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Die Präsentation von Werbung im TV setzt auf technisch immer ausgefeiltere Methoden, um dem Zuschauer die jeweilige Werbebotschaft zu vermitteln. Zu diesem Zweck wird gelegentlich darauf hingewirkt, den Zuschauer nicht erkennen zu lassen, ob gerade noch das redaktionell-gestaltete Programm oder aber die ausschließlich kommerziellen Interessen dienende Werbung läuft. Diese bewusste Aufweichung der gebotenen Trennung von Programm und Werbung überschreitet klare medienrechtliche Grenzen, die der nachfolgende Beitrag thematisiert.
So richtig schlüssig finden die Medienrechtler Marcus Schladebach und Hans-Christian Gräfe den Vorschlag der EU-Kommission für den Europäischen Media Freedom Act nicht. Unter einer überpathetischen Überschrift regelt er fiktive Fragen, die eigentlich keiner Regelung bedürfen. Zudem ohne Kompetenz auf dem Gebiet der Medienpolitik.
The sky is not the limit
(2022)
Das Öffentliche Medienrecht basiert auf verfassungs-, verwaltungs- und unionsrechtlichen Rechtsgrundlagen. Es bezieht sich im Kern auf die klassischen Medien des Rundfunks, der Presse und des Films, muss aber auch beweisen, dass es den Wandel hin zu den neuen Medien sachgerecht zu bewältigen versteht. Die Grundfragen dieses abwechslungsreichen Rechtsgebiets werden in dieser Klausur thematisiert.
Das ungefragte Zitieren aus Anwaltsschriftsätzen durch Presseorgane berührt verschiedene Grundrechte des Anwalts. Vertrauliche Strategien der Vertretung von Mandanten können so in die Öffentlichkeit geraten, was weder im Interesse des Anwalts noch des Mandanten liegt. Besonders betroffen von diesem Vorgehen der Presse sind Medienanwälte, die Persönlichkeitsrechtsverletzungen ihrer Mandanten verhindern wollen, sich aber dann mit ihren eigenen Äußerungen in den Zeitschriften zitiert sehen. Diese von den Gerichten durchaus unterschiedlich entschiedene Rechtsfrage soll zum Anlass genommen werden, um auf deren erhebliche Grundrechtsrelevanz für Anwälte aufmerksam zu machen und die juristischen Wertungseinheiten offenzulegen. Denn diese Frage betrifft einen zentralen Punkt nicht nur der Medienanwälte: Die effektive Vertretung des Mandanten.
Weltraumrecht
(2020)
Sechzig Jahre nach dem Beginn der Raumfahrt hat sich mit dem Weltraumrecht kontinuierlich ein völkerrechtliches Teilrechtsgebiet entwickelt, dessen Grundlagen und aktuelle Herausforderungen in diesem Lehrbuch behandelt und diskutiert werden. Ähnlich wie das Seerecht für die Meere oder das Luftrecht für den Luftraum versucht das Weltraumrecht, eine internationale Rechtsordnung für den verkehrlich neu erschlossenen Interaktionsraum, den Weltraum, zu schaffen. Dabei gilt es einerseits den Weltraum als Gemeinschaftsraum ohne einzelstaatliche Hoheitsgewalt zu bewahren, andererseits aber die vielfältigen staatlichen und neuerdings privaten Nutzungsinteressen im Weltraum zu berücksichtigen und in einen rechtlichen Ausgleich zu bringen. Der dem Menschen eigene Forscherdrang wird dafür sorgen, dass sich in Zukunft vermehrt weltraumrechtliche Fragen stellen werden.
-Eberhard Knobloch, Ulrich Päßler: Ein unbekannter Brief Alexander von Humboldts an Friedrich August Wolf (1817)
-Cándido Manuel García Cruz: Alexander von Humboldt y los fósiles inorgánicos de las islas canarias
-Sebastian Krumpel: Zur quantitativen Auswertung der intertextuellen Bezüge Humboldts in seinem Essai politique sur le royaume de la Nouvelle-Espagne
-Ingrid Männl: „… durch die Bereisung der dargestellten Gegenden der Wissenschaft und ihrer Nation ein so schönes Denkmal gesetzt …“. Zu Friedrich Georg Weitschs Gemälde, das Alexander von Humboldt und Aimé Bonpland vor dem Chimborazo zeigt
-Christina Pinsdorf: Romantischer Empirismus im Anthropozän. A. v. Humboldts und F. W. J. Schellings Ideen für die Environmental Humanities
-Marcus Schladebach: Alexander von Humboldt als Völkerrechtler
Weltraumrecht
(2020)
Alexander von Humboldt betätigte sich in unterschiedlichsten Wissensbereichen und vielen Disziplinen. Obwohl er natürlich kein Jurist war, hat er sich vielfach mit Problemen befasst, die zu seinen Lebzeiten und danach zu grundlegenden Fragen des in der Entstehung begriffenen Völkerrechts avancierten. So beschäftigte er sich mit dem Verbot der Sklaverei und der Abschaffung der Rassendiskriminierung, mit der Fixierung von territorialen Grenzen von Staaten, mit Seegrenzen, der Förderung des Welthandels und der Hoheitsgewalt im Luft- und im Weltraum. Viele dieser Fragen wurden später in internationalen Verträgen kodifiziert, weshalb man Humboldt als Vordenker des Völkerrechts bezeichnen kann. Diese von der internationalen Humboldt-Forschung bislang nicht als Forschungsfeld erkannte Dimension seines Wirkens wird nachfolgend erstmals vertiefend beleuchtet.
Grundfragen des Europarechts
(2018)
Luftrecht
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Marcus Schladebach legt mit diesem Buch erstmals eine systematische, auf Studenten zugeschnittene und an aktuellen Themen ausgerichtete Darstellung dieses interessanten Rechtsgebiets vor. Sein Ziel ist es, dem interessierten Studenten die luftrechtlichen Grundkenntnisse und die aktuellen Entwicklungen dieses modernen und wirtschaftlich hochbedeutsamen Spezialbereichs in anschaulicher und verständlicher Weise zu vermitteln.Die 2. Auflage wurde komplett aktualisiert. Insbesondere das EU-Recht und das nationale Recht wurden überarbeitet. Neuere Entwicklungen gibt es vor allem bei der nunmehr geregelten Nutzung von Drohnen und den Sicherheitsvorkehrungen an Flughäfen und im Flugzeug selbst.