320 Politikwissenschaft
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Mit Spannung wird die Entscheidung des BVerfG zu § 362 Nr. 5 StPO erwartet. Die Verfassungsbeschwerde des Beschuldigten, der vor Jahrzehnten vom Vorwurf des Mordes rechtskräftig freigesprochen worden war und der nun befürchten muss, auf der Grundlage des § 362 Nr. 5 StPO wegen derselben Tat verurteilt zu werden, hat die verfassungsrechtliche Überprüfung der Vorschrift veranlasst. Zuvor waren bereits in zahlreichen Texten von Rechtswissenschaftlern Argumente für und gegen die Regelung ausgetauscht worden. Verständlicherweise steht dabei Art. 103 Abs. 3 GG im Vordergrund. Wer § 362 Nr. 5 StPO ablehnt, begründet das in erster Linie mit einer Verletzung des ne-bis-in-idem-Grundsatzes. Nicht wenige Befürworter der erweiterten Wiederaufnahmemöglichkeit verweisen – gefühlsgeleitet − auf „materielle Gerechtigkeit“ sowie auf „schlechterdings unerträgliche Ergebnisse“. Unbefriedigend ist das für Menschen, die es weder ungerecht noch unerträglich finden, dass ein Tatverdächtiger nach rechtskräftigem Freispruch bis an sein Lebensende als „unschuldig“ gilt und zwar auch, wenn auf Grund neuer Beweismittel aus dem Freigesprochenen ein zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilter werden könnte. Dass das Festhalten am rechtskräftigen Freispruch richtig ist, dafür gibt es starke juristische Gründe. Auch für die Durchbrechung des Strafklageverbrauchs in den von § 362 Nr. 5 StPO erfassten Fällen gibt es gewiss beachtliche Gründe. Sie sind meines Erachtens jedoch nicht gewichtig genug. Im vorliegenden Text soll die verfassungsrechtliche Dimension außen vor bleiben. Eine neue Vorschrift, mit der das geltende Strafprozessrecht verändert wird, muss auch eine Prüfung am Maßstab des geltenden Strafprozessrechts durchlaufen, um akzeptiert werden zu können. § 362 Nr. 5 StPO fällt bei dieser Prüfung durch und sollte deshalb aufgehoben werden.
Der untenstehende Text ist eine recht spontane Reaktion auf Bemerkungen, die jüngst von den Kollegen Armin Engländer und Christian Rückert zu einem Kodifizierungsvorschlag für die Regelungsthemen Notwehr, Notwehrexzess und subjektives Rechtfertigungselement in der Zeitschrift „Goltdammer’s Archiv für Strafrecht“ präsentiert wurden. Den Entwurfstext hat eine – kleine – Gruppe von Strafrechtslehrern erarbeitet. Er wurde letztes Jahr mittels eines Aufsatzes von Elisa Hoven und Wolfgang Mitsch – ebenfalls im „Goltdammer’s Archiv“ − vorgestellt und erläutert. Engländer und Rückert äußern stellenweise Zustimmung, üben aber auch zu vielen Punkten des Entwurfs und seiner Begründung Kritik. Da der hiesige Verfasser sowohl an der Entwicklung des Entwurfstextes als auch an dem genannten GA-Aufsatz als Ko-Autor beteiligt war, möchte er − im Folgenden: ich − zu einigen der Kritiken Stellung nehmen.
