342 Verfassungs- und Verwaltungsrecht
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Diese Arbeit zeigt auf, wie historisch und rechtlich eine Ungleichheit zwischen Schwarzen und Weißen in Deutschland gewachsen ist und geht der Frage nach, welche Anforderungen das Verfassungsrecht, die Rechtspraxis und die Politik erfüllen müssen, um sie auszugleichen.
Eingangs wird die Entwicklung des Verbots der rassischen Diskriminierung im internationalen und nationalen Recht dargelegt. Folglich zeichnet die Verfasserin die Diskriminierungsgeschichte von Schwarzen Menschen nach. Zur Überwindung der nach wie vor bestehenden strukturellen Diskriminierung schlägt sie ein positives Recht vor, das sich auf Menschenrechtsstandards und Lösungsansätzen aus Rechtsvergleichen stützt und die Gleichberechtigung von Schwarzen Menschen bewirken soll.
In jüngerer Vergangenheit häuften sich Fälle, in denen die Verwaltung Entscheidungen von Verwaltungsgerichten bewusst nicht umsetzte. Der Autor nimmt diese Entwicklung zum Anlass und befasst sich mit der Frage, welchen Anteil die Vollstreckungsregeln der Verwaltungsgerichtsordnung an dieser Entwicklung haben. Dabei erfasst er sowohl die staatsrechtliche als auch die grundrechtliche Perspektive. Er überprüft insbesondere, ob die Vorschriften, die die Vollstreckung aus verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen gegen den Staat regeln, verfassungsgemäß sind. Nach ausführlicher Diskussion denkbarer Lösungsansätze kommt der Autor zu dem Ergebnis, dass eine Änderung der Vollstreckungsvorschriften dringend geboten ist.
Corona "ex post"
(2023)
Der Beitrag untersucht den grundrechtlichen Rahmen für Infektionsschutzmaßnahmen am Beispiel der Corona-Pandemie.
Neben dem Spannungsverhältnis von Abwehr- und Schutzpflichtdimension werden insbesondere die Anwendung des Verhältnismäßigkeitsprinzips in Zeiten fortdauernder Ungewissheit sowie die wachsenden Bedeutung der Gleichheitsrechte beleuchtet. Dabei nimmt der Beitrag auf alte und neue Rechtsprechung des BVerfG Bezug und setzt diese ins Verhältnis zueinander.
Das Denken von Rechtsverhältnissen her ist in der Wissenschaft vom öffentlichen Recht ein Politikum. Doch bestätigen sowohl rechtshistorische Rück-blicke als auch eine ebenenübergreifende Durchsicht des positiven Rechts die ubiquitäre Präsenz von Rechtsverhältnissen (auch) im Ius Publicum. Dieser Befund ebnet den Weg zur Programmatik der Rechtsverhältnislehre, die in vielerlei Hinsicht einen Eigen- und Mehrwert relationalen Rechtsdenkens ausweist. Das erklärt die seit geraumer Zeit (wieder) zunehmend hohe Anziehungskraft des Denkens in Rechtsverhältnissen für eine zeitgemäße Fortentwicklung der Rechtsdogmatik, in der sich wichtige Perspektivenerweiterungen und -wechsel abzeichnen.
Das Rechtsverhältnis ist ein Strukturelement der Verwaltungsrechtsordnung, ein Basisbegriff verwaltungsrechtlichen Denkens und ein Grundbaustein der Verwaltungsrechtslehre. Dieser herausragende Stellenwert ist freilich nicht unumstritten. Vielmehr haben allerlei Vorbehalte das Verwaltungsrechtsverhältnis in Fundamentaldebatten verstrickt, die als Richtungsstreit wahrgenommen werden. Hier setzen die Lehren vom Verwaltungsrechtsverhältnis an. Sie entfalten die Rechtsverhältnislehre als dogmatischen Ordnungsrahmen des Verwaltungsrechts. Dabei zeigt sich in vielen Kontexten ein spezifischer Eigen- und Mehrwert des Denkens in Rechtsverhältnissen, der zu Perspektivenerweiterungen und -wechseln anregt. Das betrifft unter anderem die Rechtsquellenlehre, Schlüsselbegriffe wie die subjektiven öffentlichen Rechte, die Handlungsformen der Verwaltung und den Dialog mit der Steuerungswissenschaft.
