320 Politikwissenschaft
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An die Revolution 1848/49 wird als wesentliches Ereignis deutscher Demokratiegeschichte erinnert; die Beteiligung von Frauen nimmt jedoch bis heute im kollektiven Gedächtnis einen untergeordneten Stellenwert ein. Die vorliegende Masterarbeit beschäftigt sich aus diesem Grund spezifisch mit der Rolle der Frauen in der Revolution 1848/49 und bietet Anregungen für die Integration des Themas in den Politikunterricht.
Wie die Ergebnisse der Arbeit verdeutlichen, nutzten zahlreiche Frauen die Aufbruchsstimmung der 1840er Jahre, um sich auf verschiedene Arten und Weisen politisch zu engagieren. Zwar blieben viele dabei innerhalb der dichotomen Geschlechterteilung verhaftet, welche auf dem sich im 19. Jahrhundert herausbildenden bürgerlichen Geschlechtermodell beruhte. Einige überschritten diese Grenzen jedoch trotz harter Sanktionen auch bewusst.
Sichtbar wird, dass die weibliche Beteiligung zu diesem Zeitpunkt noch nicht zur grundsätzlichen Infragestellung der Geschlechterpolarität führte, aber die Frauen zunehmend den öffentlichen Raum auch für sich beanspruchten und damit die Grundlagen für die deutsche Frauenbewegung der folgenden Jahrzehnte schufen.
Die schulische Thematisierung der Rolle der Frauen in der Revolution 1848/49 bietet sich sowohl im Geschichts- und Politikunterricht als auch fächerübergreifend hinsichtlich vielfältiger Anknüpfungspunkte an. Die Integration des Themas in den Unterricht kann insbesondere dazu beitragen, das historische Erbe der Anfänge der Frauenbewegung zu bewahren, und es zudem für die Vermittlung demokratischer Werte nutzbar machen.
In der vorliegenden Diplomarbeit wird untersucht, welchen Einfluss kollektive Erinnerung und offizielle Geschichtsschreibung auf die Bildung kollektiver Identitäten haben und speziell auf Israel bezogen, wie und ob aus der Erinnerungskultur an die Shoah Handlungsmotivationen im gegenwärtigen Konflikt abgeleitet und diese mit Bezug auf die Shoah legitimiert werden. Der Focus im theoretischen Bereich der Arbeit liegt in erster Linie auf der Entstehung kultureller Gedächtnisse und kollektiver Identitäten speziell auf den Dynamiken, die sie in Großkollektiven wie Nationen entwickeln, in denen mehrere Erinnerungsdiskurse und Gruppenidentitäten der gesamtgesellschaftlichen Integration bedürfen. Des weiteren wird der Frage nachgegangen in welchem Verhältnis moderne Geschichtswissenschaft und kollektive Erinnerung zueinander stehen. Ist eine echte Trennung von Geschichtswissenschaft und kollektiver Erinnerung in der gelebten Realität einer Gruppe überhaupt möglich, vor allem, wenn ihr Gegenstand eine zentrale Rolle im kulturellen Gedächtnis des Kollektivs einnimmt und exponiert zur Identitätskonstruktion herangezogen wird, wie die Shoah in Israel? Hier schließt sich die Rezeption der Entwicklung der Shoah-Erinnerung in Israel von der Gründung des Staates bis heute an. Untersucht wird hier, welchen Stellenwert die Erinnerung an die Shoah zu den verschiedenen Zeiten im Selbstbild der jüdischen Israelis einnahm und warum sie immer wieder Eingang in tagespolitische Diskurse und Entscheidungen fand. Kommt es in Zeiten der äußeren Bedrohung durch Selbstmordanschläge oder andere außen- und innenpolitischen Unsicherheitssituationen zu einer verstärkten Projektion der Shoah-Erinnerung auf die Gegenwart? Dieser Frage wird im dritten Teil der Arbeit an Hand einer Zeitungsanalyse nachgegangen.