Dieser Beitrag vergleicht die kommunale Verwaltungsdigitalisierung in Deutschland, Österreich und der Schweiz (DACH-Länder) als Vertreter der kontinentaleuropäisch-föderalen Verwaltungstradition bei zugleich unterschiedlichen Digitalisierungsansätzen und -fortschritten. Basierend auf Interviews mit 22 Expert*innen und Beobachtungen in je einer Kommune pro Land sowie Dokumenten-, Literatur- und Sekundärdatenanalysen untersucht die Studie, wie Verwaltungsdigitalisierung im Mehrebenensystem organisiert ist und welche Rolle dabei das Verwaltungsprofil spielt sowie welche Innovationsschwerpunkte die Kommunen im Hinblick auf die Leistungserbringung und die internen Prozesse setzen. Die Ergebnisse zeigen, dass der hohe Grad lokaler Autonomie den Kommunen ermöglicht, eigene Akzente in der Verwaltungsdigitalisierung zu setzen. Zugleich wirken die stark verflochtenen komplexen Entscheidungsstrukturen und hohen Koordinationsbedarfe in verwaltungsföderalen Systemen, die in Deutschland am stärksten, in Österreich etwas schwächer und in der Schweiz am geringsten ausgeprägt sind, als Digitalisierungshemmnisse. Ferner weisen die Befunde auf eine unitarisierende Wirkung der Verwaltungsdigitalisierung als Reformbereich hin. Insgesamt trägt die Studie zu einem besseren Verständnis dafür bei, welche Problematik die Verwaltungsdigitalisierung für föderal-dezentrale Verwaltungsmodelle mit sich bringt.
Eine indifferente Gemengelage unterschiedlicher Erwartungen ist im Coaching nicht selten. Jeder will etwas anderes - was genau, weiß man häufig nicht. Oftmals ist man sich noch nicht einmal sicher, was man selbst will. Das führt zu Stress und Blockaden. Und die Optionen und Handlungsmöglichkeiten geraten aus dem Blick. Diese Situation ist auch vielen Führungskräften wohlbekannt.
Wie gut ist gut?
(2022)
Fortes fortuna adiuvat*
(2022)
Der Sinn des Lebens
(2023)
„Gender-Ideologie“ und „Gender-Wahn“– diese Begriffe entstammen einem antifeministischen Diskurs, der ohne Bedrohungsszenarien nicht funktioniert. Feministische Errungenschaften – wie die Ehe für alle – werden zur Ursache persönlicher Nachteile umgedeutet. Seine Vertreter*innen verbreiten ihre (oft gewaltvollen) Narrative sowohl auf der Straße als auch im Internet. Antifeministische Bewegungen weisen zudem vielfältige Querverbindungen mit konservativen, nationalistischen, fundamentalreligiösen und faschistischen Diskursen auf.
Kollaborative, partizipative Instrumente zur Krisenbekämpfung haben in den letzten Jahren zunehmend an Aufmerksamkeit gewonnen. Ein Beispiel hierfür ist der #WirVsVirus-Hackathon, der als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie durchgeführt wurde und über 28.000 Teilnehmer:innen erreichte. Bislang wurden die Auswirkungen solch groß angelegter, kollaborativer Ansätze zur Krisenbewältigung auf staatliches Krisenmanagement nur selten untersucht. Diese Studie analysiert den Hackathon und die daraus entstandenen Projekte aus der Perspektive des Open Governance-Paradigmas. Auf Grundlage von neun Experteninterviews untersuchen wir, wie sich digitale Open Governance auf die Regierungsfähigkeit und Legitimität in Krisenzeiten auswirkt. Unsere Analyse zeigt, dass digitale Open Governance zur Leistungsfähigkeit und Legitimität staatlichen Handelns in Krisenzeiten beitragen kann, da solche Projekte eine breite und diverse Teilnehmerschaft mobilisieren und in kurzer Zeit bürgerzentrierte, nutzbare Lösungen für krisenbezogene Probleme entwickeln können. Dem stehen allerdings Zweifel an der langfristigen Beständigkeit der Projekte, ihrer Skalierbarkeit, sowie Risiken hinsichtlich der Legitimität und Rechenschaftspflicht entgegen.
