320 Politikwissenschaft
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Die aktuelle Politik der Europäischen Union hat im Umgang mit flüchtenden Menschen das Mittelmeer in ein Massengrab verwandelt. Dass auch im Jahr 2021 täglich Menschen an den EU-Außengrenzen sterben hängt dabei mit dem Ausbau von Sicherheitsmechanismen zum Zweck eines verstärkten Grenzschutzes zusammen. Durch Sicherheitsmechanismen wie bspw. den Ausbau von Frontex und die elektronische Erfassung von Ein- und Ausreisedaten schottet sich die EU dabei immer weiter ab während gleichzeitig die Thematik der Flucht und Migration eine zunehmende ‚Versicherheitlichung‘ erfährt.
Die vorliegende Arbeit geht davon aus, dass die Grundzüge der Versicherheitlichung von Flucht und Migration bereits im liberalen Staatsverständnis der EU angelegt sind. Mithilfe einer foucaultschen Diskursanalyse hinterfragt die Arbeit daher die historisch entstandenen und im Liberalismus inbegriffenen Vorannahmen über nicht-europäische Menschen und deren Fortentwicklung in die heutigen Politiken der EU. Dabei geht die Arbeit einerseits der Frage nach, wie sich die zunehmende Versicherheitlichung der Migration und der damit verbundene Umgang mit Nicht-Europäer*innen an den EU-Außengrenzen erklären lässt. Vertieft wird gefragt, inwieweit sich die konstruierten Wissensmuster über das europäische ‚wir‘ und die nicht-europäischen ‚Anderen‘ aus dem Liberalismus in der heutigen EU-Politik wiederfinden.
Auf Basis der Werke Michel Foucaults führt die Arbeit in die Entwicklung liberaler Staatlichkeit seit dem 17. Jahrhundert ein. Ergänzt werden diese Darstellungen um eine postkoloniale Perspektive, die eine Darstellung des liberalen Denkens über das europäische ‚Außen‘ vermittelt. Gemeinsam legen diese beiden Perspektiven die Strukturen liberalen Denkens offen, die im späteren Verlauf der Analyse in aktuellen EU-Dokumenten wiedererkannt werden. Als Analysedokumente dienen dabei sechs von der EU veröffentlichte Agenden, Verordnungen und Strategien, die die thematische Schnittstelle zwischen Sicherheit und Migration umfassen.
Die Ergebnisse zeigen, dass sich ein ‚Othering‘ - die historisch entstandene Gruppenbildung des homogen begriffenen europäischen ‚Wirs‘ gegenüber den nicht-europäischen ‚Anderen‘ - in der heutigen Politik der EU an deren Außengrenzen reproduziert. Das im 17. Jahrhundert entstandene Sicherheitsdenken des liberalen Staates wird über die Reproduktion bestimmter Wissensmuster in Form von ‚Stories‘ auf die heutigen EU-Außengrenzen übertragen. Nach ‚innen‘ handelt die EU dabei nach einem Grundsatz der ‚gemeinsamen Stärke‘ der europäischen Staaten bzw. der EU-Mitgliedstaaten, während nach ‚außen‘ eine zweckrationale Kooperation mit Drittstaaten verfolgt wird. Statt um die Wahrung von Menschenleben geht es damals wie heute v.a. um den Vorteil Europas bzw. der EU. Von diesen Ergebnissen ausgehend wird die Zunahme der Versicherheitlichung von Flucht und Migration an den EU-Außengrenzen durch die Reproduktion des geschichtlich entstandenen Sicherheitsdenkens erklärt.
