320 Politikwissenschaft
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Die tagespolitische Auseinandersetzung stellt sich als eine Für- und Gegenrede zu politischen Problemen, Herausforderungen oder Handlungsinitiativen dar: Verschiedene Akteure äußern sich kritisch oder befürwortend zu vollzogenen oder geplanten politischen Maßnahmen wie auch – ebenso kritisch oder befürwortend – zu getätigten Äußerungen anderer politischer und medialer Akteure. Insgesamt werden dabei eine Vielzahl von Argumenten mit unterschiedlicher Reichweite und Intensität ausgetauscht, aufgegriffen und verworfen. Der Beitrag argumentiert, dass solche sprachlich verfassten Auseinandersetzungen Legitimationsdiskurse sind, in denen Legitimität anhand normativer Werte verhandelt wird. Dort genutzte Wertkategorien bleiben jedoch deutungsoffen und oft implizit. Um politisches Lernen zu fördern, erweist sich eine gemeinsame Bearbeitung solcher Legitimationsdiskurse als gewinnbringend. Zentral dafür ist, dass Legitimationsargumente in Lehr-Lernarrangements explizit und verhandelbar werden.
Henrik Ibsen behandelt in seinem Schauspiel Ein Volksfeind (1882) einen Umweltskandal, was das Stück zeitlos aktuell macht. Heutige Inszenierungen können umstandslos an die hier vorgestellten Umweltprobleme und den Umgang damit in der nach dem Mehrheitsprinzip verfahrenden Demokratie anknüpfen. In dem Beitrag wird zunächst der Begriffsgeschichte von „Volksfeind“ nachgegangen, vom Römischen Reich über die Französische Revolution, die totalitären Diktaturen des 20. Jahrhunderts bis zur heutigen Bundesrepublik und den USA. Im Weiteren werden die im Stück thematisierten Verhältnisse von Mehrheit und Minderheit sowie Macht und Recht im politisch-gesellschaftlichen Gefüge vor dem Hintergrund demokratietheoretischer Überlegungen von Alexis die Tocqueville, John Stuart Mill und Emma Goldman untersucht. Schließlich werden die im Volksfeind aufgeworfenen Fragen nach der Möglichkeit von Bildung und politischer Mündigkeit vor dem Hintergrund heutiger postfaktischer Tendenzen, von Politik mit „alternativen Fakten“, Bullshit und Lügen diskutiert.
Einführung
(2020)
Politik und Sprache
(2020)
Sprache spielt im Hinblick auf politisches Handeln eine sehr bedeutsame Rolle. Die Auseinandersetzung mit dem Verhältnis von Politik und Sprache erscheint umso notwendiger, als dieses Verhältnis in der gegenwärtigen politischen Bildung ein Schattendasein fristet. Der schulischen politischen Bildung kommt die Aufgabe zu, Schülerinnen und Schüler zu einem Umgang mit der politischen Sprache zu befähigen, der ihnen eine reflektierte Auseinandersetzung mit den in der Debatte stehenden politischen Gegenständen ermöglicht – auch und gerade vor dem Hintergrund der Zunahme populistischer Darstellungen, „alternativer Fakten“ und Lügen in der Politik. Mit der vorliegenden Publikation liegt ein erster Aufschlag vor, der das Spektrum des Verhältnisses von Politik und Sprache im Kontext der Handlungsfelder politischer Bildung umreißt.
Urteilskompetenz
(2020)
Heterogenität
(2020)
Clusterpolitik als Politikfeld an der Schnittstelle von Industrie-, Innovations- (F&E) und Regionalpolitik entwickelte sich Mitte der 1990er Jahre zuerst in einigen EU Mitgliedsstaaten, darunter Deutschland. Mit einem Abstand von rund 10 Jahren begann die Herausbildung als eigenes Politikfeld in Frankreich. Die europäische Ebene begann ebenfalls erst ab Mitte der 2000er Jahre im Zusammenhang mit der Lissabon Strategie sich intensiver mit Clustern und Clusterpolitik zu beschäftigen und entwickelte ab 2008 Jahren einen systematischen Politikansatz.