AUKUS und die strukturellen Veränderungen der sicherheitspolitischen Lage im indo-pazifischen Raum
(2022)
Wie hat sich die COVID-19 Pandemie auf geschlechtsspezifische Ungleichheiten im Arbeitsleben und dem subjektiven Wohlbefinden Erwerbstätiger ausgewirkt? Zur Beantwortung dieser Frage analysiert dieser Beitrag drei Wellen einer nicht zufallsbasierten Onlinestichprobe für den Zeitraum Mitte März bis Anfang August 2020 und umfassen damit den Zeitraum des ersten Lockdowns. Die Ergebnisse unserer multivariaten Analysen zeigen: Frauen, Eltern und insbesondere Mütter waren überdurchschnittlich von Arbeitszeitreduzierungen betroffen. Bei der Wahrscheinlichkeit im Homeoffice zu arbeiten gab es nur geringfügige Unterschiede nach Geschlecht und Familiensituation. Die Zufriedenheit mit der Arbeit, dem Familienleben und dem Leben insgesamt ging bei Frauen, Eltern und insbesondere Müttern überproportional stark zurück. Die beobachteten Unterschiede verringern sich gegen Ende des Lockdowns wieder, jedoch unterschiedlich stark für die einzelnen Ergebnisdimensionen.
Obwohl seit der Finanzkrise 2008 systemische Finanzrisiken das Objekt zahlreicher wissenschaftlicher Studien waren, hat die Frage, unter welchen Bedingungen und Umständen die Auferlegung eines systemischen Finanzrisikos moralisch unzulässig ist, bisher kaum Beachtung gefunden. Ziel dieses Aufsatzes ist es, eine Reihe von normativen Kriterien für die Einschätzung der moralischen Unzulässigkeit von systemischen Risiken zu entwickeln. Darüber hinaus wird argumentiert, dass staatliche und andere relevante Institutionen zwei zentrale Pflichten hinsichtlich des Umgangs mit systemischen Finanzrisiken haben: eine Schutzpflicht gegenüber allen Bürger*innen und eine Sorgfaltspflicht, um die diesen Institutionen obliegenden Kontroll- und Aufsichtsfunktionen verantwortungsvoll auszuüben.
Serene Khader ist eine der wenigen feministischen Philosoph:innen in der anglosächsischen Philosophie, die sich gezielt mit globaler Ungerechtigkeit und Imperialismus aus Sicht jener Frauen beschäftigen, die von kolonialer und kultureller Herrschaft betroffen sind. Hierbei entlarvt sie eindrucksvoll die oftmals westliche Prägung von Feminismus, Gleichstellungspolitik und Philosophie und verfolgt so das Ziel, die Autonomie und Entscheidungskraft aller Frauen anzuerkennen. So zielt Khader in Decolonizing Universalism: A Transnational Feminist Ethic auf eine Neuausrichtung der feministischen Perspektive, welche es schafft, dekolonial und anti-imperialistisch zu sein, ohne gleichzeitig dem Universalismus komplett abzuschwören. Die folgende Buchdiskussion begibt sich in eine kritische Auseinandersetzung mit Khaders interessanter wie wichtiger Theorie. Einleitend werden wir einen Überblick über Khaders Grundgedanken geben. Es schließen sich kritische Kommentare von Tamara Jugov, Mirjam Müller, Kerstin Reibold sowie Hilkje C. Hänel und Fabian Schuppert an, auf die Serene Khader abschließend antwortet.
Der Beitrag setzt sich würdigend und kritisch mit Michael Zürns Arbeiten zur internationalen Autorität auseinander. Dessen potenziell autoritatives Autoritätskonzept weist mehrere Vorzüge auf: Erstens bietet es eine Erklärung für ein Paradox. Warum sollten souveräne Staaten die Kompetenz Externer anerkennen, ihnen Ratschläge zu geben bzw. Forderungen an sie zu richten, und zudem noch bereit sein, diesen zu folgen? Zweitens konkretisiert es die u.a. bei Hannah Arendt angelegte Idee der fraglosen Anerkennung, indem es Autoritätsadressaten zugesteht, bestimmte Qualitäten der Autorität zu prüfen. Drittens entkoppelt es Legitimität und Autorität, ohne die Legitimationsbedürftigkeit von Autorität zu opfern. Dies anerkennend plädiert der Beitrag aber dafür, die Legitimationsbedürftigkeit internationaler Autorität nicht auf formal institutionalisierte Beziehungen zu reduzieren, sondern diese auch weiterhin auf informellere, d.h. der Praxis entstammende, Anerkennung und Folgebereitschaft innerhalb von Autoritätsbeziehungen zu beziehen. Die überzeugende begründungstheoretische Fundierung von Autorität sollte zudem nicht dazu verführen, Sozialisationsprozesse in Autoritätsbeziehungen zu übersehen, zumal deren Legitimität kritisch hinterfragbar ist.