Kommunale Kinder- und Jugendgremien sind eine Möglichkeit, junge Menschen in der Kommune zu beteiligen. Die Masterarbeit beschäftigt sich mit den kommunalen Kinder- und Jugendgremien im Land Brandenburg, über die es in der wissenschaftlichen Literatur nur wenige Erkenntnisse gibt. Die Arbeit gibt einen Überblick über die bestehenden Gremien und zeigt, welche Kinder und Jugendliche sich beteiligen und wie der Entwicklungsstand der Gremien ist. Ausgehend von der Partizipationsleiter von Hart geht die Arbeit zudem in zwei Fallstudien in Senftenberg und Oranienburg der Frage nach, ob es sich bei den Kinder- und Jugendgremien um ernstgemeinte Partizipation handelt.
Im Rahmen der fünften Erweiterungswelle der EU um zwölf neue Mitgliedsstaaten setzte die EU-Kommission erstmals auf das Instrument der Verwaltungspartnerschaften. Das sogenannte Twinning umfasst Projekte, bei denen Behördenmitarbeiter aus Verwaltungen der EU-Mitgliedsstaaten in Partnerbehörden der Beitrittsländer entsandt werden, um diese bei der Umsetzung des EU-Rechtsbestandes zu beraten. Im Gegensatz zur bisherigen Forschungsliteratur, die sich vor allem auf die Europäisierung der Beitrittsländer konzentriert, geht die Autorin dieser Forschungsarbeit davon aus, dass Twinning-Projekte auch zur Europäisierung der beteiligten deutschen Verwaltungen beitragen. Mithilfe neo-institutionalistischer Ansätze entwickelt die Autorin die These, dass Twinning-Projekte den Handlungsspielraum der involvierten Akteure innerhalb der europäischen Dimension erheblich erweitern. Inwieweit diese Akteure die von der EU-Kommission im Rahmen des PHARE-Programms zur Verfügung gestellten materiellen und immateriellen Ressourcen tatsächlich genutzt haben, wurde für vier deutsche Bundesressorts (BMWi, BMU, BMI, BMG) vergleichend untersucht. Als Ergebnis kann festgehalten werden, dass Effekte vertikaler Europäisierung stark von der Unterstützung nationaler Entscheidungsträger abhängen. Effekte horizontaler Europäisierung in den deutschen Ministerialverwaltungen werden hingegen vom Engagement der einzelnen Akteure bestimmt. Hier entstehen neue Kontakte und Netzwerke, die auf Formen neuartigen Regierens in der EU hinweisen (European Governance).
Der bislang in Deutschland und Frankreich sowie auf EU-Ebene geltende Rechtsrahmen ist grundsätzlich geeignet, um den Besonderheiten der Digitalwirtschaft Rechnung tragen zu können. Legislatives Handeln scheint insbesondere dort sinnvoll, wo es zur Effektivierung der Durchsetzung des bestehenden Rechts beiträgt. Dies betrifft unter anderem die Stärkung einstweiliger Maßnahmen, für deren Anwendung Frankreich als Vorbild dienen kann.
In den untersuchten Rechtsordnungen lässt sich ein inkrementeller Politikansatz beobachten: die Säulen des Wettbewerbsrechts werken sukzessive in den Blick genommen und gesetzgeberische Maßnahmen nur schrittweise vorgenommen.
Die in Deutschland und Frankreich geführten Diskussionen und bereits vorgenommenen gesetzgeberischen Maßnahmen deuten derzeit auf eine zunehmende Divergenz zwischen deutschem und französischem Wettbewerbsrecht bei den Antworten auf die Herausforderungen der Digitalwirtschaft hin. Zum einen, weil die in Deutschland vorgenommenen Änderungen der Zusammenschlusskontrolle in Frankreich nicht übernommen werden. Zum anderen, weil die in Deutschland diskutierten Vorschläge zur Reform der Missbrauchsaufsicht kaum auf das französische Recht übertragbar sind.
Clusterpolitik als Politikfeld an der Schnittstelle von Industrie-, Innovations- (F&E) und Regionalpolitik entwickelte sich Mitte der 1990er Jahre zuerst in einigen EU Mitgliedsstaaten, darunter Deutschland. Mit einem Abstand von rund 10 Jahren begann die Herausbildung als eigenes Politikfeld in Frankreich. Die europäische Ebene begann ebenfalls erst ab Mitte der 2000er Jahre im Zusammenhang mit der Lissabon Strategie sich intensiver mit Clustern und Clusterpolitik zu beschäftigen und entwickelte ab 2008 Jahren einen systematischen Politikansatz.