Diese im Sommersemester 2006 eingereichte Diplomarbeit im Studiengang Verwaltungswissenschaft setzt sich mit der Frage auseinander, welche Rolle die Sozialpolitik im europäischen Integrationsprozess zwischen 1955 und 1992 spielte. Es wird analysiert, welche einzelnen Bereiche dieses Politikfeldes in welchem Umfang in den Kompetenzbereich der Europäischen Gemeinschaft übergingen und welche Gründe für diese Entwicklung zu nennen sind. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf das Verhältnis der Sozialpolitik zur Wirtschaftspolitik gelegt. Die Europäische Kommission, einzelne Nationalstaaten sowie die organisierten Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen stehen dabei im Mittelpunkt des Interesses. Die Arbeit ist chronologisch aufgebaut und in drei Phasen eingeteilt. Phase eins umfasst den Gründungsprozess der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft bis zum Ende der 1960er Jahre. Phase zwei beinhaltet den Europäischen Sozialgipfel 1972 und endet mit der Einheitlichen Europäischen Akte. Phase drei schließlich untersucht die Diskussion um das Binnenmarktprojekt und den Vertrag von Maastricht aus einer sozialpolitischen Perspektive.
Mit den immensen Aufgaben und Problematiken der Transformation konfrontiert, wechselten die Mehrparteien-Regierungen in Estland vergleichsweise häufig. Im Jahr 2002 war die insgesamt achte Regierung seit 1992 im Amt. Eine detaillierte Untersuchung der Regierungsstabilität am Beispiel von Estlands bis dato sieben Regierungen erscheint daher angebracht, da das Land trotz der häufigen Regierungswechsel im osteuropäischen Vergleich als erfolgreichstes Transformationsland angesehen wird. Kann Regierungsstabilität auch dann vorliegen, wenn die Regierungen selbst sehr häufig wechseln? Dies ist die eigentliche Fragestellung der vorliegenden Diplomarbeit. Es wird davon ausgegangen, dass sich Regierungsstabilität aus mehreren Variablen zusammensetzt, die sich gegenseitig beeinflussen. Angaben über die durchschnittliche Verweildauer einer Regierung im Amt besitzen wenig Aussagekraft, vielmehr müssen die eigentlichen Hintergründe für einen Wechsel beleuchtet werden.
Seit Mitte 1950er Jahre hatten Bundesregierungen immer wieder betont, dass die Bundesrepublik „kein „Einwanderungsland“ sei. Das Bekenntnis der Rot-Grünen Koalition zum „Einwanderungsland“ und die Reformen im Bereich des Staatsbürgerschaftsrechts (1999), des Arbeitsrechts (2000) und der Zuwanderung (2004) markierte daher für viele Experten einen Paradigmawandel in der deutschen Immigrations- und Integrationspolitik. Dieser Wandel ist nie systematisch untersucht worden. Für den Zeitraum von 1981 bis 2005 geht die Arbeit auf der Basis einer stichwortbasierten Inhaltsanalyse und eines Gesetzgebungsindexes deshalb den Fragen nach, (1) inwieweit sich Veränderungen in der politischen Zuwanderungsdiskussion in Deutschland am Beispiel des Deutschen Bundestags nachweisen lassen (Diskursebene), (2) inwiefern die gesetzliche Steuerung und Regulierung von Immigration und Integration in dieser Periode von Liberalisierungstendenzen gekennzeichnet war (Policyebene), und (3) in welchem Verhältnis Diskurs und Policy zueinander stehen. Politische, ökonomische und gesellschaftliche Rahmenbedingungen werden dabei berücksichtigt. Theoretisch basiert die Arbeit auf den Annahmen der Punctuated Equilibrium Theory, die etwas ausführlicher dargestellt und mit den Konzepten Paradigma, Frame und Policywandel verbunden wird.
Kommunale Kinder- und Jugendgremien sind eine Möglichkeit, junge Menschen in der Kommune zu beteiligen. Die Masterarbeit beschäftigt sich mit den kommunalen Kinder- und Jugendgremien im Land Brandenburg, über die es in der wissenschaftlichen Literatur nur wenige Erkenntnisse gibt. Die Arbeit gibt einen Überblick über die bestehenden Gremien und zeigt, welche Kinder und Jugendliche sich beteiligen und wie der Entwicklungsstand der Gremien ist. Ausgehend von der Partizipationsleiter von Hart geht die Arbeit zudem in zwei Fallstudien in Senftenberg und Oranienburg der Frage nach, ob es sich bei den Kinder- und Jugendgremien um ernstgemeinte Partizipation handelt.
