320 Politikwissenschaft
Refine
Has Fulltext
- yes (12)
Document Type
- Master's Thesis (12) (remove)
Language
- German (12) (remove)
Keywords
- Europäische Integration (2)
- Europäische Union (2)
- Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (2)
- Administration (1)
- African Union (1)
- Apartheid (1)
- Arbeitsmarktpolitik (1)
- Ausländerpolitik (1)
- Belgien (1)
- Belgium (1)
Institute
- Sozialwissenschaften (12) (remove)
Die Magisterarbeit beschäftigt sich mit der politischen Förderung der geringfügigen Beschäftigung sowie der Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen und deren Bedeutung für eine gleichstellungsorientierte Familien- und Arbeitsmarktpolitik. Als Ausgangspunkt wird die Frage gestellt, ob geringfügige Beschäftigung und haushaltsnahe Dienstleistungen einen Arbeitsmarkt für Frauen im Niedriglohnsektor schaffen oder ob sie eine Perspektive zur besseren Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Carearbeit bieten. Dazu wird die Perspektive der Beschäftigten in sogenannten Minijobs als auch der NutzerInnen haushaltsnaher Dienstleistungen analysiert. Als theoretischer Rahmen liegt der Arbeit die These der geschlechterkritischen, vergleichenden Wohlfahrtsstaatforschung zugrunde, dass Policies familialisierende und defamilialisierende Wirkungen haben können. Auf Grundlage dieses Rahmens werden zwei Gesetze und deren gleichstellungspolitische Wirkung analysiert (Familienleistungsgesetz und 2. Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt – Hartz II). Die Arbeit gelangt zu dem Ergebnis, dass trotz der engen Verflechtung der beiden Politikfelder Arbeitsmarkt- und Familienpolitik ein Mismatch zwischen den analysierten Gesetzen besteht. Insbesondere hinsichtlich der geringfügigen Beschäftigung gelangt die Arbeit aus einer gleichstellungspolitischen Perspektive zu dem Urteil, dass sie sich am modernisierten Ernährermodell orientiert und Frauen auf die Rolle als Zuverdienerin festlegt. Auf diese Weise werden Anreize für eine geschlechterspezifische Arbeitsteilung gelegt.
In der vorliegenden Diplomarbeit wird untersucht, welchen Einfluss kollektive Erinnerung und offizielle Geschichtsschreibung auf die Bildung kollektiver Identitäten haben und speziell auf Israel bezogen, wie und ob aus der Erinnerungskultur an die Shoah Handlungsmotivationen im gegenwärtigen Konflikt abgeleitet und diese mit Bezug auf die Shoah legitimiert werden. Der Focus im theoretischen Bereich der Arbeit liegt in erster Linie auf der Entstehung kultureller Gedächtnisse und kollektiver Identitäten speziell auf den Dynamiken, die sie in Großkollektiven wie Nationen entwickeln, in denen mehrere Erinnerungsdiskurse und Gruppenidentitäten der gesamtgesellschaftlichen Integration bedürfen. Des weiteren wird der Frage nachgegangen in welchem Verhältnis moderne Geschichtswissenschaft und kollektive Erinnerung zueinander stehen. Ist eine echte Trennung von Geschichtswissenschaft und kollektiver Erinnerung in der gelebten Realität einer Gruppe überhaupt möglich, vor allem, wenn ihr Gegenstand eine zentrale Rolle im kulturellen Gedächtnis des Kollektivs einnimmt und exponiert zur Identitätskonstruktion herangezogen wird, wie die Shoah in Israel? Hier schließt sich die Rezeption der Entwicklung der Shoah-Erinnerung in Israel von der Gründung des Staates bis heute an. Untersucht wird hier, welchen Stellenwert die Erinnerung an die Shoah zu den verschiedenen Zeiten im Selbstbild der jüdischen Israelis einnahm und warum sie immer wieder Eingang in tagespolitische Diskurse und Entscheidungen fand. Kommt es in Zeiten der äußeren Bedrohung durch Selbstmordanschläge oder andere außen- und innenpolitischen Unsicherheitssituationen zu einer verstärkten Projektion der Shoah-Erinnerung auf die Gegenwart? Dieser Frage wird im dritten Teil der Arbeit an Hand einer Zeitungsanalyse nachgegangen.
