320 Politikwissenschaft
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Transitional Justice bezeichnet staatliche Anstrengungen um vergangene Menschenrechtsverletzungen am Ende von Represionen aufzuarbeiten. Reparationszahlungen an die Opfer, die eines der Hauptinstrumente staatlicher Aufarbeitung darstellen können, blieben in der Transitional Justice-Literatur vergleichweise unerforscht. Dieses Buch versucht diese Lücke zu schließen und fragt, warum manche Staaten solche Programme eingeleitet haben, während andere junge Demokratien darauf verzichteten. Dabei setzt sie Reparationszahlungen in den Kontext anderer Transitional Justice-Maßnahmen und greift gleichzeitig zwei Haupterklärungsansätze für gerichtliche Verfahren und Wahrheitskommissionen auf. In diesem Zusammenhang ist die Frage, inwieweit Transitional Justice aus moralischer Überzeugung oder aus taktischem Kalkül der neuen Eliten eingeleitet wurde. In dem die Arbeit diese Frage am Beispiel der Zahlung von Entschädigungsleistungen diskutiert, kann sie auch Aussagen darüber machen, wie valide die bestehenden Erklärungsansätze für Transitional Justice sind. Anhand der südamerikanischen Regimewechsel in den 1980ern wird aufgezeigt, dass Reparationszahlungen oft zur Legitimation von Amnestien verwendet wurden. Wenn Täter und Opfer relativ starkes Drohpotential besaßen, versuchten Regierungen den Opfern durch Entschädigung entgegenzukommen um Amnestien für die Täter bei gleichzeitiger Anerkennung der Taten zu rechtfertigen. Entschädigungszahlungen wurden somit oft aus strategischen Erwägungen geleistet, was man bei der normativen Bewertung dieser Programme berücksichtigen sollte.
Im Potsdamer Stadtteil Babelsberg gab der Präsident der USA, Harry S. Truman, am 24. Juli 1945 den folgenschweren Befehl, die ersten Atombomben über Japan abzuwerfen. Bis zu diesem Tag war die Nutzung der Kernenergie eine von Forschern lediglich erdachte Möglichkeit. Mit Trumans Befehl wurde sie zur schrecklichen Wirklichkeit. Es begann eine neue Ära der Menschheit – das Atomzeitalter.
Wie kaum eine andere soziale Bewegung der letzten 25 Jahre erfuhren die Zapatisten eine weltweite, breite Rezeption. Von der medialen Präsenz der 1990er Jahre ist jedoch nicht viel übrig geblieben. Um die mexikanischen Guerillas ist es ruhig geworden. Wurden die Zapatistas vom Zeitgeist überholt? Verloren ihre postneoliberalen Ansätze durch den Wandel der Bewegung an Attraktivität? Das Papier geht den Ursprüngen der indigenen Aufstandsbewegung und deren Paradigmenwechsel nach und zeigt auf, wie trotz des neu eingeschlagenen Weges der antisystemische und antietatistische Charakter der Bewegung beibehalten wurde.
Inhalt: Günther Unser: UN-Profile kleiner und mittlerer Staaten am Beispiel der Schweiz, Österreichs und Liechtensteins Johannes Varwick: Deutschland und die UNO: eine abgekühlte Freundschaft? Dominik Steiger: Deutschland im System kollektiver Sicherheit Lilly Sucharipa-Behrmann: „UN Women“ – die United Nations Entity for Gender Equality and the Empowerment of Women: eine erste Bilanz Theodor Rathgeber: Der UN-Menschenrechtsrat: Was kann er leisten, was nicht?
