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Diskursive Perspektiven auf internationale Politik haben in den vergangenen Jahren an Relevanz und Popularität gewonnen. Der vorliegende Beitrag gibt zunächst einen Überblick über verschiedene Spielarten diskursiver Ansätze in den Internationalen Beziehungen, um sich dann vor allem poststrukturalistisch inspirierten Diskursarbeiten zu widmen. Poststrukturalistische Ansätze, so argumentieren wir, sind besonders interessant für die Disziplin der IB, da sie vier spezifische Gewinne bieten: Erstens erlauben sie eine kritische Perspektive auf Fragen internationaler Politik, zweitens hilft eine poststrukturalistische Perspektive dabei, den oft übersehenen politischen Charakter sozialer Realität herauszustellen, drittens halten sie dazu an, die eigene Sichtweise des/der Forschenden zu reflektieren und viertens erlaubt es eine poststrukturalistische Vorgehensweise mit ihrem Fokus auf „Wie-möglich-Fragen“, eine alternative analytische Perspektive zu dominanten erklärenden Ansätzen einzunehmen.
Die Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnik (IKT), Fachverfahren und die Automatisierung von Prozessen verändern die Sachbearbeitung und Leistungserstellung in der Verwaltung und somit die Tätigkeiten, Arbeitsbedingungen und Personalstrukturen. Bei der Antragsbearbeitung und Bescheiderstellung in der Ordnungs- und Leistungsverwaltung erhält IKT nicht nur eine unterstützende, sondern zunehmend auch eine leitende oder entscheidende Rolle. Abhängig von der konkreten Ausgestaltung kann die fortschreitende Digitalisierung eine ganzheitliche Sachbearbeitung ermöglichen, aber auch einschränken. Insgesamt kann sie zu einer Neuordnung des Berufsfeldes öffentlicher Dienst führen.
Wem wird geglaubt und wem nicht? Wessen Wissen wird weitergegeben und wessen nicht? Wer hat eine Stimme und wer nicht? Theorien der epistemischen Ungerechtigkeit befassen sich mit dem breiten Feld der ungerechten oder unfairen Behandlung, die mit Fragen des Wissens, Verstehens und Kommunizierens zusammenhängen, wie z.B. die Möglichkeit, vom Wissen oder von kommunikativen Praktiken ausgeschlossen zu werden oder zum Schweigen gebracht zu werden, aber auch Kontexte, in denen die Bedeutungen mancher systematisch verzerrt oder falsch gehört und falsch dargestellt werden, in denen manchen misstraut wird oder es an epistemischer Handlungsfähigkeit mangelt. In diesem Buch wird eine Übersicht über die breite Debatte epistemischer Ungerechtigkeit, epistemischer Unterdrückung und epistemischer Gewalt gegeben, in dem unterschiedliche Theorien, die sich auf der Schnittstelle von Gerechtigkeitstheorie und epistemischen Fragen befinden, systematisch und kritisch diskutiert sowie theoretische Vorgänger dieser Theorien beleuchtet werden.
Der vorliegende Beitrag, der sich weniger als Fachbeitrag, sondern vielmehr als Erfahrungsbericht aus der Praxis versteht, berichtet von unterschiedlichen Versuchen, die Mensch-Tier-Beziehung in den schulischen Kontext einzubringen und somit der unzureichenden Beachtung der Thematik entgegenzuwirken. Nachdem überblicksartig die Relevanz der Mensch-Tier-Thematik herausgestellt und auf diese Weise die Notwendigkeit einer unterrichtlichen Beschäftigung mit dem Verhältnis von Menschen und anderen Tieren begründet wird, wird zunächst von einem ersten Versuch berichtet, (angehende) Lehrkräfte im Rahmen eines Workshops am Studienseminar Potsdam für die Relevanz der Mensch-Tier-Thematik zu sensibilisieren sowie über eine mögliche Umsetzung in den verschiedenen Unterrichtsfächern zu informieren. Anschließend werden – exemplarisch für den Politikunterricht – zwei Unterrichtsstunden, die die Mensch-Tier-Beziehung auf verschiedene Weise in den Politikunterricht einbeziehen, sowie die im Rahmen der Durchführung gesammelten Erfahrungen vorgestellt.
