320 Politikwissenschaft
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Wie ästhetische Bildung, vom Theater ausgehend, zusammen mit politischer Bildung realisiert werden kann, wird in diesem Beitrag vorgestellt. Politiklehrer_innen bekommen einen Einblick in die didaktische Bedeutung und den Gewinn für Schüler_innen durch den außerschulischen Lernort des Theaters. Am Beispiel des antiken Schauspiels wird die Bedeutung des Theaters für politische, genauer demokratische Bildung aufgezeigt, indem dargelegt wird, wie sie die Handlungskompetenz, den Perspektivwechsel sowie die Urteilsfähigkeit einzelner positiv beeinflusst. Da diese Kompetenzen heute länderübergreifend in den Curricula festgeschrieben sind, bietet es sich an, das Theater in den Unterricht miteinzubinden. Im letzten Absatz dieses Beitrags liefert der Autor ein Beispiel für den Unterricht anhand des Schauspiels „Der Volksfeind“ von Henrik Ibsen, mithilfe dessen Politiklehrer_innen das Theater in ihren Unterricht integrieren können.
Politische Urteilsbildung
(2020)
Die Fähigkeit zum politischen Urteilen gilt als das übergeordnete Ziel politischer Bildungsbemühungen. Epistemologisch nimmt das Theorem der politischen Urteilsbildung seinen Ausgang in der Epoche der Aufklärung. Immanuel Kants Ausführungen über den Zusammenhang von Aufklärung und Mündigkeit in seiner Schrift Beantwortung der Frage: Was ist Aufklärung? bietet eine programmatische Vorlage für die weitere Auseinandersetzung mit Mündigkeit und politischer Urteilsbildung. Der Königsberger Philosoph erklärte hierin eingangs: „Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbst verschuldeten Unmündigkeit. Unmündigkeit ist das Unvermögen, sich seines Verstandes ohne Leitung eines anderen zu bedienen. Selbstverschuldet ist diese Unmündigkeit, wenn die Ursache derselben nicht am Mangel des Verstandes, sondern der Entschließung und des Mutes liegt, sich seiner ohne Leitung eines andern zu bedienen. Sapere aude! Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen! ist also der Wahlspruch der Aufklärung.“
Der Beitrag setzt sich würdigend und kritisch mit Michael Zürns Arbeiten zur internationalen Autorität auseinander. Dessen potenziell autoritatives Autoritätskonzept weist mehrere Vorzüge auf: Erstens bietet es eine Erklärung für ein Paradox. Warum sollten souveräne Staaten die Kompetenz Externer anerkennen, ihnen Ratschläge zu geben bzw. Forderungen an sie zu richten, und zudem noch bereit sein, diesen zu folgen? Zweitens konkretisiert es die u.a. bei Hannah Arendt angelegte Idee der fraglosen Anerkennung, indem es Autoritätsadressaten zugesteht, bestimmte Qualitäten der Autorität zu prüfen. Drittens entkoppelt es Legitimität und Autorität, ohne die Legitimationsbedürftigkeit von Autorität zu opfern. Dies anerkennend plädiert der Beitrag aber dafür, die Legitimationsbedürftigkeit internationaler Autorität nicht auf formal institutionalisierte Beziehungen zu reduzieren, sondern diese auch weiterhin auf informellere, d.h. der Praxis entstammende, Anerkennung und Folgebereitschaft innerhalb von Autoritätsbeziehungen zu beziehen. Die überzeugende begründungstheoretische Fundierung von Autorität sollte zudem nicht dazu verführen, Sozialisationsprozesse in Autoritätsbeziehungen zu übersehen, zumal deren Legitimität kritisch hinterfragbar ist.
In der Ausgabe Politisches Lernen 1-2|2019 setzte sich Kurt P. Tudyka mit dem Verhältnis von Theater und Politik auseinander. Er gelangte zu dem ernüchternden Resümee: „Der Anspruch, Theater sei die Schule der Nation, – soweit er überhaupt noch besteht –, müsste aufgegeben werden.“ (S. 32) In Tudykas Einführung hieß es bereits: „Eine politisierende Wirkung auf das Publikum wird bestritten.“ (S. 30) Vor diesem Hintergrund könnte bei Lehrerinnen und Lehrern der Politischen Bildung der Eindruck entstehen, ein Besuch im Theater mit Schülerinnen und Schülern sei didaktisch nicht sinnvoll. Dagegen wird im folgenden Beitrag die Auffassung vertreten, dass ein Theaterbesuch mit den Lernenden durchaus mit Erkenntnisgewinnen, seien sie politisch oder über das Politische hinausweisend, verbunden sein kann. Der Beitrag stellt eine gekürzte Fassung des Textes „Theater und politische Bildung“ dar, der in Markus Gloe / Tonio Oeftering (Hrsg.): Politische Bildung meets Kulturelle Bildung, Baden-Baden (Nomos) 2020, erscheinen wird.