Im Rahmen der fünften Erweiterungswelle der EU um zwölf neue Mitgliedsstaaten setzte die EU-Kommission erstmals auf das Instrument der Verwaltungspartnerschaften. Das sogenannte Twinning umfasst Projekte, bei denen Behördenmitarbeiter aus Verwaltungen der EU-Mitgliedsstaaten in Partnerbehörden der Beitrittsländer entsandt werden, um diese bei der Umsetzung des EU-Rechtsbestandes zu beraten. Im Gegensatz zur bisherigen Forschungsliteratur, die sich vor allem auf die Europäisierung der Beitrittsländer konzentriert, geht die Autorin dieser Forschungsarbeit davon aus, dass Twinning-Projekte auch zur Europäisierung der beteiligten deutschen Verwaltungen beitragen. Mithilfe neo-institutionalistischer Ansätze entwickelt die Autorin die These, dass Twinning-Projekte den Handlungsspielraum der involvierten Akteure innerhalb der europäischen Dimension erheblich erweitern. Inwieweit diese Akteure die von der EU-Kommission im Rahmen des PHARE-Programms zur Verfügung gestellten materiellen und immateriellen Ressourcen tatsächlich genutzt haben, wurde für vier deutsche Bundesressorts (BMWi, BMU, BMI, BMG) vergleichend untersucht. Als Ergebnis kann festgehalten werden, dass Effekte vertikaler Europäisierung stark von der Unterstützung nationaler Entscheidungsträger abhängen. Effekte horizontaler Europäisierung in den deutschen Ministerialverwaltungen werden hingegen vom Engagement der einzelnen Akteure bestimmt. Hier entstehen neue Kontakte und Netzwerke, die auf Formen neuartigen Regierens in der EU hinweisen (European Governance).
Diese Arbeit behandelt die Frage, welche Auswirkungen eine EU-Mitgliedschaft der Türkei auf die europäischen Sicherheitsbeziehungen haben würde. Es wird die sicherheitspolitische Situation in- und außerhalb der türkischen Staatsgrenzen analysiert. Auf Basis der Rational Choice Theorie vom Akteurzentrierten Institutionalismus wird gezeigt mit welchen Herausforderungen die Europäische Union konfrontiert wäre und die Frage behandelt, ob eine so genannte Privilegierte Partnerschaft eine mögliche Alternative zu einer Vollmitgliedschaft sein kann.
Seit Mitte 1950er Jahre hatten Bundesregierungen immer wieder betont, dass die Bundesrepublik „kein „Einwanderungsland“ sei. Das Bekenntnis der Rot-Grünen Koalition zum „Einwanderungsland“ und die Reformen im Bereich des Staatsbürgerschaftsrechts (1999), des Arbeitsrechts (2000) und der Zuwanderung (2004) markierte daher für viele Experten einen Paradigmawandel in der deutschen Immigrations- und Integrationspolitik. Dieser Wandel ist nie systematisch untersucht worden. Für den Zeitraum von 1981 bis 2005 geht die Arbeit auf der Basis einer stichwortbasierten Inhaltsanalyse und eines Gesetzgebungsindexes deshalb den Fragen nach, (1) inwieweit sich Veränderungen in der politischen Zuwanderungsdiskussion in Deutschland am Beispiel des Deutschen Bundestags nachweisen lassen (Diskursebene), (2) inwiefern die gesetzliche Steuerung und Regulierung von Immigration und Integration in dieser Periode von Liberalisierungstendenzen gekennzeichnet war (Policyebene), und (3) in welchem Verhältnis Diskurs und Policy zueinander stehen. Politische, ökonomische und gesellschaftliche Rahmenbedingungen werden dabei berücksichtigt. Theoretisch basiert die Arbeit auf den Annahmen der Punctuated Equilibrium Theory, die etwas ausführlicher dargestellt und mit den Konzepten Paradigma, Frame und Policywandel verbunden wird.