Das Fallrepetitorium bietet ein ideales Lern- und Wiederholungsinstrument für die prüfungsrelevantesten Bereiche des Öffentlichen Rechts. Referendare und Studenten in der Examensvorbereitung können anhand von ca. 800 kleinen Fällen die examensrelevanten Fragen des Allgemeinen Verwaltungsrechts und verwaltungsprozessuale Problemkreise erfassen.
Die Fragen sind je nach Schwierigkeitsgrad klassifiziert und entsprechend gekennzeichnet. So kann der Leser stets einschätzen, auf welchem Niveau er sich bewegt. Zum Nachlesen und Vertiefen verweisen die Antworten auf konkrete Randnummern gängiger Lehrbücher. So bietet sich dem Leser eine optimale „Lerneinheit“.
Übersichten und Grafiken veranschaulichen einprägsam den Lerninhalt. Aufbauschemata zu den wichtigsten verwaltungsgerichtlichen Klage- und Antragsarten unterstützen das Lernen und Wiederholen und helfen bei der praktischen Falllösung.
Heute wird selbstverständlich von einer aktiven Zivilgesellschaft als relevanter Akteurin des politischen Prozesses ausgegangen. Dies gilt für den innerstaatlichen Rahmen ebenso wie für die völkerrechtliche Ebene. Das Engagement zivilgesellschaftlicher Akteure im verfassungsrechtlich eingehegten Rahmen des politischen Prozesses ist mit Fragen verbunden, denen sich dieser Aufsatz nähern wird. Zunächst wird der Begriff der Zivilgesellschaft hergeleitet (I) und danach wird auf die Funktionen der Öffentlichkeit in einem rechtsstaatlich verfaßten republikanischen Gemeinwesen eingegangen (II), bevor zum Schluß aktuelle Themen, die sich in den letzten Jahren entwickelt haben, vorgestellt und als erste Forschungsfragen formuliert werden (III).
Verwaltungswissenschaft
(2019)
Das Werk ist im ersten Teil Grundlagen und Querschnittsfragen der Verwaltungswissenschaft gewidmet. Zunächst stellt der Verfasser die Erkenntnisobjekte "Verwaltungswissenschaft" und "Öffentliche Verwaltung" vor. Sodann vermittelt er dem Leser Aufgaben, Kulturen, Reformen und die Kontrolle der Verwaltung. Im zweiten Teil werden Verwaltungsbehörden als Organisationen und Handlungssysteme näher beleuchtet. Die betreffenden Kapitel behandeln die Aufbauorganisation, das Personal, die Koordination, das Verfahren und die Entscheidung.
Dieses Buch befasst sich mit der Anteilsübertragung von Kommanditanteilen, die von der Rechtsprechung zwar längst anerkannt ist, jedoch vom Gesetzgeber bislang nicht geregelt wurde. Bei der Eintragung einer solchen Anteilsübertragung in das Handelsregister unterlaufen in der Praxis häufig Fehler, deren jeweilige haftungsrechtliche Konsequenz die Autorin eingehend untersucht. Im Zentrum der Arbeit steht die These, dass die Nichteintragung des Sonderrechtsnachfolgevermerkes zu keiner doppelten Haftung von Neu- und Altkommanditist führt.
Suchmaschinen spielen eine überragend wichtige Rolle für den Informationszugang im Internet und damit für die individuelle und kollektive Meinungsbildung. Gleichzeitig wird der Suchmaschinenmarkt nahezu vollständig von einem einzigen Anbieter beherrscht – Google. Angesichts dessen wird vermehrt eine Regulierung von Suchmaschinen zur Sicherung der für die Demokratie unabdingbaren Meinungsvielfalt gefordert. Die Untersuchung geht der Gebotenheit und den Grenzen einer solchen Regulierung nach und stellt die Frage nach einem kommunikationsverfassungsrechtlichen Schutz von und vor Suchmaschinen.
Das Nonaffektationsprinzip
(2018)
Die Nutzung sozialer Netzwerke ist für viele Menschen nicht mehr aus ihrem Alltag wegzudenken. Dies zeigt sich insbesondere an den Nutzerzahlen. Facebook hat beispielsweise mittlerweile mehr als 2,2 Milliarden Nutzer. Zu den wesentlichen Funktionen der sozialen Netzwerke gehört das Teilen von nutzergenerierten Inhalten, die beispielsweise als Fotos oder Videos dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes unterfallen können.
