320 Politikwissenschaft
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Fünf gegen einen Atomkrieg
(2022)
Frauen im Widerstand
(2023)
Fortes fortuna adiuvat*
(2022)
Finnland und Schweden
(2023)
Die Fragmentierung europäischer Parteiensysteme und damit verbundene Schwierigkeiten bei der Koalitionsbildung haben zu einer Neuauflage altbekannter Debatten über unterschiedliche Wahlsysteme geführt. Einige Autoren sehen dabei bestimmte Wahlsysteme als optimalen Kompromiss zwischen den Prinzipien der Mehrheits- und der Verhältniswahl an. Wir argumentieren, dass diese Optimalitätsargumente eine konzeptionelle Schlagseite zugunsten „majoritärer“ Demokratiekonzeptionen haben. Eine anspruchsvolle „proportionale“ Demokratiekonzeption umfasst die Ziele mechanischer Proportionalität, multidimensionaler Repräsentation und wechselnder Gesetzgebungsmehrheiten. Diese Ziele lassen sich allerdings im parlamentarischen Regierungssystem nicht mit den Zielen der Mehrheitswahl vereinbaren. Der Grund ist, dass die relevanten Hürden des Wahlsystems gleichzeitig für die parlamentarische Repräsentation und die Teilnahme am Misstrauensvotum gelten. Erstere ist entscheidend für die proportionale, letztere für die majoritäre Konzeption der Demokratie. Sind wir bereit diese beiden Hürden zu entkoppeln – und somit das Regierungssystem zu verändern – ergibt sich eine Vielfalt neuer Reformoptionen. Wir illustrieren diese Punkte mit Daten für 29 demokratische Systeme im Zeitraum von 1995 bis 2015.
Everything goes
(2022)
Die Versammlungsfreiheit des Art. 8 GG stellt sich – auch und gerade in jüngster Zeit – immer wieder aufs Neue als ein höchst lebendiges und streitbares Grundrecht dar. Unverändert analog bietet es den Bürgerinnen und Bürgern räumlich die Möglichkeit, ihre Anliegen öffentlichkeits- und medienwirksam zur Sprache zu bringen. Der Klimaschutz und der Ukrainekrieg sind aktuell zwei zentrale Themenstellungen. Auch die Covid-19-Pandemie beschert den Rechtsanwendern neue und oftmals fundamentale Fragestellungen, auf die Antworten gegeben werden müssen. So sieht sich das Versammlungsrecht mit seinem Art. 8 GG als Basisnorm mit einer Vielzahl neuartiger Probleme konfrontiert. Zu Beginn standen der Pandemie vor allem die teilweise absoluten und flächendeckenden Versammlungsverbote im Streit. Seit kurzem sind Verbote von „Corona-Spaziergängen“ durch Allgemeinverfügungen in der Diskussion, und zwar für den Zeitraum einiger Wochen und begrenzt für das Gebiet einer Gemeinde oder eines Landkreises. Der nachfolgende Beitrag beschäftigt sich mit dieser Thematik.
Inhalt: Die Zivilgesellschaft Polens ; Worin liegen die Ursachen? ; Empowerment durch Europäisierung ; Finanzielle Unterstützung durch die EU ; New modes of governance – Neue Formen der Kooperation? ; Europäische Gesetzgebung vs. nationalstaatliche Politik ; Erfolge für sexuelle Minderheiten in Polen ; Zusammenfassung ; Literatur
Erklärungen im Widerstreit
(2022)
Dieser Beitrag reflektiert und ergänzt die aktuelle Diskussion über die Empfehlungen des Wissenschaftsrats zur Weiterentwicklung der Friedens- und Konfliktforschung. Wir richten dabei den Blick auf die vom Wissenschaftsrat attestierten Schwachstellen im Bereich empirisch-analytischer Methoden und erläutern ihre Auswirkungen auf Interdisziplinarität, Internationalität und Politikberatung der deutschen Friedens- und Konfliktforschung. Wir argumentieren, unter Verweis auf den Bericht des Wissenschaftsrats, dass eine breitere Methodenausbildung und -kenntnis von großer Bedeutung für interdisziplinäre und internationale Zusammenarbeit, aber auch für die Politikberatung ist. Zukünftige Initiativen innerhalb der Friedens- und Konfliktforschung sollten die Methodenvielfalt des Forschungsbereichs angemessen berücksichtigen und einen besonderen Fokus auf die Ausbildung im Bereich empirisch-analytischer Methoden legen, um das Forschungsfeld in diesem Bereich zu stärken. Unser Beitrag entspringt einer Diskussion innerhalb des Arbeitskreises „Empirische Methoden der Friedens- und Konfliktforschung“ der Arbeitsgemeinschaft Friedens- und Konfliktforschung.
Einstieg in den Ausstieg?
(2011)
Serene Khader ist eine der wenigen feministischen Philosoph:innen in der anglosächsischen Philosophie, die sich gezielt mit globaler Ungerechtigkeit und Imperialismus aus Sicht jener Frauen beschäftigen, die von kolonialer und kultureller Herrschaft betroffen sind. Hierbei entlarvt sie eindrucksvoll die oftmals westliche Prägung von Feminismus, Gleichstellungspolitik und Philosophie und verfolgt so das Ziel, die Autonomie und Entscheidungskraft aller Frauen anzuerkennen. So zielt Khader in Decolonizing Universalism: A Transnational Feminist Ethic auf eine Neuausrichtung der feministischen Perspektive, welche es schafft, dekolonial und anti-imperialistisch zu sein, ohne gleichzeitig dem Universalismus komplett abzuschwören. Die folgende Buchdiskussion begibt sich in eine kritische Auseinandersetzung mit Khaders interessanter wie wichtiger Theorie. Einleitend werden wir einen Überblick über Khaders Grundgedanken geben. Es schließen sich kritische Kommentare von Tamara Jugov, Mirjam Müller, Kerstin Reibold sowie Hilkje C. Hänel und Fabian Schuppert an, auf die Serene Khader abschließend antwortet.