In der vorliegenden Diplomarbeit wird untersucht, welchen Einfluss kollektive Erinnerung und offizielle Geschichtsschreibung auf die Bildung kollektiver Identitäten haben und speziell auf Israel bezogen, wie und ob aus der Erinnerungskultur an die Shoah Handlungsmotivationen im gegenwärtigen Konflikt abgeleitet und diese mit Bezug auf die Shoah legitimiert werden. Der Focus im theoretischen Bereich der Arbeit liegt in erster Linie auf der Entstehung kultureller Gedächtnisse und kollektiver Identitäten speziell auf den Dynamiken, die sie in Großkollektiven wie Nationen entwickeln, in denen mehrere Erinnerungsdiskurse und Gruppenidentitäten der gesamtgesellschaftlichen Integration bedürfen. Des weiteren wird der Frage nachgegangen in welchem Verhältnis moderne Geschichtswissenschaft und kollektive Erinnerung zueinander stehen. Ist eine echte Trennung von Geschichtswissenschaft und kollektiver Erinnerung in der gelebten Realität einer Gruppe überhaupt möglich, vor allem, wenn ihr Gegenstand eine zentrale Rolle im kulturellen Gedächtnis des Kollektivs einnimmt und exponiert zur Identitätskonstruktion herangezogen wird, wie die Shoah in Israel? Hier schließt sich die Rezeption der Entwicklung der Shoah-Erinnerung in Israel von der Gründung des Staates bis heute an. Untersucht wird hier, welchen Stellenwert die Erinnerung an die Shoah zu den verschiedenen Zeiten im Selbstbild der jüdischen Israelis einnahm und warum sie immer wieder Eingang in tagespolitische Diskurse und Entscheidungen fand. Kommt es in Zeiten der äußeren Bedrohung durch Selbstmordanschläge oder andere außen- und innenpolitischen Unsicherheitssituationen zu einer verstärkten Projektion der Shoah-Erinnerung auf die Gegenwart? Dieser Frage wird im dritten Teil der Arbeit an Hand einer Zeitungsanalyse nachgegangen.
Die Magisterarbeit beschäftigt sich mit der politischen Förderung der geringfügigen Beschäftigung sowie der Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen und deren Bedeutung für eine gleichstellungsorientierte Familien- und Arbeitsmarktpolitik. Als Ausgangspunkt wird die Frage gestellt, ob geringfügige Beschäftigung und haushaltsnahe Dienstleistungen einen Arbeitsmarkt für Frauen im Niedriglohnsektor schaffen oder ob sie eine Perspektive zur besseren Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Carearbeit bieten. Dazu wird die Perspektive der Beschäftigten in sogenannten Minijobs als auch der NutzerInnen haushaltsnaher Dienstleistungen analysiert. Als theoretischer Rahmen liegt der Arbeit die These der geschlechterkritischen, vergleichenden Wohlfahrtsstaatforschung zugrunde, dass Policies familialisierende und defamilialisierende Wirkungen haben können. Auf Grundlage dieses Rahmens werden zwei Gesetze und deren gleichstellungspolitische Wirkung analysiert (Familienleistungsgesetz und 2. Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt – Hartz II). Die Arbeit gelangt zu dem Ergebnis, dass trotz der engen Verflechtung der beiden Politikfelder Arbeitsmarkt- und Familienpolitik ein Mismatch zwischen den analysierten Gesetzen besteht. Insbesondere hinsichtlich der geringfügigen Beschäftigung gelangt die Arbeit aus einer gleichstellungspolitischen Perspektive zu dem Urteil, dass sie sich am modernisierten Ernährermodell orientiert und Frauen auf die Rolle als Zuverdienerin festlegt. Auf diese Weise werden Anreize für eine geschlechterspezifische Arbeitsteilung gelegt.