Eigentlich leben wir heute im Holozän, dem Erdzeitalter, das mit dem Ende der letzten großen Eiszeit vor etwa 12.000 Jahren seinen Ausgang nahm. Doch seit geraumer Zeit ist in Wissenschaft und Öffentlichkeit die Rede vom Anthropozän als der vom Menschen bestimmten gegenwärtigen Epoche. Mit der Begriffsschöpfung soll der gravierende Einfluss des Menschen auf die Umwelt zum Ausdruck gebracht werden, der sich nicht zuletzt in der Versauerung der Meere, im Artensterben und Klimawandel äußert. Doch wie spiegelt sich diese Erkenntnis in der Politischen Bildung wider?
Zur Jahreswende 1959/60 sorgten Hakenkreuzschmierereien an jüdischen Einrichtungen in Köln und anderswo für Entsetzen und Empörung. Diese Vorkommnisse machten bewusst, was im Verlauf der 1960er Jahre zu einem Politikum für die jüngere Generation werden sollte: Die mangelnde Aufarbeitung der nationalsozialistischen Vergangenheit. Diese Thematik sowie der von den USA in Vietnam geführte Krieg stellten mobilisierende Faktoren für die Herausbildung einer außerparlamentarischen Opposition (APO) in der Bundesrepublik dar, die sich in der zweiten Hälfte der 1960er Jahre verbreitert. Prof. Ingo Juchler beschreibt den Weg der Politischen Bildung durch die 60er Jahre und die Entwicklung hin zur sog. „didaktischen Wende“.
Region ohne Richtung
(2023)
Welche Auswirkungen wird die aufziehende Großmächtekonkurrenz also auf die regionale Sicherheitsordnung haben? Der Beitrag nähert sich dieser Frage über die regionalen Bedingungsfaktoren, die den Rahmen für jegliche Ingerenz extraregionaler Mächte bilden: Die regionalen Sicherheitskomplexe in Lateinamerika und der Karibik, einschließlich der Regionalorganisationen und Regionalmächte, sowie der Einflusssphären und Anreizsysteme der Großmächte. Am Ende wagt der Beitrag einen Ausblick auf die Entwicklung der lateinamerikanischen Sicherheitspolitik im Angesicht der Geopolitik der Großmächte. Die hier vorgestellte Kernthese wagt ein strukturelles und deshalb wenig alarmistisches Argument: Die Großmächtekonkurrenz wird die bestehende Fragmentierung der regionalen Sicherheitsordnung weiter vertiefen, doch wird die Region gleichzeitig nicht substanziell an Agency gegenüber den Großmächten verlieren. Der Schlüssel hierzu ist die außenpolitische Maxime der „gebundenen Äquidistanz“, die Dependenzen diversifiziert und damit nicht als Widerspruch, sondern als Positivsummenspiel versteht.
Im vorliegenden Beitrag steht das Zusammenspiel von institutioneller Kompetenzverteilung im föderalen Mehrebenensystem und Funktionsfähigkeit der Verwaltung im Bereich der Integrationspolitik im Zentrum. Dieser Verwaltungsbereich gewinnt zunehmend an Bedeutung, da sich für den Personenkreis der ca. 983.000 anerkannten Flüchtlinge, die länger oder dauerhaft in Deutschland bleiben werden, inzwischen neue Problemlagen ergeben, welche vor allem Fragen der Arbeitsmarktintegration, Aus- und Weiterbildung und berufsbezogenen Sprachförderung betreffen. Es wird der Leitfrage nachgegangen, welche institutionellen Strukturen und Aufgabenprofile sich im Bereich der Integrationsverwaltung im föderalen Mehrebenensystem herausgebildet haben und inwieweit diese sich als funktional und leistungsfähig oder als reformbedürftig erwiesen haben. Dabei wird auf Aspekte der Zentralisierung, Dezentralisierung und Verwaltungsverflechtung als wesentliche Institutionalisierungsoptionen eingegangen und aufgezeigt, dass in einigen Bereichen mehr Entflechtung in Form von Dezentralisierung und Aufgabenabschichtung „nach unten“ sinnvoll erscheint, während in anderen Handlungsfeldern verstärkte Bündelung und (besser funktionierende) Verwaltungsverflechtung angebracht wären.