Um diese geschützten Inhalte darstellen und verbreiten zu können, benötigen die sozialen Netzwerke die entsprechenden Nutzungsrechte ihrer Nutzer. Daher finden sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen verschiedene Regelungen über die Einräumung der Rechte, die von den Nutzern in den allermeisten Fällen jedoch im Zuge der Registrierung ungelesen akzeptiert werden.
Im Rahmen der Untersuchung wird geprüft, ob eine Nutzungsrechtseinräumung an den urheberrechtlich geschützten Inhalten der Nutzer durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der sozialen Netzwerke wirksam ist. Hierfür ist insbesondere entscheidend, ob die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum fehlenden Leitbildcharakter des Übertragungszweckgrundsatzes einer Inhaltskontrolle der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der sozialen Netzwerke entgegensteht, oder, ob dieser als Maßstab für die Inhaltskontrolle herangezogen werden kann.
Eine Vergabesperre ist der längerfristige Ausschluss eines Unternehmens von der öffentlichen Auftragsvergabe. Sie geht damit in ihrer Intensität deutlich über den Einzelfallausschluss hinaus und kann für die betroffenen Unternehmen gegebenenfalls sogar existenzbedrohend sein. Obwohl die Verhängung von Vergabesperren seit langem praktiziert wird, hat sie auch im Zuge der Vergaberechtsreform im Jahr 2016 keine eindeutige Regelung erfahren. Diese Arbeit untersucht daher die rechtliche Zulässigkeit solcher Vergabesperren.
Die öffentliche Auftragsvergabe, die originär lediglich Beschaffungszwecken dient, wird seit einigen Jahren verstärkt zur Verfolgung anderer, häufig politischer Ziele eingesetzt. Schwerpunkt der Arbeit ist daher die Frage, ob eine Vergabesperre zur Verfolgung solcher öffentlicher Zwecke verhängt werden darf, die keinen unmittelbaren Zusammenhang zur Auftragsvergabe aufweisen. Von besonderer Bedeutung ist dabei der Einsatz der Vergabesperre als Sanktionsmittel.
Die Arbeit widmet sich den Haushaltssperren auf den verschiedenen Ebenen und untersucht, ob ein einheitliches Instrument der Haushaltssperre im deutschen Recht existiert, oder ob sich hinter dem Begriff der Haushaltssperre verschiedene haushaltsrechtliche Maßnahmen verbergen. Dazu werden auf verfassungsrechtlicher Ebene der Aspekt der Gewaltenteilung gemäß Art. 20 II 2 GG sowie die kommunale Selbstverwaltungsgarantie des Art. 28 II GG betrachtet. Auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene werden u.a. Sperrvermerke, Globale Minderausgaben, haushaltswirtschaftliche Sperren sowie Bewirtschaftungssperren eingehend dargestellt und erörtert. Ergänzend werden Aspekte wie weitere Instrumente zur Kontrolle des Haushalts und Rechtsschutz gegen Haushaltssperren dargestellt und Regelungsvorschläge unterbreitet. Im Fazit wird festgestellt, dass »Haushaltssperren« zu komplex und unterschiedlich sind, um ein einheitliches Institut der Haushaltssperre darstellen zu können.
Genossenschaften haben wieder Konjunktur. Sie betätigen sich in einer Vielzahl von Einsatzfeldern, die herkömmlicherweise den kommunalen Selbstverwaltungsaufgaben zufallen. Darüber hinaus ergänzen und ersetzen Genossenschaften das kommunale Leistungsangebot durch die Erledigung von Aufgaben, auf deren Erbringung die Kommunen selbst verzichten. In der Praxis haben sich hybride Kooperationsmodelle gebildet, die eine Vielzahl unterschiedlicher Akteure vereinen und damit für die lokale Leistungserbringung im kommunalen Interesse fernab einer einseitigen Bindung an „Staat“ oder „Privat“ einen „Dritten Weg“ eröffnen. Davon ausgehend untersucht der Verfasser, ob und unter welchen Voraussetzungen es sich bei der Genossenschaft um einen nachhaltigen Partner der Kommunen bei der Aufrechterhaltung kommunaler Infrastrukturen handeln kann.
Der konsularische Schutz
(2017)
Anlässlich der Zunahme von Entführungen deutscher Staatsangehöriger im Ausland und des im Jahr 2009 ergangenen Urteils des Bundesverwaltungsgerichts zu diesem Thema legt die vorliegende Arbeit eine detaillierte und umfassende Analyse der Rechtsgrundlagen für die Gewährung konsularischen Schutzes durch die Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland vor.
