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Der Zugang zu einem Asylverfahren in der EU ist ein umkämpftes soziales Gut. Die Studie zeichnet ein komplexes Bild von Ausschließungs- und Usurpationsstrategien im Feld der europäischen und speziell der italienischen und deutschen Asylverwaltung zwischen 2015 und 2018. (Supra-)nationale Verwaltungs- und Vollzugsorganisationen versuchen Flüchtende von dem Verwaltungsakt abzuhalten und entwickeln territoriale und administrative Exklusionsstrategien, um Fluchtmobilität und Asyl zu verwehren. Gleichzeitig erkämpfen Seenotrettungs- und Kirchenorganisationen den Zugang zum Asylverfahren, indem sie sich mit Flüchtenden solidarisieren und diesen eine Partizipation an öffentlichen Gütern und Rechten der Aufnahmegesellschaft ermöglichen. Für Flüchtende wird der formale Zugang zu und die temporäre Mitgliedschaft in einer Aufnahmegesellschaft in konfliktreichen und inter-organisationalen Entscheidungen ausgehandelt. Die formale Organisation wird zum Ort der Schließungskämpfe, indemsie als Schließungsakteur und zwischengesellschaftliches Schließungssystem formale Interaktionen zwischen Geflüchteten und Aufnahmegesellschaft ermöglicht oder verhindert. Die Synthese von schließungs- und organisationstheoretischen Perspektiven trägt dazu bei, dass gesellschaftliche Ordnungsbildung organisationssoziologisch erklärbar wird.
Militär und Moral sind scheinbar zwei sich gegenseitig ausschließende Begriffe. Kriegerische Konflikte und die Tötung von Menschen kommen uns gänzlich unmoralisch vor. Wenn überhaupt, ist die Kampfmoral (Biehl, Heiko. 2012. Einsatzmotivation und Kampfmoral. In Militärsoziologie – Eine Einführung. 2., aktualisierte und ergänzte Aufl., Hrsg. Nina Leonhard und Ines-Jacqueline Werkner, 447–474. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften.) ein gängiges Konzept. Nichtsdestotrotz wird im vorliegenden Beitrag angenommen, dass das Militär moralisch handeln kann. Es wird argumentiert, dass das Militär mit widersprüchlichen moralischen und rechtlichen Erwartungshaltungen konfrontiert wird und diese Erwartungen in Entscheidungen übersetzt. Dadurch gerät das Militär jedoch stetig in moralische Entscheidungsdilemmata. Am Beispiel der Seenotrettung im Mittelmeer zwischen 2015 und 2018 soll exemplarisch gezeigt werden, dass das Militär sowohl eine Situationsmoral und moralische Routinen entwickelt als auch Vermeidungsstrategien verfolgt, die jegliche Moralerwartungen von der Organisation fernhalten. Der Beitrag arbeitet hierbei mit einem Moralbegriff philosophischer Provenienz und zeigt verschiedene analytische Dimensionen auf, die zur Analyse von Moral von Organisationen beitragen können.
Das Buch analysiert die sicherheitsbehördlichen Ermittlungen zu der rechten Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ aus einer Routine- und Lernperspektive. Im Fokus stehen die Ermittlungen der thüringischen Sicherheitsbehörden ab 1998 sowie die bundesweiten polizeilichen Ermittlungen ab 2000. Die Analyse zeigt, dass es jeweils organisationale Faktoren waren, die den Misserfolg der Ermittlungen begünstigten: die sicherheitsbehördlichen Ermittlungsroutinen wurden durch Aufmerksamkeitsverschiebungen unsystematisch, durch mikropolitische Konflikte beeinträchtigt und durch vergangene Erfahrungen limitiert, die zu enge Prämissen für gegenwärtige Ermittlungen setzten. Insgesamt verdeutlicht die Studie, dass eine organisationssoziologische Perspektive auf die Ermittlungen einen entscheidenden Beitrag zum Verständnis des NSU-Komplexes bietet.