Die Politikfeldanalyse der belgischen Frauenförderpolitik für die Privatwirtschaft wird anhand eines Analyserasters für Gleichstellungspolitik durchgeführt. Nach einer Einführung in das politische System Belgiens und die gesellschaftspolitischen Bedingungen für Gleichstellungspolitik wird die staatliche Initivative für Gleichstellung in der Privatwirtschaft dargestellt. Die Analyse der Policy bezieht die relevanten politischen, verwaltungstechnischen und gesellschaftlichen Faktoren ein und nutzt Analyseinstrumente der Verwaltungswissenschaft und der feministischen Politikwissenschaft.
Diese Arbeit untersucht die Hypothese inwieweit EU/ESVP und NATO sich in einem Konkurrenzkampf befinden. Dabei werden mehrere Dimensionen beleuchtet. Der zeitliche Aspekt, der organisatorische, der ideengeschichtliche und die spezielle Situation im Politikfeld Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Auf Grundlage dieser Parameter wird eine Einschätzung bezüglich der aufgestellten These für die Gegenwart vorgenommen, sowie eine Strategieempfehlung für die nähere Zukunft gemacht.
Diese im Sommersemester 2006 eingereichte Diplomarbeit im Studiengang Verwaltungswissenschaft setzt sich mit der Frage auseinander, welche Rolle die Sozialpolitik im europäischen Integrationsprozess zwischen 1955 und 1992 spielte. Es wird analysiert, welche einzelnen Bereiche dieses Politikfeldes in welchem Umfang in den Kompetenzbereich der Europäischen Gemeinschaft übergingen und welche Gründe für diese Entwicklung zu nennen sind. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf das Verhältnis der Sozialpolitik zur Wirtschaftspolitik gelegt. Die Europäische Kommission, einzelne Nationalstaaten sowie die organisierten Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen stehen dabei im Mittelpunkt des Interesses. Die Arbeit ist chronologisch aufgebaut und in drei Phasen eingeteilt. Phase eins umfasst den Gründungsprozess der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft bis zum Ende der 1960er Jahre. Phase zwei beinhaltet den Europäischen Sozialgipfel 1972 und endet mit der Einheitlichen Europäischen Akte. Phase drei schließlich untersucht die Diskussion um das Binnenmarktprojekt und den Vertrag von Maastricht aus einer sozialpolitischen Perspektive.
Die vorliegende Arbeit untersucht die Frage, welche Auswirkung die Zunahme irregulärer Migration aus den Gebieten Afrikas südlich der Sahara in die Europäische Union (EU) auf die politischen Beziehungen der Regionen zueinander hat. Wissenschaftliche Arbeiten zu internationaler und irregulärer Migration und ihrer Auswirkung auf die Internationalen Beziehungen sind bisher die Ausnahme. Die vorliegende Arbeit leistet einen Beitrag dazu, diese Lücke zu füllen und Migration aus einer politikwissenschaftlichen Perspektive zu beleuchten. Durch eine fundierte Analyse können Politikstrategien der Afrikanischen und der Europäischen Seite aufgezeigt, die Chancen der Interessensdurchsetzung bewertet und die Wirkung der Kooperation auf die Problematik der irregulären Migration eingeschätzt werden. Die Arbeit baut auf den gängigen Theorien der Internationalen Beziehungen auf, die Hypothesen beruhen auf einer Gegenüberstellung der kooperationspolitischen Annahmen des Neorealismus und des neoliberalen Institutionalismus. Die empirische Überprüfung beruht auf einer qualitativen Inhaltsanalyse zugänglicher Dokumente und Verträge der EU und der African Union (AU) sowie der Westafrikanischen Regionalorganisation ECOWAS. Ergänzt wird die Dokumentenstudie um Experteninterviews mit afrikanischen Botschaftern in Berlin. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass die Zunahme irregulärer Migration zu einer Veränderung in der Europäisch-Afrikanischen Kooperation geführt hat. Migrationspolitik ist zu einem strategischen Bereich der EU-Außenpolitik gegenüber Afrika geworden. In der Europäischen Politik überwiegen trotz Anerkennung der entwicklungspolitischen Möglichkeiten regulärer Migration restriktive Ansätze. Diese wirken sich nachteilig auf die Afrikanischen Herkunftsländer aus und begünstigen eine weitere Zunahme irregulärer Migration. Um angemessene Politikstrategien zu entwickeln ist aufgrund einer nicht zu erwartenden Veränderung der Europäischen Politik insbesondere die Afrikanische Seite gefragt. Hier dominierte in der Vergangenheit eine kritische Haltung gegenüber Personenfreizügigkeit. Erst seit kurzem kommt es zu einer abgestimmten supranationalen Positionierung auf ECOWAS- und AU-Ebene, in der positive Wirkungen regulärer Migration anerkannt werden. Diese spiegeln sich aber bisher nicht in nationalstaatlichen Politiken wider.