Mit narrativen Medien lernen
(2022)
Aporien des Rechts
(2021)
Mundus vult decipi
(2021)
Die Menschen glauben, was sie glauben wollen. Betonung auf wollen. (…) Nein, der Glaube der Menschen hängt nicht von Fakten ab, nicht von Beweisen. Schlimmer noch – und das ist fast so etwas wie der zweite Teil der Erleuchtung, eine Steigerung: Man kann ihnen Fakten liefern, man kann sie widerlegen, es hilft nichts. Im Gegenteil, wer etwas glauben will, findet einen Weg! Er wird sich durch den winzigen Spalt quetschen, den die Wahrheit im lässt. Wird die Dinge so lange so drehen und wenden, bis sie wieder in seinen Glauben hineinpassen, und seine ganze Klugheit wird ihn nicht etwa daran hindern, sondern ihm noch dabei behilflich sein.
Eugen Ruge, Metropol
Toren sind, die alles loben und lieben, was im Nebel verdrehter Worte dunkel daherkommt; Toren, die für wahr halten, was ihnen eingefärbt durch wohltönende Phrasen, reizvoll die Ohren kitzelt.
Lukrez, Über die Natur der Dinge
Ein Volkskanzler
(2021)
Wie Grundrechte unter den Augen aller ausgehöhlt und umgebaut werden, wie kurz der Weg von der Demokratie zur Diktatur ist, zeigt Maximilian Steinbeis‘ Gedankenexperiment »Ein Volkskanzler« in sechs Schritten. Auf der Grundlage seines Essays hat er ein Theaterstück verfasst, das bereits auf vielen Bühnen gespielt und nun auch als Kammerspiel verfilmt wurde.
Die didaktische Handreichung unterstützt Lehrerinnen und Lehrer bei der Einbettung des Theaterstücks oder der Verfilmung von »Ein Volkskanzler« im Unterricht.
Ingo Juchler setzt sich am Beispiel des Romans „Am kürzeren Ende der Sonnenallee“ (1999) von Thomas Brussig mit „Groteske und Satire im DDR-Roman als didaktische Momente in der politischen Bildung“ auseinander. Nach der Einführung in den Roman erörtert er dessen politischen Sinngehalt, den er in der Auseinandersetzung mit den literarischen Leitfiguren des Romans, Friedrich Schiller und Jean-Paul Sartre, im besonderen Wert der Freiheit findet. Den Toten der Berliner Mauer, die davon Zeugnis geben, setzt Juchler im abschließenden Kapitel ein Denkmal.
Typen von Forschungsdesigns
(2022)
Sozialwissenschaftliche Forschungsdesigns umfassen alle wesentlichen Entscheidungen, die im Forschungsprozess getroffen werden müssen. Der Beitrag unterscheidet drei rundlegende Typen von Forschungsdesigns: x-zentriert, y-zentriert und kontrastiv. Das x-zentrierte Design versucht einen theoretisch spezifizierten kausalen Effekt zu identifizieren und dessen Größe möglichst genau und ohne Verzerrungen zu schätzen. Das y-zentrierte Design versucht mehrere komplementäre Theorien über kausale Effekte so zu kombinieren, dass bestimmte Phänomene möglichst gut erklärt werden. Das kontrastive Design vergleicht die Erklärungskraft von zwei oder mehr konkurrierenden Theorien. Die Unterscheidung der drei Typen ist für qualitative Fallstudien ebenso relevant wie für Experimente oder statistische Studien mit Beobachtungsdaten. Der Beitrag grenzt die drei Typen voneinander ab, erklärt ihre jeweiligen Annahmen und diskutiert ihre Vor- und Nachteile sowie die Möglichkeiten und Grenzen ihrer Kombination. Daneben diskutiert er den Unterschied zwischen Modellen und Theorien sowie die Bedeutung des Sparsamkeitsprinzips bei der Entwicklung und Bewertung wissenschaftlicher Theorien und Erklärungen.