Das erste Kapitel beinhaltet eine detaillierte Darstellung der sich aus dem Völker-, Europa- und Verfassungsrecht sowie aus dem Konsulargesetz ergebenen staatlichen Handlungspflichten sowie möglicher damit einhergehender Individualansprüche auf die Ausübung konsularischen Schutzes im Einzelfall.
Im zweiten Kapitel werden die Voraussetzungen der Gewährung konsularischen Schutzes nach dem Konsulargesetz dargestellt. Den Schwerpunkt bildet hierbei die Bestimmung des Anwendungsbereiches des § 5 Abs. 1 Satz 1 Konsulargesetz unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes vom 28.05.2009, welches nach Auffassung der Verfasserin den Anwendungsbereich dieser Norm verkennt. Bei § 5 Abs. 1 Satz 1 Konsulargesetz handelt es sich um eine besondere sozialhilferechtliche Norm außerhalb der SGB XII, welche die konsularische Hilfe allein in wirtschaftlichen Notlagen regelt.
Das dritte Kapitel analysiert die bestehenden Regelungen über die Erstattung der im Rahmen der Gewährung konsularischen Schutzes entstandenen Kosten und erklärt deren Systematik. Ferner erfolgt ein Ausblick auf die künftigen Regelungen der Kostenerstattung nach dem Bundesgebührengesetz sowie der damit einhergehenden Rechtsverordnung.
Zum Abschluss werden die Ergebnisse anhand eines historischen Falles zusammengefasst sowie ein Gesetzesvorschlag vorgestellt, welcher die gefundenen Unklarheiten und Unstimmigkeiten im Konsulargesetz beheben kann.
Der Gesetzgeber hat im Jahre 2006 in § 4 Abs. 1 S. 3 EStG und § 12 Abs. 1 S. 1 KStG zentrale ertragsteuerliche Entstrickungstatbestände eingefügt. Sie ordnen bei Ausschluss oder Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung oder Nutzung eines Wirtschaftsguts die Rechtsfolgen einer Entnahme bzw. einer Veräußerung oder Überlassung zum gemeinen Wert an.
Jenny Broekmann untersucht die zweite Variante (Nutzungsentstrickung) dieser Entstrickungstatbestände hinsichtlich Voraussetzungen und Rechtsfolge. Dabei analysiert sie auch die erforderlichen Abgrenzungen des Nutzungstatbestandes und den Bezugspunkt des deutschen Besteuerungsrechts. Insbesondere geht sie der Frage nach, ob dem Nutzungstatbestand ein eigenständiger Anwendungsbereich verbleibt und ob dieser auch vor dem Hintergrund abkommensrechtlicher Regelungen bestehen kann. Abschließend erarbeitet sie für die Formulierung und systematische Stellung der Nutzungsentstrickung Verbesserungsvorschläge.
Durch Art. 20 Abs. 1 des Grundgesetzes wird die Bundesrepublik Deutschland als demokratischer und sozialer Bundesstaat insbesondere dem Föderalismus verpflichtet. Er ist neben der Demokratie eine der Säulen unseres Staatswesens. Im Bewusstsein dieser Grundentscheidung unserer Verfassung fällt mit Art. 115f Abs. 1 Nr. 2 GG eine Vorschrift auf, die hiervon im Verteidigungsfall eine weitreichende Ausnahme zu ermöglichen scheint. Die Bundesregierung soll dann unter bestimmten Voraussetzungen außer der Bundesverwaltung auch den Landesregierungen und Landesbehörden Weisungen erteilen können. Es stellt sich in Anbetracht eines solchen Ausnahmerechts die Frage, wie sich dieses Weisungsrecht der Bundesregierung in unser Rechtssystem einfügt.
