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Nach Erkenntnissen der Sprachheilpädagogik bzw. Sprachtherapie laufen logopädische Leistungen derzeit überwiegend isoliert vom Bildungsgeschehen ab. Im sogenannten Pull-Out-Modell der Leistungserbringung gibt es keine räumliche, zeitliche und inhaltliche Verbindung mit dem Unterricht in der Grundschule (Reber, 2012). Eine Verknüpfung beider Leistungsdomänen erscheint aber in Bezug auf eine erfolgreiche Inklusion und Teilhabe von Kindern mit Sprach- und Sprechstörungen äußerst sinnvoll. Im Rahmen der vorliegenden Arbeit wird der Frage nachgegangen, in welcher Quantität und Qualität ein Austausch zwischen beiden Bereichen aus der Sicht von Grundschullehrkräften in Berlin derzeit erfolgt. Für die Untersuchung wurde ein Befragungswerkzeug entwickelt, womit die Perspektive der Lehrkräfte im Rahmen einer onlinegestützten Umfrage untersucht werden kann. Innerhalb einer Pilotierung konnten erste Daten gewonnen werden, die darauf hinweisen, dass es derzeit tatsächlich selten zu einer Zusammenarbeit kommt. Als wichtigste Hürde konnten dabei die fehlenden zeitlichen Ressourcen identifiziert werden. Anhand der Pilotierung konnten Vorschläge für eine verbesserte Anpassung des Befragungstools erarbeitet werden, so dass dieses nun die Grundlage für eine breiter angelegte Untersuchung bietet.
Das von E. Berne für psychotherapeutische Gespräche begründete Konzept der Vertragsarbeit lässt sich gut auf die sprachtherapeutische Arbeit übertragen. Der Kern ist die explizite Formulierung von therapeutischen Nah- und Fernzielen, die Wahl der Therapiemethode sowie die Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Beteiligten. Voraussetzung ist die Freiwilligkeit und das Arbeiten auf Augenhöhe. Vertragsarbeit verteilt die Verantwortung für das Gelingen und macht Vorgehensweisen transparent. Sehr zeitgemäß ist die ressourcenorientierte Sichtweise auf das therapeutische Angebot.
Schulpraktische Phasen stellen eine bedeutende praxisnahe Lerngelegenheit im Lehramtsstudium dar, da sie Raum für umfangreiche Reflexionen der eigenen Lernerfahrung bieten. Das im Studium erworbene theoretisch-formale Wissen steht hierbei dem praktischen Wissen und Können gegenüber. Mit der professionellen Entwicklung im Referendariat, besonders im Kompetenzbereich des Unterrichtens, kann geschlussfolgert werden, dass sich eine Reflexion über eher fachliche Aspekte unter den Studierenden im Referendariat auf eine Reflexion über eher überfachliche und pädagogische Aspekte weitet. Infolge der Analyse von N = 55 schriftlichen Fremdreflexionen von angehenden Physiklehrkräften aus Studium und Referendariat konnte diese Hypothese für den Bereich der Unterrichtsanalyse und -reflexion unterstützt werden. Weiter wurde aus der Videovignette ein Workshopangebot für Lehrkräfte der zweiten und dritten Phase der Lehrkräftebildung entwickelt, erprobt und evaluiert.
Um universitär vermittelte Inhalte (Theorie) und praktische Anforderungen in der Berufsschule (doppelte Praxis – Unterricht und Beruf) sowie den Einfluss gesellschaftsrelevanter Themen (Nachhaltigkeit und Digitalisierung) kohärent in der Lehrkräftebildung zu verknüpfen, sind innovative Ansätze nötig. Die Kooperationslabore (Ko-Labs) der Technischen Universität Berlin bedienen dieses Anliegen für den Bereich der Aufgabengestaltung. Teil dieses Ansatzes ist eine Checkliste, die es Dozierenden und zukünftigen Lehrkräften ermöglicht, relevante Punkte bei der Gestaltung von Unterrichtsaufgaben adäquat zu berücksichtigen. In diesem Beitrag wird als fachdidaktisches Instrument die Checkliste vorgestellt sowie deren Einsatz in der universitären Lehre nach dem ALACT-Modell reflektiert.
Dieser Beitrag beschäftigt sich mit den Herausforderungen der Professionalisierung angehender Lehrkräfte im Rahmen der universitären Lehrkräftebildung und nimmt dabei kasuistische Lehrformate als wichtige Elemente hochschuldidaktischer Konzeptionen in den Blick. In diesem Zusammenhang wird das Modul „Außerunterrichtliches Pädagogisches Praktikum“ (AuPP) als ein zentrales Element der Praxisphasen des Lehramtsstudiums an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (MLU) vorgestellt. Im Rahmen dieses Moduls wird versucht, durch die Arbeit an konkreten Fällen aus der pädagogischen Praxis – gemeint sind vor allem Beobachtungsprotokolle und Transkripte von Interviewauszügen aus unterschiedlichen (sozial-)pädagogischen Handlungsfeldern – einen reflexiven Zugang zu Spannungsmomenten, Problem- und Krisendynamiken, Orientierungsmustern der Akteur:innen sowie Gelingensbedingungen pädagogischer Praxis für angehende Lehrpersonen zu eröffnen und darüber einen reflexiven Habitus anzubahnen, der für die weitere Berufsbiografie und Professionalisierung essenziell erscheint.
