341 Völkerrecht
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The nineteenth century witnessed restoration and reformation, the heyday of the nation state in Europe and inter-state cooperation at the same time. Driven by technical progress, communication across borders became an everyday phenomenon demanding transnational cooperation and regulation. Whereas in the political field irregular conferences turned out to be an appropriate instrument for governing transnational cooperation, a more constant and institutionalised matter proved to be adequate for technical cooperation.
In 1865, the International Telegraph Convention set up a relevant administrative union which merged in 1932 with the International Radiotelegraph Union from 1906 to form the newly labelled International Telecommunication Union (ITU). The parties to the ITU met regularly in so-called plenipotentiary conferences every 3 years. Already in 1875 the International Telegraph Convention was completely redrafted and the organisation’s structure changed. The contracting parties created an instrument that paved the way for a modern form of international standard setting. The new, simplified convention contained only general provisions of a policy nature that would remain in effect for an “indeterminate length of time” (Art. 20), detailed rules of a transitory and specific nature that might be subject to frequent changes with the progress of technology were put into the “Regulations for international service” (also known as the Telegraph Regulations). The newly established “administrative conferences” attended by technical experts from the member states were responsible for revising the regulations when necessary.
This was an early example of the transferral of power from sovereign nation states to an international organisation in order to govern transnational communication effectively. The administrative unions, as the first examples in modern history, show the ability of self-interested rational agents to overcome collective action dilemmas, i.e. situations where cooperation avoids sub-optimal outcomes for cooperators. The newly created institutions shaped a spirit of cooperation and the practice of standard setting proved that cooperation is effective. Furthermore, they show the spill-over effects of cooperation: increased cooperation in one area leads to increased cooperation in other areas.
Der Rechtsstaat im Risiko
(2012)
Human rights can be understood as a multi-faceted concept which needs a strong legal basis, namely, a set of legal guarantees in human rights treaties and an increasing number of monitoring mechanisms. Following the Universal Declaration of Human Rights (UDHR) of December 10, 1948, various multi-lateral treaties for the protection of human rights have been negotiated and entered into force. They are not restricted to civil and political rights and take a much broader approach. All have monitoring mechanisms acting on a legal basis. The important European system with its strong, judicial monitoring mechanism is providing an effective human rights protection focused on civil and political rights. In the Görgülü case (2004), the German Federal Constitutional Court underlined the importance of the European Court’s judgments and of the ECHR as a legally binding instrument for the protection of human rights.
Die Rechtsgrundlagen des grenzüberschreitenden Kooperationsrechts zwischen Gebietskörperschaften
(2017)
Durch den Siegeszug der interkommunalen Zusammenarbeit und ihrer rechtlichen Grundlagen in den letzten Jahrzehnten wurde das Kooperationsrecht zwischen Gebietskörperschaften innerhalb von nationalen oder regionalen Rechtsordnungen umfassend erforscht. Die Frage nach der Anwendung dieses Rechts in einem grenzüberschreitenden Zusammenhang fand hingegen kaum Beachtung. Diese Arbeit zielt deshalb auf eine systematische Einordnung der Rechtsquellen der nationalen und europäischen Rechtsordnungen ab, die für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften Anwendung finden.
Die Arbeit befasst sich mit der Frage nach Existenz und Umfang des Schädigungsverbots im Völkerrecht. Dabei liegt der Arbeit das Verständnis zugrunde, dass auch rechtmäßige Handlungen der Staaten durch die zunehmende Interdependenz zu Beeinträchtigungen bis hin zu Schädigungen bei anderen Staaten führen können. Dabei wurden die Referenzgebiete mit Blick darauf gewählt, dass es sich beim Umweltvölkerrecht um ein gewohnheitsrechtlich verankertes Schädigungsverbot zum Schutze der territorialen Souveränität handelt, beim Welthandelsrecht und Währungsrecht das Schädigungsverbot in Form einer vertraglichen Ausgestaltung vorliegt und beim Steuerrecht überlegt werden kann, welche grundsätzlichen Überlegungen zur Akzeptanz eines Schädigungsverbots in einem Gebiet führen, das jedenfalls auf multilateraler Ebene noch nicht vertraglich durchdrungen ist.