Die Apartheid in Südafrika war ein Unrechtssystem. Zu den Grausamkeiten des Regimes zählten Massaker, Folter, Mord, Freiheitsberaubung, Zwangsumsiedlung, ökonomische Benachteiligung und alltägliche Diskriminierung. Was nach dem Ende eines solchen Unrechtssystems bleibt, ist die Frage nach dem Umgang mit der Vergangenheit. Die drei grundlegenden Möglichkeiten der Vergangenheitsbewältigung sind die rein justiziare Aufarbeitung, eine Generalamnestie oder ein drittes Modell, das zum Ziel hat, die Vorteile der beiden anderen Strategien zu vereinen. In Südafrika versuchte man, auch als Kompromiss aller Beteiligter, diesen dritten Weg mit der Einrichtung der Wahrheits- und Versöhnungskommission, die mittlerweile weltweit zum Sinnbild dieser Form der Vergangenheitsbewältigung geworden ist. Das Ziel der Studie war dabei zu klären: War die Wahrheits- und Versöhnungskommission in Südafrika als Strategie der Vergangenheitsbewältigung erfolgreich? Im Einzelnen widmete sich die TRC in drei Hauptausschüssen (Menschenrechtsausschuss, Amnestieausschuss und Wiedergutmachungsausschuss) den folgenden Zielen: Aufklärung der Menschenrechtsverletzungen, Klärung des Verbleibs verschwundener Personen, Klärung dessen, was während der Apartheid und der Übergangsphase zerstört wurde um die Verbrechen zu verschleiern, Wiedergutmachung für die Opfer und Amnestierung der Täter bei politisch motivierten Taten. Dieser letzte Punkt war jedoch an die völlige Offenlegung der Tat und ein öffentliches Eingeständnis gebunden. Zum einen zeigt die Analyse die großen Erfolge der Wahrheits- und Versöhnungskommission in Südafrika. Sie hat mehr und vor allem genauere Informationen über die Apartheid zusammengetragen, als je eine andere Untersuchung es geschafft hat. Mit der starken Beteiligung der Bevölkerung am Prozess der Aufklärung konnte sie einen Prozess in Gang bringen, der zur Entstehung einer neuen Menschenrechtskultur beitrug und auch einen Anstoß zur Versöhnung gab. Durch die intensive Aufarbeitung der Vergangenheit in einem gesamtgesellschaftlichen Prozess schaffte es die TRC auch, eine politische Kultur anzuregen, die unentbehrlich ist, will man nach einem Unrechtssystem eine demokratische Zukunft aufbauen. Das Verständnis oder zumindest eine Ahnung von dem was Menschenrechtsverletzungen bedeuten, wurde in dieser Zeit tief im Bewusstsein der meisten Südafrikaner verankert. Es wurde eine „operative Wahrheit“ geschaffen, die, wenn auch unter Protesten aller Parteien, letztlich anerkannt wurde und somit ein zukünftiges Leugnen der Apartheidsverbrechen unmöglich machte. Aber auch die Befreiungsbewegungen mussten brutale Verbrechen eingestehen. Zum anderen wird ebenso deutlich, dass die gestellten Anforderungen bei weitem zu hoch waren. Obwohl große Bereiche der alltäglichen Apartheid komplett unberücksichtigt blieben. Bei der Wahrheitsfindung wurde deutlich, dass die drei Ausschüsse weit von einer wirklichen Aufklärung der Untaten der Apartheid entfernt blieben. Auch in Bezug auf die Täter erreichte die Kommission nur zum Teil ihre Ziele. Verglichen mit den aufgeklärten Verbrechen, beantragte nur ein Bruchteil der Täter Amnestie. Die Logik, durch den Anreiz der Straffreiheit eine rege Beteiligung der Täter am Aufklärungsprozess zu erreichen, ging nicht auf. Bei der Wiedergutmachung zeigte sich, dass es einer der größten Konstruktionsfehler der TRC war, die Umsetzung der Entschädigungen dem Parlament und der Regierung zu überlassen. Der Wiedergutmachungsausschuss erarbeitete lediglich Vorschläge an den Präsidenten. Die wurden jedoch nie in dieser Form umgesetzt und stellten damit die TRC als Ganze bei Teilen der schwarzen und farbigen Bevölkerung in Frage. Einen direkten Zusammenhang zwischen der TRC und einer Befriedung der Bevölkerung herzustellen, wäre vermessen. Noch immer ist Südafrika ein gespaltenes Land. Ähnliches gilt bei der Legitimierung und Konsolidierung der neuen demokratischen Ordnung. Auch hier ist die Kommission ein Baustein, auf den nicht verzichtet werden konnte. Ihr diesen Erfolg, und es ist ein Erfolg im heutigen Südafrika, alleine zuzuschreiben, wäre eine extreme Überschätzung ihrer Möglichkeiten. Unterm Strich bleibt: Die TRC konnte nicht all ihre Ziele erreichen, aber sie hat sich gerade unter den Voraussetzungen des Übergangsprozesses als eine sinnvolle Form der Vergangenheitsbewältigung erwiesen, die grundlegend wichtige Ergebnisse erarbeiten konnte. Sie kann somit trotz der Berücksichtigung einer Vielzahl von Problemen als Erfolg gewertet werden.