Während zur Geschichte des Strafrechts in der alten Bundesrepublik bislang lediglich überblicksartige Gesamtdarstellungen und Monographien zu einzelnen Deliktsbereichen existierten, nimmt dieser Band einige prägnante Facetten des Besonderen Teils detailreich in den Blick und setzt damit das Projekt fort, das die Herausgeber 2020 mit dem bereits erschienenen Band zum Allgemeinen Teil begonnen haben. Auch hier interessieren die einzelnen Teilbereiche weniger dogmengeschichtlich als in ihrer Interaktion mit der Strafrechtswissenschaft, -praxis, -politik und gesellschaftlichen Veränderungen. Die individuellen Zugänge, die die Autorinnen und Autoren hierzu gesucht haben, sollen in ihrer methodischen Vielfalt durchaus als Experiment verstanden werden.
Die Beschaffung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation wurde durch den neuen § 15 SGB VI zum 1. Juli 2023 grundlegend reformiert. Seither gilt ein mehrstufiges System aus Zulassung der Rehabilitationskliniken, Belegungsvertrag, Belegungsentscheidung und Vergütung. Sämtliche Beschaffungsstufen werden von der DRV Bund durch verbindliche Entscheidungen gesteuert.
Dieses neue Beschaffungssystem verstößt gegen das Wettbewerbsrecht der Europäischen Union und ist deshalb unwirksam. Das Unionsrecht (Art. 106 Abs. 1 AEUV), aber auch das nationale Kartellrecht (§ 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB) und das Verfassungsrecht (Art. 12 Abs. 1 GG) verlangen eine Trennung von hoheitlichen Befugnissen und unternehmerischen Funktionen der Rentenversicherungsträger. Anderenfalls ist die gebotene Gleichbehandlung (Nichtdiskriminierung) der Rehabilitationskliniken freigemeinnütziger und privater Träger mit den Rehabilitationskliniken der Rentenversicherungsträger bei der Erbringung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nicht gewährleistet.
Dieses Trennungsprinzip ist verletzt. Denn die Rentenversicherungsträger nehmen hoheitliche Zulassungs-, Belegungs- und Vergütungsaufgaben wahr und sind gleichzeitig unternehmerisch mit eigenen Rehabilitationseinrichtungen auf dem Markt der Erbringung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation tätig. Freigemeinnützige und private Rehabilitationskliniken werden auf allen Stufen der Beschaffung gegenüber den Kliniken der Rentenversicherungsträger diskriminiert. Das gilt insbesondere für die Belegungsentscheidungen der Rentenversicherungsträger, weil hierdurch systematisch eigene Kliniken gegenüber freigemeinnützigen und privaten Kliniken begünstigt werden.
The contribution explores how an understanding of neoliberal subjectification in socio-economic education can serve to counteract the trend marketisation of democracy. Drawing on Foucault’s lectures on biopolitics and Brown’s current analysis of neoliberalism, it lays out a sociological explanation that treats the idea of homo economicus as a structuring element of our society and outlines the threat this poses to the liberal democratic order. The second part of the contribution outlines – through immanent critique – an ideology-critical analytical competence that uses key problems to illuminate socially critical perspectives on social reality. The objective is to challenge some of the foundations of social order (Salomon, D. Kritische politische Bildung. Ein Versuch. In B. Widmaier & Overwien, B. (Hrsg.), Was heißt heute kritische politische Bildung? (S. 232–239). Wochenschau, 2013) in pursuit of the ultimate objective of an educated and assertive citizenry.
Nils-Hendrik Grohmann beschäftigt sich mit dem noch andauernden Stärkungsprozess der UN-Menschenrechtsvertragsorgane. Er analysiert, welche rechtlichen Befugnisse die Ausschüsse haben, ob sie von sich aus Vorschläge einbringen können und inwieweit sie ihre Verfahrensweisen bisher aufeinander abgestimmt haben. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Ausschüssen und der Frage, welche Rolle das Treffen der Vorsitzenden bei der Stärkung spielen kann.