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Although claiming the authority of an eye-witness account, frater Simon’s letter is almost certainly a ficticious description of the fall of Constantinople to the Ottoman Turks in 1453. This presumed lack of authenticity has obviously prompted modern scholarship for a long time to be oblivious to this contemporary and exclusive source on the events, preferring well-known and reliable sources such as Leonard of Chios and Isidore of Kiev. However, since frater Simon’s letter has survived in two different versions and ten manuscripts from the 15th century, it is clearly more than a marginal note. Rather is it a remarkable contribution to the literary treatment of the Turkish threat and timeless moral instruction.With his portrayal of the pagan Mehmed II as a just ruler, the recurring moral instructions and the lack of a call to arms. Simon’s text stands out against themyriad of more or less contemporary depictions. In preparation for a critical edition the paper gives an analysis of the text and an overview of the extant manuscripts.
Der Businessplan
(2015)
Der Franchisevertrag
(2015)
The fourth volume in the LAPASEC series (Landau-Paris Studies on the Eighteenth Century), this collection of essays is based on an international conference held in Landau, in June 2014. The symposium united scholars from the United States, Britain, France, Germany, and Spain. The best papers delivered at this occasion were augmented with additional contributions by scholars working on aspects of the (landscape) garden in the long eighteenth century. Focussing on some neglected aspects of the discourse on gardens in the Enlightenment and in early Romanticism, the book systematically unfolds the variety and importance of European garden culture in a comparative perspective. Particular attention is given to the special configuration of discourses concerned with the garden that actually had an impact on writing and planning. This configuration consisted of theory, praxis, and the metaphorical as well as concrete appropriation of both. This is the reason why the book is divided into three parts – the theory of gardens, the garden as utopos and eutopos between Cythera and pleasure garden, and the exotic (non-European) garden and its influence on the Old World. The assessment of the discourse on gardens of the long eighteenth century thus covers a relatively large area. What the three parts have in common is the fact that they focus especially on the rhizomatic connection of the discourses. Partly derived from botany, the idea of the rhizome, further developed and theorized by Deleuze and Guattari, seems to be a concept of thinking that is particularly well suited for the enterprise undertaken in this book. With the present collection of scholarly essays from five countries, the editors hope to make accessible important contemporary research on the garden in the spirit of Voltaire who famously urged his contemporaries: "il faut cultiver notre jardin". This book not only "cultivates" the garden in Voltaire's sense, it also demonstrates how the discourse on the garden affected.
Der kurdische Knoten
(2015)
Der maskierte Voltaire
(2015)
Voltaire schrieb mit spitzer Feder, doch verbarg er seine Kritik mittels verdeckter Schreibarten. So schlüpft er in der Tischrunde der großen abendländischen Satiriker abwechselnd in die Masken von Lukian, Erasmus und Rabelais, um verwandte Geister miteinander sprechen zu lassen. – Im Drama Mahomet inszeniert er religiösen Fanatismus und Glaubenskriege als die große „Geißel“ der Menschheit. – Candide gerät als autofiktionale Spiegelung Voltaires und des Preußenkönigs Friedrich zu einer versteckten Abrechnung mit dem Freund. – Eine weite Lesart des Candide, eine Neuinterpretation unter dem Aspekt von Heterotopie und Heterologie, rückt die Neue Welt in den Blick. Unter Rückgriff auf das kartographische Imaginaire der Entdecker verwandeln sich geographische Orte in Heterotopien. Aspekte der Kolonialismuskritik und Globalisierung erweisen sich hier erstmals als eine wesentliche Strategie zur Ironisierung der ‚besten aller möglichen Welten‘.