Die Einführung der Städteordnung 1808 wird den preußischen Reformern unter Stein und Hardenberg als wichtiger Schritt zur städtischen Selbstverwaltung zugerechnet. Die Bedeutung der Städteordnung ist in der Wissenschaft und Praxis unbestritten. Sie gilt als die erste Konstituierung des modernen Gemeindeverfassungsrechts. Mit der Schaffung der Stadtverordnetenversammlung und der damit verbundenen Einführung des freien Mandats der Mitglieder trug sie die Merkmale des ersten modernen „Parlaments“ in Deutschland. Die Stein’sche Städteordnung gewährte der Stadtverordnetenversammlung ein hohes Maß an Autonomie, insbesondere Budget- und Steuerbewilligungsrecht, ohne an staatliche Gesetzesnormen gebunden zu sein. Auch in Potsdam wurde im Zuge der preußischen Reformen im März 1809 erstmals eine Stadtverordnetenversammlung gewählt. Das 200jährige Jubiläum war für Wissenschaftler und Experten aus Politik und Verwaltung Anlass, verfassungsrechtliche Grundlagen, Entscheidungskompetenzen, Aufgaben und Strategien der Stadtverordnetenversammlung im Wandel der Zeit zu diskutieren.
In der vorliegenden Arbeit analysiert Yann Wernert die Rolle der Afrikanischen Union im Rahmen von Regionalkonflikten in Afrika. Dabei wird insbesondere Wert auf die konkrete Vorgehensweise der Afrikanischen Union in den jeweiligen Konflikten gelegt. Untersucht wird der Bürgerkrieg in Somalia sowie die Versuche seitens der internationalen Gemeinschaft, eine stabile politische Ordnung wieder aufzubauen. Ebenfalls analysiert wird der Darfur-Konflikt im Sudan und die Möglichkeiten, den regelmäßig stattfindenden Massakern Einhalt zu gebieten. Der Untersuchungszeitraum erstreckt sich von 2003 bis 2007.
Anfang des Jahres 2008 erkannte die Bundesrepublik Deutschland den Kosovo als souveränen Staat an, während sich die Europäische Union mit dieser Entscheidung zurückhielt. Die Politikwissenschaftlerin Franziska Krämer untersucht in ihrer Arbeit „Die Politik Deutschlands in der Kosovofrage“ das Spannungsverhältnis zwischen eigenständiger deutscher und europäischer Außenpolitik. Am Beispiel des Kosovo wird die Problematik der Verflechtung von deutschen und europäischen Politikebenen diskutiert. Die Autorin kommt zu dem Ergebnis, dass die deutsche Kosovopolitik als Beispiel einer neuen deutschen Außenpolitik und nicht als der Beginn einer Europäisierung deutscher Außenpolitik zu sehen ist.
Viele der mittelost- und südosteuropäischen Länder haben mit der Migration ihrer Staatsbürger nach Westeuropa zu kämpfen und beklagen den brain drain ihrer jungen und gut ausgebildeten Generation. Dieses Buch widmet sich der Migration bulgarischer Staatsbürger nach Deutschland und analysiert die positiven sowie negativen Auswirkungen der Migration auf Bulgarien als Herkunftsland selbst. Es werden die Daten, Personengruppen und Ursachen der Migration unter Berücksichtigung der Push- und Pull-Faktoren beider Länder seit dem EU-Beitritt 2007, insbesondere seit der EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit 2014, analysiert. Ferner steht die Frage im Vordergrund, wie der bulgarische Staat und die Zivilgesellschaft mit dem Phänomen der Massenmigration umgehen und was zusätzlich getan werden könnte, um die Migration gezielter zu steuern und so mehr Bulgaren für eine Zukunft in der Heimat zu begeistern.
Die Beiträge des vorliegenden Sammelbandes gehen auf die wissenschaftliche Fachtagung „Grenzen der Toleranz. Rechtsextremes Milieu und demokratische Gesellschaft in Brandenburg - Bilanz und Perspektiven" zurück, die im Mai 2009 in Potsdam stattfand. Auf der Tagung hielten verschiedene Wissenschaftler Vorträge, die ihrerseits durch Praktiker/innen mittels „Kommentaren aus der Praxis“ gespiegelt wurden. Die meisten Vorträge der Tagung finden sich in diesem Band nun in überarbeiteter, in der Regel erweiterter und aktualisierter Form wieder. In einem Fall wurde ein Text aufgenommen, der aus einem längeren „Kommentar aus der Praxis“ entstanden ist. Die Beiträge kreisen um das Problem des Rechtsextremismus, seinen Erscheinungsformen und Praktiken in Brandenburg und darüber hinaus, und beleuchten die staatlichen und zivilgesellschaftlichen Gegenmaßnahmen und –strategien. Dabei wird deutlich: Brandenburg hat zwar noch ein Rechtsextremismusproblem - aber auch vielfältige Strategien und Erfahrungen in der erfolgreichen Auseinandersetzung mit diesem Phänomen.