Im Zuge der Diskussionen um den Irakkrieg 2003 oder den Einsatz des israelischen Militärs gegen die Hisbollah 2006 konnte beobachtet werden, dass sich die extreme Linke stärker denn je dem politischen Islam angenährt hat. Zwar gab es bereits in den 1970ern Kooperationen linker und palästinensischer Terroristen, jedoch lässt sich festhalten, dass sich der Diskurs in Teilen der Linken (vor allem im „antizionistischen“, „antiimperialistischen“ Spektrum) ebenso wie bei den vormals eher säkular ausgerichteten arabischen Extremisten „islamisiert“ hat. Auf der anderen Seite finden sich im „islamischen Widerstand“ verschiedene Vokabeln und Denkfiguren wieder, die aus der „antiimperialistischen“ Rhetorik der Linken bekannt sind. Trotz dieser Auffälligkeiten gab es bislang nur wenige Versuche, die extreme Linke (teilweise auch die extreme Rechte) in Verbindung mit dem salafistischen Islamismus zu bringen. Der Islamismus gilt hierbei dann oftmals als „dritter Totalitarismus“ oder „Islamofaschismus“, der die Riege totalitärer Ordnungsvorstellungen von Marxismus-Leninismus und Faschismus/Nationalsozialismus um eine weitere Spielart erweitert. In der Regel erfolgt diese Einordnung und Bewertung jedoch im Rahmen politischer Kommentare oder Essays und ohne tiefer gehende theoretische Betrachtung. Arbeiten, die sich – meist aus Perspektive des bundesdeutschen Verfassungsschutzes – mit möglichen Querfrontbestrebungen beschäftigen, gleichen das theoretische Manko zwar teilweise aus, gleichzeitig jedoch entbehren sie einer tiefer greifenden Analyse der ideologischen Basis der betrachteten Extremismen und verharren bei den oberflächlich zu erkennenden Feinbildern der jeweiligen Strömungen als Vergleichsmaßstab. Die Arbeit schließt diese Lücke, indem sie in vergleichender qualitativer Betrachtung ideologische Schnittstellen zwischen der extremen Linken und dem salafistischen Islamismus untersucht. Den ideologischen Konstrukten kommt dabei eine wesentliche Rolle zu. Weltanschauliche Grundannahmen beeinflussen die Wahrnehmung der Umwelt und der eigenen Rolle innerhalb derselben; erst ihre Bindungskraft schafft einen Ordnungsrahmen, anhand dessen sich Gleichgesinnte zu einer Gruppe zusammenschließen können, um gemeinsame Ziele zu verfolgen. Diese Erkenntnis hat sich auch in konstruktivistischen Erklärungsansätzen internationaler Politik niedergeschlagen und beschränkt sich nicht nur auf die klassischen Akteure im internationalen System – die Nationalstaaten. Auch nichtstaatliche Akteure wie eben die Protagonisten des internationalen Terrorismus lassen sich auf diese Weise erfassen. In der Untersuchung wird nach einleitenden Begriffserklärungen und Ausführungen zur angewandten Methodik zunächst eine idealtypische extreme Linke konstruiert, deren spezifische Ziele, Feindbilder etc. (Primärebene) und Vorstellungen über den Weg zum Erreichen dieser Ziele (Sekundärebene) die