Der Anstoß zur Politikfeldentwicklung auf dem Gebiet der Clusterpolitik ging in Europa also gerade nicht von der EU-Ebene aus. Auch wenn das Politikfeld „EU-Clusterpolitik“ einem erheblichen Wandel im Zuge der Europa 2020 Strategie unterlag, findet eine Koordinierung der mitgliedsstaatlichen Politiken durch die EU-Ebene bislang nicht statt und ist – soweit ersichtlich – von Seiten der EU auch nicht angestrebt. Die EU Clusterpolitik ist vielmehr komplementär und unterstützend zu den nationalen Politiken ausgerichtet.
In der vorliegenden Arbeit wird aufgezeigt, dass sich die drei clusterpolitischen Arenen EU, Deutschland, Frankreich weitestgehend unabhängig voneinander entwickelten und jeweils eigenen von unterschiedlichen Institutionen, Kontexten, Traditionen und Pfadabhängigkeiten bestimmten Logiken folgten. Sowohl der vertikale als auch der horizontale Verflechtungsgrad ist gering zwischen EU und Mitgliedsstaaten. Verflechtungsmuster beginnen gerade erst sich auszudifferenzieren. Jedoch sind Policy-Transfer oder sogar Policy-Learning Prozesse zwischen den drei Arenen EU, Deutschland und Frankreich schon in Ansätzen erkennbar.
Es gibt deutliche Unterschiede in den Clusterpolitiken Frankreichs und Deutschlands. Clusterpolitik wird in Deutschland in erster Linie auf Ebene der Länder konzipiert und implementiert, während sie in Frankreich nach wie vor vom Zentralstaat gesteuert wird – wenn auch mit zunehmend konzeptioneller Beteiligung der regionalen Ebene. Die Neuausrichtung der EU Clusterpolitik im Rahmen der Europa 2020 Strategie fand in Frankreich eine deutlich stärkere Resonanz als in Deutschland.
Die Handlungslogik hinter den clusterpolitischen Maßnahmen der EU mit Bezug zur Lissabon-Strategie lag in der Verbesserung der Innovationsfähigkeit – die Handlungslogik der clusterpolitischen Maßnahmen im Rahmen der Europa 2020 Strategie liegt in der Modernisierung der industriellen Basis Europas durch Entwicklung neuer Wertschöpfungsketten. Die EU Clusterpolitik unterlag insofern einem erheblichen Wandel.
Die Politikfeldanalyse der belgischen Frauenförderpolitik für die Privatwirtschaft wird anhand eines Analyserasters für Gleichstellungspolitik durchgeführt. Nach einer Einführung in das politische System Belgiens und die gesellschaftspolitischen Bedingungen für Gleichstellungspolitik wird die staatliche Initivative für Gleichstellung in der Privatwirtschaft dargestellt. Die Analyse der Policy bezieht die relevanten politischen, verwaltungstechnischen und gesellschaftlichen Faktoren ein und nutzt Analyseinstrumente der Verwaltungswissenschaft und der feministischen Politikwissenschaft.
Seit 1990 ist die vereinte, wieder souveräne Bundesrepublik Deutschland auf der Suche nach ihrer Rolle in der Welt. Auch die akademische Debatte um die Orientierung deutscher Außenpolitik und die ihr zugrundeliegenden Interessen hält seitdem an. In welchem Verhältnis stehen Normen und Werte einerseits und pragmatische, meist wirtschaftliche Interessen andererseits zueinander? Wie verhält sich die deutsche Außenpolitik zur europäischen? Beeinflusst oder dominiert die deutsche Position gar die europäische? Am Beispiel der deutschen Außenpolitik gegenüber den zentralasiatischen Staaten Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan werden diese Fragen diskutiert.
Die aktuelle Politik der Europäischen Union hat im Umgang mit flüchtenden Menschen das Mittelmeer in ein Massengrab verwandelt. Dass auch im Jahr 2021 täglich Menschen an den EU-Außengrenzen sterben hängt dabei mit dem Ausbau von Sicherheitsmechanismen zum Zweck eines verstärkten Grenzschutzes zusammen. Durch Sicherheitsmechanismen wie bspw. den Ausbau von Frontex und die elektronische Erfassung von Ein- und Ausreisedaten schottet sich die EU dabei immer weiter ab während gleichzeitig die Thematik der Flucht und Migration eine zunehmende ‚Versicherheitlichung‘ erfährt.