Der Nötigungsnotstand
(2015)
Back pain is a complex phenomenon that goes beyond a simple medical diagnosis. The aetiology and chronification of back pain can be best described as an interaction between biological, psychological, and social processes. However, to date, multimodal prevention and intervention programs for back pain that target all three aetiological factors have demonstrated limited effectiveness. This lack of supportive evidence for multimodal programmes in the treatment of back pain could be due to the fact that few programs are suitable for long-term and unsupervised use in everyday life. Moreover, in combining the elements from various therapies, little attention has been paid to the mechanisms underlying the synergistic effects of the separate components. In this contribution, we will describe the development of a new multimodal intervention for back pain that set out to address these limitations. To this end, the biological elements of neuromuscular adaptation is supplemented with cognitive behavioral and psychophysiological techniques in an intervention that can be followed at home as well as in clinics, and that is suitable for all grades of pain. The efficacy of this intervention will be tested in a multicentric randomized controlled longitudinal trial (n = 714) at five time points over a period of 6 months. Here we will describe the development and the content of this new intervention.
DFbeta
(2015)
Die Assoziierung der überseeischen Länder und Hoheitsgebiete Vorbemerkung zu den Artikeln 198-204
(2015)
Seit Einführung der ZPO war in Rechtsprechung und Literatur umstritten, ob titulierte Unterlassungsansprüche noch vollstreckt werden können, wenn sich der zugrunde liegende Anspruch bereits erledigt hat. Im Jahr 2003 hat sich der Bundesgerichtshof hierzu erstmals positioniert und einen – scheinbar – simplen Ausweg aus dem dogmatischen Dilemma anhand einer zeitlich beschränkten Erledigungserklärung aufgezeigt. Die Diskussionen in Rechtsprechung und Literatur sind seitdem verstummt. Die Untersuchung setzt sich mit den Grundlagen einer Vollstreckung nach § 890 ZPO auseinander und zeigt auf, dass die Entscheidung für eine zeitlich beschränkte Erledigungserklärung ein Ausweg sein kann – sofern die prozessualen Weichen hierfür bereits im Erkenntnisverfahren richtig gestellt werden.
Die vorliegende Studie untersucht an einer Stichprobe integrativ tätiger Grundschullehrkräfte (N = 618) den Zusammenhang zwischen der individuellen und kollektiven Selbstwirksamkeit sowie den beruflichen Erfahrungen einerseits und der Einstellung zur Integration andererseits. Die Ergebnisse der Untersuchung zeigen, dass sich die Lehrerkollegien (N = 67) hinsichtlich der Einstellung zur Integration, der individuellen und kollektiven Selbstwirksamkeit sowie der beruflichen Erfahrung im Unterrichten von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterscheiden. Entsprechend unserer Annahmen zeigt sich in einer Mehrebenenanalyse eine bedeutsame Aufklärung der Varianz der Einstellung zur Integration durch die individuelle und kollektive Selbstwirksamkeit sowie die berufliche Erfahrung.
Die Vorrede der Hegelschen Rechtsphilosophie endet mit einem denkwürdigen Bild: "Wenn die Philosophie ihr Grau in Grau malt, dann ist eine Gestalt des Lebens alt geworden, und mit Grau in Grau lässt sie sich nicht verjüngen, sondern nur erkennen; die Eule der Minerva beginnt erst mit der einbrechenden Dämmerung ihren Flug." Was ist mit diesem Rätselwort gemeint? Und was bedeutet es für die Rechtsphilosophie?
Diese Arbeit untersucht, ob die Rassendiskriminierungskonvention (CERD) auf das Verhalten von Vertragsstaaten außerhalb ihres Staatsgebiets anwendbar ist. Unter Beachtung der bisherigen Rechtsprechung und Praxis anderer Menschenrechtsgremien zur Frage extraterritorialer Anwendbarkeit von Menschenrechtsverträgen werden die Entstehungsgeschichte, die Vorarbeiten zur CERD und die Praxis des CERD-Ausschusses analysiert. Diese Untersuchung bezieht auch das Verhalten der Vertragsstaaten mit ein. Die Struktur der CERD weist gegenüber anderen Menschenrechtsverträgen, die zur gleichen Zeit entstanden sind, Besonderheiten auf. Nur einzelne materielle Bestimmungen setzen die Ausübung von Hoheitsgewalt voraus. Unter diesem Aspekt sowie unter Berücksichtigung der in ihr enthaltenen Staatenpflichten wird die CERD in Bezug auf ihre extraterritoriale Anwendbarkeit erörtert. Anhand der Grundsätze des Völkerrechts werden Art und Umfang der Verpflichtungen, die den Vertragsstaaten unter der CERD auf fremdem Staatsgebiet aufgegeben werden können, diskutiert.