Analysekategorie für den nächsten Untersuchungsschritt bilden. In diesem werden Quellen des Salafismus inhaltsanalytisch untersucht und so ideologische Schnittstellen aufgezeigt. Hierbei werden Sayyid Qutbs „Milestones“, Ayman az-Zawahiris „Knights under the Prophet’s Banner“ sowie verschiedene Botschaften Usama Bin Ladins als Quellenmaterial herangezogen. Der Fokus der Untersuchung liegt auf dem „al-Qa’idaismus“ als derzeit offensichtlichste Ausprägung eines weltweiten islamistischen Terrorismus. Ausgehend von der idealtypischen Linken werden dabei nicht nur Schnittmengen auf der Sekundärebene oder hinsichtlich gemeinsamer Feindbilder (Antisemitismus, Antiamerikanismus, Antikapitalismus) festgestellt, wie dies bereits von anderen Autoren teilweise vorgenommen wurde. Vielmehr finden sich auch bei der positiven Zielbestimmung zumindest deklaratorische Gemeinsamkeiten, wenn etwa auch im Islamismus eine „herrschaftsfreie Gesellschaft“ verwirklicht werden soll und das Ziel der Gleichheit aller Menschen propagiert wird. Abschließend wird die Frage diskutiert, ob sich aus den Ergebnissen neue Erkenntnisse hinsichtlich einer möglichen „Querfrontbildung“ zwischen der extremen Linken und dem Islamismus ergeben. Insbesondere durch Bin Ladin gab es bereits mehrfach Versuche, auch nicht-islamistische Kräfte für seinen Kampf zu gewinnen. Auch bei der extremen Linken finden sich Stimmen, die im Islamismus und seiner Betonung des Religiösen lediglich ein Überbleibsel alter Strukturen erkennen, die nach erfolgreichem antiimperialistischem Kampf verschwinden werden. Dass positive Zielbestimmungen geteilt werden, lässt eine Querfrontbildung zumindest von Teilen des linksextremen und islamistischen Spektrums möglich erscheinen. In dem Maße, in dem sich der „al-Qa’idaismus“ im Sinne des Modells der „Leaderless Resistance“ entwickelt, können sich auch einzelne Linksextremisten zu Solidaritätsaktionen ermutigt fühlen.
Mit den immensen Aufgaben und Problematiken der Transformation konfrontiert, wechselten die Mehrparteien-Regierungen in Estland vergleichsweise häufig. Im Jahr 2002 war die insgesamt achte Regierung seit 1992 im Amt. Eine detaillierte Untersuchung der Regierungsstabilität am Beispiel von Estlands bis dato sieben Regierungen erscheint daher angebracht, da das Land trotz der häufigen Regierungswechsel im osteuropäischen Vergleich als erfolgreichstes Transformationsland angesehen wird. Kann Regierungsstabilität auch dann vorliegen, wenn die Regierungen selbst sehr häufig wechseln? Dies ist die eigentliche Fragestellung der vorliegenden Diplomarbeit. Es wird davon ausgegangen, dass sich Regierungsstabilität aus mehreren Variablen zusammensetzt, die sich gegenseitig beeinflussen. Angaben über die durchschnittliche Verweildauer einer Regierung im Amt besitzen wenig Aussagekraft, vielmehr müssen die eigentlichen Hintergründe für einen Wechsel beleuchtet werden.