- der Ermittlungsfall NSU erstmal organisationssoziologisch analysisiert
- Untersuchung von Führungsfragen und Polizeikultur
- theoretischer innovativer Ansatz in der Polizeiforschung
Don’t settle for less
(2021)
Bewertung ausgewählter Aspekte des neuen „Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen“ (GeschGehG)
(2021)
Durch die steigende Bedeutung von grenzüberschreitendem Unternehmensverkehr, Globalisierung und Outsourcing sowie dem Einsatz von Telekommunikationsmitteln ist eine effektive und einheitliche Regelung zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen unentbehrlich, da infolge einer Zunahme von Praktiken, wie Wirtschaftsspionage und Verletzungen von Geheimhaltungspflichten, welche eine rechtswidrige Aneignung von
Geschäftsgeheimnissen bezwecken, eine verstärkte Gefährdungslage für die Geheimhaltung von Geschäftsgeheimnissen besteht. Insbesondere deshalb soll dieser Beitrag die Frage beantworten, ob die Richtlinie (EU) 2016/943 (Geheimnisschutzrichtlinie) europarechtskonform in das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) umgesetzt worden ist (zur Historie I.). Der Schwerpunkt liegt hierbei auf dem Schutzbereich (II.) und vornehmlich auf der Frage, wie das Merkmal des kommerziellen Wertes zu verstehen ist, ob jegliche Geheimnisse eines Unternehmens geschützt sind und inwiefern sich der Geheimnisschutz durch die geforderten angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen für Geheimnisinhaber verändert. Betrachtet wird ebenfalls, ob der deutsche Gesetzgeber befugt ist, ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung zu fordern. Spätestens seit Snowdens Enthüllungen genießt die Aufdeckung von unethischen oder illegalen Verhaltensweisen
gesteigerte Aufmerksamkeit in der Bevölkerung und Rechtswissenschaft. Für den Hinweisgeberschutz ergeben sich durch das GeschGehG Neuerungen. Hinsichtlich des umfassenden Schutzbereiches des GeschGehG wird betrachtet, ob und wann eine unternehmensexterne Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen zulässig ist (III.). Hierzu wird beantwortet, ob die bisherige Rechtsprechung zum sog. Eskalationsmodell
weiterhin angewandt werden muss und wie sich das Verhältnis zur allgemeinen arbeitsvertraglichen Verschwiegenheitspflicht aus § 241 Abs. 2 BGB, sowohl aus dem laufenden als auch dem beendeten Arbeitsverhältnis, darstellt. Eine abschließende Bewertung (IV.) vervollständigt den Beitrag.
From laggards to leaders
(2021)
The 2015 Paris Agreement on climate change embraces the participation of non-state actors in a separate governance track – the ‘Non-state actor zone for global action’ (nazca) – that runs alongside the formal track of unfccc negotiations and the implementation of the Paris Agreement by State Parties through ‘nationally determined contributions’. unfccc Secretariat is entrusted with orchestrating non-state global and transnational initiatives, partnerships and networks. The involvement of non-state actors in the implementation of the Paris Agreement helps to address an action gap by countries that are unable or unwilling to implement ambitious ndcs.
However, the increased prominence of initiatives driven by non-state actors also increases their direct and indirect influence on processes and rules which raises a number of questions with regards to the legitimacy of action and the democratic deficit of the global climate regime. Balancing legitimacy with effectiveness requires non-state initiatives to ensure transparent and inclusive governance, and accountability towards progress against their goals and pledges.
Despite its encouragement towards private initiatives, the Paris Agreement creates surprisingly little regulatory space for non-state actors to gain hold. Neither are there measures that would link ndcs to nazca initiatives, nor are functional requirements such as transparency or reporting extended to non-state initiatives. While the Paris Agreement marks an important step towards harnessing private sector ability and ambition for climate action, more remains to be done to create a truly enabling framework for private action to strive and complement public efforts to address climate change.
Effectiveness
(2021)