Der Beitrag widmet sich zwei überaus fruchtbaren theoretischen Ansätzen in der Policy-Forschung und darüber hinaus: der Vetospielertheorie und Vetopunkt-Ansätzen. Neben den Grundzügen beider Ansätze stellen wir grundlegende Entwicklungslinien und Probleme dieser Literaturen anhand beispielhafter Studien dar. Es zeigt sich, dass beide Ansätze teils kontroverse Annahmen treffen, zu denen es plausible Alternativen gibt. Zum Beispiel kann das Verhalten von Koalitionsparteien im Policy-Prozess anders als von der Vetospielertheorie angenommen modelliert werden. Die kausalen Effekte bestimmter Institutionen oder Vetopunkte können zudem je nach Kontext variieren. Diesem Kontext sollte größere Beachtung geschenkt werden.
Kampf um die "Brit Mila"
(2022)
Einleitung
(2022)
Das neue Unbehagen
(2022)
Damit hatte niemand gerechnet, jedenfalls nicht so schnell: Auf europäischen Straßen werden wieder Juden beleidigt, angegriffen oder sogar getötet. Auch in Deutschland häufen sich seit Jahren die Negativerfahrungen. Hassmails, Beschimpfungen, Vandalismus und die Bedrohung jüdischer Kinder an öffentlichen Schulen verunsichern die jüdische Gemeinschaft, mit fatalen Folgen: Ein Teil der Menschen zieht sich ins Private zurück und möchte nicht mehr als jüdisch wahrgenommen werden. Andere denken sogar an Auswanderung. Das neue Unbehagen sitzt tief, auch wenn manche Politiker sich für solidarisch erklären.
Was hat den Hass und die Abneigung gegenüber Juden in Deutschland so spürbar verstärkt? Zwölf Experten und Akteure gehen in diesem Band Ursachen für den Wiederanstieg des Antisemitismus nach. Sie scheuen sich nicht, kontroverse Themen aufzugreifen und antisemitische Potentiale zu benennen –egal ob in rechtsextremen, linksradikalen oder islamistischen Milieus, oder in von entsprechenden Weltanschauungen beeinflussten Personenkreisen, die weit in die Mitte der Gesellschaft reichen.
Ein Buch mit erschreckenden Befunden, aber auch Beispielen resoluter zivilgesellschaftlicher Gegenwehr.
Die erste Welle der Corona-Pandemie klingt langsam ab. Der Shutdown ist einstweilen beendet, Lockerungen erfolgen allenthalben. Doch alles steht unter dem Vorbehalt einer möglichen zweiten Infektionswelle mit dann zu erwartenden neuerlichen Beschränkungen. Es ist ein richtiger Zeitpunkt für eine Zwischenbilanz, wie das deutsche Versammlungsrecht bisher durch die virale Gesundheitskrise gekommen ist und welche Folgerungen zukünftig zu beachten sein werden. Ein besonderes Augenmerk sei dabei auf die Rechtsprechung gerichtet, die in bemerkenswerter Weise das staatliche Pandemie-Krisenrecht begleitete.
Everything goes
(2022)
Die Versammlungsfreiheit des Art. 8 GG stellt sich – auch und gerade in jüngster Zeit – immer wieder aufs Neue als ein höchst lebendiges und streitbares Grundrecht dar. Unverändert analog bietet es den Bürgerinnen und Bürgern räumlich die Möglichkeit, ihre Anliegen öffentlichkeits- und medienwirksam zur Sprache zu bringen. Der Klimaschutz und der Ukrainekrieg sind aktuell zwei zentrale Themenstellungen. Auch die Covid-19-Pandemie beschert den Rechtsanwendern neue und oftmals fundamentale Fragestellungen, auf die Antworten gegeben werden müssen. So sieht sich das Versammlungsrecht mit seinem Art. 8 GG als Basisnorm mit einer Vielzahl neuartiger Probleme konfrontiert. Zu Beginn standen der Pandemie vor allem die teilweise absoluten und flächendeckenden Versammlungsverbote im Streit. Seit kurzem sind Verbote von „Corona-Spaziergängen“ durch Allgemeinverfügungen in der Diskussion, und zwar für den Zeitraum einiger Wochen und begrenzt für das Gebiet einer Gemeinde oder eines Landkreises. Der nachfolgende Beitrag beschäftigt sich mit dieser Thematik.