Die Gegenwart der Zukunft
(2015)
Das Judentum ist eine Religions- und Volksgemeinschaft, die nicht missioniert und in der aufgenommene Nichtjuden deshalb religiös einen prekären Status haben. Dass ausgerechnet christliche Deutsche nach 1945 vermehrt zum Judentum konvertierten, irritierte die überlebenden Juden. Barbara Steiner untersucht die Aufnahmebedingungen für Nichtjuden, die Veränderungen der Motive und der biographischen Selbstpräsentation deutscher Konvertiten. Ihre Arbeit basiert neben umfangreichen Archivrecherchen auf der Auswertung von Interviews mit Konvertiten und den aufnehmenden Rabbinern. Die Akzeptanzprobleme deutscher Konvertiten innerhalb der jüdischen Gemeinschaft, die aus ihrem Sonderstatus und dem besonderen historischen Kontext resultierten, werden ebenso erörtert wie deren Reaktionen darauf. Die Autorin kann trotz des von allen Beteiligten gleichermaßen gepflegten Tabus der Konversion erklären, wie es nichtjüdischen Deutschen im Schatten der Schoa gelang, ins Judentum aufgenommen zu werden. Ausgezeichnet mit dem Potsdamer Nachwuchswissenschaftler-Preis 2014.
Innerhalb der EU wird die Fusionskontrolle auf zwei vertikal nachgelagerten Ebenen durchgeführt, der europäischen und der nationalen Instanz. Da beide Ebenen nicht unverbunden sind, ergibt sich ein mehrdimensionales Kompetenzproblem. Die Fusionskontrollkompetenzen sind vertikal (europäische versus mitgliedstaatliche Ebene) und horizontal (mitgliedstaatliche Ebene) abgegrenzt. Während auf vertikaler Ebene konkurrierende Zuständigkeiten ausgeschlossen sind, sind horizontal Überlappungen möglich.
Die Arbeit beschäftigt sich mit Konflikten bei der Abgrenzung von Fusionskontrollkompetenzen. Zudem wird ein Alternativmodell erarbeitet, das dem bestehenden System aus ökonomischer Perspektive überlegen ist.
Philipp Richter untersucht Unterschiede in der Makroorganisation der Landesverwaltungen. In seiner verwaltungswissenschaftlich-empirischen Analyse zeigt er am Beispiel der Versorgungsverwaltung, wie sich der vormals einheitliche Verwaltungsaufbau durch Verwaltungsstruktur- und Funktionalreformen zwischen den Bundesländern ausdifferenziert hat und wie die dadurch entstandenen Unterschiede den Vollzug von Bundesgesetzen beeinflussen. Mit Blick auf die Implementation des Schwerbehinderten- und Sozialen Entschädigungsrechts identifiziert der Autor problemadäquate Lösungen und zieht praxisrelevante Schlussfolgerungen für eine Modernisierung des äußeren Verwaltungsaufbaus, die auch wichtige Erkenntnisse für die Ausgestaltung der Makroorganisation in anderen Verwaltungsbereichen bereithalten.
Das deutsche Strafgesetzbuch stellt nur die Fremdtötung und die Tötung auf Verlangen in den §§ 211ff. StGB unter Strafe. Der Suizid hingegen stellt keine Straftat dar, weshalb auch die Teilnahme daran straflos bleibt. Vor dem Hintergrund der sich hieraus ergebenden Abgrenzungsschwierigkeiten gibt es seit 2006 verschiedene Gesetzesvorhaben, die Suizidmitwirkung, insbesondere durch Sterbehilfeorganisationen, strafrechtlich zu erfassen. Die vorliegende Arbeit erörtert die in diesem Zusammenhang entstehende Fragestellung, ob die Teilnahme am Suizid ein strafwürdiges Verhalten darstellt, welches strafrechtlich geahndet werden muss. Hierzu werden auch die vorgenannten Gesetzesvorhaben einer kritischen Stellungnahme unterzogen und entsprechende ausländische Regelungen betrachtet. Neben den Entwürfen eines solchen Straftatbestandes geht die Arbeit außerdem auf rechtliche Lösungen außerhalb des Strafrechts ein und stellt abschließend fest, ob ein Erfordernis zur Änderung der bestehenden Rechtslage im Strafgesetzbuch besteht.