Der Anstoß zur Politikfeldentwicklung auf dem Gebiet der Clusterpolitik ging in Europa also gerade nicht von der EU-Ebene aus. Auch wenn das Politikfeld „EU-Clusterpolitik“ einem erheblichen Wandel im Zuge der Europa 2020 Strategie unterlag, findet eine Koordinierung der mitgliedsstaatlichen Politiken durch die EU-Ebene bislang nicht statt und ist – soweit ersichtlich – von Seiten der EU auch nicht angestrebt. Die EU Clusterpolitik ist vielmehr komplementär und unterstützend zu den nationalen Politiken ausgerichtet.
In der vorliegenden Arbeit wird aufgezeigt, dass sich die drei clusterpolitischen Arenen EU, Deutschland, Frankreich weitestgehend unabhängig voneinander entwickelten und jeweils eigenen von unterschiedlichen Institutionen, Kontexten, Traditionen und Pfadabhängigkeiten bestimmten Logiken folgten. Sowohl der vertikale als auch der horizontale Verflechtungsgrad ist gering zwischen EU und Mitgliedsstaaten. Verflechtungsmuster beginnen gerade erst sich auszudifferenzieren. Jedoch sind Policy-Transfer oder sogar Policy-Learning Prozesse zwischen den drei Arenen EU, Deutschland und Frankreich schon in Ansätzen erkennbar.
Es gibt deutliche Unterschiede in den Clusterpolitiken Frankreichs und Deutschlands. Clusterpolitik wird in Deutschland in erster Linie auf Ebene der Länder konzipiert und implementiert, während sie in Frankreich nach wie vor vom Zentralstaat gesteuert wird – wenn auch mit zunehmend konzeptioneller Beteiligung der regionalen Ebene. Die Neuausrichtung der EU Clusterpolitik im Rahmen der Europa 2020 Strategie fand in Frankreich eine deutlich stärkere Resonanz als in Deutschland.
Die Handlungslogik hinter den clusterpolitischen Maßnahmen der EU mit Bezug zur Lissabon-Strategie lag in der Verbesserung der Innovationsfähigkeit – die Handlungslogik der clusterpolitischen Maßnahmen im Rahmen der Europa 2020 Strategie liegt in der Modernisierung der industriellen Basis Europas durch Entwicklung neuer Wertschöpfungsketten. Die EU Clusterpolitik unterlag insofern einem erheblichen Wandel.
Der bislang in Deutschland und Frankreich sowie auf EU-Ebene geltende Rechtsrahmen ist grundsätzlich geeignet, um den Besonderheiten der Digitalwirtschaft Rechnung tragen zu können. Legislatives Handeln scheint insbesondere dort sinnvoll, wo es zur Effektivierung der Durchsetzung des bestehenden Rechts beiträgt. Dies betrifft unter anderem die Stärkung einstweiliger Maßnahmen, für deren Anwendung Frankreich als Vorbild dienen kann.
In den untersuchten Rechtsordnungen lässt sich ein inkrementeller Politikansatz beobachten: die Säulen des Wettbewerbsrechts werken sukzessive in den Blick genommen und gesetzgeberische Maßnahmen nur schrittweise vorgenommen.
Die in Deutschland und Frankreich geführten Diskussionen und bereits vorgenommenen gesetzgeberischen Maßnahmen deuten derzeit auf eine zunehmende Divergenz zwischen deutschem und französischem Wettbewerbsrecht bei den Antworten auf die Herausforderungen der Digitalwirtschaft hin. Zum einen, weil die in Deutschland vorgenommenen Änderungen der Zusammenschlusskontrolle in Frankreich nicht übernommen werden. Zum anderen, weil die in Deutschland diskutierten Vorschläge zur Reform der Missbrauchsaufsicht kaum auf das französische Recht übertragbar sind.