Der Autor nähert sich dieser Frage zunächst über die geschichtlichen Hintergründe, die zur Einfügung der Vorschrift geführt haben. Er geht detailliert auf die Voraussetzungen dieses Weisungsrechts der Bundesregierung ein und stellt es in seinen systematischen Zusammenhang. Neben einer Darstellung des Weisungsbegriffs als Möglichkeit der Einflussnahme auf die Bundesverwaltung und die Länder, werden auch die damit umschriebenen Weisungsadressaten näher untersucht. Auch den Fragen, welchen Gegenstand Weisungen nach dieser Vorschrift haben können, wie sie zu erlassen sind und welche Wirkungen sich aus ihnen ergeben, wird in der Untersuchung detailreich nachgegangen. Daneben behandelt der Autor die sich daraus ergebenden Anschlussfragen, welcher Rechtsschutz gegen derartige Weisungen besteht, wer damit verbundene Aufgaben zu finanzieren hat und wer für eventuelle Schäden zu haften hat. Das Werk schließt mit einer Erörterung, ob es sich bei dieser Vorschrift um eine verfassungswidrige Verfassungsnorm handelt, und einem Blick auf internationale Vorschriften, die Einfluss auf das Weisungsrecht nehmen könnten.
Dem Unternehmenskauf geht eine langwierige Planungs- und Verhandlungsphase voraus. Dabei steht vor allem der gegenseitige Informationsaustausch beider Parteien im Vordergrund. Der Grundsatz der informationellen Selbstverantwortung zwingt zunächst jede Partei, die vorherrschende Informationsasymmetrie auf eigenes Risiko zu beseitigen. Das wird seitens der Rechtsprechung stets anhand von außervertraglichen Aufklärungspflichten zugunsten des Käufers korrigiert, wenn Treu und Glauben es im Einzelfall gebieten. Die Untersuchung widmet sich der Konkretisierung des Inhalts, der Reichweite und Rechtsfolgen der vorvertraglichen Aufklärungspflichten unter Auswertung bisher ergangener Rechtsprechung und Beiträgen im Schrifttum. Ein besonderes Augenmerk wird dabei neben dem Institut der culpa in contrahendo auf die Voraussetzungen der §§123, 444 BGB gelegt. Ferner wird die Bedeutung von Treu und Glauben gem. §242 BGB für die Entstehung von Aufklärungspflichten vor dem Hintergrund der spezifischen Interessenlage der Parteien und der Besonderheiten des Unternehmenskaufs beleuchtet.
Mit Inkrafttreten der NFA 2008 hat die Schweiz ihren Finanzausgleich umfassend reformiert und erstmals auch einen direkt umverteilenden Ausgleich zwischen den Kantonen geschaffen. Diese Reform blieb auf deutscher Seite weitgehend unbeachtet. Der Autor vergleicht zunächst die finanzverfassungsrechtlichen Grundstrukturen in beiden Ländern und erläutert das bestehende und das ab 2020 geltende deutsche System. Dem folgt eine umfassende Analyse des sekundären Finanzausgleichs in der Schweiz, sog. Finanzausgleich im engeren Sinn, mit ausführlicher Darstellung des Ressourcenausgleichs sowie des geografisch-topografischen und soziodemografischen Lastenausgleichs. Im Anschluss werden nach Problemschwerpunkten gegliedert Reformoptionen für Deutschland aufgezeigt. Der Autor plädiert insbesondere für einen nach Schweizer Vorbild gestalteten indikatorbasierten Lastenausgleich, um dem verfassungsrechtlichen Benennungs- und Begründungsgebot bei Sonderlasten besser gerecht zu werden.
Die Gründung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) durch einen völkerrechtlichen Vertrag außerhalb der EU-Verträge ist mit mehreren Nachteilen verbunden. So schwächt die Zersplitterung der Rechtsquellen die europäischen Institutionen und deren Legitimation. Auch kann der ESM nicht ohne weiteres auf die Strukturen und das Personal der Europäischen Kommission zurückgreifen. Daher ist eine Integration des ESM in das Gemeinschaftsrecht sinnvoll. Dies setzt eine Rechtsgrundlage voraus. Die Arbeit kommt unter Berücksichtigung der deutschen und französischen Positionen sowie der einschlägigen Rechtsprechung des EuGH zu dem Ergebnis, dass die bestehenden EUVerträge keine Rechtsgrundlage für die Integration des ESM in das Gemeinschaftsrecht enthalten. Vor diesem Hintergrund ist eine Änderung des AEUV gemäß dem ordentlichen Vertragsänderungsverfahren unumgänglich. Damit sollte eine ausdrückliche Rechtsgrundlage für einen gemeinschaftsrechtlichen Stabilitätsmechanismus geschaffen werden. In der Arbeit wird ein konkreter Formulierungsvorschlag für eine derartige Rechtsgrundlage entwickelt, auf deren Basis der Rat mit einer Verordnung einen gemeinschaftsrechtlichen Stabilitätsmechanismus schaffen kann. Außerdem werden die wesentlichen Strukturprinzipien für den gemeinschaftsrechtlichen Stabilitätsmechanismus entwickelt, im Hinblick auf Trägerschaft, Governance, Finanzierung, demokratische Kontrolle und die verfügbaren Finanzhilfeinstrumente.
