320 Politikwissenschaft
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Kollaborative, partizipative Instrumente zur Krisenbekämpfung haben in den letzten Jahren zunehmend an Aufmerksamkeit gewonnen. Ein Beispiel hierfür ist der #WirVsVirus-Hackathon, der als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie durchgeführt wurde und über 28.000 Teilnehmer:innen erreichte. Bislang wurden die Auswirkungen solch groß angelegter, kollaborativer Ansätze zur Krisenbewältigung auf staatliches Krisenmanagement nur selten untersucht. Diese Studie analysiert den Hackathon und die daraus entstandenen Projekte aus der Perspektive des Open Governance-Paradigmas. Auf Grundlage von neun Experteninterviews untersuchen wir, wie sich digitale Open Governance auf die Regierungsfähigkeit und Legitimität in Krisenzeiten auswirkt. Unsere Analyse zeigt, dass digitale Open Governance zur Leistungsfähigkeit und Legitimität staatlichen Handelns in Krisenzeiten beitragen kann, da solche Projekte eine breite und diverse Teilnehmerschaft mobilisieren und in kurzer Zeit bürgerzentrierte, nutzbare Lösungen für krisenbezogene Probleme entwickeln können. Dem stehen allerdings Zweifel an der langfristigen Beständigkeit der Projekte, ihrer Skalierbarkeit, sowie Risiken hinsichtlich der Legitimität und Rechenschaftspflicht entgegen.
Obwohl seit der Finanzkrise 2008 systemische Finanzrisiken das Objekt zahlreicher wissenschaftlicher Studien waren, hat die Frage, unter welchen Bedingungen und Umständen die Auferlegung eines systemischen Finanzrisikos moralisch unzulässig ist, bisher kaum Beachtung gefunden. Ziel dieses Aufsatzes ist es, eine Reihe von normativen Kriterien für die Einschätzung der moralischen Unzulässigkeit von systemischen Risiken zu entwickeln. Darüber hinaus wird argumentiert, dass staatliche und andere relevante Institutionen zwei zentrale Pflichten hinsichtlich des Umgangs mit systemischen Finanzrisiken haben: eine Schutzpflicht gegenüber allen Bürger*innen und eine Sorgfaltspflicht, um die diesen Institutionen obliegenden Kontroll- und Aufsichtsfunktionen verantwortungsvoll auszuüben.
Dieser Beitrag reflektiert und ergänzt die aktuelle Diskussion über die Empfehlungen des Wissenschaftsrats zur Weiterentwicklung der Friedens- und Konfliktforschung. Wir richten dabei den Blick auf die vom Wissenschaftsrat attestierten Schwachstellen im Bereich empirisch-analytischer Methoden und erläutern ihre Auswirkungen auf Interdisziplinarität, Internationalität und Politikberatung der deutschen Friedens- und Konfliktforschung. Wir argumentieren, unter Verweis auf den Bericht des Wissenschaftsrats, dass eine breitere Methodenausbildung und -kenntnis von großer Bedeutung für interdisziplinäre und internationale Zusammenarbeit, aber auch für die Politikberatung ist. Zukünftige Initiativen innerhalb der Friedens- und Konfliktforschung sollten die Methodenvielfalt des Forschungsbereichs angemessen berücksichtigen und einen besonderen Fokus auf die Ausbildung im Bereich empirisch-analytischer Methoden legen, um das Forschungsfeld in diesem Bereich zu stärken. Unser Beitrag entspringt einer Diskussion innerhalb des Arbeitskreises „Empirische Methoden der Friedens- und Konfliktforschung“ der Arbeitsgemeinschaft Friedens- und Konfliktforschung.
Die Manosphere
(2020)
Die sogenannte Manosphere – eine digitale Gemeinschaft, die sich hauptsächlich durch misogyne und antifeministische Beiträge und Ideologien auszeichnet – ist aufgrund ihrer Verbindung zu verschiedenen Terroranschlägen in der letzten Zeit verstärkt in das Blickfeld der Medien gelangt. Dieser Beitrag untersucht die bislang häufig vernachlässigte Rolle digitaler Räume und Netzwerke im Kontext regressiver, frauenfeindlicher Ideologien und daraus erwachsende gewalttätige antifeministische Handlungsrepertoires aus Perspektive der Bewegungsforschung. Am Beispiel der Manosphere auf der Plattform Reddit zeige ich, wie durch das Zusammenspiel zwischen technologischer Infrastruktur und regressiver Ideologie die Grundlage für die Mobilisierung und Sozialisierung in antifeministische Bewegungskulturen mit gewalttätigen Handlungsrepertoires on- und offline geschaffen wird.
„Gender-Ideologie“ und „Gender-Wahn“– diese Begriffe entstammen einem antifeministischen Diskurs, der ohne Bedrohungsszenarien nicht funktioniert. Feministische Errungenschaften – wie die Ehe für alle – werden zur Ursache persönlicher Nachteile umgedeutet. Seine Vertreter*innen verbreiten ihre (oft gewaltvollen) Narrative sowohl auf der Straße als auch im Internet. Antifeministische Bewegungen weisen zudem vielfältige Querverbindungen mit konservativen, nationalistischen, fundamentalreligiösen und faschistischen Diskursen auf.
China und Humboldt
(2022)
Der Diskurs über Sprachbildung beziehungsweise sprachsensiblen Fachunterricht im Bereich der Politischen Bildung ist bislang noch verhalten. Beiträge zu diesem Thema orientieren sich zumeist an der praktischen Umsetzung herangetragener bildungspolitischer Forderungen und übernehmen in der Regel Konzepte für den Fachunterricht im Allgemeinen mit dem Versuch diese für die Politische Bildung zu adaptieren. Eine Theorieentwicklung aus politikdidaktischer Perspektive findet derzeit kaum statt. Der vorliegende Beitrag stellt den bisherigen Diskurs mit Blick auf die Politikdidaktik vor, um im Anschluss Impulse für eine Konzeptionalisierung sprachsensiblen Unterrichts aus Perspektive der Politischen Bildung zu geben.
Der Beitrag setzt sich würdigend und kritisch mit Michael Zürns Arbeiten zur internationalen Autorität auseinander. Dessen potenziell autoritatives Autoritätskonzept weist mehrere Vorzüge auf: Erstens bietet es eine Erklärung für ein Paradox. Warum sollten souveräne Staaten die Kompetenz Externer anerkennen, ihnen Ratschläge zu geben bzw. Forderungen an sie zu richten, und zudem noch bereit sein, diesen zu folgen? Zweitens konkretisiert es die u.a. bei Hannah Arendt angelegte Idee der fraglosen Anerkennung, indem es Autoritätsadressaten zugesteht, bestimmte Qualitäten der Autorität zu prüfen. Drittens entkoppelt es Legitimität und Autorität, ohne die Legitimationsbedürftigkeit von Autorität zu opfern. Dies anerkennend plädiert der Beitrag aber dafür, die Legitimationsbedürftigkeit internationaler Autorität nicht auf formal institutionalisierte Beziehungen zu reduzieren, sondern diese auch weiterhin auf informellere, d.h. der Praxis entstammende, Anerkennung und Folgebereitschaft innerhalb von Autoritätsbeziehungen zu beziehen. Die überzeugende begründungstheoretische Fundierung von Autorität sollte zudem nicht dazu verführen, Sozialisationsprozesse in Autoritätsbeziehungen zu übersehen, zumal deren Legitimität kritisch hinterfragbar ist.