In der Ausgabe Politisches Lernen 1-2|2019 setzte sich Kurt P. Tudyka mit dem Verhältnis von Theater und Politik auseinander. Er gelangte zu dem ernüchternden Resümee: „Der Anspruch, Theater sei die Schule der Nation, – soweit er überhaupt noch besteht –, müsste aufgegeben werden.“ (S. 32) In Tudykas Einführung hieß es bereits: „Eine politisierende Wirkung auf das Publikum wird bestritten.“ (S. 30) Vor diesem Hintergrund könnte bei Lehrerinnen und Lehrern der Politischen Bildung der Eindruck entstehen, ein Besuch im Theater mit Schülerinnen und Schülern sei didaktisch nicht sinnvoll. Dagegen wird im folgenden Beitrag die Auffassung vertreten, dass ein Theaterbesuch mit den Lernenden durchaus mit Erkenntnisgewinnen, seien sie politisch oder über das Politische hinausweisend, verbunden sein kann. Der Beitrag stellt eine gekürzte Fassung des Textes „Theater und politische Bildung“ dar, der in Markus Gloe / Tonio Oeftering (Hrsg.): Politische Bildung meets Kulturelle Bildung, Baden-Baden (Nomos) 2020, erscheinen wird.
Eigentlich leben wir heute im Holozän, dem Erdzeitalter, das mit dem Ende der letzten großen Eiszeit vor etwa 12.000 Jahren seinen Ausgang nahm. Doch seit geraumer Zeit ist in Wissenschaft und Öffentlichkeit die Rede vom Anthropozän als der vom Menschen bestimmten gegenwärtigen Epoche. Mit der Begriffsschöpfung soll der gravierende Einfluss des Menschen auf die Umwelt zum Ausdruck gebracht werden, der sich nicht zuletzt in der Versauerung der Meere, im Artensterben und Klimawandel äußert. Doch wie spiegelt sich diese Erkenntnis in der Politischen Bildung wider?
Zur Jahreswende 1959/60 sorgten Hakenkreuzschmierereien an jüdischen Einrichtungen in Köln und anderswo für Entsetzen und Empörung. Diese Vorkommnisse machten bewusst, was im Verlauf der 1960er Jahre zu einem Politikum für die jüngere Generation werden sollte: Die mangelnde Aufarbeitung der nationalsozialistischen Vergangenheit. Diese Thematik sowie der von den USA in Vietnam geführte Krieg stellten mobilisierende Faktoren für die Herausbildung einer außerparlamentarischen Opposition (APO) in der Bundesrepublik dar, die sich in der zweiten Hälfte der 1960er Jahre verbreitert. Prof. Ingo Juchler beschreibt den Weg der Politischen Bildung durch die 60er Jahre und die Entwicklung hin zur sog. „didaktischen Wende“.
Mit narrativen Medien lernen
(2022)
Aporien des Rechts
(2021)
Kampf um die "Brit Mila"
(2022)
Einleitung
(2022)
Die erste Welle der Corona-Pandemie klingt langsam ab. Der Shutdown ist einstweilen beendet, Lockerungen erfolgen allenthalben. Doch alles steht unter dem Vorbehalt einer möglichen zweiten Infektionswelle mit dann zu erwartenden neuerlichen Beschränkungen. Es ist ein richtiger Zeitpunkt für eine Zwischenbilanz, wie das deutsche Versammlungsrecht bisher durch die virale Gesundheitskrise gekommen ist und welche Folgerungen zukünftig zu beachten sein werden. Ein besonderes Augenmerk sei dabei auf die Rechtsprechung gerichtet, die in bemerkenswerter Weise das staatliche Pandemie-Krisenrecht begleitete.
