten Vergaberichtlinien legten ein besonderes Augenmerk auf die Förderung des Zugangs der KMU zum öffentlichen Beschaffungsmarkt. Denn gemessen am Steuerungs- und Lenkungspotenzial der Auftragsvergabe, deren Einfluss auf die Innovationstätigkeit der Wirtschaft sowie deren Auswirkungen auf die Wirtschafts- und Wettbewerbstätigkeit auf der einen Seite und dem gesamtwirtschaftlichen Stellenwert der mittelständischen Unternehmen auf der anderen Seite, sind mittelständische Unternehmen trotz zahlreicher europäischer und nationaler Initiativen im Vergabeverfahren unterrepräsentiert. Neben der undurchsichtigen Regelungsstruktur des deutschen Vergaberechts, unterliegen die mittelständischen Unternehmen vom Beginn bis zum Ende des Vergabeverfahrens besonderen Schwierigkeiten. Dieser Ausgangsbefund wurde zum Anlass genommen, um die Möglichkeiten der Mittelstandsförderung durch Vergaberechtsgestaltung und Vergaberechtspraxis erneut auf den Prüfstand zu stellen.
Der Rechtsstaat im Risiko
(2012)
UN-Women
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UN Women – eine erfolgreiche Reform innerhalb der Vereinten Nationen für das Anliegen Geschlechtergleichberechtigung oder eine weitere verpasste Chance? Eine erste Bilanz nach 7 Jahren zeigt, wo erste Erfolge zu verzeichnen sind und welche Hürden vielleicht unüberwindbar zum Scheitern der neuen Institution für Frauen- und Gleichstellungsfragen beitragen werden.
Um zu begreifen, welche Neuerungen durch die Gründung von UN Women in das System der Vereinten Nationen eingeführt wurden, hilft dabei ein Blick zurück in die institutionelle und politische Geschichte der Vereinten Nationen, um die Entwicklung von Frauenrechten seit Gründung der UN zu beleuchten. Ferner wird der Status-quo des Völkerrechts im Hinblick auf die Rechte und den Schutz von Frauen ausführlich auf existierende Schwächen bzw. Lücken hin analysiert. Schlussendlich gibt die Verfasserin eine konkrete Bewertung bezüglich der institutionellen, politischen und rechtlichen Fortschritte und bestehenden Mängel sowie eigene Handlungsempfehlungen ab.
Luftrecht
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Marcus Schladebach legt mit diesem Buch erstmals eine systematische, auf Studenten zugeschnittene und an aktuellen Themen ausgerichtete Darstellung dieses interessanten Rechtsgebiets vor. Sein Ziel ist es, dem interessierten Studenten die luftrechtlichen Grundkenntnisse und die aktuellen Entwicklungen dieses modernen und wirtschaftlich hochbedeutsamen Spezialbereichs in anschaulicher und verständlicher Weise zu vermitteln.Die 2. Auflage wurde komplett aktualisiert. Insbesondere das EU-Recht und das nationale Recht wurden überarbeitet. Neuere Entwicklungen gibt es vor allem bei der nunmehr geregelten Nutzung von Drohnen und den Sicherheitsvorkehrungen an Flughäfen und im Flugzeug selbst.