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Jeder Jurist ein Ethiker
(2018)
Rezensiertes Werk:
Tania Fabricius, Die Aufarbeitung von in Kolonialkriegen begangenem Unrecht: Anwendbarkeit
und Anwendung internationaler Regeln des bewaffneten Konflikts und nationalen
Militärrechts auf Geschehnisse in europäischen Kolonialgebieten in Afrika. Schriften zum
Völkerrecht 223, Berlin: Duncker & Humblot, 2017, 405 Seiten, ISBN 978-3-428-15011-3
I. Einleitung
II. Soziale Sicherung als Bestandteil entwicklungspolitischer Agenden – Eine internationale Perspektive
III. Internationale Politikdiffusion und nationaler Politikwandel – Konzeptionelle Grundlagen
IV. Die Rolle internationaler Politikdiffusion für den Wandel sozialer Sicherungssysteme
– Empirische Evidenz
V. Schlussfolgerungen
Ist TTIP alternativlos?
(2017)
Der UN-Menschenrechtsrat
(2013)
Deutschland und die UNO
(2013)
UN-Profile kleiner und mittlerer Staaten am Beispiel der Schweiz, Österreichs und Liechtensteins
(2013)
I. Kleine und mittlere Staaten in den Vereinten Nationen
II. Kleinstaatendiskussion in den Vereinten Nationen
III. Das UN-Profil Österreichs, der Schweiz und Liechtensteins
IV. Beitritt zu den Vereinten Nationen
V. Derzeitiger außenpolitischer Stellenwert der Vereinten Nationen
VI. Standortbestimmung in der Gegenwart
VII. Aktuelle Schwerpunkte der UN-Mitarbeit
VIII. Resumee
I. Einführung
II. Die Kreaturwürde im schweizerischen
Recht – Entstehung und Konzeption
III. Inhalt und Bedeutung der Kreaturwürde
IV. Die besondere Herausforderung:
Würde der Pflanze
V. Kreaturwürde und Menschenwürde
VI. Kreaturwürde in der Gentechnologie
VII. Kreaturwürde im Tierschutz
VIII. Reflexion
In diesem Text soll zweierlei gezeigt werden. Erstens, weil Menschen Rechte haben, gibt es wenigstens einige Tiere, die Rechte haben (I.). Zweitens, wir können die Rechte von Tieren nicht willkürfrei auf die Art begrenzen, die wir selber bilden; Menschen sind nicht die einzigen Tiere, die Rechte haben (II.).
I. Einführung
II. Schädliche traditionelle Praktiken in
der UN-Frauenrechtskonvention
III. Einfluss der CEDAW-Konzeption auf
die Entwicklung des Konzepts und
dessen Verankerung in regionalen
Menschenrechtsinstrumenten
IV. Fallstudie: Strukturelle Parallelen von
FGM/C, männlicher Genitalbeschneidung
und operativen Eingriffen an
intersexuellen Kindern
V. Reformansätze
I. Gründung, Aufgaben und Struktur des Hochkommissariats
II. Zur Rolle des OHCHR im und gegenüber dem Menschenrechtsrat
III. Zu Erfolgschancen von Feldmissionen in eher schwierigen Ländern: China, Russische Föderation, Afghanistan, Sudan und Kolumbien
IV. Zur Frage der politischen Unabhängigkeit des OHCHR
V. Schlussfolgerungen und Ausblick
Die Beziehungen zwischen den Vereinten Nationen und nichtstaatlichen Akteuren
haben seit den 1990er Jahren einen radikalen Wandel erlebt. Nach der
Rio-Konferenz über Umwelt und Entwicklung 1992 stand in den Vereinten Nationen
zunächst die Frage im Vordergrund, wie der gewachsenen Bedeutung
der Nichtregierungsorganisationen (NGOs) in der Arbeit und den Strukturen der
Weltorganisation Rechnung getragen werden könnte. Seit Ende der 1990er Jahre
dominierten innerhalb der Vereinten Nationen und einiger ihrer Spezialorgane
und Sonderorganisationen zunehmend die Bemühungen, Privatunternehmen
und ihre Interessenvertreter aktiver in die Arbeit der Vereinten Nationen zu integrieren.