Frankreich 1958: Der Algerienkrieg eskaliert, die links-liberale Regierung implodiert und reicht die Macht an General Charles de Gaulle weiter. Der hebt im Oktober die V. Republik aus der Taufe - und die französische Linke gesteht damit ihre Ohnmacht ein. Die Sozialisten haben den Machtantritt des konservativen Generals nicht verhindert, sondern diesen sogar mit angezettelt. Auch die Kommunisten sind isoliert und kämpfen mit dem stalinistischen Erbe. Einige Genossen erkennen ihre sozialistische Bewegung nicht wieder und beschließen, eine neue linke Bewegung aufbauen. Sie wollen de Gaulle und den Krieg offen bekämpfen, "veraltete" linke Ideologien über Bord werfen und ein "Labor" für neues linkes Denken schaffen. Parteimitglieder der Altkommunisten, Sozialisten und Trotzkisten, aber auch Künstler, Philosophen und Schriftsteller wurden Teil dieser heterogenen Bewegung, die heute als Neue Linke bezeichnet wird. Der interessierte Leser begreift nun die Ideengeschichte dieser Neuen französischen Linken, die nicht nur einen starken Einfluss auf die Ereignisse um 1968 in Frankreich ausübte, sondern deren Ansätze noch bis heute im linken Spektrum, inner- wie außerparteilich, für Diskussionsstoff sorgen.
Das deutsche Zivilrecht geht davon aus, dass eine erwachsene, gesunde Person ihren Willen grundsätzlich fehlerfrei bilden und äußern kann. Eine Ausnahme gilt dann, wenn sie aufgrund besonderer geistiger oder körperlicher Umstände nicht die Fähigkeit zur freien Willensbildung besitzt. Willenserklärungen von Personen, die nicht dauerhaft, sondern nur für einen vorübergehenden Moment nicht fähig sind, ihren Willen so zu äußern wie sie es unter normalen Umständen tun würden, sind nach § 105 Absatz 2 BGB nichtig. Grund dafür ist entweder eine „Bewusstlosigkeit“ oder eine „vorübergehende Störung der Geistestätigkeit“. Die sorgfältige Auslegung des Tatbestands ist wichtig für die tägliche Entscheidungspraxis der Gerichte. Die Arbeit untersucht deshalb die Vorschrift des § 105 Absatz 2 BGB im historischen, juristischen und medizinischen Kontext, berücksichtigt dabei insbesondere die Abgrenzung zur Geschäftsunfähigkeit nach § 104 Nr. 2 BGB und geht der Anwendung der Vorschrift auf konkrete medizinische Störungen (alkoholbedingte Störungen, Abhängigkeit von illegalen Drogen, Epilepsien, Demenzen, Schizophrenien, neurotische Störungen, u.a.) nach.
Die Phyllosphäre
(2015)
Kaum eine Erfindung veränderte die Kriegführung mehr als das Flugzeug. Vom ersten Motorflug bis zu den ersten Flächenbombardements vergingen nur wenige Jahre. In dieser Zeit richtete sich die englische Luftwaffe konzeptionell anhand ihrer Erfahrungen im Irak aus.
Inwieweit prägten die Erfahrungen während der Aufstandsbekämpfung an der Peripherie des Empire den strategischen Bombenkrieg gegen Deutschland? Es werden die Kampagnen im Irak der 1920er Jahre und der Luftkrieg gegen das »Dritte Reich« betrachtet, die sich in Umfang, Intensität und technischen Rahmenbedingungen zwar erheblich unterschieden. Allerdings bildeten die in beiden Kampagnen eingesetzten Soldaten der RAF das Bindeglied. Mit Hilfe kognitionspsychologischer Methoden und der Analyse von Akteursnetzwerken wird gezeigt, wie die Operationen im Irak die RAF-Offiziere prägten und die Bomberoffensive gegen das Deutsche Reich beeinflussten.