Digitales Versammlungsrecht?
(2021)
Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit ist bekanntermaßen entwicklungsoffen. Geschützt werden also nicht nur historisch gewachsene „klassische“ Versammlungstypen. Immer wieder zeigen sich neuartige Erscheinungsformen, die es in den Schutzbereich des Art. GG Artikel 8 GG einzuordnen gilt. Aus jüngerer Zeit sind etwa Flashmobs oder Demonstrationen auf Schienen zur Fussnote 1 und mit Wohnmobilen zur Fussnote 2 zu nennen. Diskutiert werden auch Online-Versammlungen, bei denen die Teilnehmenden vollständig auf ein körperliches Zusammentreffen verzichten und sich nur virtuell via Computer oder Smartphone zusammenschalten. Angesichts absoluter und relativer Versammlungsverbote in coronabedingten Lockdowns zur Fussnote 3 steht mehr denn je die verfassungsrechtliche Dimension dieserart nichtphysischer Zusammentreffen im Streit. Der Beitrag befasst sich daher mit der Frage, ob die Versammlungsfreiheit des Art. GG Artikel 8 GG im digitalen Zeitalter auch eine virtuelle Seite hat.
Zwischen Modellierung und Stakeholderbeteiligung - Wissensproduktion in der Energiewendeforschung
(2023)
Die Dekarbonisierung des Energiesystems ist Teil der international im Rahmen des Pariser Klimaabkommens beschlossenen CO2-Minderungsstrategie zur Bekämpfung des Klimawandels. Nach den Verhandlungen und Beschlüssen der Klimaziele stehen politische Entscheider weltweit nun vor der Frage, wie sie diese erreichen können. Dies produziert eine hohe politische Nachfrage nach Wissen um die direkten und indirekten Effekte verschiedener Instrumente und potentiellen Entwicklungspfade einer Energiewende. Dieser gesellschaftliche Bedarf an wissenschaftlichen Antworten zu Lösungsoptionen wurde im Rahmen einer Klimafolgenforschung, genauer einer Klimapolitikfolgenforschung, aufgenommen. Der relativ neue Zweig einer Energiewendeforschung hat sich weltweit entwickelt, steht dabei allerdings vor der doppelten Herausforderung: Erstens befindet sich das Objekt der Forschung nicht im luftleeren Raum, sondern innerhalb ökonomischer, sozialer und politischer Zusammenhänge, hier gesellschaftliche Einbettung genannt. Denn die Frage, wie die Energiewende erreicht werden kann, wird auch außerhalb der Wissenschaft debattiert und stellt damit ein Aushandlungsfeld unterschiedlicher Interessen und Narrative dar. Zweitens befindet sich das zu untersuchende Objekt in der Zukunft, hier unter dem Terminus des strukturellen Nicht-Wissens zusammengefasst. Diese beiden Bedingungen führen dazu, dass konventionelle Methoden der empirischen Sozialforschung nicht greifen und eine Öffnung und Transformation der Wissenschaft in Hinblick auf neue Methoden vonnöten ist (Nowotny 2001, Ravetz 2006, Schneidewind 2013). In dieser Arbeit untersuche ich zwei Möglichkeiten, wie mit der Herausforderung, Wissen unter der Bedingung des strukturellen Nicht-Wissens und der gesellschaftlichen Einbettung zu produzieren, in der Energiewendeforschung umgegangen wird. Einerseits wird dies durch die Einbeziehung von Stakeholdern, also nicht-wissenschaftlicher Akteure, in den Forschungsprozess getan. Andererseits ist die Nutzung von komplexen ökonometrischen Modellen zur Berechnung von Implikationen und energiewirtschaftlichen Entwicklungspfaden zu einem zentralen Mittel der Wissensgenerierung in der Energiewendeforschung avanciert. Damit wird der als Problem verstandenen strukturellen Bedingung des Nicht-Wissens insofern begegnet, als dass die Ergebnisse von Stakeholder-Involvement und von Modellierungsarbeiten zweifelsohne neues Wissen zur Verfügung stellen. Uneinigkeit besteht jedoch darin, worüber dieses Wissen etwas aussagt: Sind es Interessen oder legitime Perspektiven, die Stakeholder in den Forschungsprozess einbringen und sind Modelle vereinfachte Darstellungen der Welt oder sind sie Ausdruck der Vorstellung des Modellierers?
