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Versammlungen sind der Ursprung der Demokratie. "Friedlich und ohne Waffen" darf der öffentliche Raum zur politischen Willensbildung genutzt werden. Aber gilt die Versammlungsfreiheit auch im öffentlichen Raum, der im privaten Eigentum steht? Diese Frage ist von großer Brisanz, wenn öffentlicher Raum privatisiert wird. Bahnhöfe, Flughäfen, Einkaufsstraßen und Marktplätze können im privaten Eigentum stehen - und dabei öffentlicher Raum bleiben. Müssen Eigentümer eines Geländes, das als öffentlicher Raum gestaltet ist, dort auch Versammlungen dulden? Wie verhält sich die Versammlungsfreiheit zum Schutz des Grundeigentums? Kann der Staat die Versammlungsfreiheit auf privatem Gelände durchsetzen? Und wie unterscheidet sich der Schutz zwischen der EMRK und dem Grundgesetz? Maria Scharlau geht der Frage nach, wie dieser Konflikt zwischen Versammlungsrecht und Eigentumsschutz zu lösen ist.
Wandlungsfähigkeit beschreibt die Fähigkeit eines Systems, proaktiv oder reaktiv Maßnahmen für die Modifikation seiner Eigenschaften schnell und effizient zu entwickeln, umzusetzen und anzuwenden sowie sich proaktiv darauf vorzubereiten, inaktiv zu sein und passiv Einwirkungen aus der Umwelt zu tolerieren. Die Eigenschaften wandlungsfähiger Systeme werden häufig als Indikatoren (z.B. Modularität, Wissen) verwendet. Dabei existiert eine Vielzahl potenzieller Indikatoren, deren jeweilige Relevanz jedoch ungeklärt ist. Hier setzt die Zielstellung der vorliegenden Arbeit an. Das Erkenntnisziel ist die Erklärung der Wandlungsfähigkeit sozio-technischer Systeme. Zu diesem Zweck wird ein Erklärungsmodell der indikatorbasierten Wandlungsfähigkeit erstellt, das zum Nachweis von Wandlungsfähigkeit, zur Bewertung dieser sowie zur Systemanalyse genutzt werden kann. Weiterhin wird exemplarisch eine positive Korrelation von Wandlungsfähigkeit und Schnelligkeit sowie Effizienz bei Veränderungsprojekten nachgewiesen.
Ausgangspunkt meiner Forschungsarbeit war der Umstand, dass Forschungsbezüge, die im subjektwissenschaftlichen Sinne dezidiert vom Standpunkt der Lernenden ausgehen, bis dato im Rahmen der Schulentwicklungsforschung erheblich unterrepräsentiert waren und sind. Im Wesentlichen waren es zu Beginn der Forschungstätigkeit Untersuchungen, die die Schülerperspektive im Rahmen eines vorbestimmten schulorganisatorischen Settings als erkenntnisleitendes Interesse verfolgten. Zinnecker (2005) sprach von einer Schulentwicklung "ohne Schüler". Forschungsanlagen, die gewählten Forschungsmethoden, Muster, mit denen die Forschenden die gewonnen Daten interpretierten, waren etwa weitgehend von Funktionalität mit Bezug auf die institutionellen Erwartungen bzw. Anforderungen geprägt.
Die hier vorgelegte Dissertation basiert auf 12 Texten, die ich aus meinen bisherigen Veröffentlichungen ausgewählt und im Rahmen eines einführenden Textes, als ein aufeinander aufbauendes Forschungsprogramm dargestellt habe. Im Kern ging und geht es mir darum, mit dem Subjektstandpunkt als Forschungsperspektive, die Schulentwicklungsforschung substantiell zu ergänzen. Mein Forschungsansatz zielt auf verschiedene Ebenen der Forschung: auf eine kategoriale Ebene, auf eine konzeptionelle Ebene und auf die Ebene praxisrelevanter Fragestellungen.
Die landesgeschichtliche Forschung hat den Werdegang des märkischen Zweiges der Familie von Trott und seiner einzelnen Mitglieder bisher weitestgehend ignoriert. Mit der nun vorliegenden Arbeit soll der defizitären Informationslage abgeholfen und vor allem die Etablierung des Geschlechts in brandenburgischen Landen in den Fokus gerückt werden. Woher kamen dessen frühen Vertreter, wann und wo konnten sie in der Mark Fuß fassen? Welche reichs- und territorialpolitischen Prozesse liefen zeitgleich ab, und wie beeinflussten diese eventuell den Werdegang dieser Familie? Konnte die Familie im Gegenzug eine Einflussnahme auf die Geschicke der Reichs- und Territorialpolitik entwickeln? Welche Spuren hinterließ sie in der märkischen Region?