Im Rahmen der fünften Erweiterungswelle der EU um zwölf neue Mitgliedsstaaten setzte die EU-Kommission erstmals auf das Instrument der Verwaltungspartnerschaften. Das sogenannte Twinning umfasst Projekte, bei denen Behördenmitarbeiter aus Verwaltungen der EU-Mitgliedsstaaten in Partnerbehörden der Beitrittsländer entsandt werden, um diese bei der Umsetzung des EU-Rechtsbestandes zu beraten. Im Gegensatz zur bisherigen Forschungsliteratur, die sich vor allem auf die Europäisierung der Beitrittsländer konzentriert, geht die Autorin dieser Forschungsarbeit davon aus, dass Twinning-Projekte auch zur Europäisierung der beteiligten deutschen Verwaltungen beitragen. Mithilfe neo-institutionalistischer Ansätze entwickelt die Autorin die These, dass Twinning-Projekte den Handlungsspielraum der involvierten Akteure innerhalb der europäischen Dimension erheblich erweitern. Inwieweit diese Akteure die von der EU-Kommission im Rahmen des PHARE-Programms zur Verfügung gestellten materiellen und immateriellen Ressourcen tatsächlich genutzt haben, wurde für vier deutsche Bundesressorts (BMWi, BMU, BMI, BMG) vergleichend untersucht. Als Ergebnis kann festgehalten werden, dass Effekte vertikaler Europäisierung stark von der Unterstützung nationaler Entscheidungsträger abhängen. Effekte horizontaler Europäisierung in den deutschen Ministerialverwaltungen werden hingegen vom Engagement der einzelnen Akteure bestimmt. Hier entstehen neue Kontakte und Netzwerke, die auf Formen neuartigen Regierens in der EU hinweisen (European Governance).
Diese Arbeit behandelt die Frage, welche Auswirkungen eine EU-Mitgliedschaft der Türkei auf die europäischen Sicherheitsbeziehungen haben würde. Es wird die sicherheitspolitische Situation in- und außerhalb der türkischen Staatsgrenzen analysiert. Auf Basis der Rational Choice Theorie vom Akteurzentrierten Institutionalismus wird gezeigt mit welchen Herausforderungen die Europäische Union konfrontiert wäre und die Frage behandelt, ob eine so genannte Privilegierte Partnerschaft eine mögliche Alternative zu einer Vollmitgliedschaft sein kann.
Die Apartheid in Südafrika war ein Unrechtssystem. Zu den Grausamkeiten des Regimes zählten Massaker, Folter, Mord, Freiheitsberaubung, Zwangsumsiedlung, ökonomische Benachteiligung und alltägliche Diskriminierung. Was nach dem Ende eines solchen Unrechtssystems bleibt, ist die Frage nach dem Umgang mit der Vergangenheit. Die drei grundlegenden Möglichkeiten der Vergangenheitsbewältigung sind die rein justiziare Aufarbeitung, eine Generalamnestie oder ein drittes Modell, das zum Ziel hat, die Vorteile der beiden anderen Strategien zu vereinen. In Südafrika versuchte man, auch als Kompromiss aller Beteiligter, diesen dritten Weg mit der Einrichtung der Wahrheits- und Versöhnungskommission, die mittlerweile weltweit zum Sinnbild dieser Form der Vergangenheitsbewältigung geworden ist. Das Ziel der Studie war dabei zu klären: War die Wahrheits- und Versöhnungskommission in Südafrika als Strategie der Vergangenheitsbewältigung erfolgreich? Im Einzelnen widmete sich die TRC in drei Hauptausschüssen (Menschenrechtsausschuss, Amnestieausschuss und Wiedergutmachungsausschuss) den folgenden Zielen: Aufklärung der Menschenrechtsverletzungen, Klärung des Verbleibs verschwundener Personen, Klärung dessen, was