Die vorliegende Arbeit geht davon aus, dass die Grundzüge der Versicherheitlichung von Flucht und Migration bereits im liberalen Staatsverständnis der EU angelegt sind. Mithilfe einer foucaultschen Diskursanalyse hinterfragt die Arbeit daher die historisch entstandenen und im Liberalismus inbegriffenen Vorannahmen über nicht-europäische Menschen und deren Fortentwicklung in die heutigen Politiken der EU. Dabei geht die Arbeit einerseits der Frage nach, wie sich die zunehmende Versicherheitlichung der Migration und der damit verbundene Umgang mit Nicht-Europäer*innen an den EU-Außengrenzen erklären lässt. Vertieft wird gefragt, inwieweit sich die konstruierten Wissensmuster über das europäische ‚wir‘ und die nicht-europäischen ‚Anderen‘ aus dem Liberalismus in der heutigen EU-Politik wiederfinden.
Auf Basis der Werke Michel Foucaults führt die Arbeit in die Entwicklung liberaler Staatlichkeit seit dem 17. Jahrhundert ein. Ergänzt werden diese Darstellungen um eine postkoloniale Perspektive, die eine Darstellung des liberalen Denkens über das europäische ‚Außen‘ vermittelt. Gemeinsam legen diese beiden Perspektiven die Strukturen liberalen Denkens offen, die im späteren Verlauf der Analyse in aktuellen EU-Dokumenten wiedererkannt werden. Als Analysedokumente dienen dabei sechs von der EU veröffentlichte Agenden, Verordnungen und Strategien, die die thematische Schnittstelle zwischen Sicherheit und Migration umfassen.
Die Ergebnisse zeigen, dass sich ein ‚Othering‘ - die historisch entstandene Gruppenbildung des homogen begriffenen europäischen ‚Wirs‘ gegenüber den nicht-europäischen ‚Anderen‘ - in der heutigen Politik der EU an deren Außengrenzen reproduziert. Das im 17. Jahrhundert entstandene Sicherheitsdenken des liberalen Staates wird über die Reproduktion bestimmter Wissensmuster in Form von ‚Stories‘ auf die heutigen EU-Außengrenzen übertragen. Nach ‚innen‘ handelt die EU dabei nach einem Grundsatz der ‚gemeinsamen Stärke‘ der europäischen Staaten bzw. der EU-Mitgliedstaaten, während nach ‚außen‘ eine zweckrationale Kooperation mit Drittstaaten verfolgt wird. Statt um die Wahrung von Menschenleben geht es damals wie heute v.a. um den Vorteil Europas bzw. der EU. Von diesen Ergebnissen ausgehend wird die Zunahme der Versicherheitlichung von Flucht und Migration an den EU-Außengrenzen durch die Reproduktion des geschichtlich entstandenen Sicherheitsdenkens erklärt.
Diese im Sommersemester 2006 eingereichte Diplomarbeit im Studiengang Verwaltungswissenschaft setzt sich mit der Frage auseinander, welche Rolle die Sozialpolitik im europäischen Integrationsprozess zwischen 1955 und 1992 spielte. Es wird analysiert, welche einzelnen Bereiche dieses Politikfeldes in welchem Umfang in den Kompetenzbereich der Europäischen Gemeinschaft übergingen und welche Gründe für diese Entwicklung zu nennen sind. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf das Verhältnis der Sozialpolitik zur Wirtschaftspolitik gelegt. Die Europäische Kommission, einzelne Nationalstaaten sowie die organisierten Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen stehen dabei im Mittelpunkt des Interesses. Die Arbeit ist chronologisch aufgebaut und in drei Phasen eingeteilt. Phase eins umfasst den Gründungsprozess der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft bis zum Ende der 1960er Jahre. Phase zwei beinhaltet den Europäischen Sozialgipfel 1972 und endet mit der Einheitlichen Europäischen Akte. Phase drei schließlich untersucht die Diskussion um das Binnenmarktprojekt und den Vertrag von Maastricht aus einer sozialpolitischen Perspektive.