Während eines umfangreichen Literatur- und Quellenstudiums kristallisierte sich bei dem Versuch, diese Fragen eingehend zu beantworten, die Persönlichkeit Adam von Trott des Älteren († 1564) heraus. Um das Jahr 1500 in der Landgrafschaft Hessen geboren, führten ihn sein Ehrgeiz und seine Zielstrebigkeit in den wechselhaften geschichtlichen Zeitläufen der Reformation bald an den Hof des brandenburgischen Kurfürsten Joachim II., wo er eine nahezu beispiellose Karriere absolvierte. Nebenher akkumulierte er durch die Übernahme weitläufiger Ländereien der säkularisierten Mönchszisterze Himmelpfort enormen Erblehnsbesitz in der Uckermark, dessen Konsolidierung sich die nachfolgende Generation der märkischen Trott verschrieb. Welche Schwierigkeiten und Fährnisse Adam und seine Nachkommen dabei zu bewältigen hatten, möchte der vorliegende Band klären.
Konjunktion
(2018)
Geben oder Nehmen
(2018)
Geben oder nehmen? Diese Frage war nach der Wiedervereinigung nicht einfach zu beantworten. Die Euphorie über das Ende der deutschen Teilung 1989/90 wurde besonders frühzeitig und lang anhaltend von Konflikten überschattet, die sich an ungeklärten Eigentumsfragen an Grundstücken in Ostdeutschland entzündeten. Wohl kaum ein anderes Thema hat das Zusammenwachsen zwischen Ost und West so belastet wie die Kontroversen um die Rückübertragung von Eigentum.
Der Band bietet eine – bislang fehlende – ausgewogene Gesamtdarstellung der Eigentumsfragen im Kontext der Wiedervereinigung. Dazu gehört die Darstellungen der Vorbedingung der Eigentumsproblematik vor 1990, die Betrachtung der Entscheidungsfindung, die zum umstrittenen Grundsatz geführt hat, eine intensive Auseinandersetzung mit den Umsetzungsproblemen der gesetzlichen Regelungen in der Praxis sowie der Versuch, die Auswirkungen für die Region Berlin/Brandenburg zu bilanzieren.
Der Anspruch der Biologie, Leben zum Hauptgegenstand zu haben, provoziert Fragen in Anbetracht von Methoden wie der Mikroskopie. Die vorliegende Bild- und Medientheorie der Mikroskopie rekonstruiert und reflektiert biologische Praktiken der Licht- und Elektronenmikroskopie.Dabei geht sie systematisch von der Auswahl der Objekte über die Präparation und Beobachtung bis hin zur Aufzeichnung des Sichtbargemachten in Form von Zeichnung, Fotografie oder Datenbild unter Einbeziehung von historischem Material vor. Die umfassende Untersuchung des Bildgebungsprozesses, seiner medialen Bedingungen sowie technischen und methodologischen Grundlagen zeigt, dass die mikroskopische Beobachtung kein passiver oder rein rezeptiver Vorgang, sondern von Beginn an in die Darstellung des Beobachteten involviert ist – bis zu einem Grad, in dem sich Beobachtung als schädigender Eingriff erweisen kann. Das Buch wirft somit zugleich epistemologische wie wissenschaftstheoretische Fragen auf.
Suchmaschinen spielen eine überragend wichtige Rolle für den Informationszugang im Internet und damit für die individuelle und kollektive Meinungsbildung. Gleichzeitig wird der Suchmaschinenmarkt nahezu vollständig von einem einzigen Anbieter beherrscht – Google. Angesichts dessen wird vermehrt eine Regulierung von Suchmaschinen zur Sicherung der für die Demokratie unabdingbaren Meinungsvielfalt gefordert. Die Untersuchung geht der Gebotenheit und den Grenzen einer solchen Regulierung nach und stellt die Frage nach einem kommunikationsverfassungsrechtlichen Schutz von und vor Suchmaschinen.