Treckerdemos und Klimastreik
(2020)
Der Beitrag zeigt die Entwicklung des Versammlungsrechts in der Rechtsprechung seit 2016 auf. Angesichts legislatorischer Ruhe steht die Judikatur des BVerfG und der Verwaltungsgerichte im Fokus der Betrachtung. In vielen Entscheidungen spiegeln sich aktuelle versammlungsrechtliche Problemstellungen wider. Art. 8 GG erweist sich als ein äußerst lebendiges Grundrecht, welches auch im digitalen Zeitalter nichts an seiner urdemokratischen Attraktivität und politischen Wirkkraft eingebüßt hat.
Die vorliegende Research Note stellt die erste systematische Dokumentation der Gesetzgebung in den deutschen Landtagen vor. Der Datensatz umfasst insgesamt 16.610 dokumentierte Gesetzgebungsvorgänge zwischen den Jahren 1990 und 2020. Nach einer Beschreibung des Datensatzes werden einige Gesetzgebungsmuster in den deutschen Ländern exemplarisch dargestellt. Die Landesgesetzgebung erweist sich dabei als stark durch den neuen Dualismus zwischen Regierung und Opposition geprägt. Im Initiativverhalten lassen sich zudem die Anreize des thematischen Parteienwettbewerbs ablesen. Wenig Evidenz findet sich für die These, dass innerkoalitionäre Gegensätze die Dauer der Gesetzgebungsverfahren in die Länge ziehen. Der mit dieser Research Note veröffentlichte Datensatz steht der Forschung für die Untersuchung zahlreicher weiterer Fragestellungen zur Verfügung.
Brasilien in den BRICS
(2023)
Wahlen in der Türkei
(2023)
Finnland und Schweden
(2023)
Was bewegt Menschen dazu, freiwillig in einem Krieg zu kämpfen, obwohl ihr Heimatland nicht involviert ist? Warum riskieren sie in Konflikten weltweit ihr Leben für eine fremde Sache? Bedeutet das Fehlen institutioneller Strukturen, die den Akteuren klare Regeln und Verhaltensweisen vorgeben würden, immer eine Eskalation von Gewalt? Diese Studie hilft, das Phänomen freiwilliger Kombattanten zu verstehen. Am Fallbeispiel internationaler Kriegsfreiwilliger, die in den Jugoslawienkriegen der 1990er Jahre auf Seiten Kroatiens kämpften, macht Julia Ludwig zudem den Mehrwert einer Analyse kultureller Faktoren in der Gewaltforschung deutlich.
Die vorliegende Arbeit geht der Fragestellung nach, inwiefern der Beutelsbacher Konsens in einem ausgewählten Schulbuch für den Politikunterricht in der Sekundarstufe I in Brandenburg berücksichtigt wird. Um sich dieser Frage anzunähern, werden zunächst die drei Grundsätze des Konsenses wiedergegeben: das Überwältigungsverbot, das Kontroversitätsgebot und die Schülerorientierung. Da der Konsens, auch wenn er von einem Großteil der Fachdidaktikerinnen und Fachdidaktiker geteilt wird, immer wieder Gegenstand von Diskussionen ist, werden in einem ersten Schritt Ansätze zur Aktualisierung bzw. Erweiterung dargestellt und anschließend aktuelle Streitpunkte aufgezeigt. In einem kurzen Zwischenfazit wird dann ein für die Schulbuchanalyse unabdingliches, eindeutiges Verständnis des Konsenses entwickelt.
Im folgenden Schritt wird die Rolle von Schulbüchern als Lehr- und Lernmedien diskutiert. Dabei steht insbesondere die Frage im Zentrum, weshalb sich gerade Schulbücher für eine Analyse im Rahmen der vorliegenden Arbeit eignen. Vor diesem Hintergrund wird das Konzept der Schulbuchanalyse vorgestellt. In diesem Rahmen werden der Untersuchungsschwerpunkt (Kontroversitätsgebot) und der Untersuchungsgegenstand (Kontroverse um Migration und Integration) eingegrenzt. In der Folge wird das Schulbuch Politik und Co. 1 mithilfe des erarbeiteten Untersuchungsinstruments (Kodierleitfaden) analysiert. Zudem werden die Ergebnisse pointiert und die gewählte Vorgehensweise reflektiert.