Einleitung
(2022)
Einleitung
(2022)
Einleitung
(2022)
Einleitung
(2012)
Einführung
(2020)
Einführung
(2015)
Zusammenfassung – nichtamtliche Leitsätze:
• Ein allgemeines Burkaverbot in der Öffentlichkeit verstößt nicht gegen Art. 8 oder 9
EMRK.
• Das Tragen einer Burka unterfällt als private Lebensführung dem Schutzbereich des
Art. 8 EMRK sowie als Religionsausübung dem Schutzbereich des Art. 9 EMRK.
• Ein allgemeines Burkaverbot in der Öffentlichkeit zum Schutz der Sicherheit verfolgt
ein legitimes Ziel, ist in Ermangelung einer allgemeinen Gefahr aber nicht erforderlich
und damit unverhältnismäßig.
• Der Schutz des Respekts für die Gleichheit von Mann und Frau oder für die Menschenwürde
lässt sich nicht als legitimes Ziel für ein Burkaverbot heranziehen.
• Der Schutz des Respekts für die Minimalbedingungen gesellschaftlichen Zusammenlebens
stellt ein legitimes Ziel für ein Burkaverbot dar. Das Burkaverbot ist angesichts
des breiten staatlichen Ermessensspielraums in einer solchen Frage nicht unverhältnismäßig.
Digitales Versammlungsrecht?
(2021)
Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit ist bekanntermaßen entwicklungsoffen. Geschützt werden also nicht nur historisch gewachsene „klassische“ Versammlungstypen. Immer wieder zeigen sich neuartige Erscheinungsformen, die es in den Schutzbereich des Art. GG Artikel 8 GG einzuordnen gilt. Aus jüngerer Zeit sind etwa Flashmobs oder Demonstrationen auf Schienen zur Fussnote 1 und mit Wohnmobilen zur Fussnote 2 zu nennen. Diskutiert werden auch Online-Versammlungen, bei denen die Teilnehmenden vollständig auf ein körperliches Zusammentreffen verzichten und sich nur virtuell via Computer oder Smartphone zusammenschalten. Angesichts absoluter und relativer Versammlungsverbote in coronabedingten Lockdowns zur Fussnote 3 steht mehr denn je die verfassungsrechtliche Dimension dieserart nichtphysischer Zusammentreffen im Streit. Der Beitrag befasst sich daher mit der Frage, ob die Versammlungsfreiheit des Art. GG Artikel 8 GG im digitalen Zeitalter auch eine virtuelle Seite hat.
Kollaborative, partizipative Instrumente zur Krisenbekämpfung haben in den letzten Jahren zunehmend an Aufmerksamkeit gewonnen. Ein Beispiel hierfür ist der #WirVsVirus-Hackathon, der als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie durchgeführt wurde und über 28.000 Teilnehmer:innen erreichte. Bislang wurden die Auswirkungen solch groß angelegter, kollaborativer Ansätze zur Krisenbewältigung auf staatliches Krisenmanagement nur selten untersucht. Diese Studie analysiert den Hackathon und die daraus entstandenen Projekte aus der Perspektive des Open Governance-Paradigmas. Auf Grundlage von neun Experteninterviews untersuchen wir, wie sich digitale Open Governance auf die Regierungsfähigkeit und Legitimität in Krisenzeiten auswirkt. Unsere Analyse zeigt, dass digitale Open Governance zur Leistungsfähigkeit und Legitimität staatlichen Handelns in Krisenzeiten beitragen kann, da solche Projekte eine breite und diverse Teilnehmerschaft mobilisieren und in kurzer Zeit bürgerzentrierte, nutzbare Lösungen für krisenbezogene Probleme entwickeln können. Dem stehen allerdings Zweifel an der langfristigen Beständigkeit der Projekte, ihrer Skalierbarkeit, sowie Risiken hinsichtlich der Legitimität und Rechenschaftspflicht entgegen.
Die Zivilgesellschaft hat dazu beigetragen, dass die Klimakonferenz in
Kopenhagen zu einem Medienereignis wurde. Fernab großer Demonstrationen
haben Nichtregierungsorganisationen (NRO) seit Jahren
einen guten Zugang zu den internationalen Klimaverhandlungen. Am
Beispiel von Chile wird gezeigt, wie Nichtregierungsorganisationen
durch professionellen Lobbyismus ihre Positionen in politische Prozesse
einspeisen. Sie befinden sich in einem Spannungsfeld von Kooperation
und Instrumentalisierung durch politische Entscheidungsträger.
Die Verwandlung
(2019)
Sanktionen sind ein wichtiges Instrument des UN-Sicherheitsrats zur Erhaltung des Weltfriedens. Viele zentrale Entscheidungen, wie etwa die Listung und Entlistung terrorverdächtiger Personen, werden fernab der Öffentlichkeit in Sanktionsausschüssen getroffen. Die Einsetzung dieser Ausschüsse hat die Entscheidungsdynamiken im Rat erheblich verändert.
Die Putin-Medwedjew-Rochade
(2008)
Die Globalisierung Russlands wird durch Rohstoffexporte und hohe Investitionen des Westens in den russischen Energiesektor vorangetrieben. Gleichzeitig festigt sich ein hybrides politisches System mit sowohl autoritären als auch demokratischen Elementen. Soll Russland ein zuverlässlicher Partner des Westens bleiben, müssen die russischen Interessen sowie die neue außenpolitische Stärke berücksichtigt werden.