In the past decades, scholars and courts have paid considerable attention to the extraterritorial applicability of human rights treaties. By contrast, the extraterritorial application of constitutional rights has received comparable scholarly attention only in the United States. Specifically, there is a paucity of comparative research in this area, which contributes to the prevailing view that human rights law provides the proper framework under which domestic courts should examine extraterritoriality questions under constitutional law.
This article argues that domestic constitutional regimes and their judicial enforcers can and should provide an important counterweight to the deadlocked extraterritoriality debate at the international level. Using two case studies from Germany and the United States, it shows that domestic constitutional courts are sometimes better suited than treaty bodies to guard the normative values of human dignity and universality in an extraterritoriality context. This is most apparent in the case of Germany, which has a long tradition of integration into international multi-level governance systems and "bottom-up" resistance based on fundamental rights within such systems. Recent cases from the Federal Constitutional Court (Bundesverfassungsgericht) about the extraterritorial application of the Basic Law (Grundgesetz) to foreign intelligence gathering and climate change support this theory. However, an independent constitutional approach can also achieve some normative effects in domestic systems that are more isolated from the international human rights system. Thus, the US Supreme Court likewise used domestic constitutional doctrine to sidestep the American government's strictly territorial interpretation of the ICCPR and employ a functional approach to the extraterritorial applicability of fundamental rights in the case of detention of suspected terrorists in the Guantánamo Bay naval base.
The study of these two examples does not purport to be comprehensive or even representative of the world’s diverse array of constitutions and their relationships with international human rights law. However, the independent power of constitutional frameworks in these two disparate cases should all the more provide an impetus for increased comparative research into constitutional extraterritoriality regimes and their value for the project of human rights.
Dimensionen von Macht
(2023)
Ziele: Die Autorin konzentriert sich auf die Betrachtung des ethischen Berufskodex der Sozialen Arbeit und untersucht Schlüsselthemen (professionelle Haltung, systemimmanente Dilemmata, Gewalt und Machtmissbrauch) in der Praxis der Kinder- und Jugendhilfe und des Kinderschutzes in Ungarn und Deutschland.
Methoden: Kurzdarstellung einer standardisierten Online-Befragung von Fachkräften im System der Kinder- und Jugendhilfe sowie des Kinderschutzes, die in Ungarn und Deutschland durchgeführt wurde. Der bereinigte Datensatz beläuft sich auf insgesamt 122 Fragebögen (Deutschland N=89, Ungarn N=33 aus Ungarn). Einige kinderrechtliche Herausforderungen in Bezug auf Institutionen der stationären Kinder- und Jugendhilfe und des Kinderschutzes in Ungarn werden darüber hinaus in einem Dialog vertiefend erörtert.
Ergebnisse: Der ethische Rahmen der Profession ist weitgehend bekannt, aber die Bedingungen in der Praxis müssen so verbessert werden, dass professionsethisch korrektes Handeln möglich ist. Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass in der täglichen Praxis Verstöße gegen die Berufsethik vorkommen. Besonders besorgniserregend sind die Ergebnisse bezüglich Gewalt und Missbrauch gegenüber Adressat*innen.
Implikationen für die Sozialarbeit: Die Profession der Sozialen Arbeit als Menschenrechtsprofession ist unweigerlich in normative Fragen der gesellschaftlichen Macht- und Dominanzverhältnisse verstrickt. Professionelles Handeln erfordert zum einen Kenntnisse der Kinder- sowie Menschenrechte, das Bewusstsein für moralische Normen, Standards und Werte, zum anderen die Fähigkeit zur ethischen Urteilsbildung, Selbstreflexion sowie Intervention.
Diskriminierungsverbote gehören zu den Grundpfeilern des internationalen Menschenrechtsschutzes. Es gibt sie in unterschiedlichen Ausprägungen: Manche schützen nur vor einer Ungleichbehandlung bei der Inanspruchnahme eines Freiheitsrechts (sog. akzessorische Diskriminierungsverbote), andere schützen demgegenüber vor einer Ungleichbehandlung in sämtlichen Rechtskontexten. Ein allgemeines und umfassendes Diskriminierungsverbot, welches in allen Rechtskontexten gilt, findet sich in Artikel 1 des 12. Zusatzprotokoll zur EMRK. Dieses Zusatzprotokoll wurde von vielen europäischen Staaten - darunter auch Deutschland - bisher nicht ratifiziert. Der Beitrag möchte die menschenrechtlichen Potenziale und Mehrwerte dieses Zusatzprotokolls aufzeigen und nimmt dabei auch umfassend Bezug auf die Lernerfahrungen des UN-Zivilpakts, welcher mit Art. 26 UN-Zivilpakt eine strukturanaloge Regelung kennt.