Die Apartheid in Südafrika war ein Unrechtssystem. Zu den Grausamkeiten des Regimes zählten Massaker, Folter, Mord, Freiheitsberaubung, Zwangsumsiedlung, ökonomische Benachteiligung und alltägliche Diskriminierung. Was nach dem Ende eines solchen Unrechtssystems bleibt, ist die Frage nach dem Umgang mit der Vergangenheit. Die drei grundlegenden Möglichkeiten der Vergangenheitsbewältigung sind die rein justiziare Aufarbeitung, eine Generalamnestie oder ein drittes Modell, das zum Ziel hat, die Vorteile der beiden anderen Strategien zu vereinen. In Südafrika versuchte man, auch als Kompromiss aller Beteiligter, diesen dritten Weg mit der Einrichtung der Wahrheits- und Versöhnungskommission, die mittlerweile weltweit zum Sinnbild dieser Form der Vergangenheitsbewältigung geworden ist. Das Ziel der Studie war dabei zu klären: War die Wahrheits- und Versöhnungskommission in Südafrika als Strategie der Vergangenheitsbewältigung erfolgreich? Im Einzelnen widmete sich die TRC in drei Hauptausschüssen (Menschenrechtsausschuss, Amnestieausschuss und Wiedergutmachungsausschuss) den folgenden Zielen: Aufklärung der Menschenrechtsverletzungen, Klärung des Verbleibs verschwundener Personen, Klärung dessen, was während der Apartheid und der Übergangsphase zerstört wurde um die Verbrechen zu verschleiern, Wiedergutmachung für die Opfer und Amnestierung der Täter bei politisch motivierten Taten. Dieser letzte Punkt war jedoch an die völlige Offenlegung der Tat und ein öffentliches Eingeständnis gebunden. Zum einen zeigt die Analyse die großen Erfolge der Wahrheits- und Versöhnungskommission in Südafrika. Sie hat mehr und vor allem genauere Informationen über die Apartheid zusammengetragen, als je eine andere Untersuchung es geschafft hat. Mit der starken Beteiligung der Bevölkerung am Prozess der Aufklärung konnte sie einen Prozess in Gang bringen, der zur Entstehung einer neuen Menschenrechtskultur beitrug und auch einen Anstoß zur Versöhnung gab. Durch die intensive Aufarbeitung der Vergangenheit in einem gesamtgesellschaftlichen Prozess schaffte es die TRC auch, eine politische Kultur anzuregen, die unentbehrlich ist, will man nach einem Unrechtssystem eine demokratische Zukunft aufbauen. Das Verständnis oder zumindest eine Ahnung von dem was Menschenrechtsverletzungen bedeuten, wurde in dieser Zeit tief im Bewusstsein der meisten Südafrikaner verankert. Es wurde eine „operative Wahrheit“ geschaffen, die, wenn auch unter Protesten aller Parteien, letztlich anerkannt wurde und somit ein zukünftiges Leugnen der Apartheidsverbrechen unmöglich machte. Aber auch die Befreiungsbewegungen mussten brutale Verbrechen eingestehen. Zum anderen wird ebenso deutlich, dass die gestellten Anforderungen bei weitem zu hoch waren. Obwohl große Bereiche der alltäglichen Apartheid komplett unberücksichtigt blieben. Bei der Wahrheitsfindung wurde deutlich, dass die drei Ausschüsse weit von einer wirklichen Aufklärung der Untaten der Apartheid entfernt blieben. Auch in Bezug auf die Täter erreichte die Kommission nur zum Teil ihre Ziele. Verglichen mit den aufgeklärten Verbrechen, beantragte nur ein Bruchteil der Täter Amnestie. Die Logik, durch den Anreiz der Straffreiheit eine rege Beteiligung der Täter am Aufklärungsprozess zu erreichen, ging nicht auf. Bei der Wiedergutmachung zeigte sich, dass es einer der größten Konstruktionsfehler der TRC war, die Umsetzung der Entschädigungen dem Parlament und der Regierung zu überlassen. Der Wiedergutmachungsausschuss erarbeitete lediglich Vorschläge an den Präsidenten. Die wurden jedoch nie in dieser Form umgesetzt und stellten damit die TRC als Ganze bei Teilen der schwarzen und farbigen Bevölkerung in Frage. Einen direkten Zusammenhang zwischen der TRC und einer Befriedung der Bevölkerung herzustellen, wäre vermessen. Noch immer ist Südafrika ein gespaltenes Land. Ähnliches gilt bei der Legitimierung und Konsolidierung der neuen demokratischen Ordnung. Auch hier ist die Kommission ein Baustein, auf den nicht verzichtet werden konnte. Ihr diesen Erfolg, und es ist ein Erfolg im heutigen Südafrika, alleine zuzuschreiben, wäre eine extreme Überschätzung ihrer Möglichkeiten. Unterm Strich bleibt: Die TRC konnte nicht all ihre Ziele erreichen, aber sie hat sich gerade unter den Voraussetzungen des Übergangsprozesses als eine sinnvolle Form der Vergangenheitsbewältigung erwiesen, die grundlegend wichtige Ergebnisse erarbeiten konnte. Sie kann somit trotz der Berücksichtigung einer Vielzahl von Problemen als Erfolg gewertet werden.