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Zahlreiche mittelalterliche Reliquiare zeigen ihren kostbaren Inhalt hinter Kristall, Glas oder Maßwerkdurchbrüchen. Gängige Auffassung ist, dass der Wunsch nach Sichtbarkeit der Reliquien für diese Formentwicklung maßgeblich war. Diese These wird anhand der Reliquiare des ehemaligen Essener Frauenstiftes diskutiert, ergänzt durch Befunde an der Stiftskirche und Quellen wie den Essener Liber ordinarius aus dem 14. Jahrhundert. Entgegen der heutigen musealen Nachsicht waren Reliquiare im Mittelalter meist verborgen oder nur schemenhaft zu erkennen, und viele ihrer Öffnungen lassen eine tatsächliche Sichtbarmachung kaum zu. Vielmehr haben Vorstellungen einer Durchlässigkeit der heilbringenden Reliquienkraft die Formen der mittelalterlichen Reliquiare geprägt und lassen sich ebenso in sakraler Schatzkunst wie in Kirchenarchitektur nachweisen. Der Band enthält zudem einen Katalog der Essener Reliquiare vom 10. Jahrhundert bis um das Jahr 1500.
1. Einleitung: Gegenstand und Vorgehensweise (Ziel und Anliegen der Arbeit / Forschungsstand / Methode) ― 2. Die Ideologen und die Seconde Classe des Institut national (Etienne Bonnot de Condillac als Referenz der Ideologen / Antoine Laurent de Lavoisier und die Nomenklatur der Chemie (1787) / Die Grup¬pe der Ideologen / Institutionelle Wirkungsmöglichkeiten der Ideologen: Die Classe des Sciences morales et politiques am Institut national / Vorlesungen in der Ecole normale de l’an III ) ― 3. Zum Korpus: Rekonstruktion der Ausschreibung (The¬men¬findung und Ausschreibung / Die erste Bewertung (1797) und die Neuausschreibung / Die zweite Bewertung (1799): Bekanntgabe des Gewinners) ― 4. Das archivalische Korpus (Zur Auffindsituation der Preisbewerbungsschriften / Serie B1 (1797) / Serie B2 (1799)) ― 5. Auswertung des Korpus: Übergreifende Topoi und Argumentationsstrukturen (Semiotisierung und Entsemiotisierung / Der Nutzen der Analyse / Hervorhebung der Schriftsprache gegenüber der Lautsprache / Das Mate¬ria¬lisieren / Die Zeichen der Mathematik als Vorbild) ― 6. Schlussbetrachtungen ― Literatur
Der Erfolg eines Finanzinstituts im Kreditgeschäft mit Firmenkunden wird maßgeblich von der Fähigkeit bestimmt, die künftige Bonität von Unternehmen einzuschätzen. Durch eine zunehmend starke Regulierung und einen sich verschärfenden Wettbewerb gewinnen prognosestarke Kreditrisikomodelle weiter an Bedeutung. Sowohl in der theoretischen Forschung als auch in der Regulierungspraxis, wie in der Kreditwirtschaft insgesamt, dominieren jedoch seit Jahrzehnten Modelle und Verfahren der Ausfallprognose, welche eine starke Vergangenheitsorientierung implizieren. Dies betrifft im Grunde die gesamte betriebswirtschaftliche Krisenforschung.
Dieses Spannungsfeld – einhergehend mit einer mangelnden theoretischen Fundierung bisheriger Ansätze zur Bonitätsprognose – greift der Autor auf, indem er die Logik des Unternehmensbewertungsmodells von Schwartz/Moon (2001) auf die Ausfallprognose von Unternehmen überträgt. Erweiterungen dieses Modells, etwa um die Berücksichtigung qualitativer Einflussfaktoren wie der Managementqualität, resultieren im Potsdamer Modell zur simulativen Prognose der Ausfallwahrscheinlichkeit von Unternehmen. Ausgangspunkt des Verfahrens bildet die Monte Carlo Simulation, wodurch – im Gegensatz zu traditionellen Verfahren der Insolvenzprognose – ökonomisch fundierte Ursache-Wirkungszusammenhänge einen Ausfall definieren. Die empirische Untersuchung verdeutlicht das große Potenzial des Modells und damit einhergehend die Notwendigkeit eines Paradigmenwechsels bei der Prognose der Ausfallwahrscheinlichkeit von Unternehmen.
Die Arbeit befasst sich mit der Frage nach Existenz und Umfang des Schädigungsverbots im Völkerrecht. Dabei liegt der Arbeit das Verständnis zugrunde, dass auch rechtmäßige Handlungen der Staaten durch die zunehmende Interdependenz zu Beeinträchtigungen bis hin zu Schädigungen bei anderen Staaten führen können. Dabei wurden die Referenzgebiete mit Blick darauf gewählt, dass es sich beim Umweltvölkerrecht um ein gewohnheitsrechtlich verankertes Schädigungsverbot zum Schutze der territorialen Souveränität handelt, beim Welthandelsrecht und Währungsrecht das Schädigungsverbot in Form einer vertraglichen Ausgestaltung vorliegt und beim Steuerrecht überlegt werden kann, welche grundsätzlichen Überlegungen zur Akzeptanz eines Schädigungsverbots in einem Gebiet führen, das jedenfalls auf multilateraler Ebene noch nicht vertraglich durchdrungen ist.