Möglichkeiten der Mittelstandsförderung durch Vergaberechtsgestaltung und Vergaberechtspraxis
(2016)
Die Förderungswürdigkeit und die Förderungsfähigkeit mittelständischer Unternehmen ist ein gesamteuropäisches, wirtschaftspolitisches Anliegen. Hiervon zeugen zum einen zahlreiche Regelungen im Primär-, Sekundär-, Verfassungs- und einfachgesetzlichem Recht, zum anderen auch die Bedeutung der mittelständischen Unternehmen im wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und sozialen Gefüge. So herrscht innerhalb der Europäischen Union nicht nur der Slogan „Vorfahrt für KMU“, sondern auch die im Frühjahr 2014 verabschiedeten Vergaberichtlinien legten ein besonderes Augenmerk auf die Förderung des Zugangs der KMU zum öffentlichen Beschaffungsmarkt. Denn gemessen am Steuerungs- und Lenkungspotenzial der Auftragsvergabe, deren Einfluss auf die Innovationstätigkeit der Wirtschaft sowie deren Auswirkungen auf die Wirtschafts- und Wettbewerbstätigkeit auf der einen Seite und dem gesamtwirtschaftlichen Stellenwert der mittelständischen Unternehmen auf der anderen Seite, sind mittelständische Unternehmen trotz zahlreicher europäischer und nationaler Initiativen im Vergabeverfahren unterrepräsentiert. Neben der undurchsichtigen Regelungsstruktur des deutschen Vergaberechts, unterliegen die mittelständischen Unternehmen vom Beginn bis zum Ende des Vergabeverfahrens besonderen Schwierigkeiten. Dieser Ausgangsbefund wurde zum Anlass genommen, um die Möglichkeiten der Mittelstandsförderung durch Vergaberechtsgestaltung und Vergaberechtspraxis erneut auf den Prüfstand zu stellen.
Der Rechtsstaat im Risiko
(2012)
UN-Women
()
UN Women – eine erfolgreiche Reform innerhalb der Vereinten Nationen für das Anliegen Geschlechtergleichberechtigung oder eine weitere verpasste Chance? Eine erste Bilanz nach 7 Jahren zeigt, wo erste Erfolge zu verzeichnen sind und welche Hürden vielleicht unüberwindbar zum Scheitern der neuen Institution für Frauen- und Gleichstellungsfragen beitragen werden.
Um zu begreifen, welche Neuerungen durch die Gründung von UN Women in das System der Vereinten Nationen eingeführt wurden, hilft dabei ein Blick zurück in die institutionelle und politische Geschichte der Vereinten Nationen, um die Entwicklung von Frauenrechten seit Gründung der UN zu beleuchten. Ferner wird der Status-quo des Völkerrechts im Hinblick auf die Rechte und den Schutz von Frauen ausführlich auf existierende Schwächen bzw. Lücken hin analysiert. Schlussendlich gibt die Verfasserin eine konkrete Bewertung bezüglich der institutionellen, politischen und rechtlichen Fortschritte und bestehenden Mängel sowie eigene Handlungsempfehlungen ab.
Luftrecht
()
Marcus Schladebach legt mit diesem Buch erstmals eine systematische, auf Studenten zugeschnittene und an aktuellen Themen ausgerichtete Darstellung dieses interessanten Rechtsgebiets vor. Sein Ziel ist es, dem interessierten Studenten die luftrechtlichen Grundkenntnisse und die aktuellen Entwicklungen dieses modernen und wirtschaftlich hochbedeutsamen Spezialbereichs in anschaulicher und verständlicher Weise zu vermitteln.Die 2. Auflage wurde komplett aktualisiert. Insbesondere das EU-Recht und das nationale Recht wurden überarbeitet. Neuere Entwicklungen gibt es vor allem bei der nunmehr geregelten Nutzung von Drohnen und den Sicherheitsvorkehrungen an Flughäfen und im Flugzeug selbst.