Everything goes
(2022)
Die Versammlungsfreiheit des Art. 8 GG stellt sich – auch und gerade in jüngster Zeit – immer wieder aufs Neue als ein höchst lebendiges und streitbares Grundrecht dar. Unverändert analog bietet es den Bürgerinnen und Bürgern räumlich die Möglichkeit, ihre Anliegen öffentlichkeits- und medienwirksam zur Sprache zu bringen. Der Klimaschutz und der Ukrainekrieg sind aktuell zwei zentrale Themenstellungen. Auch die Covid-19-Pandemie beschert den Rechtsanwendern neue und oftmals fundamentale Fragestellungen, auf die Antworten gegeben werden müssen. So sieht sich das Versammlungsrecht mit seinem Art. 8 GG als Basisnorm mit einer Vielzahl neuartiger Probleme konfrontiert. Zu Beginn standen der Pandemie vor allem die teilweise absoluten und flächendeckenden Versammlungsverbote im Streit. Seit kurzem sind Verbote von „Corona-Spaziergängen“ durch Allgemeinverfügungen in der Diskussion, und zwar für den Zeitraum einiger Wochen und begrenzt für das Gebiet einer Gemeinde oder eines Landkreises. Der nachfolgende Beitrag beschäftigt sich mit dieser Thematik.
Digitales Versammlungsrecht?
(2021)
Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit ist bekanntermaßen entwicklungsoffen. Geschützt werden also nicht nur historisch gewachsene „klassische“ Versammlungstypen. Immer wieder zeigen sich neuartige Erscheinungsformen, die es in den Schutzbereich des Art. GG Artikel 8 GG einzuordnen gilt. Aus jüngerer Zeit sind etwa Flashmobs oder Demonstrationen auf Schienen zur Fussnote 1 und mit Wohnmobilen zur Fussnote 2 zu nennen. Diskutiert werden auch Online-Versammlungen, bei denen die Teilnehmenden vollständig auf ein körperliches Zusammentreffen verzichten und sich nur virtuell via Computer oder Smartphone zusammenschalten. Angesichts absoluter und relativer Versammlungsverbote in coronabedingten Lockdowns zur Fussnote 3 steht mehr denn je die verfassungsrechtliche Dimension dieserart nichtphysischer Zusammentreffen im Streit. Der Beitrag befasst sich daher mit der Frage, ob die Versammlungsfreiheit des Art. GG Artikel 8 GG im digitalen Zeitalter auch eine virtuelle Seite hat.
Treckerdemos und Klimastreik
(2020)
Der Beitrag zeigt die Entwicklung des Versammlungsrechts in der Rechtsprechung seit 2016 auf. Angesichts legislatorischer Ruhe steht die Judikatur des BVerfG und der Verwaltungsgerichte im Fokus der Betrachtung. In vielen Entscheidungen spiegeln sich aktuelle versammlungsrechtliche Problemstellungen wider. Art. 8 GG erweist sich als ein äußerst lebendiges Grundrecht, welches auch im digitalen Zeitalter nichts an seiner urdemokratischen Attraktivität und politischen Wirkkraft eingebüßt hat.
Die vorliegende Research Note stellt die erste systematische Dokumentation der Gesetzgebung in den deutschen Landtagen vor. Der Datensatz umfasst insgesamt 16.610 dokumentierte Gesetzgebungsvorgänge zwischen den Jahren 1990 und 2020. Nach einer Beschreibung des Datensatzes werden einige Gesetzgebungsmuster in den deutschen Ländern exemplarisch dargestellt. Die Landesgesetzgebung erweist sich dabei als stark durch den neuen Dualismus zwischen Regierung und Opposition geprägt. Im Initiativverhalten lassen sich zudem die Anreize des thematischen Parteienwettbewerbs ablesen. Wenig Evidenz findet sich für die These, dass innerkoalitionäre Gegensätze die Dauer der Gesetzgebungsverfahren in die Länge ziehen. Der mit dieser Research Note veröffentlichte Datensatz steht der Forschung für die Untersuchung zahlreicher weiterer Fragestellungen zur Verfügung.