Dies geschah zum einen in Form unterschiedlichster bilateraler Kontakte
und Kooperationsvorhaben zwischen Unternehmen und UN-Akteuren, zum anderen
im Rahmen von Dialogveranstaltungen und gemeinsamen Initiativen von
Regierungen, zwischenstaatlichen Gremien, Wirtschaftsvertretern und NGOs, für
die im Folgeprozess der Rio-Konferenz der Begriff der Multistakeholder-Partnerschaften
geprägt wurde.
Der folgende Beitrag nimmt diese Entwicklung kritisch unter die Lupe. Er
zeichnet im Zeitraffer nach, wie sich die Beziehungen zwischen den Vereinten
Nationen und nichtstaatlichen Akteuren gewandelt haben, beschreibt das Ausmaß
und die Bandbreite der neuen Partnerschaftsansätze, erörtert Risiken und
Nebenwirkungen dieses Paradigmenwechsels in der internationalen Politik und
skizziert zum Schluss, welche Konsequenzen sich daraus für die Vereinten Nationen
abzeichnen.
Seit dem Inkrafttreten der Europäischen Grundrechtecharta hat der Grundrechtsschutz in Europa an Intensität und zugleich an Komplexität gewonnen. Der anstehende Beitritt der Europäischen Union zur EMRK wird dieser Entwicklung einen erneuten Schub verleihen. Die daraus resultierenden Probleme sind vielfältig. Im Vordergrund stehen dabei Rechtsfragen, die aus dem Zusammentreffen und der Geltung unterschiedlicher Rechtsordnungen resultieren. Im Zusammenhang der Grund- und Menschenrechte tritt zu den Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union die EMRK als völkerrechtlicher Vertrag mit eigenen Besonderheiten hinzu. Im Vergleich zu anderen Rechtsgebieten ist für die Grund- und Menschenrechte zudem zu beachten, dass es um den engeren Bereich unabdingbarer, individueller Rechtspositionen geht, die eine besondere Nähe zur Menschenwürde aufweisen. Dieser Thematik ist eine Reihe von Monographien gewidmet. Die vorliegende Dissertation greift die aktuellen Probleme auf und ordnet sie in allgemeine Zusammenhänge ein.
In der verdienstvollen Reihe der Abhandlungen der Studiengruppe für Politik und Völkerrecht ist ein gerade jetzt – Ukraine/Krim-Krise! – höchst aktueller Band zum Thema Selbstbestimmungsrecht der Völker erschienen. Der Band, der die auf einer Tagung der Hanns-Seidel-Stiftung in Verbindung mit der Kulturstiftung der deutschen Vertriebenen im Dezember 2010 gehaltenen Vorträge umfasst, präsentiert keine grundstürzend neuen Erkenntnisse, aber die mit dem Selbstbestimmungsrecht verbundenen Probleme werden in aller Regel übersichtlich dargestellt und erörtert. So ist das Fundament bereitet, auf dem auch die neueren Ereignisse sinnvoll diskutiert werden können. In diesem Zusammenhang soll auch auf frühere Arbeiten der Studiengruppe aufmerksam gemacht werden, die im vorliegenden Band freilich erstaunlich wenig, jedenfalls nicht erkennbar, ausgewertet werden.
2013 setzte Papst Franziskus ein klares Zeichen für die Mitmenschlichkeit. Ziel dieser Reise war die italienische Insel Lampedusa, die aufgrund der immer wiederkehrenden Flüchtlingskatastrophen, die sich vor der Küste abspielen, traurige Berühmtheit erlangte. Flüchtlingsschutz ist in der Europäischen Union ein viel diskutiertes und dennoch immer wieder marginalisiertes Thema. Mit der Arbeit „Die Grenzschutzagentur FRONTEX – Chance oder Bedrohung für den europäischen Flüchtlingsschutz“ leistet die Autorin Frau Dr. Juliane Seehase ihren Beitrag, die Aufgaben von FRONTEX kritisch zu beleuchten. Die Arbeit ist als Dissertation an der Universität Bielefeld bei Herrn Prof. Dr. Franz C. Mayer entstanden.