Mitöffentlichkeit
(2018)
Im Mittelpunkt dieser beziehungsgeschichtlichen Darstellung steht die Geschichte der deutsch-deutschen Arbeit der Evangelischen Akademie Berlin-Brandenburg seit ihrer Gründung 1951 bis Ende der 1970er- bzw. Anfang der 1980er-Jahre. Nach einem Überblick zur Geschichte der Ev. Akademien und der Evangelischen Akademie Berlin-Brandenburg wird sie als ein exemplarischer deutsch-deutscher Ort literarischer Kommunikation, der „Vergangenheitsbewältigung“ und des christlich-jüdischen Dialogs als Teil der NS-Auseinandersetzung beschrieben. Im Rahmen der literarischen Arbeit wurden häufig in der DDR – noch – nicht veröffentlichte westdeutsche und westeuropäische Texte in den literarischen Kreislauf eingespeist; hiermit konstitutiv verbunden ist das ebenfalls hochpolitische und gesamtdeutsch dimensionierte Thema der Vergangenheitsbewältigung. Über den Kontext der Akademie hinaus versteht sich die Arbeit auch als ein Beitrag zur deutsch-deutschen Geschichte der Vergangenheitsbewältigung. Mit den seit 1961 durchgeführten Israel-Tagungen institutionalisierte sich der christlich-jüdische Dialog etwa 15 Jahre früher als in der evangelischen Kirche in der DDR. Damit bietet diese Arbeit auch neue Aspekte der Geschichte des Protestantismus in Ostdeutschland und der christlich-jüdischen Beziehungen in der DDR. Hinsichtlich der kirchlichen Vergangenheitsbewältigung leistete die Akademie Pionierarbeit. Im Horizont deutschland-, kultur- und kirchenpolitischer Entwicklungen schwächte sich ab Ende der 1960er-Jahre der gesamtdeutsche Bezug ab. Die Akademie war durch Nähe und Distanz zu staatlichen und kirchlichen Kontexten geprägt. Massive Überwachungen durch die Staatssicherheit und Konflikte mit staatlichen Organen sind Ausdruck dieses „Eigen-Sinns“. Als christlicher Akteur beharrte die Akademie auf Mitgestaltung und Mitwirkung und erzeugte durch ihre Arbeit Mitöffentlichkeit. Dieser neu eingeführte Begriff entzieht sich dem Dualismus von offizieller Öffentlichkeit und Gegenöffentlichkeit und leistet eine wesentliche Differenzierung des Formenkreises von Öffentlichkeit in der DDR.
Genossenschaften haben wieder Konjunktur. Sie betätigen sich in einer Vielzahl von Einsatzfeldern, die herkömmlicherweise den kommunalen Selbstverwaltungsaufgaben zufallen. Darüber hinaus ergänzen und ersetzen Genossenschaften das kommunale Leistungsangebot durch die Erledigung von Aufgaben, auf deren Erbringung die Kommunen selbst verzichten. In der Praxis haben sich hybride Kooperationsmodelle gebildet, die eine Vielzahl unterschiedlicher Akteure vereinen und damit für die lokale Leistungserbringung im kommunalen Interesse fernab einer einseitigen Bindung an „Staat“ oder „Privat“ einen „Dritten Weg“ eröffnen. Davon ausgehend untersucht der Verfasser, ob und unter welchen Voraussetzungen es sich bei der Genossenschaft um einen nachhaltigen Partner der Kommunen bei der Aufrechterhaltung kommunaler Infrastrukturen handeln kann.
Die Lebensgeschichte des jüdischen Gelehrten und Aufklärers Moses Mendelssohn (1729–1786), der allen Hindernissen zum Trotz in den Rang einer allseits anerkannten intellektuellen Autorität aufstieg, wurde innerhalb der Geschichte des deutschen Judentums zum Inbegriff einer individuellen Emanzipation im Medium der Bildung. Mendelssohns Vita fand ein theoretisches Pendant in seiner Philosophie der Bestimmung des Menschen zu einer unaufhörlichen Vervollkommnung. Beide Stränge dieser für anthropologische Fragestellungen sensiblen, lebenspraktisch relevanten Metaphysik – das Nachdenken über eine allgemeingültige Bestimmung des Menschen auf der einen und die Reflexion über eine spezifisch jüdische Existenz auf der anderen Seite – erschließen die universelle und partikulare Dimension des menschlichen Lebens und ergeben in ihrer Verbindung ein theoretisches Integral von allgemeiner Menschennatur und kultureller Partikularität. Am Beispiel des Judentums führt Mendelssohn die Allgemeingültigkeit des partikularen Anspruchs auf die Bewahrung kultureller Andersartigkeit vor. Sein bestimmungsmetaphysisches Denken gipfelt in einem Plädoyer für die Toleranz, welches das geistige Erbe des deutsch-jüdischen Philosophen ausmacht.
Eine Vergabesperre ist der längerfristige Ausschluss eines Unternehmens von der öffentlichen Auftragsvergabe. Sie geht damit in ihrer Intensität deutlich über den Einzelfallausschluss hinaus und kann für die betroffenen Unternehmen gegebenenfalls sogar existenzbedrohend sein. Obwohl die Verhängung von Vergabesperren seit langem praktiziert wird, hat sie auch im Zuge der Vergaberechtsreform im Jahr 2016 keine eindeutige Regelung erfahren. Diese Arbeit untersucht daher die rechtliche Zulässigkeit solcher Vergabesperren.
Die öffentliche Auftragsvergabe, die originär lediglich Beschaffungszwecken dient, wird seit einigen Jahren verstärkt zur Verfolgung anderer, häufig politischer Ziele eingesetzt. Schwerpunkt der Arbeit ist daher die Frage, ob eine Vergabesperre zur Verfolgung solcher öffentlicher Zwecke verhängt werden darf, die keinen unmittelbaren Zusammenhang zur Auftragsvergabe aufweisen. Von besonderer Bedeutung ist dabei der Einsatz der Vergabesperre als Sanktionsmittel.