Brasilien in den BRICS
(2023)
Wahlen in der Türkei
(2023)
Finnland und Schweden
(2023)
Der Beitrag befasst sich mit der Frage, ob und inwieweit es bei der Insolvenz von Reiseveranstaltern eine Begrenzung der Insolvenzabsicherungspflicht geben sollte – eine Problematik, die sich durch die Insolvenz von Thomas Cook zuletzt deutlich verschärft hat und die im Zuge der „Coronakrise“ erneut virulent geraten könnte. Die Verfasser argumentieren vor dem Hintergrund der Richtlinienwidrigkeit der deutschen lex lata für eine ersatzlose Streichung der Haftungshöchstsumme.
Mehr als nur Ehefrauen
(2023)
Frauen im Widerstand
(2023)
Krisen in Afganisthan
(2023)
Mehr als nur Ehefrauen
(2023)
Die Manosphere
(2020)
Die sogenannte Manosphere – eine digitale Gemeinschaft, die sich hauptsächlich durch misogyne und antifeministische Beiträge und Ideologien auszeichnet – ist aufgrund ihrer Verbindung zu verschiedenen Terroranschlägen in der letzten Zeit verstärkt in das Blickfeld der Medien gelangt. Dieser Beitrag untersucht die bislang häufig vernachlässigte Rolle digitaler Räume und Netzwerke im Kontext regressiver, frauenfeindlicher Ideologien und daraus erwachsende gewalttätige antifeministische Handlungsrepertoires aus Perspektive der Bewegungsforschung. Am Beispiel der Manosphere auf der Plattform Reddit zeige ich, wie durch das Zusammenspiel zwischen technologischer Infrastruktur und regressiver Ideologie die Grundlage für die Mobilisierung und Sozialisierung in antifeministische Bewegungskulturen mit gewalttätigen Handlungsrepertoires on- und offline geschaffen wird.
Sanktionen sind ein wichtiges Instrument des UN-Sicherheitsrats zur Erhaltung des Weltfriedens. Viele zentrale Entscheidungen, wie etwa die Listung und Entlistung terrorverdächtiger Personen, werden fernab der Öffentlichkeit in Sanktionsausschüssen getroffen. Die Einsetzung dieser Ausschüsse hat die Entscheidungsdynamiken im Rat erheblich verändert.
Dieser Beitrag reflektiert und ergänzt die aktuelle Diskussion über die Empfehlungen des Wissenschaftsrats zur Weiterentwicklung der Friedens- und Konfliktforschung. Wir richten dabei den Blick auf die vom Wissenschaftsrat attestierten Schwachstellen im Bereich empirisch-analytischer Methoden und erläutern ihre Auswirkungen auf Interdisziplinarität, Internationalität und Politikberatung der deutschen Friedens- und Konfliktforschung. Wir argumentieren, unter Verweis auf den Bericht des Wissenschaftsrats, dass eine breitere Methodenausbildung und -kenntnis von großer Bedeutung für interdisziplinäre und internationale Zusammenarbeit, aber auch für die Politikberatung ist. Zukünftige Initiativen innerhalb der Friedens- und Konfliktforschung sollten die Methodenvielfalt des Forschungsbereichs angemessen berücksichtigen und einen besonderen Fokus auf die Ausbildung im Bereich empirisch-analytischer Methoden legen, um das Forschungsfeld in diesem Bereich zu stärken. Unser Beitrag entspringt einer Diskussion innerhalb des Arbeitskreises „Empirische Methoden der Friedens- und Konfliktforschung“ der Arbeitsgemeinschaft Friedens- und Konfliktforschung.
