Am 3.4.2021 trat das „Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ in Kraft. Dieses Gesetz bringt in seinem Art. 1 viele Erweiterungen des Strafgesetzbuches und gibt der Vorschrift § 241 StGB ein neues Gesicht. Darüber informiert dieser Beitrag.