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Das Petitionsrecht und die Ausgestaltung des Petitionsverfahrens zum Landtag des Freistaates Sachsen
(2009)
Die Frage der steuerlichen Behandlung gemischt privat und betrieblich-beruflich veranlasster Aufwendungen ist auf akademischer und praktischer Ebene ein ewiges Streitthema. Mit der Entscheidung des Großen Senats des BFH vom 21.9.2009 (GrS 1/06) wurde eine Kehrtwende in der fast vier Jahrzehnte geltenden Grundlagenrechtsprechung eingeleitet, welche eine umfangreichere steuerliche Berücksichtigung gemischter Aufwendungen ermöglicht. Ein umfassendes Aufteilungsgebot gilt jedoch auch künftig nicht. Dieses Grundlagenwerk erarbeitet und untersucht die Grundsätze der steuerlichen Behandlung gemischter Aufwendungen umfassend und berücksichtigt neben der historischen und aktuellen Rechtsprechung u.a. auch verfahrensrechtliche Aspekte. Die Arbeit stellt für die akademische Auseinandersetzung und für die praktische Arbeit gleichsam eine fruchtbare Basis dar.
Der Autor ist Steuerberater in Berlin und Lehrbeauftragter für Steuerlehre an der Universität Potsdam.
Die Arbeit widmet sich den Haushaltssperren auf den verschiedenen Ebenen und untersucht, ob ein einheitliches Instrument der Haushaltssperre im deutschen Recht existiert, oder ob sich hinter dem Begriff der Haushaltssperre verschiedene haushaltsrechtliche Maßnahmen verbergen. Dazu werden auf verfassungsrechtlicher Ebene der Aspekt der Gewaltenteilung gemäß Art. 20 II 2 GG sowie die kommunale Selbstverwaltungsgarantie des Art. 28 II GG betrachtet. Auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene werden u.a. Sperrvermerke, Globale Minderausgaben, haushaltswirtschaftliche Sperren sowie Bewirtschaftungssperren eingehend dargestellt und erörtert. Ergänzend werden Aspekte wie weitere Instrumente zur Kontrolle des Haushalts und Rechtsschutz gegen Haushaltssperren dargestellt und Regelungsvorschläge unterbreitet. Im Fazit wird festgestellt, dass »Haushaltssperren« zu komplex und unterschiedlich sind, um ein einheitliches Institut der Haushaltssperre darstellen zu können.
Das Totenfürsorgerecht
(2022)
Die vorliegende Untersuchung befasst sich mit den allgegenwärtigen Fragen, welches rechtliche Schicksal der menschliche Körper nach dem Tod nimmt, ob der Leichnam vererbt wird und wer in welchem Umfang über ihn bestimmen darf. Die Autorin gelangt zu dem Ergebnis, dass das Totenfürsorgerecht als wesentlicher Bestandteil des - im Grundgesetz als Staatszielbestimmung zu verankernden - sog. postmortalen Persönlichkeitsschutzes auf die Wahrung der Pietät ziele und zuvörderst dem Willen des Verstorbenen verpflichtet sei. Bei unbekanntem Verstorbenenwillen dürfe der Totenfürsorgeberechtigte aber in einigen wenigen Bereichen auch eigene Entscheidungen über den ihm anvertrauten Leichnam treffen. Der Umgang mit dem Leichnam lasse sich bislang keinem bekannten Rechtsinstitut zuordnen und stelle Gewohnheitsrecht dar. Gegenwärtig herrsche Rechtsunsicherheit. Zur Behebung des gesetzgeberischen Defizits schlägt die Autorin ein Bundesgesetz vor und unterbreitet hierfür einen Gesetzesvorschlag.