In den 2000er-Jahren stiegen die Rohstoffpreise enorm an. Auslöser waren die wirtschaftliche Entwicklung der Schwellenländer, allen voran Chinas, sowie der gestiegene Rohstoffbedarf durch technologische Innovationen. Diese „Rohstoffkrise“ veränderte das Verhältnis der Rohstoff exportierenden und importierenden Staaten zueinander. Auch wird Rohstoffpolitik nicht mehr nur unter wirtschaftlichen, sondern ebenso unter ökologischen und sozialen Kriterien betrachtet. Der Beitrag erläutert die Ursachen und benennt Auswirkungen der Krise.
50 jahre Grundlagenvertrag
(2022)
Humboldt in China angekommen
(2022)
Einleitung
(2022)
China und Humboldt
(2022)
Vor 50 Jahren nahmen China und Deutschland diplomatische Beziehungen auf. Das ist der Anlass für diesen Sammelband. Er umfasst chinesische und deutsche Autoren und gibt dem deutschen Publikum profunde Einblicke in die aktuellen Entwicklungen in China und die chinesische Diplomatie auf den verschiedenen Feldern der Weltpolitik. Sie vermitteln chinesische Weltsichten, die hierzulande wahrgenommen und respektiert werden sollten. In einer Zeit, in der auch das Verhältnis zwischen China und Deutschland schwieriger ist, ist es wichtig, offen für das Andere zu sein.
In tempore belli 2022
(2022)
Moderne Bürgerreligion
(2011)
Geopolitisches Wunschdenken
(2022)
Am nuklearen Abgrund
(2022)
Politisches Denken
(2022)
Berufswelt
(2022)
Einleitung
(2022)
Rapallo
(2022)
Wohin steuert der Iran?
(2022)
Gibt es einen Zusammenhang zwischen dem sozialen Entwicklungsstand einer Autokratie und ihrem Legitimationsanspruch? Dieser Frage geht der Beitrag am Beispiel der Säuglingssterblichkeit nach. Unter Berücksichtigung von 321 Autokratien aus 120 Ländern im Zeitraum von 1960 bis 2010 zeigen sich Unterschiede in der sozialen Entwicklung zwischen sechs Autokratietypen mit verschiedenen Legitimationsstrategien: elektorale Autokratien, kommunistische Ideokratien, Monarchien, Einparteiautokratien, Militärautokratien und personalistische Autokratien. Insbesondere, dass kommunistische Ideokratien im Vergleich besser abschneiden als (nicht-ideokratische) Einparteiautokratien, spricht dafür, dass sich die Art der Legitimationsstrategie auf die soziale Entwicklung auswirkt. Allerdings sollte der Einfluss von Legitimationsstrategien auf die soziale Entwicklung nicht überschätzt werden, vor allem da sich die Ergebnisse im Rahmen eines Wachstumskurvenmodells als vorläufig erweisen.
Erklärungen im Widerstreit
(2022)
Fünf gegen einen Atomkrieg
(2022)
Zwei mal zwanzig Jahre
(2021)
Wie weiter?
(2021)
Afghanistan und Zentralasien
(2021)
Afghanistan-Krieg
(2021)
Joschkas Kinder
(2021)
Der Diskurs über Sprachbildung beziehungsweise sprachsensiblen Fachunterricht im Bereich der Politischen Bildung ist bislang noch verhalten. Beiträge zu diesem Thema orientieren sich zumeist an der praktischen Umsetzung herangetragener bildungspolitischer Forderungen und übernehmen in der Regel Konzepte für den Fachunterricht im Allgemeinen mit dem Versuch diese für die Politische Bildung zu adaptieren. Eine Theorieentwicklung aus politikdidaktischer Perspektive findet derzeit kaum statt. Der vorliegende Beitrag stellt den bisherigen Diskurs mit Blick auf die Politikdidaktik vor, um im Anschluss Impulse für eine Konzeptionalisierung sprachsensiblen Unterrichts aus Perspektive der Politischen Bildung zu geben.