320 Politikwissenschaft
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An egalitarian approach to the fair representation of voters specifies three main institutional requirements: proportional representation, legislative majority rule and a parliamentary system of government. This approach faces two challenges: the under-determination of the resulting democratic process and the idea of a trade-off between equal voter representation and government accountability. Linking conceptual with comparative analysis, the article argues that we can distinguish three ideal-typical varieties of the egalitarian vision of democracy, based on the stages at which majorities are formed. These varieties do not put different relative normative weight onto equality and accountability, but have different conceptions of both values and their reconciliation. The view that accountability is necessarily linked to clarity of responsibility', widespread in the comparative literature, is questioned - as is the idea of a general trade-off between representation and accountability. Depending on the vision of democracy, the two values need not be in conflict.
Nathalie Hirschmann geht der Frage nach, auf welche Weise sich die Sicherheitswirtschaft im System der Sicherheit zu etablieren sucht und wie erfolgreich ihr dies gelingt. Ihre Analyse verdeutlicht, wie Schmuddelimage und begrenzte Kompetenzzuschreibung der Branche einerseits erschweren, neben der Polizei als institutionelle Trägerin der öffentlichen Sicherheit zu bestehen, und andererseits, gegenüber dem Kunden bzw. Auftraggeber in ein professionelleres Gefüge zu treten. Einen inhaltsanalytisch theoriegeleiteten, soziologisch-konzeptionellen Blick einnehmend wird deutlich, welche Ausbaubestrebungen kognitiver und sozialer Art die Sicherheitswirtschaft vorgenommen hat und wo diese an ihre Grenzen stoßen.
Ivo Lormes zeigt, dass der Kommunalisierungstrend in der
Energieversorgung als Indikator eines zukunftsgerichteten Zeitalterskommunal(-energie-)wirtschaftlicher Betätigung gedeutet werden kann.
Die sich dabei manifestierende neue Qualität institutioneller Arrangements interpretiert er als Indiz für eine ‚Gewährleistungskommune 2.0‘. Neben einer Analyse der seit 2005 in Deutschland erfolgten Stadtwerke-Gründungen werden in seinem Buch erstmals die im Rahmen dieser Kommunalisierungen ablaufenden politischen Prozesse fallstudienvergleichend untersucht. Dadurch wird eine systematische Ermittlung der Einflussfaktoren zu der Frage ermöglicht, warum manche Kommunen ihre Energieversorgung kommunalisieren und andere nicht.
Die Finanzkrise der Kommunen beruht auch auf der Übertragung staatlicher Aufgaben ohne entsprechenden finanziellen Ausgleich. Davor sollen nun das grundgesetzliche Aufgabenübertragungsverbot vom Bund auf die Kommunen und die landesverfassungsrechtlichen Konnexitätsregeln beim Transfer vom Land auf die Kommunen schützen. Zwar ist anerkannt, dass diese Vorschriften für Sachaufgaben gelten. Doch ist streitig, ob dies auch für die Auferlegung von Finanzierungspflichten zu gelten hat.
Der Autor vergleicht die landesverfassungsrechtlichen Bestimmungen in ihrer Auslegung durch das jeweilige Landesverfassungsgericht und arbeitet unter besonderer Berücksichtigung der nordrhein-westfälischen Rechtslage heraus, dass die Übertragungsvorschriften nicht umgangen werden dürfen. Übertragung einer Sachaufgabe und Auferlegung einer Finanzierungspflicht sind funktionell gleichwertig und beide konnexitätsrelevant.
Der Autor ist Direktor des Kommunalwissenschaftlichen Instituts der Universität Potsdam.
Das Mitverwaltungsmodell
(2016)
Demographischer Wandel einerseits und zunehmende Aufgaben andererseits erzwingen bei finanzieller Notlage kommunale Reformen. Vielfach antworten die Landesgesetzgeber auf diesen Reformbedarf mit immer größeren kommunalen Einheiten. Um dieser „Flucht in die Einheitsgemeinde“ entgegenzuwirken, entwickelt der Verfasser das Mitverwaltungsmodell: Eine Gemeinde bleibt zwar rechtlich selbstständig, bedient sich aber der hauptamtlichen Verwaltung einer anderen Gemeinde. Die Möglichkeit einer solchen öffentlich-rechtlichen Geschäftsbesorgung wird unter Wahrung der Selbstverwaltungsgarantie beider Gemeinden entfaltet. Die notwendigen gesetzlichen Bestimmungen und vertraglichen Regelungen werden entworfen. Dieses Modell soll im Rahmen der Brandenburgischen Verwaltungsstrukturreform umgesetzt werden und kann auch anderen Ländern als Vorbild dienen.
Der Autor ist Direktor des Kommunalwissenschaftlichen Instituts der Universität Potsdam.