während der Apartheid und der Übergangsphase zerstört wurde um die Verbrechen zu verschleiern, Wiedergutmachung für die Opfer und Amnestierung der Täter bei politisch motivierten Taten. Dieser letzte Punkt war jedoch an die völlige Offenlegung der Tat und ein öffentliches Eingeständnis gebunden. Zum einen zeigt die Analyse die großen Erfolge der Wahrheits- und Versöhnungskommission in Südafrika. Sie hat mehr und vor allem genauere Informationen über die Apartheid zusammengetragen, als je eine andere Untersuchung es geschafft hat. Mit der starken Beteiligung der Bevölkerung am Prozess der Aufklärung konnte sie einen Prozess in Gang bringen, der zur Entstehung einer neuen Menschenrechtskultur beitrug und auch einen Anstoß zur Versöhnung gab. Durch die intensive Aufarbeitung der Vergangenheit in einem gesamtgesellschaftlichen Prozess schaffte es die TRC auch, eine politische Kultur anzuregen, die unentbehrlich ist, will man nach einem Unrechtssystem eine demokratische Zukunft aufbauen. Das Verständnis oder zumindest eine Ahnung von dem was Menschenrechtsverletzungen bedeuten, wurde in dieser Zeit tief im Bewusstsein der meisten Südafrikaner verankert. Es wurde eine „operative Wahrheit“ geschaffen, die, wenn auch unter Protesten aller Parteien, letztlich anerkannt wurde und somit ein zukünftiges Leugnen der Apartheidsverbrechen unmöglich machte. Aber auch die Befreiungsbewegungen mussten brutale Verbrechen eingestehen. Zum anderen wird ebenso deutlich, dass die gestellten Anforderungen bei weitem zu hoch waren. Obwohl große Bereiche der alltäglichen Apartheid komplett unberücksichtigt blieben. Bei der Wahrheitsfindung wurde deutlich, dass die drei Ausschüsse weit von einer wirklichen Aufklärung der Untaten der Apartheid entfernt blieben. Auch in Bezug auf die Täter erreichte die Kommission nur zum Teil ihre Ziele. Verglichen mit den aufgeklärten Verbrechen, beantragte nur ein Bruchteil der Täter Amnestie. Die Logik, durch den Anreiz der Straffreiheit eine rege Beteiligung der Täter am Aufklärungsprozess zu erreichen, ging nicht auf. Bei der Wiedergutmachung zeigte sich, dass es einer der größten Konstruktionsfehler der TRC war, die Umsetzung der Entschädigungen dem Parlament und der Regierung zu überlassen. Der Wiedergutmachungsausschuss erarbeitete lediglich Vorschläge an den Präsidenten. Die wurden jedoch nie in dieser Form umgesetzt und stellten damit die TRC als Ganze bei Teilen der schwarzen und farbigen Bevölkerung in Frage. Einen direkten Zusammenhang zwischen der TRC und einer Befriedung der Bevölkerung herzustellen, wäre vermessen. Noch immer ist Südafrika ein gespaltenes Land. Ähnliches gilt bei der Legitimierung und Konsolidierung der neuen demokratischen Ordnung. Auch hier ist die Kommission ein Baustein, auf den nicht verzichtet werden konnte. Ihr diesen Erfolg, und es ist ein Erfolg im heutigen Südafrika, alleine zuzuschreiben, wäre eine extreme Überschätzung ihrer Möglichkeiten. Unterm Strich bleibt: Die TRC konnte nicht all ihre Ziele erreichen, aber sie hat sich gerade unter den Voraussetzungen des Übergangsprozesses als eine sinnvolle Form der Vergangenheitsbewältigung erwiesen, die grundlegend wichtige Ergebnisse erarbeiten konnte. Sie kann somit trotz der Berücksichtigung einer Vielzahl von Problemen als Erfolg gewertet werden.