Der Beitrag befasst sich mit der Frage, ob und inwieweit es bei der Insolvenz von Reiseveranstaltern eine Begrenzung der Insolvenzabsicherungspflicht geben sollte – eine Problematik, die sich durch die Insolvenz von Thomas Cook zuletzt deutlich verschärft hat und die im Zuge der „Coronakrise“ erneut virulent geraten könnte. Die Verfasser argumentieren vor dem Hintergrund der Richtlinienwidrigkeit der deutschen lex lata für eine ersatzlose Streichung der Haftungshöchstsumme.
Parlamentarismus bezeichnet die Idee der Repräsentation Regierter durch gewählte Abgeordnete. Er entfaltete sich hierzulande seit dem frühen 19. Jahrhundert im Zusammenwirken mit Vereinen und Verbänden, Parteien und Bewegungen, innerhalb komplementärer oder auch konkurrierender Strukturen und Prinzipien. Das Selbst- und Fremdbild, die Zusammensetzung, Themen und Debattenkultur deutscher Parlamente als politische Akteure bildet damit bis heute zugleich eine Art Resonanzboden gesellschaftlicher und politischer Verhältnisse.
Welcher Weg führte von den zunächst kaum wirkmächtigen und nicht im Ansatz repräsentativen Parlamenten der Restaurationszeit über die Paulskirche bis in die Gegenwart? Wie gestalteten sich die Beziehungen zwischen dem Parlamentarismus und dem Föderalismus? Wie entwickelten sich Wahlen und Wahlsysteme als Grundlage allgemeiner Repräsentation? Wer sah oder sieht sich im Parlamentarismus in-, wer exkludiert? Wie leben und arbeiten Parlamentsangehörige ehedem und heute? Welche Formen medialer Interaktion zwischen ihnen und der Öffentlichkeit haben sich herausgebildet? Worin gründen Vorbehalte, Reformwünsche, aber auch Anfeindungen des Parlamentarismus? Und welchen Herausforderungen wird sich die repräsentative Demokratie in Zukunft stellen müssen?
Der Untersuchungsgegenstand der vorliegenden Arbeit ist die Praxis der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) nach Art. 11 Abs. 4 EUV, dem weltweit ersten und einzigen Instrument transnationaler, partizipativer und digitaler Demokratie. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht die Frage, welchen Beitrag die EBI zur weiteren Demokratisierung der EU leisten kann und auf welche Art und Weise insoweit noch weitere Verbesserungen erzielt werden können. Nach zehnjähriger Anwendungspraxis von 2012 bis 2022 liegen inzwischen ausreichend empirische Daten vor, um den Forschungsgegenstand umfassend zu erforschen und das Instrument mit Blick auf seinen von den EU-Institutionen versprochenen Legitimations- und Demokratisierungsbeitrag bewerten zu können. Insbesondere wird das EBI-Verfahren in dieser Arbeit auf seine empirisch nachweisbare Nutzung, auf seine prozedurale Nutzerfreundlichkeit sowie auf seine politische wie rechtliche Wirkmächtigkeit untersucht. Zum Zwecke der korrekten Kategorisierung, Bewertung sowie der nutzerfreundlichen Ausgestaltung des EBI-Verfahrens werden Vergleiche mit Bürger- und Volksinitiativverfahren in den EU-Mitgliedstaaten sowie mit Bürgerbeteiligungsverfahren auf EU-Ebene vorgenommen. Den empirischen und komparativen Analysen werden eine historische Analyse über die Genese der EBI seit dem EU-Verfassungskonvent sowie theoretisch-normative Überlegungen und praktische Untersuchungen zu unterschiedlichen beteiligungszentrierten Demokratiemodellen vorangestellt, um die EBI einzuordnen und die Steigerungsmöglichkeiten ihres Demokratisierungsbeitrags zu erschließen. Letzteres zielt schließlich auf die Frage nach der prozeduralen Kombination und Kompatibilität der EBI mit demokratischen Innovationen aus dem Bereich der deliberativen und direkten Demokratie ab. Die Arbeit schließt mit einem Ausblick und unterbreitet umfassende EBI-Reformoptionen sowohl auf der primär- und sekundärrechtlichen als auch auf der informellen Ebene.