Völkerrecht
(2016)
Der Internationale Pakt für politische und bürgerliche Rechte ist der wichtigste völkerrechtliche Vertrag zur Garantie universeller Menschenrechte und damit für die politische Betätigungsfreiheit. Politische Parteien nehmen für die Verwirklichung dieser Freiheit eine entscheidende Rolle ein, da sie individuelle Meinungen in staatliche Entscheidungen hineintragen können. Unter Bezugnahme auf die Vereinigungsfreiheit, das Wahlrecht, das Selbstbestimmungsrecht der Völker und den Minderheitenschutz zeigt Julian Rössler, dass die Parteienfreiheit auf universeller Ebene umfassend gewährleistet wird. Die völkerrechtliche Parteienfreiheit ist als Garant für eine Pluralität von Parteien und damit auch für politische Meinungsvielfalt in den Vertragsstaaten zu verstehen. Der Zivilpakt ist Grundlage für eine internationale Gemeinschaft von pluralistisch demokratischen Staaten.
In der modernen Kampfführung ist ein steigender Trend zu unbemannten und autonomen Systemen zu beobachten. Doch inwieweit gelingt es dem Recht, mit den technischen Entwicklungen Schritt zu halten? Ist der Einsatz vollautonomer Systeme noch mit dem geltenden Völkerrecht vereinbar? Die Autorin untersucht zunächst die rechtlichen Rahmenbedingungen einer Programmierung von vollautonomen Systemen und geht, sofern möglich, hierbei bereits auf technische Umsetzungsmöglichkeiten ein. Zugleich werden Grenzen der autonomen Entscheidungsfindung, wie z. B. bei der Bestimmung der Verhältnismäßigkeit eines Angriffs, aufgezeigt. In einem zweiten Teil untersucht die Autorin die Problematik der Entscheidungs- und Legitimitätskette bei Einsätzen autonomer Systeme. Waren bisher stets einzelne Soldaten bzw. ihre Befehlshaber für Kriegsverbrechen verantwortlich, so stellt sich bei vollautonomen Systemen die Frage der Verantwortlichkeit im Falle eines rechtswidrigen Einsatzes. Inwieweit kann ein technischer Defekt oder die Fehlprogrammierung eines Systems noch zu einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Befehlshabern und militärischem Personal führen? Hierbei werden die Lücken des geltenden Völkerstrafrechts deutlich, welches bisher nur begrenzt eine Strafbarkeit für Fahrlässigkeit und Unterlassen vorsieht.
Fälle zum Gesellschaftsrecht
(2016)
Zum Werk
Die vorliegende Fallsammlung behandelt eines der wichtigsten Pflicht- und Schwerpunktfächer. Die für Studium und Examen relevante Materie wird anhand von Fällen dargestellt, die im Gutachtenstil ausführlich gelöst werden.
Behandelt werden sowohl Personen- als auch Kapitalgesellschaften einschließlich der Mischformen (GmbH & Co. KG) und so klausurträchtige Probleme wie Haftung in der Personengesellschaft, verdeckte Gewinnausschüttung bei Kapitalgesellschaften, Haftung wegen existenzvernichtenden Eingriffs (GmbH), Sacheinlage (AG) oder Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen (AG). Besonderer Wert wird dabei auf die zahlreichen Verknüpfungen der allgemeinen zivilrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen gelegt.
Didaktisch folgt das Werk dem bewährten Konzept der Reihe der Fall-Lösungen. Vorangestellte Gliederungen und weiterführende Hinweise erleichtern die Strukturierung der Fälle und die Falllösung.
Das Übungsbuch richtet sich sowohl an Pflichtfach- wie an Schwerpunktbereichsstudierende und kombiniert kürzere und längere Übungsfälle.
Darüber hinaus ist dieses Werk die ideale Ergänzung zu den Gesellschaftsrechtslehrbüchern von Eisenhardt und Windbichler.
Vorteile auf einen Blick
- prägnante und wissenschaftlich fundierte Darstellung examensrelevanter Bereiche
- Darstellung komplexer Sachverhalte anhand von Skizzen
- Fälle verschiedenen Schwierigkeitsgrades, daher für Anfänger wie Fortgeschrittene geeignet
Zielgruppe
Für Studierende der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften und Rechtsreferendare.