Die steuerrechtliche Behandlung der Religionsgemeindschaften in Deutschland im Vergleich zu Südkorea
(2015)
Die Waffen nieder 2.0!
(2015)
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der ertrag- und schenkungsteuerlichen Behandlung von Vermögensübertragungen, die disquotal, also nicht dem Beteiligungsverhältnis entsprechend, erfolgen. Bezogen auf das Verhältnis zwischen einer GmbH und ihren Gesellschaftern untersucht die Arbeit die Motive für disquotale Leistungen, die möglichen Vermögensübertragungstatbestände und deren tatsächliche Ausgestaltung. Gewollte disquotale Vermögensübertragungen lassen sich am besten mit verdeckten Gewinnausschüttungen und verdeckten Einlagen erreichen. Die gesellschaftsrechtlichen Beschränkungen spielen hierbei keine große Rolle. Ertragsteuerrechtlich werden die disquotalen Vermögensübertragungen durch die Finanzverwaltung und die Rechtsprechung anerkannt. Schenkungsteuerrechtlich ist die Behandlung dagegen problematisch und teilweise nicht sachdienlich. Im Ergebnis wird ein Lösungsansatz dargeboten, der auch die Besonderheiten im Wirtschaftsleben unter Einschaltung einer GmbH berücksichtigt.
Don't worry - be happy?
(2015)
Dorf im Digital?
(2015)
Ehrensache Satire
(2015)
Satirische Äußerungen und Darstellungen sind weit verbreitet und geben immer wieder zu – leider nicht nur rechtlichen – Auseinandersetzungen Anlass. Durch den seit Jahren schwelenden sogenannten „Karikaturenstreit“, gipfelnd in den Anschlägen von Paris Anfang 2015, hat die Thematik eine geradezu dramatische Brisanz erlangt. Neben dem religiösen Bekenntnis ist klassischer Stein des Anstoßes aber immer noch die Ehre.
Die Untersuchung beleuchtet kritisch die Handhabung des Satirebegriffs in Rechtsprechung und juristischer Literatur und überprüft nach einer wesensgerechten Bestimmung des Satirischen, insbesondere unter Heranziehung der literaturwissenschaftlichen Beurteilung und der Einschätzung der Satiriker selbst, dem dreistufigen Deliktsaufbau folgend und anhand anschaulicher Beispiele, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Strafbarkeit durch satirische Ehrbeeinträchtigungen in Betracht kommen kann. Besondere Bedeutung erfährt in diesem Zusammenhang die Frage nach der Einschlägigkeit der Meinungs- oder Kunstfreiheit und deren Einordnung in die strafrechtliche Prüfung sowie die eines möglichen Unrechts- oder Schuldausschlusses unter Berücksichtigung der spezifischen Funktion, welche insbesondere die politische Satire innerhalb der Gesellschaft wahrnimmt.
Nissart - was ist das? Während Nizza bekannt ist, löst der Name des dort heimischen romanischen Idioms Erstaunen aus. Als Varietät des Okzitanischen hat es zwar ein reiches sprachliches Erbe, doch ist seine Existenz heute bedroht. Stefanie Wagner geht der Frage nach, wie sich ein Lerner dank seiner Kenntnisse in (mindestens) einer romanischen Sprache (L1 oder L2) dieses ihm unbekannte Idiom mit Hilfe interkomprehensiver Lern- und Lesestrategien erschließen kann. Hierbei beleuchtet sie sprachgeschichtliche Zusammenhänge innerhalb der Romania sowie den lerntheoretischen Hintergrund und präsentiert eine Studie zum Leseverständnis des Nissart mit internationalen Probanden. Entdecken Sie ein Stück Romania, das auch von Interkomprehensionsprogrammen bislang unberücksichtigt blieb.